Kiel, den 20.1.1956
1) Der DARC-Monatswettbewerb ein Schlag in's Wasser?
Mit wachsender Sorge haben wir alle im Laufe der letzten Jahre die ständige Zunahme der amateurfremden Dienste im 80- und 40-m-Band verfolgt, und es hat wahrlich nicht an Stimmen gefehlt, die immer wieder vor der Gefahr dieser Entwicklung gewarnt haben. Daß uns das 80-m-Band nicht mehr alleine gehört, ist bekannt. Wir können da also nicht auf unser alleiniges Recht pochen, wir können aber immerhin unsere Ansprüche sichern, indem wir uns nicht einfach aus dem Band vertreiben lassen.
Mit Resolutionen, Protesten und Beschwerden egal, an welche Stelle sie gerichtet werden und von wem sie ausgehen ist es aber nicht getan. Im besten Falle erreicht man damit, daß einem der Anspruch auf dem Papier bestätigt wird. In der Praxis können wir uns aber nur auf dem Band behaupten, wenn wir es auch wirklich ausnutzen und trotz aller Schwierigkeiten weiter dort arbeiten.
Als Anreiz dafür wurde im vergangenen Herbst der DARC-Monatswettbewerb eingeführt. Die Ausschreibung ging davon aus, das Ziel den Amateurverkehr auf den gefährdeten Bändern zu intensivieren nicht durch schematische QSOs, also durch einen Verkehr um seiner selbst willen zu erreichen. Der Wettbewerb sollte vielmehr auch den persönlichen Kontakt der deutschen OM untereinander fördern. Man sollte meinen, daß diese doppelte Zielsetzung ein entsprechend starkes Echo bei den OM gefunden hätte; zumindest bei denen, die vom DARC immer wieder fordern, daß er sich für die Erhaltung des 80-m-Bandes einsetzen.
In der Praxis ist die Beteiligung jedoch so gering gewesen, daß man sich ernsthaft fragen muß, ob überhaupt noch Interesse dafür besteht, die Entwicklung auf dem 80-m-Band aufzuhalten. Der Masse der OM scheint es jedenfalls egal zu sein. Anders ist es nicht zu verstehen, daß sich von annähernd 3500 Lizenzinhabern im DARC nur ein Bruchteil bisher an diesem Wettbewerb beteiligt hat. Im Dezember war die Zahl der Logeinsendungen sogar kleiner, als die Zahl der zur Verfügung stehenden Preise!
Wettbewerbe sind nicht jedermanns Sache, und die Ausschreibungen werden auch nie alle Wünsche gleichzeitig erfüllen können. Wenn aber, wie in diesem Falle, ein Wettbewerb weniger des Wettbewerbs wegen als im allgemeinen Interesse veranstaltet wird, läßt eine derartig geringe Beteiligung leider keinen anderen Schluß zu, als den, daß die Dinge, um die es dabei geht, für die Masse der OM bedeutungslos geworden sind. Wenigstens scheinen sie für die überwiegende Mehrheit nicht mehr die Bedeutung zu haben, daß es sich lohnte, auch selbst etwas dafür zu tun.
Es kann und soll niemand gezwungen werden, auf dem 80-m-Band zu arbeiten, der daran nicht interessiert ist. Wem dieses Band aber am Herzen liegt, der muß sich, wenn es nötig wird, auch selbst für seine Erhaltung miteinsetzen. Ohne die Mitarbeit der OM ist auch der Verband machtlos. Wenn jeder denkt: Laß doch die anderen dafür sorgen!, darf man sich über die Folgen nicht wundern und den DARC nicht dafür verantwortlich machen.
Diese Dinge sollten in den Ortsverbänden noch einmal in aller Klarheit zum Ausdruck gebracht werden, ehe es vielleicht zu spät ist.
Der DARC-Monatswettbewerb wird vorerst noch bis zum März in der bisherigen Form weitergeführt. Über sein endgültiges Schicksal wird die Beteiligung im Januar und Februar entscheiden.
