Kiel, den 20.9.1956

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 9/56


ÜBERSICHT:


1) AR-Sitzung am 3. und 4. November

Die im letzten OV-Rundschreiben für den 27. und 18.10. angekündigte AR-Sitzung wird nunmehr am Sonnabend, dem 3. (14.30–18.30 Uhr) und Sonntag, dem 4.11.1956 (09.00–18.30 Uhr) in Bingen/Rhein im Hotel Starkenburger Hof stattfinden. Die Verlegung um eine Woche erfolgte, weil am 27./28.10. der World-Wide-DX-Contest läuft und am 28.10. in einigen Bundesländern gewählt wird. Auf der Tagesordnung für die Sitzung stehen bisher folgende Themen:

  1. Jahresbericht des Vorstandes und der Referenten.
  2. Bericht der Rechnungsprüfer; Vorlage und Genehmigung der Abrechnung für das Geschäftsjahr 1955/56. (Zu Rechnungsprüfern waren vom AR die OM Tietz, DL1GU, und Pehrs/Kiel bestellt worden; die Prüfung ist am 27/28.8.56 erfolgt.)
  3. Entlastung des Vorstands.
  4. Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 1967/57.
  5. Aussprache der Distriktsvorsitzenden mit dem Vorstand. (Die DVen haben hier Gelegenheit, Fragen und Probleme ihres Distriktes, die nicht ausdrücklich auf der Tagesordnung stehen, mit dem Vorstand zu erörtern.)
  6. Satzungsänderungen. (Es soll eine Neuformulierung der das Wahlverfahren für den Präsidenten und den Vizepräsidenten regelnden Paragraphen der Satzung und der Wahlordnung beschlossen werden. Grundsätzlich hatte sich der AR für eine Änderung des Systems (Wahl durch den AR statt durch die aktiven Mitglieder) bereits bei der letzten Sitzung ausgesprochen (s. Ziff. 13 des Sitzungsprotokolls vom 21./22.4.56).)
  7. Kurzwellentagung 1957 (Im nächsten Jahr soll wieder eine KW-Tagung des gesamten Verbandes durchgeführt werden. Zum vorgesehenen Termin (1.9.56) lagen allerdings noch keinerlei Vorschläge vor. Die Distrikte wurden daher aufgefordert, nun bis zum 13.10. entsprechende Vorschläge zu machen, um bei der Sitzung endgültig entscheiden zu können, wann und wo diese Tagung stattfinden soll.)
  8. Ergebnisse des IARU-Kongresses 1956 in Stresa. (Ergänzung der bereits gegebenen Berichte und Maßnahmen zur Durchführung der in Stresa aufgestellten Beschlüsse und Empfehlungen.)
  9. Die 80-m-Gemeinschaft (EMC). (Bisherige Ergebnisse der EMC und weitere Pläne. Der EMC gehören zur Zeit bereits ca. 500 Amateure aus dem In- und Ausland an.)
  10. Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz. (Bisher getroffene Vereinbarungen und praktische Ergebnisse in den einzelnen Distrikten.)
  11. Vorbereitungen für das Geophysikalische Jahr. (Um was es sich dabei handelt und welche Aufgaben dem Amateurfunk in diesem Zusammenhang gestellt werden, geht aus dem Artikel von DL1WA im letzten DL-QTC (S. 385 ff.) hervor.)
  12. Sonderheft des DL-QTC. (Gestaltung des vorgesehenen Sonderheftes für Anfänger.)
  13. Durchführungsverordnung zum Amateurfunkgesetz. (Gegenwärtiger Stand der Dinge.)
  14. Das DEM-Diplom. (Vorschläge für das grundsätzlich bereits beschlossene Diplom.)
  15. Sonstiges.

Die OVVen werden gebeten, soweit erforderlich ihren Distriktsvorsitzenden gegenüber bis Anfang Oktober zu diesen Themen Stellung zu nehmen. Der DV muß die Ansichten und Wünsche seiner Ortsverbände und Mitglieder kennen, um sie im Rahmen des Gesamtverbandes entsprechend zur Geltung bringen zu können.

