Kiel, den 14.5.1954

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 5/54


ÜBERSICHT:


1) Neue DVO

Bereits im März-Rundschreiben war auf die Gründe eingegangen worden, die zur Zeit der Herausgabe der neuen Durchführungsverordnung zum Amateurfunkgesetz im Wege stehen. Der DARC hat sich inzwischen nochmals mit einer offiziellen Anfrage an das Bundespostministerium gewandt, um doch zu einer möglichst baldigen Inkraftsetzung dieser neuen DVO zu kommen. Die mittlerweile eingegangene Antwort des BPM wird im nächsten CQ-DL im Wortlaut wiedergegeben.

In dieser Antwort bestätigt das Ministerium erneut die Zweckmäßigkeit neuer Durchführungsbestimmungen. Nach Ansicht des BPM sollte jedoch mit einer endgültigen Regelung solange gewartet werden, bis die Deutsche Bundespost die nötigen Befugnisse hat, auch tatsächlich alle für erforderlich gehaltenen Änderungen in Kraft setzen zu können. Das ist aber wegen der Abhängigkeit der Post von den Besatzungsbehörden auf bestimmten Gebieten (Frequenzfreigabe, Sendearten usw.) zur Zeit bekanntlich noch nicht der Fall. Um die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, laufen zur Zeit Verhandlungen mit der Alliierten Hohen Kommission.

In diesem Zusammenhang wird auch eine einheitliche Regelung der DL2, DL4 und DL5 angestrebt. Eine derartige Vereinheitlichung würde für die deutschen Funkamateure sicher manche Vorteile mit sich bringen. Sie liegt daher und auch aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nur im Interesse des deutschen Amateurfunks.

Unter diesen Umständen scheint es richtiger zu sein, das Ergebnis der Verhandlungen des BPM abzuwarten und nicht auf einer zwar schnelleren, dafür aber nur halben Lösung des ganzen Problems zu bestehen.


2) Amateurfernsehen

Nach eingehender Beobachtung der Entwicklung des Amateurfernsehens in einigen anderen Ländern hat der DARC im März ds. Js. den Antrag eines OM auf Erteilung einer Amateurfernsehlizenz zum Anlaß genommen, eine grundsätzliche Regelung für derartige Lizenzen beim BPM vorzuschlagen. Danach sollten auf besonderen Antrag Einzelgenehmigungen für Fernsehversuche mit einer Sendeleistung von 20 Watt (Synchronspitze) und einer festen Bildfrequenz von 445 MHz erteilt werden. Die Frequenz wurde vorgeschlagen, um bei einer Bildträger-Bandbreite von ±5 MHz auch die Tonfrequenz im 70 cm-Band unterbringen zu können. Bei Verwendung einer Tonfrequenz von 439,5 MHz würde gleichzeitig die deutsche Norm (5,5 MHz Abstand zwischen Bild und Tonträger) erreicht. Die Sendungen könnten dann mit einem normalen Fernsehempfänger, dem ein Converter mit einer Überlagerungsfrequenz von 500 MHz vorzuschalten wäre, im Kanal 3 empfangen werden. Außerdem würden Störungen zwischen dem normalen Amateurfunk und dem Fernsehen weitgehend ausgeschaltet.

Eine derartige Regelung setzt allerdings die Erweiterung des 70 cm-Bandes um 10 MHz voraus. Wie das BPM jetzt mitteilte, ist die Freigabe jedoch auch für diesen Zweck zur Zeit noch nicht möglich (s. o.).

Es fragt sich nun, ob die Nachteile eines gleichzeitigen Betriebes von Fernsehsendern und normalen Amateursendern im selben Band in Kauf genommen werden sollen und beim BPM beantragt wird, vorerst in Einzelfällen die Anwendung von A5 im jetzigen 70 cm-Band (430–440 MHz) zu genehmigen.

Um eine ungefähre Übersicht über die zu erwartende Anzahl derartiger Sondergenehmigungen zu gewinnen, werden alle ernsthaften Interessenten hiermit aufgefordert, sich beim zuständigen Distriktsvorsitzenden zu melden. Die DVe werden gebeten, der Geschäftsstelle die Namen dieser OM bis zum 30.6.54 mitzuteilen. Es sollten sich jedoch nur OM melden, die auch tatsächlich in der Lage sind, eine Amateurfernsehanlage zu errichten und zu betreiben. Direkte Anträge bei der OPD oder beim BPM sind zwecklos und würden nur die schwebenden Verhandlungen stören.


3) Sitzung des Amateurrates

Die diesjährige satzungsmäßige Sitzung des Amateurrates findet in Verbindung mit dem Internationalen KW-Amateurtreffen am 8. und 9. Juli 1954 in München statt. Vorschläge und Anträge für die Tagesordnung können von den Ortsverbänden bis zum 31. Mai an den zuständigen Distrikt eingereicht werden.


