Kiel, den 25.1.1960

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 1/60


ÜBERSICHT:


1) Ergebnisse der Genfer Funkverwaltungskonferenz

Die seit dem 17.08.1959 in Genf tagende Funkverwaltungskonferenz des Internationalen Fernmeldevereins konnte am 21.12., also nur wenige Tage nach dem ursprünglich vorgesehenen Termin beendet werden. Ihre Ergebnisse kann man, soweit sie den Amateurfunk betreffen, unter das Motto stellen: „Wir sind noch einmal davongekommen“! Tatsächlich hing das Schicksal mancher Bänder oft nur an dem vielzitierten seidenen Faden; und es ist letzten Endes nur der entschlossenen Haltung der „alten“ Länder mit Amateurtradition zu verdanken – auch da gab es allerdings leider Ausnahmen –, daß die Bänder erhalten geblieben und nicht den Ansprüchen der „jüngeren“ Länder geopfert sind, die sie auf Kosten des Amateurfunks künftig für andere Zwecke, vor allem für den Rundfunk ausnutzen wollten. Zum Teil ist das ein Erfolg der in den betreffenden Ländern von den dortigen Amateurverbänden schon lange vor der Konferenz geleisteten Arbeit. Einen wesentlichen Anteil hat aber auch die in Genf außerordentlich geschickt operierende IARU-Delegation gehabt. Der Dank des DARC dafür richtet sich insbesondere an OM Lührs, DL1KV.

Die Ergebnisse von Genf dürfen allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, daß sich das Bild schnell ändern kann, wenn der Einfluß der neuen Staaten wächst, ohne daß dort die Amateurfunkinteressen wirksam vertreten werden. Einen Anfangserfolg konnten die „Newcomer“ unter den Staaten diesmal schon für sich buchen. Auf ihr Betreiben ging dem Amateurfunk in der Region 1 der Teilbereich 7100–7150 kHz an den Rundfunk verloren. Diese Einbuße wiegt nun allerdings insofern nicht so schwer, als das Stück 7100–7150 kHz schon seit zwölf Jahren mit dem – obendrein bevorrechtigtem – Rundfunk geteilt werden mußte, und wohl jeder Amateur auf die endgültige Wegnahme gefaßt war. Für Deutschland wird dieser Verlust auch dadurch wettgemacht, daß es in Genf neben zwölf anderen Ländern der Region 1 offiziell das Recht erhielt, im Frequenzbereich zwischen 1715 und 2000 kHz (160-m-Band) unter besonderen Bedingungen (keine Störungen anderer Funkdienste, maximale Sendeleistung 10 W) bis zu 200 kHz für den Amateurfunk freizugeben. Auf allen anderen Bändern ist der bisherige Zustand, abgesehen von gewissen Verschiebungen auf UKW, erhalten geblieben.

Im einzelnen ist von den Verhandlungen über die verschiedenen Bänder folgendes zu berichten:

160-m-Band
Dieses Band war seit Atlantic City (1947) nur in den Regionen II und III für den Amateurfunk zugelassen, und zwar gemeinsam mit anderen Diensten. In Region 1 gehörte es ausschließlich den festen und beweglichen Funkdiensten; jedoch hatten Großbritannien, Holland, Irland, Österreich, Nord- und Süd-Rhodesien, die Schweiz und die Südafrikanische Union das Recht, zwischen 1715 und 2000 kHz max. 200 kHz unter besonderen Bedingungen auch dem Amateurfunk zuzuteilen. Gegen diese Regelung wandten sich in Genf mehrere Staaten mit der Begründung, daß dadurch lebenswichtige Seefunkdienste beeinträchtigt würden. Zunächst hatte es den Anschein, als ob die von Schweden und Italien angeführte Gruppe Erfolg haben und den Amateurfunk völlig aus dem 160-m-Band vertreiben würde. Im Verlauf der Konferenz konnte dann aber erreicht werden, daß die Ausnahme nicht nur bestehen blieb, sondern sogar auf Dänemark, Deutschland, Finnland, Südwest-Afrika und die Tschechoslowakei ausgedehnt wurde. Die Einbeziehung Griechenlands und Jugoslawiens scheiterte an dem Einspruch Italiens. Um Vorbehalte Schwedens und einiger anderer Länder zu begegnen, wurde festgelegt, daß die insgesamt 13 Staaten in der Region 1 den Amateurfunk auf Frequenzen zwischen 1715 und 2000 kHz nur zulassen dürfen, wenn sie im Einvernehmen mit ihren Nachbarländern alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen der anderen dort tätigen Funkdienste getroffen haben. Die Sendeleistung von Amateurfunkstellen bleibt in diesem Bereich auf 10 W beschränkt.