Die Aufnahme weiterer Themen in die Tagesordnung kann von den Distrikten bis zum 13.10. bei der Geschäftsstelle beantragt werden. Entsprechende Vorschläge der Ortsverbände sollten daher ebenfalls bis Anfang Oktober an den DV gerichtet werden.

Nach § 12 der Satzung kann außerdem jedes stimmberechtigte Mitglied des Clubs beantragen, daß über einen von ihm bezeichneten Gegenstand im AR abgestimmt wird. Derartige Anträge müssen, um bei der kommenden AR-Sitzung berücksichtigt werden zu können, bis zum 3.10.1956 bei der Geschäftsstelle vorliegen.


2. Drahtloser Morsekursus

Im September ist der erste Kursus „Lernt morsen mit DL1TQ“ zu Ende gegangen. DL1TQ, dem Schöpfer dieses Lehrgangs, und DL3IV, der im vergangenen Halbjahr unermüdlich für seine Verbreitung sorgte, sei an dieser Stelle nochmals herzlich gedankt.

Ein neuer Kursus mit gleichem Programm (48 Übungsstunden) beginnt Anfang Oktober. OM Prof. Dr. Dieminger hat dafür dankenswerterweise den Rundspruchsender des Ionosphären-Instituts zur Verfügung gestellt, der fast überall gut aufzunehmen ist. Unter seinem Rufzeichen DL6DS werden DL6XP und DJ3KF vom Oktober ab an jedem Dienstag und Donnerstag zwei Übungsstunden senden. Außerdem wird der Lehrgang voraussichtlich von DJ1WK übernommen werden, der durch seine Sendungen für die DEs bekanntgeworden ist. Die Sendungen sollen nach folgendem Plan auf einer Frequenz zwischen 3570 und 3630 kHz abgewickelt werden:

Tag Rufzeichen Zeit Programm
Donnerstag, 11.10. DL6DS 18.05–18.15
18.15–18.45
18.45–19.15
Vorspann
1. Übungsstunde
2. Übungsstunde
Sonnabend, 13.10. DJ1WK 19.50–20.00
20.00–20.30
20.30–21.00
Vorspann
Wiederholung der 1. Stunde
Wiederholung der 2. Stunde
Sonntag, 14.10. DJ1WK 19.50–20.00
20.00–20.30
20.30–21.00
Vorspann
3. Übungsstunde
4. Übungsstunde
Dienstag, 16.10. DL6DS 18.05–18.15
18.15–18.45
18.45–19.15
Vorspann
Wiederholung der 3. Stunde
Wiederholung der 4. Stunde

usf.

Auf diese Weise sind die Teilnehmer nicht von vornherein an bestimmte Übungstage gebunden, sondern können sich unter vier Möglichkeiten (donnerstags, und sonntags, donnerstags und dienstags, sonnabends und sonntags, sonnabends und dienstags) die für sie geeignete aussuchen, ohne etwas vom Lehrgang zu versäumen. Wem zwei Übungsstunden am Tag zuviel sind, kann schließlich das Wochenpensum auch auf vier Tage verteilen.

An alle DLs und DJs ergeht die herzliche und dringende Bitte, im Interesse der Kursushörer auf diese Übungssendungen Rücksicht zu nehmen und die jeweils dafür verwendete Frequenz nicht zu besetzen.


3) Standardfrequenzsendungen auf 3500 kHz

Nach einer Mitteilung der Organisation Internationale de Radiodiffusion (OIR) hat das Institut für theoretische Radiophysik in Prag einen Standardfrequenzsender eingerichtet. Von dort soll die Frequenz 3500 kHz an jedem Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 9 Uhr mit einer Genauigkeit von 5×10-8 mit einem Ton von 1000 Hz in verschiedenen Intervallen moduliert ausgestrahlt werden.

