Kiel, den 20.11.1953

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 11/53


ÜBERSICHT:


1) Beitragsermäßigungen – und eine Klärung der Begriffe

Wie im OV-Rundschreiben Nr. 9/53 (Ziff. 5) bekanntgegeben, sind am 30.9. alle Beitragsermäßigungen abgelaufen, die zu diesem Zeitpunkt ein Jahr und länger bestanden. Die betreffenden Mitglieder wurden von hier aus aufgefordert, ab 1.10. den vollen Beitrag zu zahlen oder aber über ihren Ortsverband einen neuen Antrag einzureichen. Obwohl die Frist dafür am 15.10. abgelaufen war, haben sich eine ganze Anzahl der angeschriebenen OM noch nicht geäußert, d. h. sie haben bisher weder den vollen Beitrag für das 4. Quartal gezahlt, noch liegt ein Verlängerungsantrag für sie vor. Es handelt sich dabei um folgende OM Ihres Ortsverbandes (in der Liste bedeuten: „E“ = bis zum 30.9. auf DM 4,–/Quartal ermäßigt; „e“ = bis zum 30.9. auf DM 2,–/Quartal ermäßigt): .....

Die OVV werden gebeten, zu diesen Fällen spätestens bis zum 15.12. Stellung zu nehmen, bzw. die noch in ihren Händen befindlichen Verlängerungsanträge umgehend herzugeben. Es ist vorgesehen, den Ortsverbänden dann im nächsten OV-Rundschreiben eine Übersicht über alle z. Zt. in ihrem Bereich gewährten Beitragsermäßigungen zu geben.

Bei der jetzt durchgeführten Nachprüfung der Ermäßigungen hat sich im übrigen herausgestellt, daß ein Ortsverband den Beitragssatz von DM 2,–/Quartal nicht in der vorgesehenen Form, d. h. als Ermäßigungs-Möglichkeit in Fällen besonderer finanzieller Notlage, angewandt, sondern auch dann gewährt hat, wenn das betreffende Mitglied auf die Lieferung des DL-QTC keinen Wert legte. Sinn und Zweck der Ermäßigung werden bei einer derartigen Handhabung aber völlig verkannt. Da möglicherweise bei den oben erwähnten, noch offenen Fällen z. Tl. bisher ähnliche Voraussetzungen vorlagen, sei an dieser Stelle folgendes klargestellt:

Das DL-QTC ist eine clubeigene Zeitschrift, deren Lieferung genau so zu den Leistungen des DARC gehört, wie die QSL-Vermittlung, die Betreuung durch die Ortsverbände, die Versicherung usw. usw. Jedes Mitglied hat das gleiche Recht, die verschiedenen Einrichtungen des Clubs nach seinem Belieben in Anspruch zu nehmen; dafür zahlt es eine Pauschale: den für alle Mitglieder gleichen Beitrag.

Es liegt dabei in der Natur der Sache, daß nicht alle OM die Leistungen des Verbandes in gleichen Umfang ausnutzen können. Der eine – dies betrifft vor allem die noch nicht lizenzierten OM – hat nichts von der QSL-Vermittlung, ein anderer nimmt kaum oder gar nicht an den Veranstaltungen seines Ortsverbandes teil, und für den dritten ist vielleicht die Zeitschrift ohne Interesse, obwohl sie eines der wichtigsten Bindeglieder innerhalb des Clubs sein sollte. Es ist nun aber nicht möglich, den Beitrag individuell danach zu differenzieren, in welchem Ausmaß der Einzelne von den gebotenen Leistungen Gebrauch macht. Etwas anderes wäre es aber nicht, wollte man plötzlich eine besondere Beitragsklasse für diejenigen einführen, die auf die Lieferung des DL-QTC keinen Wert legen. Dann könnten mit dem gleichen Recht die OM, die nicht an der QSL-Vermittlung teilnehmen, oder von ihrem Ortsverband nichts haben oder aber auf die Haftpflicht-Versicherung nicht reflektieren wollen, die Einführung einer besonderen Beitragsklasse auch für sich fordern. Wohin das führen würde, braucht wohl nicht weiter ausgemalt zu werden. Der DARC ist schließlich kein Restaurant, und seine Satzung keine Speisekarte, nach der man bestellt und bezahlt.

Wenn ein Beitragssatz von DM 2,–/Quartal eingeführt ist, dann nur, um auch denjenigen OM, die zur Zahlung des vollen Beitrags tatsächlich nicht in der Lage sind, doch die Mitgliedschaft zu ermöglichen, bzw. um bei mehreren Mitgliedschaften innerhalb der Familie eine gewisse Erleichterung geben zu können. Nur in diesem Sinn soll also eine Ermäßigung auf DM 2,– gewährt werden.


