Kiel, den 19.7.1956

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 7/56


ÜBERSICHT:


1) Freigabe weiterer UKW-Bereiche

In einer an die Oberpostdirektionen und an das Fernmeldetechnische Zentralamt gerichteten Verfügung hat das Bundespostministerium allen Inhabern einer Sendegenehmigung für Funkamateure der Klasse B im Bundesgebiet mit Wirkung vom 1. Juli 1956 zusätzlich folgende Frequenzbereiche zugeteilt:

1250–1300 MHz mit Sendearten A1, A2, A3, F1, F2, F3;
2300–2450 MHz mit Sendearten A1, A2, A3, F1, F2, F3.

Diese neuen Frequenzen können ab sofort benutzt werden. Eine gesonderte Benachrichtigung der einzelnen Lizenzinhaber durch die zuständige Oberpostdirektion erfolgt diesmal nicht. Dafür wird die Erweiterung der Frequenzbereiche in der neuen Rufzeichenliste, Ausgabe Juli 1956, bekanntgegeben, die in nächster Zeit an alle lizenzierten Funkamateure verteilt wird.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Frequenz 2400 ±50 MHz auch für wissenschaftliche, industrielle und medizinische Zwecke verwendet wird. Eine Störung des Amateurverkehrs ist dadurch jedoch nicht zu befürchten. Bei den auf der genannten Frequenz betriebenen Anlagen handelt es sich um HF-Geräte für Meßzwecke, medizinische Geräte, Industrieöfen u. ä., die nicht der Nachrichtenübermittlung dienen und daher keine Fernwirkung haben.

Den deutschen UKW-Anhängern ist es nun möglich, sich auch auf den höherfrequenten Bändern zu betätigen und dort neue Erfahrungen zu sammeln. Der DARC wünscht ihnen dabei viel Erfolg und dankt der Bundespost für die Freigabe.


2) Beobachtung und Meldung von Eindringlingen auf den exklusiven Amateurbändern

Im Bericht über den IARU-Kongreß (s. letztes OV-Rund) wurde bereits erwähnt, was zur Ermittlung und Entfernung derjenigen Dienste geschehen soll, die unrechtmäßig auf den exklusiven Amateurbändern arbeiten. Ein entsprechender Anruf wird im nächsten DL-QTC erscheinen. Es erübrigt sich daher, an dieser Stelle auf die technischen Einzelheiten der vorgesehenen Aktion einzugehen; darüber wird im DL-QTC alles Nötige gesagt werden. Ihr Sinn und Zweck seien hier aber nochmals etwas näher erläutert.

Trotz aller internationalen Vereinbarungen haben sich im Laufe der Jahre auf den exklusiven Amateurbändern immer mehr Stationen eingenistet, die dort nichts zu suchen haben. Man ging mit Erfolg den Weg des geringsten Widerstandes. Wohin das führt, dafür ist der Bereich 7000–7100 kHz ein warnendes Beispiel. Unmittelbare Proteste der Amateure oder ihrer Interessenvertretungen hatten kaum Erfolg und konnten diese Entwicklung nicht entscheidend bremsen. Künftig soll daher der für Störungen im Funkdienst allgemein übliche Weg eingeschlagen werden.

In diesem Sinne werden die einzelnen Amateurverbände künftig ihrer Lizenzbehörde jede unberechtigte Benutzung der Amateurbänder melden. Auf Grund dieser Meldungen wird die betreffende Behörde – in Deutschland die Bundespost – bei der für den Eindringling zuständigen Fernmeldeverwaltung Einspruch erheben. Diese Verwaltung wird also, wenn sie die von ihr verursachten oder zumindest geduldeten Zustände nicht abstellt, mit einer wachsenden Zahl offizieller Proteste zu rechnen haben, die sie dann nicht mehr so einfach ignorieren kann, wie es bei den bisherigen privaten Beschwerden der Fall war. Sie wird sich vielmehr darum bemühen müssen, auch für ihren Bereich den internationalen Vereinbarungen wieder Geltung zu verschaffen.

Die Deutsche Bundespost hat sich schon vor einiger Zeit bereiterklärt, auf Grund von Meldungen des DARC entsprechend zu verfahren und auf diese Weise dazu beizutragen, daß die exklusiven Amateurbänder von unberechtigten Mitbenutzern befreit werden. Sache des DARC ist es nun, diese Mitbenutzer zu ermitteln und zu melden. Dabei ist der Club wesentlich auf die tatkräftige Unterstützung durch seine Mitglieder angewiesen. Dazu wird im nächsten DL-QTC aufgerufen werden.