Entgegen der Mitteilung der OIR scheint dieser Sender allerdings ununterbrochen zu laufen. Jedenfalls wurde in letzter Zeit ein Sender beobachtet, der ohne Rufzeichen auf 3500 kHz mit einer Genauigkeit von besser als 10-7 offenbar ohne Unterbrechung strahlt und mit Sekundenimpulsen sowie einem Tonstrich zur vollen Minute und mehreren Tonstrichen zur vollen 15. Minute moduliert ist. Damit wäre endlich der schon oft gewünschte Bandbegrenzer im 80-m-Band da, wenn auch zunächst nur für das niederfrequente Bandende.


4) OV-Frequenzen

In Verbindung mit dem Monatswettbewerb war im vergangenen Winter bereits einmal der Versuch gemacht worden, sogenannte OV-Frequenzen im 80-m-Band einzuführen. Diese sollte dazu dienen, den Verkehr besser auf das gesamte Band zu verteilen, und es den Teilnehmern am Wettbewerb erleichtern, die einzelnen Ortsverbände zu finden. Dadurch, daß der Monatswettbewerb im Frühjahr wieder eingestellt wurde, sind auch diese OV-Frequenzen in Vergessenheit geraten. Das ist schade, denn sie waren nicht nur für den Wettbewerb von Bedeutung, sondern wären auch für den normalen 80-m-Verkehr sehr wertvoll.

Im Rahmen der EMC soll dieser Gedanke nun wieder aufgegriffen werden. Es wird daran gedacht, zumindest innerhalb der EMC diese OV-Frequenzen zu verwenden. Zur Grundlage soll die seinerzeit mit dem OV-Rundschreiben Nr. 10/55 vom 19.10.55 verteilte Liste „OV-Frequenzverteilung“ gemacht werden. Falls die in dieser Liste angegebenen Frequenzen aus irgendeinem Grunde für den betreffenden OV ungünstig sind (z. B. wegen BCI, wenn die OV-Frequenz so liegt, daß sich aus ihrer Mischung mit der Oszillatorharmonischen eines auf den Ortssender eingestellten normalen Rundfunksupers gerade die Zwischenfrequenz dieses Supers ergibt), wird um Mitteilung an die Geschäftsstelle oder an DL1TQ (EMC) gebeten. Dann kann für diesen OV eine andere Frequenz vorgesehen werden. Darüber hinaus werden alle Ortsverbände, die die damals vorgeschlagenen Frequenzen bereits in der Praxis verwenden oder verwendet haben, um kurze Erfahrungsberichte gebeten.


5) DJØ-Rufzeichen

Ausländische Funkamateure in Deutschland, denen von der Deutschen Bundespost eine Sendegenehmigung erteilt wird, werden künftig zur Unterscheidung Rufzeichen mit dem Kenner DJØ erhalten. Nur für Angehörige der in Deutschland stationierten fremden Streitkräfte bleibt es vorerst noch bei der bisherigen Regelung (DL2, 4 und 5).


6) Valvo-Spezialröhren zu Vorzugspreisen

Die Firma Valvo GmbH hat sich bereiterklärt, an Mitglieder des DARC für deren persönlichen Gebrauch eine Reihe von Spezialröhren mit einem Preisnachlaß von 10–15 % auf die Listenpreise abzugeben. Es handelt sich dabei um folgende Typen:

