Kiel, den 15.12.1959

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 11/59


ÜBERSICHT:


1) Weihnachtssendung des DARC

An Stelle des Deutschland-Rundspruchs wird am 4. Advent, also am kommenden Sonntag, dem 20.12., eine Weihnachtssendung des DARC übertragen. Sie beginnt um 08:45 Uhr, und zwar wird zunächst DLØDL auf der Rundspruch-Frequenz 3729,5 kHz eine Weihnachtsansprache des Präsidenten OM Rapcke, DL1WA, ausstrahlen. Anschließend sollen dann die einzelnen Distrikte zu Wort kommen, um die Weihnachtsgrüße ihrer Vorsitzenden zu übermitteln. Zu diesem Zweck wird DLØDL die dafür von den Distrikten benannten Stationen der Reihe nach aufrufen. Gemeldet sind bisher für den Distrikt

Bayern-Süd:
Niedersachsen:
Rheinland-Pfalz:
Ruhrgebiet:
Schleswig-Holstein:
Westfalen-Nord:
Westfalen-Süd:
Württemberg:
Nordsee:
voraussichtlich DL9PL am Mike von DL6YG,
DL3IV,
DL9VL,
Dl3NE,
DL1FL,
DJ1FC,
DL1QK,
DJ3JZ,
DL9IY.

Die OV-Vorsitzenden werden gebeten, ihre Mitglieder soweit noch möglich auf diese Sendung besonders aufmerksam zu machen.


2) Von der Funkverwaltungs-Konferenz der ITU

Nach dem letzten Ende November aus Genf eingetroffenen Bericht wird das „Komitee 4“ (Frequenzzuteilung) für die abschließenden Vollversammlungen der Funkverwaltungs-Konferenz des Internationalen Fernmelde-Vereins (ITU) in Genf – soweit es die Amateurbänder im Bereich der Region 1 betrifft – folgende Empfehlungen zur Entscheidung vorlegen:

160-m-Band
Die Fernmeldeverwaltungen in Österreich, Dänemark, Finnland, Griechenland, Irland, Holland, Deutschland (Bundesrepublik), Jugoslawien, Nord- und Süd-Rhodesien, Groß-Britannien, der Schweiz und Tschechoslowakei, sowie Süd- und Süd-West-Afrika sollen die Möglichkeit bekommen, im Bereich 1715–2000 kHz unter besonderen Auflagen und im Einverständnis mit ihren Nachbarländern, 200 kHz für Amateurfunk freizugeben. (Bisher konnten das offiziell nur die unterstrichenen Staaten.) Zu den Auflagen würden u. a. gehören: Beschränkung der Sendeleistung auf 10 W, Vermeidung jeglicher Störungen anderer Funkdienste.

Gegen diese Empfehlung haben sich allerdings schon vor der Abstimmung eine ganze Reihe von Staaten, u. a. Frankreich, Italien, Schweden und Portugal, sehr energisch mit dem Argument gewandt, daß es unsinnig sei, im Stadium allgemeiner Frequenz-Knappheit gerade den Amateuren zusätzliche Frequenzen geben zu wollen.

80-m-Band
Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes, d. h. 3500–3800 kHz für den Amateurfunk gemeinsam mit anderen Diensten, wobei allerdings noch die Frage offen ist, ob bestimmte Dienste eventuell einen Vorrang vor dem Amateurfunk erhalten.

40-m-Band
7000–7100 kHz exklusiv für den Amateurfunk; Streichung des bisher mit dem Rundfunk (bei Vorrang für diesen) gemeinsam benutzten Bereichs 7100–7150 kHz. Durch besondere Maßnahmen soll dann dafür gesorgt werden, daß die z. Z. zwischen 7000–7100 kHz arbeitenden Rundfunksender dort verschwinden.

20-, 15-, 10- und 2-m-Band
Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes, allerdings mit der Möglichkeit, daß einzelne Staaten in bestimmten Teilen des 20- und 10-m-Bandes auch noch andere Dienste unterbringen können, wenn diese den Amateurfunk nicht stören.

70-cm-Band
430–440 MHz exklusiv für den Amateurfunk. (Bisher stand der Bereich 420–450 MHz zur Verfügung, der aber mit dem Flugnavigationsdienst, bei Vorrang für diesen, geteilt werden mußte. In Deutschland war auch bisher nur der Bereich 430–440 MHz mit dieser Einschränkung freigegeben, so daß die Empfehlung des Komitees einen Fortschritt für uns mit sich bringen würde, – wenn sie angenommen wird.)

Übrige UKW-Bänder
Keine wesentlichen Änderungen, jedoch teilweise gemeinsame Benutzung mit Ortungsdiensten.

Wie gesagt, das sind erst Empfehlungen des für die Untersuchung der Frequenz-Situation eingesetzten Komitees. Ob sie tatsächlich in dieser Form angenommen werden, hängt vom Ausgang der Abstimmungen bei den abschließenden Vollversammlungen der Konferenz ab. Die Gefahr, die sich aus der oft erwähnten Tatsache ergibt, daß dabei die vielen kleinen, am Amateurfunk relativ uninteressierten Staaten das gleiche Stimmgewicht in die Wagschale werfen können, wie die amateurfreundlichen Länder, ist jedenfalls noch keineswegs gebannt.


