Kiel, den 23.2.1960
Vom Fernmeldetechnischen Zentralamt erhielt der DARC am 18.02. folgendes Schreiben:
Sehr geehrte Herren!
Wir teilen Ihnen hierdurch mit, daß der Deutsche Amateurfunk-Verband e. V. Ihre
Rundspruchsendungen beanstandet hat. Um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden, bitten
wir Sie, die Übermittlung von solchen Mitteilungen in Rundspruchsendungen zu unterbinden,
deren Zweck auch dann noch hinreichend erfüllt wird, wenn sie z. B. in einer
Amateurfunkzeitschrift bekanntgegeben werden. Mitteilungen über neue
DLD-Verleihungen sowie die Bekanntgabe eines neuartigen Mittels zum Löten von
Aluminium gehören u. E. nicht in Rundspruchsendungen.
Die Übermittlung von Ionosphären-, Funkwetter- und Inversionsberichten durch Rundsprüche wird dagegen ausdrücklich befürwortet.
Hochachtungsvoll
In Vertretung
gez. Schulz
Selbstverständlich wird der DARC der vom FTZ geäußerten Bitte nachkommen und die Rundsprüche in diesem, seiner Auffassung von jeher entsprechenden Sinne gestalten. Die Rundsprüche dienen der aktuellen Ergänzung der Zeitschriften, der MBs und der sonstigen Rundschreiben. Was dort sowieso erscheint, braucht im Rundspruch nicht erst gebracht oder gar wiederholt zu werden. Wer Rundsprüche zusammenstellt, weiß allerdings auch, wie schwierig es oft ist, jede Woche geeignetes Material zu bekommen. In dem Bestreben, den Rundspruch zu füllen, erliegt man nur allzu leicht der Versuchung, z. B. etwas aufzunehmen, was an sich für das nächste DL-QTC bestimmt ist, oder gar bereits erschienene Artikel aus Zeitschriften vorzulesen. Beim Rundspruch sollte es aber nicht auf den Umfang, sondern auf den Inhalt ankommen. Insoweit ist also der Hinweis des FTZ nicht ganz unberechtigt, denn er trägt dazu bei, den Charakter der Rundsprüche zu wahren.
Auf einem anderen Blatt steht allerdings der Anlaß zu diesem Hinweis; und das ist die Tatsache, daß der Deutsche Amateurfunk-Verband offensichtlich versucht hat, die Lizenzbehörde in seine Bestrebungen zum Schaden des DARC einzuspannen. Nach außen hin und seinen Mitgliedern gegenüber betont dieser Verband zwar immer wieder, daß zu seinen Zielen die gute Zusammenarbeit mit allen Amateurfunk-Vereinigungen gehöre. In der Praxis sieht es aber anders aus, und dieses Beispiel zeigt, daß es dem DAV offenbar mehr darauf ankommt, bestehende und bewährte Einrichtungen anderer Verbände, die letzten Endes auch seinen eigenen Mitgliedern zugute kommen, zu stören, als selbst etwas zu schaffen. Seit annähernd 10 Jahren wurden die Rundspruchsendungen unbeanstandet durchgeführt; dem Deutschen Amateurfunk-Verband blieb es vorbehalten, sich bei der Behörde darüber zu beschweren. Dieses Verhalten bedarf wohl keines weiteren Kommentars! Es stellt dem DAV ein trauriges Zeugnis aus.
Die Distrikte und Ortsverbände werden gebeten, der Redaktion des Deutschland-Rundspruchs (OM W. Plage, DL1UM, .....) auch weiterhin wöchentlich aktuelle Arbeitsberichte und Beobachtungsmeldungen zu geben. Ebenfalls sollten kurzfristige Ankündigungen, die im DL-QTC oder im MB nicht mehr rechtzeitig erscheinen würden, wie bisher an die Rundspruch-Redaktion gerichtet werden.
2) Inkrafttreten der neuen VO Funk
Auf Grund zahlreicher Anfragen wird nochmals darauf hingewiesen, daß die bei der Funkverwaltungskonferenz in Genf beschlossenen und in einer neuen Vollzugsordnung für den Funkdienst zusammengefaßten Regelung erst am 01.05.1961 in Kraft treten und in den einzelnen Ländern auch dann erst nach Erlaß entsprechender nationalen Verfügungen wirksam werden. Das bedeutet, daß bis dahin auch der Bereich 71007150 kHz in der Region 1 noch für den Amateurfunkverkehr unter Beachtung des BC-Vorrechts benutzt werden kann.
Andererseits ist mit einer Freigabe von Frequenzen im 160-m-Band über den bisherigen Rahmen hinaus für den deutschen Amateurfunk vor dem genannten Zeitpunkt nicht zu rechnen. Es werden also auch im nächsten Herbst nur wieder Sondergenehmigungen mit besonderen Auflagen für die Wintermonate erteilt werden können. Auf die Möglichkeit zur Antragstellung wird rechtzeitig aufmerksam gemacht werden. Bis dahin ist von Anträgen bezgl. 160 m abzusehen.
Im letzten DL-QTC (Seite 93) wies die QSL-Vermittlung darauf hin, daß sie von neuen Rufzeichen, Anschriftenänderungen der Ds usw. nicht immer Kenntnis erhält, weil das FTZ die bisherigen monatlichen Nachträge und Ergänzungen nicht mehr herausgibt. Alle Anschriftenänderungen, die die DARC-Geschäftsstelle erfährt, werden daher künftig automatisch auch an die QSL-Vermittlung weitergemeldet. Um die Vermittler aber auch über neue Rufzeichen gleich unterrichten zu können, werden alle OV-Vorsitzenden gebeten, die an OM ihres Ortsverbandes neu erteilten Rufzeichen möglichst umgehend der Geschäftsstelle oder der QSL-Vermittlung zu melden. Dies betrifft vor allem Rufzeichen, die früher schon einmal ausgegeben waren, dann erloschen sind und jetzt einem anderen Lizenzinhaber zugeteilt werden.
