Kiel, den 25.1.1960
1) Ergebnisse der Genfer Funkverwaltungskonferenz
Die seit dem 17.08.1959 in Genf tagende Funkverwaltungskonferenz des Internationalen Fernmeldevereins konnte am 21.12., also nur wenige Tage nach dem ursprünglich vorgesehenen Termin beendet werden. Ihre Ergebnisse kann man, soweit sie den Amateurfunk betreffen, unter das Motto stellen: Wir sind noch einmal davongekommen! Tatsächlich hing das Schicksal mancher Bänder oft nur an dem vielzitierten seidenen Faden; und es ist letzten Endes nur der entschlossenen Haltung der alten Länder mit Amateurtradition zu verdanken auch da gab es allerdings leider Ausnahmen , daß die Bänder erhalten geblieben und nicht den Ansprüchen der jüngeren Länder geopfert sind, die sie auf Kosten des Amateurfunks künftig für andere Zwecke, vor allem für den Rundfunk ausnutzen wollten. Zum Teil ist das ein Erfolg der in den betreffenden Ländern von den dortigen Amateurverbänden schon lange vor der Konferenz geleisteten Arbeit. Einen wesentlichen Anteil hat aber auch die in Genf außerordentlich geschickt operierende IARU-Delegation gehabt. Der Dank des DARC dafür richtet sich insbesondere an OM Lührs, DL1KV.
Die Ergebnisse von Genf dürfen allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, daß sich das Bild schnell ändern kann, wenn der Einfluß der neuen Staaten wächst, ohne daß dort die Amateurfunkinteressen wirksam vertreten werden. Einen Anfangserfolg konnten die Newcomer unter den Staaten diesmal schon für sich buchen. Auf ihr Betreiben ging dem Amateurfunk in der Region 1 der Teilbereich 71007150 kHz an den Rundfunk verloren. Diese Einbuße wiegt nun allerdings insofern nicht so schwer, als das Stück 71007150 kHz schon seit zwölf Jahren mit dem obendrein bevorrechtigtem Rundfunk geteilt werden mußte, und wohl jeder Amateur auf die endgültige Wegnahme gefaßt war. Für Deutschland wird dieser Verlust auch dadurch wettgemacht, daß es in Genf neben zwölf anderen Ländern der Region 1 offiziell das Recht erhielt, im Frequenzbereich zwischen 1715 und 2000 kHz (160-m-Band) unter besonderen Bedingungen (keine Störungen anderer Funkdienste, maximale Sendeleistung 10 W) bis zu 200 kHz für den Amateurfunk freizugeben. Auf allen anderen Bändern ist der bisherige Zustand, abgesehen von gewissen Verschiebungen auf UKW, erhalten geblieben.
Im einzelnen ist von den Verhandlungen über die verschiedenen Bänder folgendes zu berichten:
160-m-Band
Dieses Band war seit Atlantic City (1947) nur in den Regionen II und III für den
Amateurfunk zugelassen, und zwar gemeinsam mit anderen Diensten. In Region 1 gehörte es
ausschließlich den festen und beweglichen Funkdiensten; jedoch hatten Großbritannien,
Holland, Irland, Österreich, Nord- und Süd-Rhodesien, die Schweiz und die
Südafrikanische Union das Recht, zwischen 1715 und 2000 kHz max. 200 kHz unter
besonderen Bedingungen auch dem Amateurfunk zuzuteilen. Gegen diese Regelung wandten sich
in Genf mehrere Staaten mit der Begründung, daß dadurch lebenswichtige Seefunkdienste
beeinträchtigt würden. Zunächst hatte es den Anschein, als ob die von Schweden und
Italien angeführte Gruppe Erfolg haben und den Amateurfunk völlig aus dem 160-m-Band
vertreiben würde. Im Verlauf der Konferenz konnte dann aber erreicht werden, daß die
Ausnahme nicht nur bestehen blieb, sondern sogar auf Dänemark, Deutschland,
Finnland, Südwest-Afrika und die Tschechoslowakei ausgedehnt wurde. Die Einbeziehung
Griechenlands und Jugoslawiens scheiterte an dem Einspruch Italiens. Um Vorbehalte
Schwedens und einiger anderer Länder zu begegnen, wurde festgelegt, daß die insgesamt 13
Staaten in der Region 1 den Amateurfunk auf Frequenzen zwischen 1715 und 2000 kHz nur
zulassen dürfen, wenn sie im Einvernehmen mit ihren Nachbarländern alle erforderlichen
Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen der anderen dort tätigen Funkdienste getroffen
haben. Die Sendeleistung von Amateurfunkstellen bleibt in diesem Bereich auf 10 W
beschränkt.
