Kiel, den 21.6.1956

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 6/56


ÜBERSICHT:


1) IARU-Kongreß 1956

I) Vollversammlung am 12.6.1956

a) Zunächst wurden verschiedene Komitees gebildet, die an den folgenden Tagen getrennt voneinander arbeiten und am Schlußtag der Vollversammlung ihre Empfehlungen vorlegen sollten. In diesem Zusammenhang wurden gewählt:

Präsident des Kongresses: OM Sesia, I1FA (Präs. der ARI)
Vorsitzender der Vollversammlung: OM R. H. Hammans, G2IG (Präs. der RSGB)
Vors. d. Administrativen Komitees: OM J. Lips, HB9J
Vors. d. Technischen Komitees: OM H. A. Clark, G6OT
Vors. d. UKW-Contest-Ausschusses: OM K. G. Lickfeld, DL3FM

b) Danach berichtete G2MI, der Sekretär, über die Arbeit des Internationalen Exekutivkomitees in den vergangenen drei Jahren. Er brachte zum Ausdruck, daß die Mitarbeit der einzelnen Verbände leider nicht sehr rege gewesen sei. An den gemeinsamen Aufgaben hätten sich lediglich ARI, DARC, EDR, REF, RSGB, SSA und SRJ regelmäßig beteiligt.

c) Anschließend legte das Internationale Komitee verschiedene Empfehlungen vor:

1. Entgegen dem ursprünglichen Vorschlag wurde empfohlen, von der Entsendung einer IARU-Delegation zur CCIR-Konferenz im Sommer dieses Jahres in Warschau abzusehen und sich ganz auf die vermutlich erst 1959 stattfindende und für den Amateurfunk wesentlich entscheidendere ITU-Konferenz zu konzentrieren. Die vom DARC dagegen geäußerten Bedenken wurden mit einem Hinweis auf den Charakter dieser CCIR-Konferenz entkräftet, und es wurde beschlossen, keine Delegation nach Warschau zu entsenden.

2. Die Entscheidung über die Empfehlungen finanzieller Natur wurde auf die abschließende Vollversammlung vertagt.

3. Als künftige Amtsperiode des Internationalen Exekutivkomitees wurde die Zeit vom 1. des auf seine Wahl folgenden Monats bis zum Ende desjenigen Monats festgelegt, in dem nach drei Jahren die nächste Wahl stattfindet.

d) Gegen anfängliche Bedenken des REF und der ARI wurde einstimmig beschlossen, zur nächsten ITU-Konferenz eine qualifizierte Delegation der IARU-Region 1 zu entsenden, deren Zusammensetzung das Internationale Komitee zu gegebener Zeit noch bestimmen soll.

e) Nach dem Kassenbericht von G6CL verfügt die IARU-Region 1 zur Zeit über ein Guthaben von ca. £ 1500,–.

f) Eine im Entwurf vorgelegte Satzung wurde unter der Bezeichnung „Rules for Region 1“ als Geschäftsordnung zur Satzung der Gesamt-IARU angenommen.

II) Administratives Komitee am 13. und 14.6.1956

a) G2MI gab einen Bericht über die derzeitigen Lizenzierungsbedingungen in den Ländern der Region 1, der von den anwesenden Verbandsdelegierten ergänzt wurde. Aus diesem Bericht interessiert vor allem, daß die Bedingungen, unter denen die Amateure auf dem 80-m-Band arbeiten können, sehr verschieden sind. Während z. B. in Deutschland Amateure und Kommerzielle auf diesem partagierten Band gleichberechtigt sind, genießen in mehreren anderen Ländern die Kommerziellen gewisse Vorrechte. Die italienischen Amateure dürfen im 80-m-Band sogar nur 34 kHz (3613, 3627 und 3647–3667 kHz) benutzen. – Die gem. Vertrag von Atlantic City vorgesehenen UKW-Amateur-Bereiche sind noch nicht in allen Ländern restlos freigegeben. – Es wurde vereinbart, daß sich die IARU bei den zuständigen Verwaltungen dafür einsetzt, daß in allen Ländern alle vorgesehenen Amateurbereiche auch wirklich zugeteilt werden.

b) Zum Problem der amateurfremden Dienste auf den exklusiven Amateurbändern wurde gemeinsam mit dem Technischen Komitee ein Vorschlag ausgearbeitet, wie diese Eindringlinge zu ermitteln und in welcher Form gegen sie vorzugehen ist. Danach sollen die Verbände ihre Mitglieder zur Beobachtung und Meldung amateurfremder Dienste auf den Exklusivbändern auffordern. Für diese Meldungen wird ein besonderes Schema vorgesehen. Die Verbände sollen die Meldungen auswerten und gesammelt an ihre Fernmeldeverwaltungen weitergeben, die dann offiziell bei der für den Eindringling zuständigen Verwaltung protestiert. – In diesem Zusammenhang wurde auch der Drittenverkehr amerikanischer Amateure in Europa beanstandet. Dazu teilte W1BDU mit, daß die DL4s in Zukunft nach den deutschen Bestimmungen arbeiten werden. Dann würde die Möglichkeit zum Drittenverkehr entfallen.