Im Dezember hatte der Wettbewerb folgende Preisträger:
1. Rudolf Meier, DL3ML; 2. Detlef Missfeld, DL1IP; 3. Georg H. Dörfler, DL7CY; 4. Wolfram
Körner, DL1CU; 5. Gustav Bürkler, DL9UI; 6. Erich Kintscher, DL9FI; 7. Eugen Englert,
DL1CO.
In den Unterlagen für den Wettbewerb ist nachzutragen:
OV Göppingen, DOK: P17; Frequenzen 3595/3695/3795 kHz
OV Renchtal, DOK: A15; Frequenzen 3573/3673/3773 kHz
Bekanntlich hat jeder Ortsverband zur Kennzeichnung im Monatswettbewerb einen Distrikt-Ortsverbands-Kenner (DOK) erhalten; die Liste lag dem Heft Nr. 10/55 des DL-QTC bei. Die Verwendung dieser DOK braucht aber nicht auf den Wettbewerb allein beschränkt zu bleiben. Sie können z. B. auch im QSL-Verkehr benutzt werden. Unseren QSL-Vermittlern ist es verständlicherweise unmöglich, von allen Rufzeichen die Distrikts- und OV-Zugehörigkeit auswendig zu wissen, sie müssen daher nach Verteilerlisten o. ä. sortieren. Das bedeutet Zeitverlust. Wer künftig auf den für andere DLs und DJs bestimmten QSL-Karten auch deren DOK (nicht den eigenen!) vermerkt, kann der Hauptvermittlung und den Untervermittlern die Arbeit wesentlich erleichtern. Diese brauchen dann nicht erst lange zu suchen, sondern können die Karte auf Grund des DOK ohne weiteres gleich richtig einsortieren. Auch lassen sich auf diese Weise die durch Buchstabenverwechslung (z. B. I und J) verursachten Irrläufer leichter vermeiden.
Die Eintragung des DOK sollte auf der Rückseite der QSL-Karten in der rechten oberen Ecke neben dem Rufzeichen des Empfängers der Karte vorgenommen werden.
a) In der letzten Zeit hat das Bundespostministerium deutschen Funkamateuren verschiedentlich Sondergenehmigungen (z. B. 160 m; A5; F1) erteilt und darüber hinaus mit einigen europäischen Verwaltungen Abmachungen getroffen, durch die eine Lizenzierung deutscher Staatsangehöriger im Ausland erleichtert oder überhaupt erst möglich wurde.
Das Ministerium hat diesen vom DARC vorgebrachten Sonderwünschen stets sehr großes Verständnis entgegengebracht und sie, soweit irgend möglich, erfüllt. Dabei hat es sich aber immer wieder als zweckmäßig erwiesen, die Dinge zunächst zwischen dem zuständigen Referat beim BPM und der Geschäftsstelle zu besprechen, ehe ein offizieller Antrag gestellt wird. Auf diese Weise kann man sich vorher über die bestehenden Aussichten, d. h. darüber orientieren, ob und auf welchem Wege man am besten zum Ziel kommt, und dann den Antrag entsprechend abfassen.
Anträge einzelner OM auf Sondergenehmigungen und darüber hinaus auch Anfragen von grundsätzlicher und allgemeiner Bedeutung sollten daher nicht direkt (wie z. B. die im vorigen Rundschreiben erwähnte Anfrage eines Ortsverbandes betr. Funkschach) an die Bundespost gerichtet werden, sondern möglichst gleich mit Stellungnahme des DV oder OVV an die Geschäftsstelle. Dieser Weg ist auch aus anderen Gründen sinnvoller: Erfahrungsgemäß legt das BPM bei solchen Sonderanträgen Wert auf eine Befürwortung durch den DARC. Um einen Antrag befürworten zu können, muß man ihn aber kennen. Und schließlich wird allen Beteiligten mehr damit gedient, wenn der DARC als Interessenvertreter der Amateure mit dem BPM verhandelt, als wenn das BPM sich mit jedem Amateur einzeln unterhalten müßte.
b) Die Genehmigung zum Betrieb auf 160 m unter den im DX-MB Nr. 11/55 genannten
Bedingungen hat das BPM folgenden Stationen erteilt:
DL1DA, DL1DX, DL1FF, DL1IX, DL1SO, DL1TQ, DL1YA, DL3DU, DL3GZA, DL3OO, DL6VN, DL7AA, DL7BA
und DJ1BZ.