Für die Region 2 und 3 gilt die bisherige Regelung (18002000 kHz für den Amateurfunk gemeinsam mit anderen Diensten); jedoch wird in Region 2 künftig das LORAN-System für Flugnavigation Vorrang vor dem Amateurfunk- und anderen Diensten haben.
80-m-Band
Vor der Konferenz hatte die UdSSR beantragt, das 80-m-Amateurband in Region 1 auf die
Hälfte zu beschneiden. Dieser Antrag wurde aber später fallengelassen. Die Bestrebungen
einiger Staaten, den Amateurfunk in den 2. Rang zu drängen, kamen glücklicherweise auch
nicht zum Zuge. In der Region 1 wird also der Amateurfunk wie bisher den Bereich
35003800 kHz gleichberechtigt mit festen und beweglichen Funkdiensten benutzen
können.
Auch in der Region 2 und 3 bleibt es mit zwei Ausnahmen bei der bisherigen Regelung: 35004000 kHz bzw. 35003900 kHz gemeinsam für Amateurfunk-, feste und bewegliche Funkdienste. Die Ausnahmen: In Australien wird das Amateurband auf 35003700 kHz beschränkt, ist dafür aber ein Exklusivband; in Indien werden nur 10 kHz (38903900 kHz) für den Amateurfunk zur Verfügung stehen.
40-m-Band
Um dieses Band wurde bei der Konferenz am meisten gerungen. Eine Gruppe von etwa 30
meist jüngeren Staaten wollte es in allen Regionen ausschließlich dem Rundfunk
vorbehalten. Nach langwierigen Verhandlungen kam man aber schließlich zu folgendem
Ergebnis:
Der Bereich 70007100 kHz bleibt in allen Regionen exklusives Amateurband. Der Bereich 71007300 kHz wird dem Rundfunk zugeteilt; nur in Nord- und Südamerika behalten die Amateure auch diesen Bereich. Inter-regionale Amateurverbindungen sind nur im Bereich 70007100 kHz zulässig. Der in Region 2 auf 71007300 kHz mögliche Amateurverkehr darf in Region 1 und 3 die auf diesen Frequenzen arbeitenden Rundfunksender nicht stören. Andererseits soll dann aber auch mit allen Mitteln dafür gesorgt werden, daß sämtliche Rundfunksender aus dem Bereich 70007100 kHz verschwinden. Interessant ist, daß in diesem Zusammenhang die USA den Antrag stellten, die neue Regelung, also auch die Beschränkung des Amateurfunks in Region 1 auf 70007100 kHz erst dann einzuführen, wenn auch wirklich kein Rundfunksender mehr in diesem Bereich arbeite. Dieser Antrag wurde jedoch mit 25 zu 22 Stimmen abgelehnt.
20-m-Band
Der Bereich 14.00014.350 kHz bleibt in allen Regionen exklusives
Amateurband. Australien zog seinen Antrag auf Kürzung um 100 kHz im Verlauf der
Konferenz zurück. Die UdSSR behielt das Recht, zwischen 14.250 und 14.350 kHz auch
feste Funkdienste zuzulassen.
15-m-Band
Der Bereich 21.00021.450 kHz bleibt in allen Regionen ohne Ausnahme
exklusives Amateurband.
10-m-Band
Dem Antrag einiger europäischer Staaten, den Bereich 29.00029.700 kHz auch
festen Funkdiensten zuzuteilen, wurde nicht entsprochen. Der Bereich
28.00029.700 kHz bleibt also in allen Regionen exklusives Amateurband.
