Kiel, den 24.10.1956

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 10/56


ÜBERSICHT:


1) AR-Sitzung am 3. und 4. November

Auf die Tagesordnung der AR-Sitzung am 3. und 4.11.1956 in Bingen (siehe letztes OV-Rundschreiben) wurden inzwischen noch folgende Punkte gesetzt:

  1. Besetzung des Auslandsreferates. (Bei der letzten Sitzung war der Vorstand beauftragt worden, dieses Amt vorerst kommissarisch zu besetzen. OM Lührs, DL1KV, hat sich jetzt bereiterklärt, das Auslandsreferat zunächst offiziell wieder zu übernehmen.)
  2. Technische Amateurfunk-Vereinigung (TAV) e. V. (Es handelt sich dabei um einen im Mai ds. Js. von DL3FS in Essen gegründeten Verein. Die Einstellung des DARC ihm gegenüber soll erörtert werden.)
  3. Angliederung der Saar-OM an den DARC. (Der Kurzwellen-Amateur-Club Saar hat seinen Anschluß an den DARC beantragt.)
  4. DASD-Uraltkonto. (Die vom Distrikt Berlin bisher getroffenen Maßnahmen zur Freigabe der auf den Konten des ehemaligen DASD noch liegenden Gelder sind bisher ergebnislos verlaufen. Es soll darüber beraten werden, ob und welche weiteren Schritte ergriffen werden sollen.)
  5. Einrichtung eines Deutschland-Rundspruchs. (DL1UM wäre bereit, die Ausstrahlung und die Zusammenstellung zu übernehmen.)

Zum Punkt 6 der Tagesordnung (Satzungsänderungen) wurde dem AR inzwischen auf Grund der bei der letzten AR-Sitzung gefällten grundsätzlichen Entscheidung vorgeschlagen:

a) die Satzung wie folgt zu ändern:

Im § 10 „Präsident“ wird der 3. Satz (Präsident und Vizepräsident werden in direkter Wahl von den aktiven Mitgliedern des Clubs auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.) ersetzt durch: „Präsident und Vizepräsident werden vom Amateurrat gewählt.“

Im § 11 „Der Vorstand“ wird der letzte Satz (Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder mit Ausnahme des Sekretärs ist ehrenamtlich.) ersetzt durch: „Die Vorstandsmitglieder mit Ausnahme des Sekretärs sind ehrenamtlich tätig und werden vom Amateurrat gewählt.“

Im § 12 „Der Amateurrat“ wird Punkt a) (Wahl der Fachreferenten und Beisitzer, Bestellung und Bestätigung des Sekretärs;) ersetzt durch: „a) Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten, der Fachreferenten und Beisitzer, Bestellung und Bestätigung des Sekretärs;“;

b) die Wahlordnung wie folgt zu ändern: Der Abschnitt III „DARC-Vorstand“ erhält folgende neue Fassung:

„III. DARC-Vorstand

Der Präsident, der Vizepräsident, die Fachreferenten und Beisitzer werden gem. §§ 10–12 und 15 vom Amateurrat gewählt. Mit Ausnahme des Präsidenten müssen sie lizenzierte Funkamateure sein. Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl erfolgt grundsätzlich auf einer ordentlichen Amateurratssitzung, aber nicht unbedingt für alle Vorstandsämter auf der gleichen Sitzung.

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist ein Wahlausschuß einzusetzen, der aus dem Sekretär und zwei Distriktsvorsitzenden gebildet wird. Der Sekretär ist gleichzeitig Wahlleiter. Wahlkandidaten dürfen nicht gleichzeitig dem Wahlausschuß angehören. Wahlvorschläge können von den Distrikten bis spätestens vier Wochen vor der Wahl an den Wahlleiter eingereicht werden. Jeder Distrikt kann für jedes Vorstandsamt einen von seiner OVV-Versammlung namhaft gemachten Kandidaten benennen. Vorschläge ohne Einverständnis des vorgeschlagenen Kandidaten sind ungültig. Der Wahlleiter gibt die Namen der Kandidaten zwei Wochen vor der Amateurratssitzung, auf der die Wahl stattfinden soll, den Distriktsvorsitzenden bekannt. Vorstandsmitglieder für deren Amt keine gültigen Wahlvorschläge vorliegen, gelten als wiedergewählt.

Wahlberechtigt ist jeder Distriktsvorsitzende bzw. sein satzungsgemäßer Stellvertreter, und zwar für jeden Wahlgang mit einer Stimme. Die Wahl ist geheim und für die einzelnen Vorstandsmitglieder getrennt durchzuführen in der Form, daß jeder Distriktsvorsitzende einen Stimmschein mit dem Namen des von ihm für das betreffende Vorstandsamt gewählten Kandidaten abgibt. Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch den Wahlausschuß. Gewählt ist der Kandidat, der die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.

