Kiel, den 23.8.1960

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 8/60


ÜBERSICHT:


1) Distriktsveranstaltungen

Nach der Urlaubszeit stehen jetzt in vielen Distrikten wieder die Jahrestreffen und sonstige größere Veranstaltungen auf dem Programm. Erwähnt seien hier zunächst:

Sommerfest des Distrikts Bayern-Süd am Sonntag, dem 28.08., in Unterschondorf am Ammersee, Seerestaurant Forster;

Großes Treffen des Distrikts Hessen am Sonnabend, dem 11., und Sonntag, dem 12.09., auf dem Schiffenberg bei Gießen;

Badisches Distriktstreffen am Sonnabend, dem 15., und Sonntag, dem 16.10., in Offenburg/Baden, Ortenauer Hof.

Einzelheiten darüber erschienen bereits im DL-QTC und in den unmittelbaren Einladungen an die betreffenden Ortsverbände. Eine Unternehmung soll hier aber noch mal besonders hervorgehoben werden:

Rheinfahrt des Distrikts Ruhrgebiet am Sonntag, dem 18.09.

Damit hat sich ein Distrikt etwas ganz Neues einfallen lassen. Der Rheindampfer Westmark wird am 18.09. nur Funkamateure und ihre Familien an Bord nehmen, um mit ihnen rheinauf/rheinab von Düsseldorf nach Königswinter und zurück zu fahren. Alles was bei einem HAM-Fest sonst an Land geboten wird, findet diesmal auf dem Wasser statt. Leider ist dieses Ereignis offenbar, obwohl es schon im Juniheft des DL-QTC angekündigt wurde (vielleicht war das etwas zu früh), bisher noch nicht so bekannt geworden, wie es es verdient hätte. Alle Ortsverbände – besonders die der angrenzenden Distrikte – werden daher gebeten, ihre Mitglieder erneut auf diese Rheinfahrt aufmerksam zu machen. Sie beginnt am Sonntagmorgen um 08:00 Uhr in Düsseldorf (Anlegestelle Luwen-Schiffahrt, Lambertuskirche) und endet dort wieder um 22:00 Uhr. Der Fahrpreis beträgt nur DM 7,– (Kinder unter 14 Jahren zahlen die Hälfte). Fahrkarten können noch bis zum 12.09. gegen Voreinsendung des Betrags auf das Postscheckkonto ..... bestellt werden. Mitglieder des Distrikts Ruhrgebiet erhalten die Fahrkarten auch bei ihren Ortsverbänden.


2) Mobil-Fuchsjagden

Fuchsjagden, anfangs eine nur vereinzelt gepflegte Spielart des Amateurfunks, werden von Jahr zu Jahr beliebter. Bei fast allen Treffen stehen sie auf dem Programm, und manche neue Idee wurde dabei geboren. Begnügte man sich früher damit, zu Fuß durchs Gelände zu pirschen, um den Fuchs zu jagen, dann geht es jetzt schon fast nicht mehr ohne einen fahrbaren Untersatz. Die Mobil-Fuchsjagd ist in den Vordergrund gerückt.

Darüber sollte man allerdings nicht vergessen, daß bei Fuchsjagden das Fahrzeug nur ein Hilfsmittel ist. Seine Möglichkeiten dürfen daher in der Ausschreibung nicht überbewertet werden, wenn die Jagd ihren eigentlichen Charakter behalten soll. So ist es z. B. nicht richtig, die Fahrzeuggeschwindigkeit zu bewerten. Es kommt bei der Fuchsjagd nicht auf die Schnelligkeit des Fahrzeugs an sondern in erster Linie auf die Findigkeit des Jägers. Die mobile Fuchsjagd ist ein funk- und kein motorsportlicher Wettbewerb; d. h., daß der OM auf dem Fahrrad die gleichen Erfolgsaussichten wie der Autofahrer haben sollte (man denke an DJ3KQ in Bad Harzburg!).

In diesem Sinne wird allen Veranstaltern von Mobil-Fuchsjagden dringend empfohlen, die Fahrzeuggeschwindigkeit aus der Bewertung herauszulassen. Die EMC behält sich vor, mobile Fuchsjagden künftig nur dann für die Fahrzeugplakette anzuerkennen, wenn diese Bedingung erfüllt ist.