In Region II sowie in Australien und Neuseeland können dem Amateurfunk außerdem wie bisher die Frequenzen zwischen 26.960 und 27.230 kHz zugeteilt werden, jedoch künftig im 2. Rang nach den industriellen, wissenschaftlichen und medizinischen HF-Erzeugern.
6-m-Band
In den Regionen II und III bleibt der Bereich 50.00054.000 kHz exklusives
Amateurband. In Region 1 können wie bisher nur einige afrikanische Staaten diese
Frequenzen auch dem Amateurfunkzuteilen. In Europa scheitert das daran, daß dieser
Bereich in das Fernsehband fällt. Daher sind auch keine Ausnahmen möglich.
UKW-Bänder
144146 MHz: | Exklusives Amateurband für alle Regionen (außer Australien). |
146148 MHz: | Exklusives Amateurband für die Regionen 2 und 3 (in Australien statt dessen ab 01.07.1963: 148150 MHz). |
220225 MHz: | In Region 2 sowie in Rhodesien und Nyassaland Amateurfunk gemeinsam mit Funkortung. |
430440 MHz: | In allen Regionen Amateurfunk gemeinsam mit Funkortung. |
420430 MHz, 440450 MHz: |
In Regionen 2 und 3 sowie in Großbritannien Amateurfunk im 2. Rang nach Funkortung. |
12151300 MHz: | In allen Regionen Amateurfunk im 2. Rang nach Funkortung; Ausnahme: In Deutschland nur 12501300 MHz für Amateurfunk, aber exklusiv. |
23002450 MHz: | In allen Regionen Amateurfunk im 2. Rang nach festen Funkdiensten (Region I) bzw. Funkortung (Region 2 und 3); Ausnahme: In Deutschland nur 23002350 MHz für Amateurfunk, aber exklusiv. |
33003500 MHz: | In der Region 2 und 3 Amateurfunk im 2. Rang nach Funkortung. |
34003475 MHz: | In Region 1: Deutschland, Großbritannien, Holland, Österreich und Israel Amateurfunk im 2. Rang nach Funkortung. |
56505850 MHz: | In allen Regionen Amateurfunk im 2. Rang nach Funkortung; Ausnahme: In Deutschland nur 56505775 MHz für Amateurfunk, aber exklusiv. |
58505925 MHz: | In Region 2 Amateurfunk im 2. Rang nach Funkortung. |
10.00010.500 MHz: | In allen Regionen Amateurfunk im 2. Rang nach Funkortung; Ausnahmen: In Deutschland und der Schweiz nur 10.25010.500 MHz für Amateurfunk, aber exklusiv. |
21.00022.000 MHz: | In allen Regionen exklusives Amateurband. |
Allgemeine Bestimmungen
Der Artikel 42 Amateurfunkstellen der Vollzugsordnung für den Funkdienst zum Internationalen Fernmeldevertrag Atlantic City 1947 wurde von der Genfer Konferenz fast unverändert übernommen. Lediglich die Bestimmung über das Morsen (§ 3 (1)) wurde auf Antrag Australiens dahingehend abgeändert, daß die Verwaltungen künftig keine Morseprüfung zu verlangen brauchen, wenn nur Frequenzen über 144 MHz benutzt werden. Bisher lag die Grenze bei 1000 MHz.
Ferner beschloß die Konferenz ein neues Buchstabier-Alphabet sowie verschiedene Änderungen und Ergänzungen zum Q-Schlüssel.
Näheres darüber wird noch im DL-QTC erscheinen, das in den nächsten Heften einen ausführlichen Bericht über die Genfer Konferenz bringt.
Alle in Genf beschlossenen Regelungen sollen am 01.05.1961 in Kraft treten. In den einzelnen Ländern werden sie aber auch dann erst nach Erlaß entsprechender nationaler Verfügungen wirksam werden.