c) Die auf den partagierten Bändern (80 und 40 m) herrschende Situation wurde besonders ausführlich behandelt, und man war sich auch hier einig: Nur durch intensiven Verkehr auf diesen Bändern wird der Anspruch der Amateure gewahrt und ein weiteres Vordringen amateurfremder Dienste verhindert werden können. Der DARC berichtete in diesem Zusammenhang über die in Deutschland zur Belebung des Amateurverkehrs auf diesen Bändern getroffenen Maßnahmen und empfahl deren Nachahmung. Das Komitee distanzierte sich allerdings ausdrücklich von jeder vorsätzlichen Störung amateurfremder Dienste auf diesen partagierten Bändern, da sich die Amateure dadurch ins Unrecht setzen und ihre Interessen entscheidend gefährden würden.

d) Es wurde vorgeschlagen, den europäischen Bandunterteilungsplan, wie er 1950 eingeführt wurde, beizubehalten, jedoch im 20-m-Band die Grenze zwischen CW- und Fonie/CW-Teil, der praktischen Entwicklung folgend, von 14.125 auf 14.100 kHz zu verlegen.

e) Über die Amateurtätigkeit auf den einzelnen Bändern wurden statistische Angaben gemacht, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben konnten.

f) Die einzelnen Delegierten berichteten über die zur Zeit bereits bestehenden Vereinbarungen zwischen verschiedenen Ländern über die gegenseitige Anerkennung von Amateurlizenzen. Es zeigte sich dabei, daß diese Abkommen bereits einen erfreulich großen Umfang angenommen haben, und es wurde empfohlen, weiter in dieser Richtung zu arbeiten.

g) RSGB und VERON hatten Berichte über die in ihren Ländern bestehenden Notnetze des Amateurfunks für Katastrophenfälle vorgelegt. Die Diskussion darüber zeigte, daß in anderen Ländern ähnliche Einrichtungen im Entstehen sind. Es wurde vereinbart, der Vollversammlung eine entsprechende Empfehlung zu machen und ihr vorzuschlagen, die Frequenz 14.195 kHz zur offiziellen Notruffrequenz im Rahmen des Amateurfunks zu erklären.

h) Ein Antrag der SRJ zur Förderung der Zusammenarbeit innerhalb der Region 1 soll dem internationalen Komitee zur Verwirklichung übergeben werden.

i) Das Komitee empfahl, bei den einzelnen Fernmeldeverwaltungen die Zuteilung des Frequenzbereichs 70,2 - 72,8 MHz zu erwirken, der nach dem Vertrag von Atlantic City in Frankreich und in der UdSSR für den Amateurfunk zur Verfügung steht. Der Versuch, angesichts des bevorstehenden Sonnenfleckenmaximums das 6-m-Band (50–54 MHz) freizubekommen, wurde als aussichtslos bezeichnet, da dieses Band im europäischen Fernsehband I liegt.

j) Der Fieldday soll von den europäischen Verbänden auch künftig am gleichen Tag veranstaltet werden. Von der Einführung einheitlicher Regeln für die gesamte Region 1 wurde jedoch abgesehen, um den einzelnen Verbänden die Berücksichtigung besonderer Wünsche zu ermöglichen.

III) Technisches Komitee am 13. und 14.6.1956

a) - c) Sinngemäß wie IIa) - b)

d) Die einzelnen Verbände berichteten über die Entwicklung und den Stand des Amateurfernsehens in ihren Ländern. Danach sind die größten Fortschritte bisher in England gemacht worden.

e) Das Komitee empfahl nach Kenntnis eines Berichtes der RSGB, den Einseitenband-Betrieb auch in den anderen Ländern durch geeignete Artikel in den Amateurzeitschriften mehr zu propagieren, um durch Verwendung dieses Verfahrens die Foniebänder zu entlasten.

f) Die Erfahrungen mit Fernsehstörungen und ihre Beseitigung wurden ausgetauscht, wobei die Schwierigkeit dieses Problems und seine Bedeutung für den Amateurfunk zum Ausdruck kamen.

g) Das Komitee empfahl den Austausch und die Übertragung des Nachdruckrechts von allgemein interessierenden Beiträgen und Aufsätzen aus den einzelnen Clubzeitschriften.

h) Speziell im Hinblick auf die im Entstehen befindlichen Notnetze wurde empfohlen, die Entwicklung und Verwendung von transistorbestückten Amateurgeräten zu fördern.

i) Es wurde festgestellt, daß der 1953 vorgeschlagene und später von der IARU eingeführte RSM-Code wenig Anklang gefunden hat und in der Praxis kaum verwendet wird.

j) Auf die Möglichkeit der Mitarbeit der Amateure im Rahmen des geophysikalischen Jahres (1957/58) durch Beobachtung des geplanten Erdsatelliten wurde hingewiesen.