Für die Region 2 und 3 gilt die bisherige Regelung (1800–2000 kHz für den Amateurfunk gemeinsam mit anderen Diensten); jedoch wird in Region 2 künftig das LORAN-System für Flugnavigation Vorrang vor dem Amateurfunk- und anderen Diensten haben.

80-m-Band
Vor der Konferenz hatte die UdSSR beantragt, das 80-m-Amateurband in Region 1 auf die Hälfte zu beschneiden. Dieser Antrag wurde aber später fallengelassen. Die Bestrebungen einiger Staaten, den Amateurfunk in den 2. Rang zu drängen, kamen glücklicherweise auch nicht zum Zuge. In der Region 1 wird also der Amateurfunk wie bisher den Bereich 3500–3800 kHz gleichberechtigt mit festen und beweglichen Funkdiensten benutzen können.

Auch in der Region 2 und 3 bleibt es mit zwei Ausnahmen bei der bisherigen Regelung: 3500–4000 kHz bzw. 3500–3900 kHz gemeinsam für Amateurfunk-, feste und bewegliche Funkdienste. Die Ausnahmen: In Australien wird das Amateurband auf 3500–3700 kHz beschränkt, ist dafür aber ein Exklusivband; in Indien werden nur 10 kHz (3890–3900 kHz) für den Amateurfunk zur Verfügung stehen.

40-m-Band
Um dieses Band wurde bei der Konferenz am meisten gerungen. Eine Gruppe von etwa 30 meist jüngeren Staaten wollte es in allen Regionen ausschließlich dem Rundfunk vorbehalten. Nach langwierigen Verhandlungen kam man aber schließlich zu folgendem Ergebnis:

Der Bereich 7000–7100 kHz bleibt in allen Regionen exklusives Amateurband. Der Bereich 7100–7300 kHz wird dem Rundfunk zugeteilt; nur in Nord- und Südamerika behalten die Amateure auch diesen Bereich. Inter-regionale Amateurverbindungen sind nur im Bereich 7000–7100 kHz zulässig. Der in Region 2 auf 7100–7300 kHz mögliche Amateurverkehr darf in Region 1 und 3 die auf diesen Frequenzen arbeitenden Rundfunksender nicht stören. Andererseits soll dann aber auch mit allen Mitteln dafür gesorgt werden, daß sämtliche Rundfunksender aus dem Bereich 7000–7100 kHz verschwinden. Interessant ist, daß in diesem Zusammenhang die USA den Antrag stellten, die neue Regelung, also auch die Beschränkung des Amateurfunks in Region 1 auf 7000–7100 kHz erst dann einzuführen, wenn auch wirklich kein Rundfunksender mehr in diesem Bereich arbeite. Dieser Antrag wurde jedoch mit 25 zu 22 Stimmen abgelehnt.

20-m-Band
Der Bereich 14.000–14.350 kHz bleibt in allen Regionen exklusives Amateurband. Australien zog seinen Antrag auf Kürzung um 100 kHz im Verlauf der Konferenz zurück. Die UdSSR behielt das Recht, zwischen 14.250 und 14.350 kHz auch feste Funkdienste zuzulassen.

15-m-Band
Der Bereich 21.000–21.450 kHz bleibt in allen Regionen ohne Ausnahme exklusives Amateurband.