3) Silberne Ehrennadel für 25jährige Mitgliedschaft

Bei seiner letzten Sitzung im November beschloß der AR die Stiftung einer besonderen Ehrennadel zur Verleihung an solche Mitglieder, die dem DARC/DASD mehr als 25 Jahre angehören. Die Richtlinien dafür werden nun mit diesem Rundschreiben  verteilt. Danach kann die Auszeichnung unmittelbar vom zuständigen Ortsverbands-Vorstand bei der Geschäftsstelle beantragt werden. Es wird gebeten, dafür Formulare gemäß beigefügtem Muster zu verwenden. Weitere Formulare können bei der Geschäftsstelle angefordert oder auch selbst erstellt werden.

Auf die Bedingung, daß das betreffende Mitglied selbst den Nachweis über das Datum seines Eintritts in den DASD führen muß, sei besonders hingewiesen. Die Geschäftsstelle kann darüber im allgemeinen keine Auskunft geben, weil ihr die entsprechenden Unterlagen nicht zur Verfügung stehen.

Zur Zeit kämen für die Verleihung der silbernen Ehrennadel Mitglieder in Frage, die vor dem 01.01.1935 in den DASD eingetreten sind und sich in den Jahren 1946/47 bzw. nach Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft umgehend den damals entstandenen neuen Amateurverbänden (WBRC, BARC, HRC, DARC/Britische Zone usw.) angeschlossen haben.


4) Morselehrgang des DARC auf Schallplatten

Die ersten 950 kompletten Lehrgänge wurden Anfang dieses Monats vom Hersteller an den DARC geliefert und am 03., 04. und 05.12. an Einzelbesteller zum Versand gebracht. Leider konnten damit aber noch nicht alle Vorbestellungen erfüllt werden. Sie sind es auch heute noch nicht, weil die zweite Lieferung länger auf sich warten läßt, als vorauszusehen war. Mit ihrem Eintreffen ist nun aber Anfang nächster Woche zu rechnen. Dann werden auch die restlichen Einzelaufträge und die bisher noch nicht erledigten Sammelbestellungen ausgeführt. Wer also die Lehrgänge noch nicht bekommen hat, obwohl andere sie schon vor zwei Wochen erhielten, muß daher nochmals um etwas Geduld und um Verständnis für die erneute Verzögerung gebeten werden.


5) WAC-Diplome

Beim DX-Büro und auch bei der Geschäftsstelle häufen sich die Anfragen nach dem Verbleib der im letzten Halbjahr bestellten WAC-Diplome. Bedauerlicherweise sind die Sammelsendungen auf Grund der Anforderungen vom 10.06. und 30.09. bisher aus den USA noch nicht eingegangen. Mit einer neuen Sammelbestellung vom 01.12. wurden die früher angeforderten WAC-Diplome nun erneut angemahnt.

Es herrscht häufig noch Unklarheit über das Beantragen der WAC-Diplome. Antragsformulare sind beim DX-Büro erhältlich (.....). Gebühren: DM 1,– für einfache Kartenrücksendung; DM 1,50 für Einschreiben. Dem Antrag und den dazu gehörenden Karten sollte ein adressierter Umschlag beigefügt werden.


6) Organisationsplan des DARC

Diesem Rundschreiben liegt ein vollständiger Organisationsplan nach dem augenblicklichen Stand bei. Berichtigungen und Ergänzungen dazu werden monatlich an dieser Stelle bekanntgegeben. Da einige Ortsverbände schon seit sehr langer Zeit nichts mehr von sich hören ließen, besteht die Möglichkeit, daß deren Angaben inzwischen überholt sind. In solchen Fällen wird um umgehende Richtigstellung gebeten.


7) Weihnachtspause der Geschäftsstelle

In der Zeit vom 25.12.1959 bis zum 03.01.1960 ruht der Betrieb der Geschäftsstelle. Es wird gebeten, diese Unterbrechung beim Verkehr mit der GS zu berücksichtigen.


Im Namen des DARC-Vorstands und auch persönlich wünschen wir nun allen Mitgliedern sowie ihren Angehörigen ein recht frohes Weihnachtsfest und ein gesegnetes neues Jahr. Gleichzeitig möchten wir denen von Herzen danken, die im vergangenen Jahr, wo auch immer sie für den DARC tätig waren, mit ihrer Arbeit der gemeinsamen Sache gedient und zur Entwicklung unseres Verbandes beigetragen haben.

In der Hoffnung, auch 1960 Ihre Hilfe bei der Erfüllung der Aufgaben des DARC zu finden, grüßen wir Sie

mit VY 73
gez. Hansen, DL1JB, und Röhling, DL1FM


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1959 Rundspruch-Archiv