IV) Vollversammlung am 16.6.1956

a) Die abschließende Vollversammlung beschäftigte sich zunächst mit den Ergebnissen der Arbeiten des Administrativen und des Technischen Komitees an den Vortagen. Auf Grund der dort vereinbarten Vorschläge richtete die Vollversammlung an alle Verbände der Region 1 folgende Empfehlungen:

1. Intensivierung des Amateurverkehrs auf den partagierten Bändern und organisierte Proteste gegen die Eindringlinge auf den Exklusivbändern (s. II b und c);

2. Ausdehnung der Abkommen über gegenseitige Anerkennung von Amateurlizenzen (s. II f);

3. Vorbereitung und Errichtung spezieller Amateurfunknotnetze, sowie Entwicklung transistorbestückter Geräte für diese Zwecke (s. II g und III h);

4. Werbung für Einseitenband (SSB)-Betrieb (s. III e);

5. Antrag auf Zuteilung des Frequenzbereichs 70,2–72,8 MHz (s. II i);

6. Austausch von Artikeln der Clubzeitschriften (s. III g).

und faßte folgende Beschlüsse:

1. Änderung der Bandunterteilung im 20-m-Band (s. II d): 14.000–14.100 kHz nur CW, 14.100–14.350 kHz Fonie und CW;

2. Festsetzung einer Notruffrequenz 14.195 kHz (s. II g).

b) Im Hinblick auf die für 1959 bevorstehende und für das weitere Schicksal des Amateurfunks entscheidende ITU-Konferenz richtete die Vollversammlung ein besonderes Memorandum an die Vorstände aller Amateurverbände der Region 1. In diesem Memorandum wird auf die zwingende Notwendigkeit hingewiesen, frühzeitig die Haltung der einzelnen Verwaltungen gegenüber dem Amateurfunk, und damit die Stellungnahme der offiziellen Länderdelegationen auf der Konferenz, günstig zu beeinflussen. Diese Aufgabe können nur die Verbände selbst erfüllen, und die IARU-Delegation wird die Amateurinteressen nur dann mit Erfolg auf der Konferenz vertreten können, wenn in den einzelnen Ländern rechtzeitig entsprechende Vorarbeit geleistet wurde.

c) Auf Vorschlag des am ersten Tag eingesetzten UKW-Contest-Ausschusses wurde ein ständiges UKW-Komitee unter Leitung des deutschen UKW-Referenten OM Lickfeld, DL3FM, gebildet, für das jeder Verband einen Vertreter benennen kann. Gleichzeitig wurden die vorgeschlagenen Ergänzungen der europäischen UKW-Contestregeln angenommen.

d) Die Beiträge der Verbände wurden auf Grund der jetzigen Lizenzzahlen neu festgesetzt. Das Gesamtaufkommen erhöht sich dadurch auf £ 1200 pro Jahr. Der DARC wird künftig £ 210 pro Jahr (bisher £ 150) zu zahlen haben. Der größte Teil des Geldes wird für die Finanzierung der IARU-Delegation bei der ITU.Konferenz zurückgelegt werden, die erhebliche Mittel erfordern wird. Ferner wurde beschlossen, das Guthaben der Region 1 künftig bei einer schweizer Bank (bisher England) zu deponieren.

e) In das Internationale Exekutivkomitee (Vorstand) der Region 1 wurden für die nächsten drei Jahre gewählt:

Vorsitzender: OM H. Laett, HB9GA
Sekretär: OM A. O. Milne, G2MI
Kassenverwalter: OM J. Simonnet, F9DW
Beisitzer: OM P.-A. Kinnman, SM2ZD (zugleich stellvertr. Vors.)
OM M. Giovannozzi, I1XX
OM O. Lührs, DL1KV
OM J. Znidarsic, YU1AA

f) Über Zeit und Ort des nächsten Kongresses wurde noch nicht entschieden. Der Sekretär G2MI machte jedoch den Vorschlag, dem DARC die Veranstaltung zu übertragen.

g) Der Kongreß wurde mit einer Danksagung an den Veranstalter, die Associazione Radiotecnica Italiana (ARI) beendet.

Zusammenfassend ist zu sagen, daß der Kongreß in der denkbar harmonischsten Form verlief und als großer Erfolg für den internationalen Amateurfunk und die Beziehungen der einzelnen Verbände zueinander gewertet werden kann. Sehr viel trug dazu die fabelhafte Organisation durch die ARI und ihren Sekretär OM Schiff, I1AXD, bei.


