Kiel, den 17.12.1958

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 12/58


ÜBERSICHT:


1) Weihnachtssendung des DARC

An Stelle des Deutschland-Rundspruchs wird DJ1RX am kommenden Sonntag, den 21.12., um 08:45 Uhr, auf der Rundspruchfrequenz eine Weihnachtsansprache des DARC-Präsidenten OM Rapcke, DL1WA, ausstrahlen. Im Anschluß daran soll den Distriktsvorsitzenden Gelegenheit gegeben werden, ebenfalls ihre Weihnachtsgrüße zu übermitteln. Die DVen werden gebeten, sich dazu auf Aufruf von DJ1RX in alphabetischer Distrikts-Reihenfolge (s. 2. Umschlagseite des DL-QTC) zu Wort zu melden, oder eine andere Station ihres Distrikts für sich sprechen zu lassen.


2) 10 Jahre WAE

Am 01.12. fierte das WAE, das 1948 im Rahmen der damaligen QRV von OM Hammer und OM Körner ins Leben gerufen und 1951 vom DARC übernommen wurde, sein zehnjähriges Bestehen. Den Stiftern dieses Diploms sei auch an dieser Stelle zu seinem Jubiläum herzlichst gratuliert.

Das WAE ist mittlerweile zu einem internationalen Begriff geworden und erfreut sich bei den Funkamateuren in aller Welt einer Beliebtheit, wie sie wohl nur wenige andere Diplome gefunden haben; und diese auch kaum in derartig kurzer Zeit.

Bei dem Glückwunsch sei aber auch der ganz besondere Dank an DL7AA und seine unermüdlichen Mitarbeiter vom DX-Büro nicht vergessen. Annähernd 100 Diplome der Klasse I, 200 der Klasse II und über 750 der Klasse III wurden bisher erteilt. Wer weiß, welche Arbeit schon die Auswertung eines einzigen Antrags macht, wird ermessen können, was diese OM geleistet haben. Wenn der DARC durch das WAE so viele Freunde in der ganzen Welt gefunden hat, dann ist das nicht zuletzt der rastlosen Tätigkeit dieser OM zu verdanken. Mit ihr Verdienst war es, daß sich manche auch im internationalen Amateurfunk entstandenen Grenzen den deutschen Amateuren eher wieder geöffnet haben, als es sonst möglich gewesen wäre.


3) 500× Nordsee-Rundspruch

Ein Jubiläum feierte auch OM Goldmann, DL1KH, der am 30.11. den 500. Nordsee-Rundspruch sendete. Der DARC gratuliert ihm dazu auch an dieser Stelle nochmals auf das Herzlichste, mit aufrichtigem Dank für seine treue und unermüdliche Mitarbeit.

Zehn Jahre lang, Woche für Woche einen neuen, immer wieder aktuellen Rundspruch zusammenzustellen und pünktlich auszustrahlen, ist eine bewundernswerte Leistung, der man nur höchste Anerkennung zollen kann. DL1KH hat damit ein Beispiel selbstlosen Einsatzes für andere gegeben, wie es unter Funkamateuren selten zu finden ist.


4) Anodenverlustleistung oder Input?

Überraschung und einige Verwirrung hat eine Meldung gestiftet, die am 23.11. im Württemberg-Rundspruch verbreitet wurde. Danach will die OPD Stuttgart bei der Überprüfung von Amateurfunkstellen künftig nur noch auf die Eingangs-Gleichstromleistung (Input) der Endstufe achten und dabei einen Input von 50 W in Klasse A und 250 W in Klasse B als höchstzulässige Sendeleistung ansehen. Dazu ist folgendes zu sagen:

Bekanntlich begrenzt die gültige Durchführungsverordnung zum Amateurfunkgesetz die Sendeleistung von Amateurfunkstellen durch Angabe der höchstzulässigen Anodenverlustleistung der Röhren in der Endstufe auf 20 W in Klasse A und auf 50 W in Klasse B. In diesem Sinne dürfen in den Sender-Endstufen nur Röhren verwendet werden, deren listenmäßige Anodenverlustleistung (bei Verwendung mehrerer Röhren zusammengerechnet) den angegebenen Wert nicht übersteigt.

Diese vor zehn Jahren getroffene Regelung schuf damals klare Verhältnisse; sie schließt aber jetzt die Verwendung von vielen inzwischen entwickelten modernen Senderöhren (z. B. RS1003, QB3/300, QEL1/150 usw.) aus, denen aus technischen Gründen sonst oft der Vorzug vor älteren Röhrentypen zu geben wäre. Diese Beschränkung hat sich im Laufe der Zeit insofern als unzweckmäßig erwiesen, als sie die technische Vervollkommnung der Amateurfunkstellen in mancher Hinsicht erschwert. Außerdem steht eine derartige Leistungsbegrenzung im Widerspruch zu dem sonst im In- und Ausland üblichen Prinzip.