4) Veranstaltungen in den Distrikten

Im Hinblick darauf, daß in diesem Jahr keine Kurzwellen-Tagung stattfindet, kommt den Veranstaltungen der Distrikte erhöhte Bedeutung zu. Diese Treffen sollten sich daher keineswegs auf die OM des veranstaltenden Distrikts beschränken. Gäste aus den benachbarten Distrikten sind in jedem Falle herzlich willkommen. Bisher liegen folgende Termine fest:

27.5.54: Schleswig-Holstein: HAM-Treffen in Burg/Dithmarschen (Aussichtsturm-Carè)
27.5.54: Westfalen-Süd: Himmelfahrtstreffen
29./30.5.54: Baden und Württemberg: Treffen auf der Reichenau/Bodensee
30.5.54: Rheinland-Pfalz: Distriktstreffen in Bingen (Zur Post)
13.6.54: Köln-Aachen: Distriktstreffen in Köln
10./11.7.54: Bayern-Süd: Internationales KW-Amateurtreffen in München
22.8.54: Schleswig-Holstein: Distriktstreffen in Rendsburg (voraussichtl.)


5) Kondensatorspende der Firma Rosenthal

Die Firma Rosenthal in Selb/Oberfr. hat dem DARC dankenswerterweise wieder einen Restposten keramischer Kondensatoren zur Verfügung gestellt. Sie sind inzwischen an die Distrikte verteilt und werden von dort auf Anforderung an interessierte Ortsverbände abgegeben. OVe, in denen echter Bedarf für derartige Kondensatoren besteht, wenden sich daher bitte an ihren Distrikt.


6) Ein tödlicher Unglücksfall

Mit dem Ortsverband Bottrop betrauert der DARC den Tod eines guten Freundes. OM Günter Purek, DL3XE, wurde am 8. Mai tot an seiner Station aufgefunden. Als Todesursache wurde plötzlicher Herzstillstand durch Stromeinwirkung festgestellt. Es wird vermutet, daß OM Purek, der, als man ihn fand, noch seine Kopfhörer trug, auf noch ungeklärte Weise mit der Anodenspannung seines Senders in Berührung gekommen ist.

Diese tragische Opfer sollte eine Mahnung für uns alle sein, stets daran zu denken, wie notwendig eine ausreichende Sicherung der Anlage ist, und welche Gefahren jede noch so kleine Nachlässigkeit in sich birgt. Es kann daher nicht häufig genug auf die Bedeutung aller Maßnahmen hingewiesen werden, die derartige Unglücksfälle unter allen Umständen verhindern.


7) Redaktionsschluß des DL-QTC

Der Redaktionsschluß des DL-QTC ist grundsätzlich der 15. des Vormonats. Er ist damit noch immer wesentlich kürzer, als der aller vergleichbaren Zeitschriften. Wenn im letzten OV-Rundschreiben von einem langfristigen Redaktionsschluß die Rede war, sollte damit lediglich gesagt werden, daß eine Zeitschrift keine Zeitung ist. Eine Zeitschrift kann aber Meldungen, die erst wenige Tage vor ihrem Erscheinen bei der Redaktion eingehen, schon allein aus herstellungstechnischen Gründen nicht mehr berücksichtigen, wenn nicht die Pünktlichkeit leiden soll.


8) Nachlieferung des DL-QTC

Die ersten drei Nummern (Januar–März) des Jahrgangs 1954 sind mittlerweile restlos vergriffen. Es wird daher gebeten, von neu aufgenommenen Mitgliedern keine Nachbestellungen dieser Ausgabe mehr anzunehmen und der Geschäftsstelle auch keine Gelder mehr für diesen Zweck zu überweisen.


9) Calls der Nichtmitglieder

.....


10) Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.1.1954

Distr.

OV

BN Aschaffenburg R. Stratil, DL6XO
Schweinfurt G. Graff, DL9NP
No Emden H. Eickenhorst
Vegesack H. Fischer, DL3QO
Ns Göttingen A. Kirchner, DL3IV
RP Mainz (neu) J. Schell, DJ1SR
Ru QSL-Vermittl.: W. Meerkötter, DL6CZ
Mülheim/Ruhr B. Krauß, DL6VI
Recklinghausen H. Lösche, DL3MQ
SH Husum K. P. Günther
Süderbrarup W. Meyer-Stüve, DL1GA
WN Lengerich F. W. Kampmeier, DL6LZ
QSL-Vermittl.: R. Schick, DL3AO (i. V.)

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Im Namen aller OM darf ich an dieser Stelle die Glückwünsche wiederholen, die wir unserem Vizepräsidenten, OM Lührs, DL1KV, und seiner jungen Gattin zu ihre Hochzeit am 8. Mai telegrafisch übermittelt haben.

VY 73, gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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