Bezeichnung Brutto
DM
Netto
DM

Bezeichnung

Brutto
DM
Netto
DM
Sonderröhren     Stabilisatorröhren    
PE 05/25 52,00 45,50 85 A 1 11,00 9,90
PE 1/80 105,00 92,40 85 A 2 11,00 9,90
PE 1/100 (6083) 80,00 70,00 90 C 1 7,50 6,70
QB 3/300 (6155) 140,00 120,00 100 E 1 27,00 24,00
QE 04/10 21,50 19,00 150 A 1 12,00 10,70
QE 05/40 (6146) 28,50 24,00 150 B 2 11,00 9,90
QE 06/50 (807) 18,00 16,20 150 C 1 9,90 8,70
QQC 04/15 (5895) 44,00 40,00 150 C 2 8,00 7,20
QQE 03/12 (6360) 22,20 20,00 108 C 1 8,80 7,90
QQE 03/20 (6252) 100,00 85,00 4687 7,00 6,20
QQE 06/40 (5894) 120,00 108,00 7475 12,50 11,00
TB 2,5/300 126,00 109,00 13201 13,00 11,45
Hochvoltgleichrichterröhren     Thyratrons    
DCG 1/250 16,50 14,50 PL 21 10,50 9,50
DCG 4/1000 22,00 19,40 PL 1267 13,50 12,00
Röhren für Oszillografen     Kathodenstrahlröhren    
1875 20,00 17,60 DB 7-5 76,00 64,50
1876 12,50 11,00 DG 7-5 76,00 64,50
1877 30,00 26,40 DG 7-6 76,00 64,50
EC 50 27,00 24,00      

Der verbilligte Bezug dieser Röhren erfolgt ausschließlich über den DARC; ein direkter Verkauf an einzelne Mitglieder ist nicht möglich. Die Firma Valvo ist jedoch bereit, die Distrikte und Ortsverbände auf Sammelbestellung unmittelbar zu beliefern. Entsprechende Aufträge sind zu richten an:

VALVO GmbH, Abteilung Spezialröhren, ......

Diese Bestellungen müssen vom betreffenden Distrikt oder Ortsverband ausgehen und einen offiziellen Charakter haben (Stempel usw.), da sonst eine Lieferung nicht erfolgen kann. Es ist dabei ferner zu bestätigen, daß die bestellten Röhren ausschließlich zur Abgabe an Mitglieder des DARC bestimmt sind und von diesen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden.

Falls bei den Mitgliedern Interesse für weitere Spezialtypen aus dem Valvo-Vertriebsprogramm besteht, wird um Mitteilung an die Geschäftsstelle gebeten.


7) Alte Rufzeichenlisten für DEs

Durch die neue Rufzeichenliste vom Juli dieses Jahres dürfte die alte Ausgabe von 1954 bei den meisten DLs und DJs wohl überflüssig geworden sein. Für die DEs, die diese Verzeichnisse normalerweise nicht bekommen, sind sie aber auch jetzt noch sehr wertvoll. Ehe die Listen weggeworfen werden, sollte man sich daher überlegen, ob man nicht einem DE noch eine Freude damit machen kann. Für den Fall, daß im OV kein DE daran interessiert ist, bittet DJ1WK darum, ihm diese ausrangierten Listen zur Verfügung zu stellen, damit er sie an die von ihm betreuten DEs weitergeben kann. Wer also für seine Rufzeichenliste von 1954 keine Verwendung mehr hat, möge sich daher, bitte, an OM Willy Korsmeyer, ....., schicken. Der Dank eines DEs ist ihm sicher.


8) Film über den Amateurfunk

Unter Mitwirkung des DARC wird zur Zeit von der Real-Film-Gesellschaft ein Kulturfilm über den Amateurfunk unter dem Arbeitstitel CQ DX Funkamateure gedreht. Der Film soll der breiten Öffentlichkeit das Wesen des Amateurfunks, seine Aufgaben und Ziele vor Augen führen. An den Dreharbeiten sind mehrere Mitglieder des OV Hamburg mit ihren Stationen unter Leitung von DL1WA beteiligt. Der Film wird später in den Vorprogrammen zu sehen sein. Eine Schmalfilmkopie wird dem DARC zur Verfügung gestellt werden.

Die deutsche Erstaufführung des im Juni-DL-QTC erwähnten französischen Spielfilms TKX antwortet nicht, in dem der Amateurfunk eine wesentliche Rolle spielt, findet voraussichtlich am 19. Oktober im Rheinland statt.


9) Bei Nachbestellungen des DL-QTC beachten!