In Erkenntnis dieser Nachteile sind sich die Deutsche Bundespost und der DARC schon seit langem darüber klar, daß bei einer Neufassung der Amateurfunkbestimmungen nicht mehr die Größe der Endröhre sondern die tatsächlich verwendete Sendeleistung maßgeblich für die Leistungsgrenzen sein sollte. In diesem Sinne will die Deutsche Bundespost entgegenkommenderweise auch schon jetzt verfahren. Es wurde daher den einzelnen OPDen empfohlen, bei der Überprüfung von Amateurfunkstellen die Verwendung von Röhren, deren listenmäßige Anodenverlustleistung den nach der gültigen DVO zulässigen Wert übersteigt, dann nicht zu beanstanden, wenn der verwendete Input nicht größer als 50 W in Klasse A bzw. 250 W in Klasse B sein kann.

Diese interne Empfehlung liegt einem Schreiben zugrunde, das die OPD Stuttgart am 20.11.1958 an den Distrikt Württemberg zur Unterrichtung seiner Mitglieder sandte, und das in dem oben erwähnten Rundspruch verlesen wurde. Sie stellt jedoch noch keine offizielle Neuregelung dar, setzt also die in der zur Zeit gültigen DVO festgelegte Begrenzung der Anodenverlustleistung nicht außer Kraft. Aus diesem Grund ist darüber auch bisher – außer von der OPD Stuttgart – nichts offiziell verlautbart worden. Es ist aber anzunehmen, daß sich auch die anderen OPDen in der Praxis danach richten werden.

Zusammenfassend kann gesagt werden: Gegen die Verwendung von Röhren mit höherer Anodenverlustleistung, als nach der gültigen DVO zulässig (20 W in Klasse A bzw. 50 W in Klasse B) wird die Deutsche Bundespost solange keinen Einspruch erheben, wie diese Röhren mit einem Input von höchstens 50 W in Klasse A bzw. 250 W in Klasse B betrieben werden. Dadurch wird die Verwendung gewisser Röhrentypen ermöglicht, die bisher nicht benutzt werden durften. Nach Auskunft des BPM muß allerdings zur Voraussetzung gemacht werden, daß der Input jederzeit, z. B. bei Überprüfung der Amateurfunkstelle durch Beamte der Bundespost, ohne Schwierigkeiten gemessen werden kann.

Die endgültige Einführung dieser für den Funkamateur wesentlich günstigeren Regelung wird nicht zuletzt davon abhängen, daß sie nicht mißbraucht wird. Es muß daher unser Bestreben sein, überall auf die unbedingte Einhaltung dieser zunächst noch inoffiziellen Inputgrenzen zu achten. Aufgabe der OV-Vorsitzenden sollte es sein, ihre Mitglieder in diesem Sinne zu unterrichten.


5) Musik im Amateurfunkverkehr

Nach § 8 der Durchführungsverordnung zum Amateurfunkgesetz ist die Übertragung von Musik oder Schallaufzeichnungen nur kurzzeitig zu Modulationsversuchen gestattet. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmung bringt nicht nur die Lizenz in Gefahr, sondern neuerdings auch den Geldbeutel des OM. Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist jetzt nämlich darauf aufmerksam geworden, daß von Funkamateuren gelegentlich auch Musik verbreitet wird, und spricht bereits von Gebühren für derartige Sendungen.

Der DARC hat dieses Ansinnen mit Hinweis auf die Unzulässigkeit der Aussendung von zusammenhängenden musikalischen Darbietungen im Rahmen des Amateurfunks zurückgewiesen. Es besteht aber durchaus die Möglichkeit, daß die GEMA künftig, wenn ihr längere Musik- oder Schallplattensendungen eines Funkamateurs bekannt werden, Gebührenforderungen an den Betreffenden stellt.

Dieser Hinweis möge insbesondere denjenigen OM als Warnung dienen, die den Begriff „kurzzeitig“ allzu großzügig auslegen, und sie veranlassen, Musik oder Platten nur zu senden, wenn sich für Modulationsversuche wirklich keine andere Möglichkeit bietet; aber auch dann nur kurzzeitig im wahren Sinne des Wortes, d. h. eine bis höchsten zwei Minuten.