Bei seinen ersten Versuchen auf dem 160-m-Band gelang es DL1DA am 15.1., mit einem ausschließlich mit Transistoren bestückten Sender den 5 km entfernten DJ1BZ mit 449 zu erreichen, congrats.
Im Anschluß an den Hessenrundspruch (sonntags um 08.45 Uhr) werden wöchentlich die DARC-Funkwetter-Berichte nach Unterlagen der Arbeitsgemeinschaft Ionosphäre ausgestrahlt, und zwar in folgender Reihenfolge:
A. Kurzwellen-Bericht:
B. Ultrakurzwellen-Bericht:
Zusätzlich wird an jedem letzten Sonntag im Monat ein Bericht mit Rückblick auf den abgelaufenen und Vorschau für den kommenden Monat gesendet. Dabei werden die Prognosen für folgende Linien gegeben: DL - New York, Mexiko, Bogota, Lima, Santiago, Buenos Aires, Rio de Janeiro, Leopoldville, Kapstadt, Delhi, Singapore, Manila und Osaka.
Die Berichte werden im 80-m-Band von der Rundspruchstation DJ1RX oder von DL1UM sowie von je einer Station im 40-, 10- und 2-m-Band ausgestrahlt.
5) Ausländische Amateurzeitschriften
Zu den immer wiederkehrenden Anfragen nach dem Bezug ausländischer Amateurzeitschriften ist zu sagen, daß eine Reihe dieser Zeitschriften durch die Post bezogen werden kann. Sie werden in der Postzeitungsliste geführt, die bei jedem Postamt eingesehen werden kann, z. B.:
Ist eine gesuchte Zeitschrift in der Postzeitungsliste nicht enthalten, kann kostenlos über das zuständige Postamt beim Postzeitungsamt in ..... nachgefragt werden, ob eine postalische Bezugsmöglichkeit trotzdem besteht. Sonst kann jede gute Buchhandlung Auskunft erteilen. Läßt sich auch dort keine Bezugsmöglichkeit feststellen, empfiehlt sich ein Schreiben an den Amateurverband oder an den Verlag, der die betreffende Zeitschrift herausgibt.
Im Laufe des letzten Jahres wurden wieder mehrere Schäden, die durch die Station und vor allem durch die Antennenanlagen der OM entstanden waren, von der für die Mitglieder abgeschlossenen Haftpflichtversicherung übernommen. Bei den eingegangenen Schadensmeldungen zeigte es sich allerdings, daß der Umfang der gesetzlichen Haftpflichtversicherung nicht überall genügend bekannt ist. So fallen z. B. Ansprüche von Familienangehörigen, also wenn etwa die Antenne des OM am Hause seines Vaters einen Schaden verursacht, nicht unter die Versicherung. Auf den ausführlichen Artikel Die Haftpflichtversicherung der DARC-Mitglieder, erschienen im Heft 9/54 des DL-QTC (S. 421) sollte wieder einmal hingewiesen werden.
7) Calls der Nichtmitglieder
.....
8) Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.12.1955
Distrikt: | Ortsverband: |
|
Berlin | Kreuzberg | Helmut Schmidt, DL7FX |
K-A. | Eschweiler | Hans Becker |
Nords. | Ammerland | Georg Freund, DL9HM |
Rh-Pf. | Bad Kreuznach | Wilhelm Weirich |
Lahnstein | J. Unkelbach, DL6EI | |
Ruhr | Remscheid | Frau U. Bürger, DL3LS |
Württ. | Stuttgart | Lothar Wörner, DJ1BZ |
Göppingen (neu) | Gerhard Breitung, DL9UB | |
K-A. | Leverkusen | Hubert Dedden, DJ1VD |
Baden | Renchtal (neu) | Hans Braun, DL9QA |
VY 73, gez. Hansen, DL1JB
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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