Das Wahlergebnis wird vom Wahlleiter im Amateurrat verkündet. Die Amtszeit des DARC-Vorstandes beginnt mit dieser Bekanntgabe. Den Mitgliedern ist das Ergebnis bei nächster Gelegenheit mitzuteilen.“

Darüber hinaus wurde vom Distrikt Hamburg beantragt, die Amtsdauer sämtlicher Vorstandsmitglieder des DARC (OV-Vorstände, Distriktsvorstände, DARC-Vorstand) von zwei auf vier Jahre zu verlängern und den § 15 der Satzung entsprechend zu ändern.

Die OVV werden gebeten, sich zu diesen wesentlichen Anträgen ihren DV gegenüber noch vor der Sitzung zu äußern, soweit dies nicht bereits im Anschluß an die früheren Bekanntmachungen zu diesem Thema (Protokoll der letzten AR-Sitzung, letztes OV-Rundschreiben) geschehen ist.

Zum Punkt 11 der Tagesordnung (Vorbereitungen für das Geophysikalische Jahr): Vom 11. bis 13. Oktober fand unter dem Vorsitz von OM Dr. Dieminger, DL6DS, in Kleinheubach eine Tagung der Arbeitsgemeinschaft Ionosphäre statt, in deren Mittelpunkt die Vorbereitungen für das internationale Geophysikalische Jahr standen. Dabei wurde besonders auf die Bedeutung hingewiesen, die in diesem Zusammenhang einer Mitarbeit der Amateure bei den Beobachtungen und deren Weiterleitung zukommt. Zwischen OM Prof. Dr. Dieminger, OM Dr. Lange-Hesse und OM Plage wurde vereinbart, gemeinsam die Vorbereitungen für einen eventuellen freiwilligen Einsatz der Amateure zu treffen. DJ2BC wird in einem der nächsten DL-QTCs darüber berichten. Außerdem wird DL1UM dem AR Vorschläge für die Mitarbeit der Funkamateure bei der Bewältigung aller Aufgaben machen, die das Geophysikalische Jahr mit sich bringt.

Zum Punkt 13 (Durchführungsverordnung zum AFuG) wurde dem AR inzwischen ein Entwurf für die neue DVO und eine einheitliche Prüfungsordnung für Funkamateure übermittelt, wie er sich bei einer Besprechung zwischen Vertretern des Bundespostministeriums und des DARC Anfang Oktober ergeben hat. Danach soll es normalerweise bei den bisherigen zwei Lizenzklassen (künftig jedoch 50 bzw. 250 W Input) und einer einmaligen Prüfung bleiben. Die ursprünglich vorgesehene Anfängerklasse (ab 16 Jahren) und Sonderklasse für UKW/Fernsehen (ohne Morseprüfung) sollen nicht in der DVO erscheinen da sie als Ausnahme vom AFuG (gesetzliches Mindestalter 18 Jahre) bzw. vom Internationalen Fernmeldevertrag (Verpflichtung zur Morseprüfung für Funkamateure) nicht in einer Rechtsverordnung zur Regel erhoben werden können. Ferner sollen mehrfache Prüfungen, wie sie ein Vierklassensystem notwendigerweise mit sich bringen würde, vermieden werden. Statt dessen soll im Rahmen einer Verwaltungsanweisung eine Ausnahmemöglichkeit zur Erteilung der normalen Klasse A bereits nach Vollendung des 16. Lebensjahres gegeben werden, während für reinen UKW- und Fernsehbetrieb u. U. entsprechende Sonderlizenzen beantragt werden können. Im übrigen sind im DVO-Entwurf möglichst alle Erfahrungen berücksichtigt, die im Laufe der vergangenen Jahre gemacht wurden. Auf eine wesentliche Vereinfachung aller Bestimmungen ist dabei besonderer Wert gelegt worden.


2) Schwarzsendergesetz noch gültig?

Bisher herrschte allgemein die Ansicht, daß das Schwarzsendergesetz von 1937 zwar nicht offiziell außer Kraft gesetzt, aber nicht mehr anwendbar sei, und daß Schwarzsender nur auf Grund des Fernmeldeanlagengesetzes von 1928 bestraft werden könnten.