6) Schutz des DARC-Abzeichens

Das DARC-Abzeichen ist am 29.10.1958 unter der Nr. 719099 beim Deutschen Patentamt als Warenzeichen eingetragen worden und damit gegen unrechtmäßige Benutzung geschützt.


7) Propagandabriefe

Anfang Dezember wurde wieder eine ähnliche Aktion beobachtet, wie im Juni dieses Jahres, als viele OM ein politisches Flugblatt erhielten, das ihnen scheinbar andere OM geschickt hatten. Auch diesmal haben die wahren, d. h. die anonymen Absender der Propagandabriefe offenbar wieder eine alte Rufzeichenliste zu Hilfe genommen und daraus Adressen für Empfänger und fingierte Absender entnommen.

Der DARC hat zu diesen Methoden bereits mehrfach Stellung genommen, so daß hier auf eine Wiederholung verzichtet werden kann. Nur auf eins sei nochmals hingewiesen: Wer sich durch erwiesenen Mißbrauch seines Namens für die Absenderangabe (das stellt sich heraus, wenn der Brief u. U. unzustellbar an den angeblichen Absender zurückkommt) geschädigt fühlt, möge deswegen unter Vorlage des Briefs Anzeige gegen Unbekannt bei seiner örtlichen Polizeidienststelle erstatten.


8) Mitgliedsausweise für 1959

Da das DARC-Geschäftsjahr jetzt mit dem Kalenderjahr gleichläuft, werden die neuen Mitgliedskarten bereits zum 01.01.1959 ausgestellt. Verteilung erfolgt im Laufe des Januars, wie üblich, über die Ortsverbände. Dann werden auch die Ausweise für alle mittlerweile per 01.01.1959 neuaufgenommenen Mitglieder übersandt. Im übrigen ist Voraussetzung für die Ausstellung eines neuen Ausweises, daß das betreffende Mitglied seine Beitragsverpflichtungen per 31.12.1958 erfüllt, also bis einschl. 4. Quartal 1958 bezahlt hat.


9) Beitragsermäßigungen

Am 01.12. wurden alle Mitglieder, deren Beitragsermäßigung zum Ende dieses Jahres abläuft, aufgefordert, vom 01.01.1959 ab den vollen Beitrag zu zahlen, oder einen neuen Antrag an ihren Ortsverband zu richten. Die OV-Vorsitzenden werden gebeten, die ihnen daraufhin vorgelegten Anträge mit ihrem Entscheidungsvermerk möglichst bald an die Geschäftsstelle weiterzuleiten.


10) Briefwechsel gesucht

Briefwechsel (zunächst in englisch) mit deutschen OM sucht OM James Scheunemann, WØGSV, ...... Er ist 25 Jahre, studiert an der Universität Minnesota Elektronik, ist seit sieben Jahren Funkamateur, und außerdem noch Amateurastronom und interessiert für Raumfahrt-Probleme.


11) Weihnachtspause der Geschäftsstelle

In der Zeit vom 24.12.1958 bis zum 01.01.1959 ruht der Betrieb der Geschäftsstelle. Es wird gebeten, diese Pause beim Verkehr mit der GS zu berücksichtigen.


12) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 20.09.1958

DOK:

Ortsverband:

A18 Furtwangen Fritz Isabo, DE12547
A17 Schopfheim i. V. Jörg Bonitz, DJ3MA
C12 München Herbert Korn, DL7AG
F DV Hessen Herbert Schastock, DL1AO
G TeRef Köln-Aachen Gustav G. Thiele, DL1ZK
H20 Peine August Keßler, DL1RL
I02 Aurich umbenannt in Wiesmoor
L04 Emmerich Karl H. Schröder
O03 Belecke/Möhne Karl-Heinz Krah
O12 Kamen-Unna Herbert Kallus, DJ1GA
O26 Hattingen/Ruhr (neu) Werner Roloff, DJ4ER
P12 Tübingen Herbert Lennartz, DJ1ZG


Im Namen des DARC-Vorstands und persönlich wünschen wir nun allen Mitgliedern und ihren Angehörigen ein recht frohes Weihnachtsfest und ein gesegnetes neues Jahr. Bei dieser Gelegenheit möchten wir auch den vielen Mitgliedern von Herzen Danken, die im vergangenen Jahr – wo auch immer sie für den DARC tätig waren – wieder so tatkräftig mitgewirkt und dadurch wesentlich zum weiteren Aufschwung unseres Verbandes beigetragen haben.

In der Hoffnung, auch 1959 Ihre Hilfe bei der Erfüllung der Aufgaben des DARC zu finden, grüßen wir Sie

mit VY 73 gez. Hansen, DL1JB, und Röhling, DL1FM


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1958 Rundspruch-Archiv