Die Nr. 4 (April) und 7 (Juli) des laufenden DL-QTC-Jahrganges sind restlos vergriffen und können nicht mehr nachgeliefert werden. Es wird daher gebeten, von Nachbestellungen dieser Ausgaben für neue Mitglieder usw. abzusehen. Auch beim Verlag ist nichts mehr vorhanden.


10) Beiträge und OV-Anteile für das 3. Quartal 1956

.


11) Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.12.1955

Distrikt:

Ortsverband:

Baden DV Fred Trüb, DL6IT
QSL-Vermittler K. Manger, DL1LO
Furtwangen (neu) A18 F. Isabo, DE 12547
Rh.-Pf. Mainz G. Link
Ruhr Velbert K. Taddey, DL1PE
Westf.-N. Bielefeld F. Trautmann, DE 12326
Schl.-H. Itzehoe H. Pfeiffer, DL1GE


Zusatz vom 24.9.1956:

Das neue DX-MB (Nr. 7/56) ist noch nicht erschienen. Da mit dem Versand dieses OV-Rundschreibens aber nicht mehr länger gewartet werden kann, wird den Ortsverbänden die folgende, für das DX-MB vorgesehene Meldung auf diesem Wege mitgeteilt. Die Einzelbezieher des DX-MB erhalten diese Nachricht im Laufe der kommenden Woche, entweder durch das DX-MB oder – wenn es auch dann noch nicht vorliegt, durch gesonderte Mitteilung.

Sondergenehmigungen für 160 m

Einem Antrag des DARC entsprechend hat sich das Bundespostministerium dankenswerterweise bereiterklärt, auch im kommenden Winter wieder Sondergenehmigungen für DX-Versuche auf 160 m zu erteilen, wobei die zugelassenen Sendezeiten gegenüber dem Vorjahr wesentlich erweitert werden sollen. Den daran interessierten deutschen Funkamateuren bietet sich somit die Möglichkeit, auch diesmal wieder die DX-Wettbewerbe auf dem Top-Band mitzumachen, – soweit die Ausbreitungsbedingungen keinen Strich durch die Rechnung machen.

Für die 160-m-Genehmigungen werden folgende Auflagen gelten:

  1. Die Sendungen werden befristet auf die Zeit vom 1. November 1956 bis zum 28. Februar 1957. (Im Vorjahr: 1.12.55–29.2.56)
  2. Es darf täglich nur zwischen 21.00 Uhr und 01.00 Uhr sowie zwischen 03.00 Uhr und 08.30 Uhr auf Frequenzen zwischen 1825 und 1835 kHz gesendet werden. (Im Vorjahr: nur zwischen 05.30 Uhr und 07.30 Uhr)
  3. Die Sendeleistung wird auf höchstens 10 W beschränkt.
  4. Andere Funkdienste dürfen nicht gestört werden, andernfalls sind die Sendungen sofort einzustellen.

Ernsthaft an der 160-m-Arbeit interessierte OM können eine derartige Sondergenehmigung beim DARC beantragen. Die Anträge müssen spätestens am 5. Oktober 1956 bei der Geschäftsstelle vorliegen, weil dann von dort aus ein Sammelantrag an das BPM gerichtet wird.

Um eine 160-m-Sondergenehmigung sollten sich nur diejenigen OM bewerben, die gerätemäßig in der Lage sind, einwandfrei und unter Einhaltung der obigen Auflagen auf 160 m zu arbeiten, und dort ausschließlich DX machen wollen. Es ist nicht Sinn der Sondererlaubnis, innerdeutschen oder innereuropäischen Verkehr auf dem Top-Band zu ermöglichen, das nach dem Frequenzplan von Atlantic City an sich gar nicht für den deutschen Amateurfunk vorgesehen ist. Anderer als DX-Verkehr würde nicht nur der Voraussetzung, unter der das BPM dieser Ausnahmegenehmigung zugestimmt hat, widersprechen und damit ähnliche Zugeständnisse in Zukunft illusorisch machen, sondern auch die auf den fraglichen Frequenzen tätigen DXer in Europa und Übersee empfindlich stören.


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1956 Rundspruch-Archiv