Dem steht eine jetzt vom Bayerischen Obersten Landesgericht (BOLG) gefällte Entscheidung entgegen. In einer Revisionsverhandlung hob dieses Gericht das Urteil eines Amtsgerichts auf, das nach dem Fernmeldeanlagengesetz gegen einen Schwarzsender eine Geldstrafe verhängt hatte. Mit der Maßgabe, daß das Schwarzsendergesetz von 1937 anzuwenden sei, wurde der Fall zur neuen Verhandlung in die Vorinstanz zurückverwiesen.

Wenn sich diese vom BOLG vertretene Auffassung durchsetzt, würden Schwarzsender künftig mit wesentlich schärferen Strafen zu rechnen haben, denn das Schwarzsendergesetz von 1937 schreibt in jedem Fall Freiheitsstrafen vor, auch wenn es sich nur um geringfügige Verstöße handelt.

Immerhin sollte diese Entscheidung allen Schwarzsendern als Warnung dienen und dazu beitragen, daß die in letzter Zeit merklich angewachsene Schwarzsenderei mit Rufzeichenmißbrauch und allen sonstigen unerfreulichen Begleiterscheinungen eingedämmt wird. Die OVVen werden gebeten, diesen Vorfall zum Anlaß zu nehmen, alle noch nicht lizenzierten OM – vor allem die jüngeren – erneut und eindringlich auf die möglichen Folgen des Schwarzsendens hinzuweisen.


3) Italienische Auszeichnung für deutschen Funkamateur

In Anerkennung seiner bei der Rettung eines Menschenlebens geleisteten Hilfe wurde dem Konstanzer OM Wieser, DJ2NR, am 12. Oktober von der Stadt Genua die Goldmedaille des Christoph-Columbus-Preises verliehen. OM Wieser hatte im Januar dieses Jahres den Notruf eines italienischen Funkamateurs aufgenommen und weitergegeben, der ein Präparat für einen lebensgefährlich an Krebs erkrankten Jungen in Padua suchte. Dank der Vermittlung des Bamberger OM Fleischhauer, DL9ZY, konnte damals das richtige Medikament bei einer amerikanischen Dienststelle beschafft und per Flugzeug rechtzeitig von Frankfurt nach Padua gebracht werden.

Der DARC gratuliert OM Wieser zu dieser Auszeichnung und spricht ihm sowie OM Fleischhauer Dank und Anerkennung für ihre Hilfeleistung aus.


4) CCIR-Konferenz in Warschau

Vom 9. August bis zum 13. September tagte in Warschau die Vollversammlung des Internationalen Beratenden Ausschusses für den Funkdienst (CCIR). In Empfehlungen für die Funksender wurden u. a. die Richtlinien für bestimmte technische Eigenschaften verschärft, besonders für die Frequenzgenauigkeit. Damit soll die Möglichkeit, daß Funksender Störungen anderer Funkverbindungen verursachen, herabgemindert werden. Zur Erleichterung der internationalen Verständigung über Funkprobleme wurde die Bearbeitung einer Liste von Fachausdrücken auf dem Funksektor in Angriff genommen, die die Grundlage für ein vielsprachiges Wörterbuch auf diesem Gebiet liefern soll.


5) Filme über den Amateurfunk

Der bereits oft erwähnte Spielfilm TKX antwortet nicht ist am 19.10. in Essen angelaufen. Weitere Termine werden in den Rundspruchsendungen bekannt gegeben.

Der von der Hamburger Real-Film-Gesellschaft zusammen mit dem OV Hamburg gedrehte Kulturfilm über den Amateurfunk ist jetzt fertiggestellt. Er wird voraussichtlich im Vorprogramm des Films Ein Herz kehrt heim laufen.


6) Calls der Nichtmitglieder

.....


7) Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.12.1955

Vorstand: Auslandsreferat O. Lührs, DL1KV

Distrikt:

Ortsverband:

Baden Karlsruhe O. Blankenhorn, DJ1TC
Offenburg R. Bork, DL6UG
Lörrach heißt jetzt OV Dreiländereck
Bay.-N. Erlangen H. Schäfer, DL1FB
Bay.-S. Kaufbeuren W. Geyrhalter, DL3RK
Berlin Distriktsvors. Kh. Kollmorgen, DL7DZ
Spandau H. Heuwinkel, DL7FH
Wedding z. Zt. vakant
Hessen Lampertheim (neu) F24 F. Coy, DL1CT
Köln-A. Godesberg M. Hoier, DJ1VX
Ndsachs. Göttingen H. Nabroth, DL1TH
Uelzen K. Frenz, DL3LR
Westf.-N. Marl (DOK N19) W. Münch, DL3XH
Recklinghausen K. Kleime, DL9SQ


Mit VY 73, gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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