3) Änderung der Geschäfts- und Wahlordnung

Die neugefaßte Satzung, die im letzten OV-Rundschreiben ausführlich kommentiert wurde, macht es nötig, die Geschäfts- und Wahlordnung in den Punkten zu ändern, die mit der neuen Satzung nicht mehr im Einklang stehen. Eine entsprechende Fassung soll der Clubversammlung bei ihrer nächsten Sitzung zur Annahme vorgelegt werden.

Es liegt nahe, die Geschäfts- und Wahlordnung bei dieser Gelegenheit allgemein zu überprüfen. Manche Bestimmung, die auf dem Papier sehr zweckmäßig erschien, hat sich in der Praxis nicht so bewährt, manches ist nicht ganz eindeutig, und einiges fehlt wohl auch. Im Laufe der Zeit und besonders im Zuge der Satzungsänderung sind dazu schon einige brauchbare Vorschläge gemacht worden, die jetzt berücksichtigt werden können. Wer noch weitere Anregungen in dieser Hinsicht zu machen hat, wende sich bitte bis zum 30.09.1960 über seinen DV an die Geschäftsstelle.

Soweit es sich dabei um die Bestimmungen der Geschäfts- und Wahlordnung für die Ortsverbände handelt, sollte allerdings bedacht werden, daß diese immer nur ein Kompromiß sein können. Sie müssen nämlich für einen kleinen OV mit zehn Mitgliedern genauso „passen“ wie für einen großen OV im annähernd 500 Mitgliedern.


4) Echo I

Der von den Amerikanern gestartete Ballon-Satellit Echo I konnte bereits von mehreren Funkamateuren mit Erfolg für außergewöhnliche Verbindungen ausgenutzt werden. Einzelheiten darüber werden laufend im Deutschland-Rundspruch bekanntgegeben. Die nächsten Rundsprüche werden am 28.08., am 11. und am 25.09. gesendet, danach dann wieder an jedem Sonntag.


5) Sondergenehmigungen für 160 m

Die für die Bundesrepublik bei der Genfer Funkverwaltungskonferenz eröffnete Möglichkeit, unter gewissen Bedingungen den Amateurfunk auch in Deutschland auf 160 m zuzulassen, wird sich frühestens mit dem Inkrafttreten der Genfer Beschlüsse, d. h. nach dem 01.05.1961 allgemein auswirken. Es soll aber, ähnlich wie in den vergangenen Jahren versucht werden, während der kommenden Wintermonate wieder Sondergenehmigungen für 160 m vom Bundespostministerium zu erhalten.

Im Winterhalbjahr 1959/60 konnten die ca. 30 Inhaber einer derartigen Sondergenehmigung vom 31.10.1959 bis zum 31.03.1960 im Rahmen spezieller Versuchsreihen täglich von 20:00–08:30 Uhr mit max. 10 W auf Frequenzen zwischen 1825 und 1835 kHz arbeiten.

Wer auch in diesem Jahr ernsthaft an der 160-m-Arbeit interessiert ist, möge sich bitte bis zum 30.11.1960 unter Angabe der ggfs. dafür vorgesehenen Geräte bei der Geschäftsstelle melden. Es wird dann versucht, für ihn eine entsprechende Sondergenehmigung zu bekommen.


6) Mobil-QTC

Mit dem Erscheinen des Mobil-QTC ist Ende September zu rechnen. Bitte, beachten Sie die Anzeige im nächsten DL-QTC.


7) Beiträge für das 3. Quartal 1960

...


8) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.12.1959

DOK:

Ortsverband:

C26 Lagerlechfeld H. Puls, DE9037
D DV: Kh. Kollmorgen, DL7DZ
G03 Bonn i. V. H. U. Schnacke, DL1KZ
K05 Lahnstein-Koblenz (neue Bezeichnung)
M14 Bad Segeberg E. Dose
N10 Hiltrup (neu) Th. Bröker
P22 Aalen H. L. Hieber, DJ4LM


Mit VY 73, gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1960 Rundspruch-Archiv