Ein schriftlicher Aufruf allein tut es aber noch nicht. Es ist daher unbedingt nötig, daß auch in den Ortsverbänden für die Aktion „getrommelt“ und immer wieder auf ihre Bedeutung hingewiesen wird. Im Interesse jedes einzelnen Amateurs müssen wir dafür sorgen, daß unser Hausrecht auf den exklusiven Bändern wieder beachtet und gewahrt wird. Sonst könnten wir es eines Tages erleben, daß auf Grund eines – zwar fragwürdigen – Gewohnheitsrechtes auch dort aus den jetzt noch illegalen Mitbenutzern plötzlich legale Teilhaber werden, d. h. daß sich die verhängnisvolle Entwicklung auf dem 80-m-Band auf den anderen Bändern wiederholt.


3) Versuchssendungen des Internationalen Roten Kreuzes

Im August führt das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) eine Reihe von Versuchssendungen durch, um die Verbreitung und Hörbarkeit seiner, humanitären Zwecken dienenden Sendungen zu überprüfen. Das IKRK hat auch diesmal wieder um Hörberichte von DARC-Mitgliedern gebeten. Die Versuchssendungen werden nach folgendem Plan durchgeführt:

Tage: 14., 16. und 18. August 1956
Zeiten: 07.00–08.00, 12.30–13.30, 16.00–17.00, 21.30–22.30 Uhr (jeweils 10 Minuten in französischer, deutscher, italienischer, englischer, spanischer und arabischer Sprache)
Frequenz: 7210 kHz
Leistung: 100 kW (07.00 und 12.30 Uhr) bzw. 25 kW (16.00 und 21.30 Uhr)
Antenne: Halbwellendipol

Es wird gebeten, die OM auf die Beobachtung dieser Sendungen hinzuweisen. Hörberichte (in deutsch) sind zu richten an: Comité International de la Croix-Rouge, ...... Sie sollten folgende Angaben enthalten: Tag, Zeit, Frequenz, Lautstärke, Verständlichkeit, Schwund, Störungen (auch unterhalb und oberhalb der benutzen Frequenz), Empfänger, Antenne, sowie eine kurze Beurteilung des Empfangs der gleichzeitig auf dem 41-m-Band arbeitenden Sender, und schließlich die Adresse des Beobachters. Das IKRK wird jeden Bericht einzeln beantworten.


4) Stellen für Berufsfunker

Es besteht zur Zeit wieder eine Stellenvermittlungs-Möglichkeit für Berufsfunker. OM bis 25 Jahre, die an einer Einstellung als Berufsfunker interessiert sind, können Bewerbungen mit Lebenslauf usw. an die Geschäftsstelle richten.


5) Sonderheft des DL-QTC für Anfänger

Im letzten OV-Rundschreiben wurden die OV-Vorsitzenden gebeten, Vorschläge für die Gestaltung des geplanten Anfänger-Sonderheftes zu machen. Nachdem so und so oft über die mangelnde Berücksichtigung der Anfänger-Belange im DL-QTC geklagt wurde, hätte man annehmen sollen, daß der Plan, hier einen gewissen Ausgleich zu schaffen, ein entsprechend großes Echo finden würde. Leider ist aber dazu bisher erst ein einziger Vorschlag eingegangen.

Gerade für die Ortsverbände dürfte es doch nicht schwierig sein, Anregungen zu geben, denn in den Lehrgängen und bei den OV-Abenden zeigt es sich am ehesten, was die Anfänger vermissen. Die dringende Bitte an alle in der Anfänger-Ausbildung tätigen OM sei daher hier nochmals wiederholt: Nennen Sie uns konkrete, praktische Themen, nach denen Ihre Schützlinge immer wieder fragen. Wir werden dann versuchen, passende Arbeiten zu beschaffen, und geeignete Autoren um ihre Mitarbeit bitten. Das Sonderheft soll sich auf solche Dinge beschränken, die dem fortgeschrittenen OM geläufig sind und in seiner Clubzeitschrift unnötig erscheinen, die aber der Anfänger überall vergeblich sucht.

Zuschriften, die die Gestaltung dieses Sonderdrucks betreffen, werden erbeten an: OM Fritz Kühne, DL6KS, ......


6) Internationales Exekutivkomitee der IARU

Durch eine Zeilenvertauschung brachte der Vorbericht über den IARU-Kongreß im letzten DL-QTC ein falsches Wahlergebnis. Richtig sind die im letzten OV-Rund gemachten Angaben; es muß also heißen:

Sekretär: OM A. O. Milne, G2MI; Kassenverwalter: OM J. Simonnet, F9DW.


7) Calls der Nichtmitglieder

.....


8) Ergänzungen zum Organistationsplan vom 15.12.1955

2. Beis. im erweiterten Vorstand: O. Lührs, DL1KV

Distrikt:

Ortsverband:

Baden Emmendingen (neu) A16 E. Wörner, DL6JQ (komm.)
Rheinland-Pfalz Distriktsvorsitzender: W. Geis, DL6ZE
S.-H. Heide (neu) M17 Fritz Ziesing, DJ2TU
Württemberg Göppingen H. Marx, DJ2LY


Mit vy 73, gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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