4) Ionosphärenberichte von DL6DS
Mit Ende des Internationalen Geophysikalischen Zusammenarbeit am 31.12.1959 hat das Institut für Ionosphärenphysik in Lindau im Harz die bisher über DL6DS ausgestrahlten Ionosphären-Rundsprüche eingestellt. Der DARC dankt dem Institut und seinem Direktor OM Prof. Dr. Dieminger, DL6DS, auch an dieser Stelle nochmals aufrichtig für die wertvolle Unterstützung, die den deutschen Funkamateuren jahrelang durch diese Sendungen zuteil wurde.
Interessenten können die alle zehn Tage erscheinenden Ionosphären-Berichte der Arbeitsgemeinschaft Ionosphäre künftig schriftlich vom Seewetteramt Hamburg beziehen.
Der nächste Kongreß der IARU-Region 1, dessen Ausrichtung der englische Amateurverband RSGB übernommen hat, wird in der Zeit vom 12.17.06.1960 in Folkestone stattfinden. Er wird sich in erster Linie mit den Ergebnissen der Genfer Funkverwaltungskonferenz und mit ihren Auswirkungen auf den Amateurfunk beschäftigen. Eine genaue Tagesordnung soll das Exekutiv-Komitee der IARU-Region 1 Mitte April aufstellen. Der Kongreß wird mit einer Vollversammlung beginnen, sich dann in voraussichtlich vier Ausschüsse (A. Allgemeine Amateurfunkverkehrs- und -betriebsfragen; B: Technik; C: UKW; D: Finanzen) aufteilen und dann wieder mit einer Vollversammlung beendet werden.
Als offizielle DARC-Delegation sind zunächst der Präsident OM Rapcke, DL1WA, der UKW-Referent OM Dr. Lickfeld, DL3FM, und der stellvertretende Auslandsreferent OM Schädlich, DL1XJ, vorgesehen. Ob noch ein weiterer Delegierter entsandt werden soll, ist noch nicht entschieden.
Die nächste Sitzung des Amateurrats, die bekanntlich der neue Distrikt Saar veranstalten wird, soll vom 27.29.05.1960 in Saarbrücken stattfinden. Um dabei nicht wieder, wie bei den letzten Malen in Zeitnot zu geraten, ist vorgesehen, die Sitzung bereits am Freitag beginnen zu lassen. Die offiziellen Einladungen dazu werden im April ergehen. Anträge zur Tagesordnung können bis Ende April eingebracht werden.
Die zweite, wesentlicherweiterte Auflage der Starthilfe für Funkamateure wird voraussichtlich Ende März oder Anfang April erscheinen und DM 1,65 kosten. Bitte die näheren Ankündigungen im DL-QTC abwarten.
Die erste diesjährige Nummer des Kurzwellenhörer ist jetzt erschienen. Mit einem auf 48 Seiten erweiterten Umfang bringt sie eine Fülle von Material für alle Hörer und Newcomer. Jedem Anfänger kann der Bezug der Zeitschrift nur empfohlen werden; und wer von ihnen sie noch nicht liest, sollte sich jetzt ein Abonnement sichern. Bestellungen (DM 3, pro Halbjahr mit drei Heften) sind unmittelbar an die Körner'sche Druckerei und Verlagsanstalt, ....., zu richten.
Bekanntlich beteiligt sich der DARC nicht nur redaktionell sondern auch finanziell an der Herausgabe des Kurzwellenhörers, um auch auf diese Weise der Nachwuchsbetreuung zu dienen. Je größer die Auflage der Zeitschrift und je rentabler sie damit wird, desto mehr kann sie bieten und desto besser ist der Zuschuß des DARC angelegt.
Auch die kann man sammeln. Das zeigt ein Brief eines neuseeländischen OM, der Morsetasten jeder Art sucht. Besonders ist er an Marconi-, Siemens- und Telefunken-Tasten interessiert. Wer solche Tasten abgeben kann, schreibe bitte an Mr. J. C. McFarlane, ....., und mache ihm ein entsprechendes Angebot.
10) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.12.1959
DOK: | Ortsverband: |
|
A03 | Baden-Baden | G. Busch, DL6IP |
B03 | Arzberg | W. Rahn, DJ5GH |
E02 | Hamburg | A. Rettig, DL1ZT |
E06 | Sachsenwald (neu) | R. Troitzsch, DL9WC |
F04 | Gelnhausen | E. Hartmann, DJ3GK |
F12 | Kassel | K. Belendorff, DJ3LA |
I04 | Bremen | i. V. K. Wunderlich, DJ4FW |
M09 | Neumünster | H. O. Schröder, DJ4SW |
O22 | Castrop-Rauxel | T. Thünemann, DL3HO |
P12 | Tübingen | N. Höll, DL6FA |
Distrikt Saar (tritt an die Stelle des KWACS)
Vorsitzender: R. Schöneberger, DL8DF
QSL-Vermittler: G. Lorenz, DL8BV
Verbindung zur OPD: Distriktsvorsitzender
Beisitzer: H. Busch, DL8DL
DOK: | Ortsverband: | |
Q06 | Schmelz | L. Sträßer, DL8EH |
Q05 | Völklingen | K. H. Felten, DL8BO |
VY 73, gez. Hansen, DL1JB
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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