10-m-Band
Dem Antrag einiger europäischer Staaten, den Bereich 29.000–29.700 kHz auch festen Funkdiensten zuzuteilen, wurde nicht entsprochen. Der Bereich 28.000–29.700 kHz bleibt also in allen Regionen exklusives Amateurband.

In Region II sowie in Australien und Neuseeland können dem Amateurfunk außerdem wie bisher die Frequenzen zwischen 26.960 und 27.230 kHz zugeteilt werden, jedoch künftig im 2. Rang nach den industriellen, wissenschaftlichen und medizinischen HF-Erzeugern.

6-m-Band
In den Regionen II und III bleibt der Bereich 50.000–54.000 kHz exklusives Amateurband. In Region 1 können wie bisher nur einige afrikanische Staaten diese Frequenzen auch dem Amateurfunkzuteilen. In Europa scheitert das daran, daß dieser Bereich in das Fernsehband fällt. Daher sind auch keine Ausnahmen möglich.

UKW-Bänder

144–146 MHz: Exklusives Amateurband für alle Regionen (außer Australien).
146–148 MHz: Exklusives Amateurband für die Regionen 2 und 3 (in Australien statt dessen ab 01.07.1963: 148–150 MHz).
220–225 MHz: In Region 2 sowie in Rhodesien und Nyassaland Amateurfunk gemeinsam mit Funkortung.
430–440 MHz: In allen Regionen Amateurfunk gemeinsam mit Funkortung.
420–430 MHz,
440–450 MHz:
In Regionen 2 und 3 sowie in Großbritannien Amateurfunk im 2. Rang nach Funkortung.
1215–1300 MHz: In allen Regionen Amateurfunk im 2. Rang nach Funkortung; Ausnahme: In Deutschland nur 1250–1300 MHz für Amateurfunk, aber exklusiv.
2300–2450 MHz: In allen Regionen Amateurfunk im 2. Rang nach festen Funkdiensten (Region I) bzw. Funkortung (Region 2 und 3); Ausnahme: In Deutschland nur 2300–2350 MHz für Amateurfunk, aber exklusiv.
3300–3500 MHz: In der Region 2 und 3 Amateurfunk im 2. Rang nach Funkortung.
3400–3475 MHz: In Region 1: Deutschland, Großbritannien, Holland, Österreich und Israel Amateurfunk im 2. Rang nach Funkortung.
5650–5850 MHz: In allen Regionen Amateurfunk im 2. Rang nach Funkortung; Ausnahme: In Deutschland nur 5650–5775 MHz für Amateurfunk, aber exklusiv.
5850–5925 MHz: In Region 2 Amateurfunk im 2. Rang nach Funkortung.
10.000–10.500 MHz: In allen Regionen Amateurfunk im 2. Rang nach Funkortung; Ausnahmen: In Deutschland und der Schweiz nur 10.250–10.500 MHz für Amateurfunk, aber exklusiv.
21.000–22.000 MHz: In allen Regionen exklusives Amateurband.

Allgemeine Bestimmungen

Der Artikel 42 „Amateurfunkstellen“ der Vollzugsordnung für den Funkdienst zum Internationalen Fernmeldevertrag Atlantic City 1947 wurde von der Genfer Konferenz fast unverändert übernommen. Lediglich die Bestimmung über das Morsen (§ 3 (1)) wurde auf Antrag Australiens dahingehend abgeändert, daß die Verwaltungen künftig keine Morseprüfung zu verlangen brauchen, wenn nur Frequenzen über 144 MHz benutzt werden. Bisher lag die Grenze bei 1000 MHz.

Ferner beschloß die Konferenz ein neues Buchstabier-Alphabet sowie verschiedene Änderungen und Ergänzungen zum Q-Schlüssel.

Näheres darüber wird noch im DL-QTC erscheinen, das in den nächsten Heften einen ausführlichen Bericht über die Genfer Konferenz bringt.

Alle in Genf beschlossenen Regelungen sollen am 01.05.1961 in Kraft treten. In den einzelnen Ländern werden sie aber auch dann erst nach Erlaß entsprechender nationaler Verfügungen wirksam werden.