2) Neue UKW-Bereiche in Aussicht

Nach Mitteilung der Deutschen Bundespost ist in Kürze mit der Zulassung der UKW-Bereiche 1250–1300 MHz und 2300–2450 MHz für alle Inhaber einer Sendegenehmigung der Klasse B zu rechnen. Der DARC hatte sich in letzter Zeit verschiedentlich um die restlichen UKW-Bereiche bemüht. Eine Freigabe war bisher jedoch nicht möglich gewesen.

Die Zuteilung des Bereiches 72,0–72,8 MHz (s. o.) für den deutschen Amateurfunk ist nach Angabe des BPM momentan allerdings nicht möglich, da dieser Bereich nach dem Vertrag von Atlantic City in Deutschland nicht für den Amateurfunk vorgesehen war und daher bereits anderweitig vergeben wurde.


3) Leitung der 80-m-Gemeinschaft

Leider hat OM Weisz, DL3PT, inzwischen die Leitung des von ihm mitgegründeten 80-m-Clubs (Eighty Meter Community) niedergelegt. Der DARC bedauert diesen Entschluß ganz besonders, zumal DL3PT es war, der gemeinsam mit DL3HA zuerst auf die Idee kam, alle 80-m-Freunde zur Verteidigung des Bandes zu sammeln, und dieses Ziel dann im 80-m-Club mit großem Elan verfolgte. Er hat damit ein Fundament geschaffen, auf dem nun weiter aufgebaut werden muß. Für seine Mitarbeit sei OM Weisz auch an dieser Stelle herzlichst gedankt.

Die Leitung der 80-m-Gemeinschaft hat nunmehr OM J. Oswald, DL1TQ, bekannt als Morselehrer auf dem 80-m-Band, übernommen. Bitte alle die 80-m-Gemeinschaft betreffenden Fragen künftig an OM Joachim Oswald, DL1TQ, ....., zu richten.


4) DL-QTC und Nachwuchsschulung

Auf der letzten Amateurrat-Sitzung in Bad Homburg wurde beschlossen, daß das DL-QTC in absehbarer Zeit einen Sonderdruck herausbringen soll, in dem alle diejenigen technisch-praktischen Fragen besprochen werden, die den Anfänger interessieren. Das sind z. B. Hinweise für den Bau ganz einfacher Sender, von Antennen und Convertern für Rundfunkempfänger, Tips für richtiges Verdrahten und ähnliche Probleme. Das Heft will sich bewußt auf solche Dinge beschränken, die der fortgeschrittene OM kennt und deshalb nicht in seiner Clubzeitschrift zu finden wünscht, die aber der Anfänger überall vergeblich sucht.

Um den Inhalt dieses Sonderdruckes vorzubereiten und um möglichst viele echte Wünsche zu berücksichtigen, rufen wir alle mit der Anfänger-Ausbildung Betrauten zur Mitarbeit auf: Nennt uns konkrete, praktische Themen, nach denen Eure Schützlinge immer wieder fragen. Wir werden dann versuchen, passende Arbeiten zu beschaffen, und geeignete Autoren um ihre Mitarbeit bitten. Zuschriften, die die Gestaltung des Sonderdruckes betreffen, sind zu richten an: Fritz Kühne, DL6KS, Süddeutsche Redaktion des DL-QTC, ...... Vielen Dank im Voraus!


5) Versicherungen für Amateure

Diesem Rundschreiben liegt ein Merkblatt der „Erste Allgemeine Unfall- und Schadens-Versicherungs-Gesellschaft“ über die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten für DARC-Mitglieder bei. Die Haftpflichtversicherung bis zu den Grenzsummen DM 10.000 für Sachschäden und DM 200.000 für Personenschaden ist für jedes Mitglied im Rahmen seiner Mitgliedschaft abgeschlossen. Darüber hinausgehende Versicherungen können bei OM Kesler, DL1VU, ....., beantragt werden.


6) Beiträge und OV-Anteile für das 2. Quartal 1956

.....


7) Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.12.1955

Vizepräsident (m.d.W.d.G.b.) Hannes Bauer, DL1DX
Beisitzer im gesch.führ. Vorst. streichen
2. Beisitzer im erweit. Vorst. Otfried Lührs, DL1KV
Distrikt:

Ortsverband:

Bayern-Süd Nördlingen W. Binninger, DE 12459
Berlin Reinickendorf W. Pfeiffer, DL7GG
Köln-Aachen Aachen B. Puschmann, DL1JJ
Niedsachsen Gronau aufgelöst
Hildesheim K. Seeberger, DL9LW
Wolfsburg i. V. S. Sorber
Ruhrgebiet Essen (neu) H. Gilfert, DL3FR
Württemberg Vbdg. OPD (14b) H. Lennartz, DJ1ZG


Mit VY 73, gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1956 Rundspruch-Archiv