Wie im Äther schon bekanntgeworden, ist der dänische OM Nielsen, OZ1HO, am 11.01. von einem schweren Schicksalsschlag getroffen worden. In seiner Abwesenheit brannte seine Wohnung nieder; seine Frau und seine drei Söhne kamen dabei ums Leben. OZ1HO steht vor dem Nichts.
Die Esbjerger EDR-Gruppe hat daraufhin alle dänischen Amateure zu einer Hilfsaktion für OZ1HO aufgerufen und bittet auch die deutschen OM, sich daran zu beteiligen. Spenden für diesen Zweck nimmt OM Nikolaus Schlippe, DL3NH, ....., entgegen. Überweisungen werden auf sein Postscheckkonto ..... erbeten, mit dem Vermerk Spende für OZ1HO. OM Schlippe wird das Ergebnis der Sammlung OM Nielsen persönlich überbringen.
3) Erfahrungen und Reklamationen bei DARC-Standardgeräten
Im Protokoll der letzten AR-Sitzung war darauf hingewiesen worden, daß alle die DARC-Standardgeräte betreffenden Fragen nicht an die Firma Funke sondern an das für die Entwicklung der Geräte zuständige Technische Referat des DARC gerichtet werden sollten. In diesem Sinne bittet der Technische Referent OM G. Paffrath, DL6EG, ....., nochmals um Berichte über Erfahrungen mit den Standardgeräten, speziell mit dem RX-57 und dem neuen RX-60. Auch berechtigte Beanstanden sollten dem Technischen Referenten Mitgeteilt werden. Um so eher kann für Abhilfe gesorgt werden.
Der wiedererstandene High-Speed-Club (siehe DL-QTC 1/60, Seite 32) veranstaltet in der ersten Februar-Woche einen Wettbewerb, und zwar am Sonntag, dem 07.02., von 14:0019:00 Uhr auf 40 m, und am Sonnabend, dem 13.02., von 19:0024:00 Uhr auf dem 80-m-Band. Die Ausschreibung erscheint im nächsten DL-QTC.
5) Mitgliedskarten für 1960
...
6) OV-Anteile für das 4. Quartal 1959
...
7) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.12.1959
DOK: | Ortsverband: |
|
A19 | Odenwald | W. Siegrist, DJ3CS |
B18 | Würzburg | E. Pavel, DJ3Dx |
C06 | Kaufbeuren | K. Mayer, DL9BZ |
C29 | Wasserburg/Inn (neu) | H. Schön, DJ4VC |
E04 | Stade | W. Berneis, DL9WS |
H09 | Goslar | G. Küster, DL6TO |
I05 | Bremerhaven | R. Dargatz, DL1XA |
L03 | Düsseldorf | i. V. H. Frimmersdorf, DE11948 |
L16 | M.Gladbach-Rheydt | neue Bezeichnung: Mönchengladbach-Rheydt |
L17 | Neviges | Der OV ist per 31.12.1959 aufgelöst |
L18 | Oberhausen | B. Opheys, DJ5PB |
N06 | Gelsenkirchen | H. Wagner, DJ1WO |
N15 | Bad Pyrmont | A. Schiller, DL6QJ |
O03 | Belecke/Mö. | Karl-Heinz Krah, DJ5RH |
O13 | Lippstadt | K.-H. Jander, DJ2PZ |
P21 | Biberach | W. Gnerlich |
P24 | Kräherwald (neu) | Dr. R. Walder, DL1NJ |
P25 | Crailsheim (neu) | B. Schiefelbein, DL6QO |
Q | Der Kurzwellen-Amateur-Club Saar hat sich zum 31.12.1959 aufgelöst. An seine Stelle tritt der neue Distrikt Saarland, den der DARC hiermit herzlichst willkommen heißt. Die Distriktsvorstands-Geschäfte führt bis zur Wahl zunächst kommissarisch der alte KWACS-Vorstand. | |
Q01 | Saarbrücken | F. Schuck, DL8PC |
Q02 | St. Ingbert | V. Labutka, DL8AM |
Q03 | Neunkirchen | H. Sperling, DL8BY |
Mit VY 73, gez. Hansen, DL1JB
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
Inhalt 1960 | Rundspruch-Archiv |