2) Hilfsaktion für OZ1HO

Wie im Äther schon bekanntgeworden, ist der dänische OM Nielsen, OZ1HO, am 11.01. von einem schweren Schicksalsschlag getroffen worden. In seiner Abwesenheit brannte seine Wohnung nieder; seine Frau und seine drei Söhne kamen dabei ums Leben. OZ1HO steht vor dem Nichts.

Die Esbjerger EDR-Gruppe hat daraufhin alle dänischen Amateure zu einer Hilfsaktion für OZ1HO aufgerufen und bittet auch die deutschen OM, sich daran zu beteiligen. Spenden für diesen Zweck nimmt OM Nikolaus Schlippe, DL3NH, ....., entgegen. Überweisungen werden auf sein Postscheckkonto ..... erbeten, mit dem Vermerk „Spende für OZ1HO“. OM Schlippe wird das Ergebnis der Sammlung OM Nielsen persönlich überbringen.


3) Erfahrungen und Reklamationen bei DARC-Standardgeräten

Im Protokoll der letzten AR-Sitzung war darauf hingewiesen worden, daß alle die DARC-Standardgeräte betreffenden Fragen nicht an die Firma Funke sondern an das für die Entwicklung der Geräte zuständige Technische Referat des DARC gerichtet werden sollten. In diesem Sinne bittet der Technische Referent OM G. Paffrath, DL6EG, ....., nochmals um Berichte über Erfahrungen mit den Standardgeräten, speziell mit dem RX-57 und dem neuen RX-60. Auch berechtigte Beanstanden sollten dem Technischen Referenten Mitgeteilt werden. Um so eher kann für Abhilfe gesorgt werden.


4) HSC-Test

Der wiedererstandene High-Speed-Club (siehe DL-QTC 1/60, Seite 32) veranstaltet in der ersten Februar-Woche einen Wettbewerb, und zwar am Sonntag, dem 07.02., von 14:00–19:00 Uhr auf 40 m, und am Sonnabend, dem 13.02., von 19:00–24:00 Uhr auf dem 80-m-Band. Die Ausschreibung erscheint im nächsten DL-QTC.


5) Mitgliedskarten für 1960

...


6) OV-Anteile für das 4. Quartal 1959

...


7) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.12.1959

DOK:

Ortsverband:

A19 Odenwald W. Siegrist, DJ3CS
B18 Würzburg E. Pavel, DJ3Dx
C06 Kaufbeuren K. Mayer, DL9BZ
C29 Wasserburg/Inn (neu) H. Schön, DJ4VC
E04 Stade W. Berneis, DL9WS
H09 Goslar G. Küster, DL6TO
I05 Bremerhaven R. Dargatz, DL1XA
L03 Düsseldorf i. V. H. Frimmersdorf, DE11948
L16 M.Gladbach-Rheydt neue Bezeichnung: Mönchengladbach-Rheydt
L17 Neviges Der OV ist per 31.12.1959 aufgelöst
L18 Oberhausen B. Opheys, DJ5PB
N06 Gelsenkirchen H. Wagner, DJ1WO
N15 Bad Pyrmont A. Schiller, DL6QJ
O03 Belecke/Mö. Karl-Heinz Krah, DJ5RH
O13 Lippstadt K.-H. Jander, DJ2PZ
P21 Biberach W. Gnerlich
P24 Kräherwald (neu) Dr. R. Walder, DL1NJ
P25 Crailsheim (neu) B. Schiefelbein, DL6QO
Q Der Kurzwellen-Amateur-Club Saar hat sich zum 31.12.1959 aufgelöst. An seine Stelle tritt der neue Distrikt Saarland, den der DARC hiermit herzlichst willkommen heißt. Die Distriktsvorstands-Geschäfte führt bis zur Wahl zunächst kommissarisch der alte KWACS-Vorstand.
Q01 Saarbrücken F. Schuck, DL8PC
Q02 St. Ingbert V. Labutka, DL8AM
Q03 Neunkirchen H. Sperling, DL8BY


Mit VY 73, gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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