Anlage zum Ortsverbands-Rundschreiben Nr. 12/53


Richtlinien für die Verleihung einer Ehrennadel des DARC e. V.


Stiftung:

Die DARC-Ehrennadel ist eine Stiftung des Deutschen Amateur-Radio-Clubs e. V., die auf der Kurzwellen-Tagung 1953 in Iserlohn von Vorstand und Amateurrat beschlossen wurde.

Zweck:

Sie soll dem Präsidenten des Clubs ermöglichen, einer ehrenden Anerkennung sichtbaren Ausdruck zu geben. Die Nadel kann sowohl für beachtenswerte Leistungen, als auch für langjährige Treue verliehen werden.

Ausführung:

Die Ehrennadel zeigt das DARC-Abzeichen in blauer Emaille mit goldener Schrift und goldener Schmuckumrandung. Für deutsche Sendelizenzinhaber ist unter dem Abzeichen ein kleines Schild angebracht, das das eingravierte Rufzeichen aufnimmt. Auf der Rückseite sind eine Registernummer und das Ausstellungsdatum eingraviert.

Urkunde:

Die Verleihung der Nadel wird durch eine Urkunde bestätigt, die vom Präsidenten und vom Geschäftsführer zu unterzeichnen ist. Auf der Urkunde sind Sinn und Zweck der Ehrung anzugeben.

Kandidatur:

Kandidaten können vom Vorstand, vom Geschäftsführer und von den Distrikts-Vorsitzenden vorgeschlagen werden. Ortsverbands-Vorsitzende richten ihre Vorschläge an den Distrikts-Vorstand. Anträge für die Erstverleihung sind bis zum 15.2.1954 an die Geschäftsstelle zu richten.

Vom 1.4.1954 ab kann jeder Distrikts-Vorstand jährlich nur zwei Kandidaten vorschlagen. Es sollen dann im Jahr nicht mehr als 20 Ehrennadeln verliehen werden.

Die Vorschläge sind jeweils ein Vierteljahr vor der Kurzwellentagung bzw. bis zu einem bekanntzugebenden Termin an die Geschäftsstelle einzureichen. Über die Verleihung entscheidet nach Überprüfung der eingereichten Unterlagen ein gewählter Ausschuß, der aus zwei Distrikts-Vorsitzenden und einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstands besteht.

Die Ehrennadel kann in folgenden Fällen verliehen werden:

  1. Langjährige, aktive Amateurtätigkeit und dadurch erwiesene Treue zu den Idealen des Kurzwellen-Amateur-Sportes.
  2. Anerkennenswerte, dem Ansehen des DARC im Ausland dienende Tätigkeit auf funktechnischem Gebiet (z. B. Geräteentwicklung, Gestaltung der Clubzeitschrift, Erfolg bei in- und ausländischen Wettbewerben usw.).
  3. Anerkennenswerte Tätigkeit auf dem Gebiet der Schulung, Führung und Ausbildung des Nachwuchses.
  4. Besondere Leistungen auf freiwilliger Grundlage (Katastropheneinsätze usw.).
  5. Anerkennenswerte Tätigkeit in der Verwaltung des DARC.
  6. In Sonderfällen.

Am 15. Dezember 1953

Deutscher Amateur-Radio-Club
(DARC e. V.)


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1953 Rundspruch-Archiv