2) Nochmals: Presseartikel über den Amateurfunk

Dank der Mithilfe einiger Ortsverbände konnte als Urheber verschiedener, unsachlicher Berichte, die in letzter Zeit in der Presse über den Amateurfunk erschienen sind, ein Journalist namens Kallenbach aus Hannover festgestellt werden. Er berief sich bei Vorhaltungen, die ihm deswegen gemacht wurden, auf die OPD Hannover als Quelle für seine Informationen. Eine Ermittlung des BPM hat nun ergeben, daß Herr Kallenbach zwar Auskünfte von der OPD Hannover erhalten, sie jedoch wesentlich entstellt wiedergegeben hat. Er wurde vom BPM verpflichtet, künftig derartige Artikel vor einer Veröffentlichung zur Überprüfung vorzulegen.

Ein neuartiger Fall ist jetzt im Südwesten beobachtet worden. Dort bringt ein Journalist (Sahm/Frankfurt a. M.), nachdem er offenbar nur einen einzigen DL interviewt hat, eine Reportage darüber bei allen möglichen Zeitungen unter, in die er dann jeweils ein nach dem Call-Book ausgesuchtes, für den Erscheinungsort der Zeitung passendes Rufzeichen einsetzt. Ein bequemes Verfahren, Geld zu verdienen, und der auf diese Weise der Öffentlichkeit vorgestellte OM kann dann mit mehr oder weniger großem Befremden Dinge über sich in der Zeitung lesen, von denen er bisher selbst nichts wußte. Wo derartige Fälle beobachtet werden, wird um Mitteilung an die Geschäftsstelle gebeten.


3) „CQ de DL9ER“, ein Film über die KW-Tagung 1953

OM Bleesing, DL9ER, hat in Iserlohn eifrig gefilmt und inzwischen einen sehr gelungenen Film über die diesjährige Kurzwellentagung zusammengestellt. Der Film, der eine Vorführdauer von 25 Minuten hat und durch ein Magnetofonband sogar zum Tonfilm werden kann, fand bei seiner „Uraufführung“ im OV Kempen/Niederrhein und bei späteren Aufführungen im Ruhrdistrikt großen Anklang. Er vermittelt auch den OM, die nicht an der Tagung teilnehmen konnten, einen schönen und umfassenden Eindruck von den Iserlohner Ereignissen.

Um beurteilen zu können, ob und unter welchen Voraussetzungen auch ein Verleih des Films an andere Ortsverbände durchgeführt werden kann, ist es nötig, vorher die ungefähre Anzahl der daran interessierten Ortsverbände zu ermitteln. Wer den Film also eventuell ausleihen möchte, wird um Mitteilung an die Geschäftsstelle gebeten.

Für die Vorführung des Films wird ein normaler 8-mm-Projektor benötigt (in Verbindung mit einer Kristall-Perlleinwand läßt sich eine gute Projektion bis zur Größe von 1,2×1,5 m erzielen) und für das Band ein Magnetophon mit 19-cm-Bandgeschwindigkeit. Da zu dem Film auch ein schriftlicher Rahmentext zusammengestellt wurde, ist ein Magnetophon jedoch nicht unbedingt erforderlich.


4) QSL-Vermittlung

Von einigen Untervermittlern wird Klage über die große Zahl von Irrläufern geführt und als Ursache meist eine nicht genügend unterschiedliche Schreibweise der Buchstaben „I“ und „J“ angegeben. Gerade bei den Karten der Ds ist leider zu beobachten, daß in dieser Hinsicht viel gesündigt wird. Es sollte daher in den Ortsverbänden auf eine klare und eindeutige Unterscheidung dieser Buchstaben beim Ausfüllen der QSLs hingewiesen werden. So mancher Irrläufer wird sich dann vermeiden lassen.

Auch eine andere Unsitte greift leider immer mehr um sich: QSLs erst abzuschicken, wenn die Karte des QSO-Partners vorliegt. Sollte diese Einstellung noch mehr Anhänger finden, dürfte es bald überhaupt keine QSL-Karten mehr geben. Den OM sollte auch in dieser Hinsicht einmal ins Gewissen geredet werden.


5) Verwaltungsmäßiger Anschluß des Distrikts Berlin an den DARC

Zum 1. Januar 1954 wird nun auch der Distrikt Berlin, der bisher in finanzieller Hinsicht noch selbständig war, in die gemeinsame Verwaltung durch die DARC-Geschäftsstelle einbezogen. Die allgemeinen Richtlinien und Unterlagen dafür gehen den Berliner Ortsverbänden in diesen Tagen noch gesondert vom Distrikt zu.

Voraussetzung für die Übernahme des einzelnen OM ist, daß er seine Beitragsverpflichtungen gegenüber dem Distrikt Berlin für die Zeit bis zum 31.12.53 restlos erfüllt hat. Erst dann wird er vom Distrikt bei der Geschäftsstelle angemeldet, und erst dann kann die – in Zukunft direkte – Lieferung des DL-QTC an ihn veranlaßt werden. Dies gilt auch, wenn ein OM Beiträge für die Zeit ab 1.1.54 an den DARC einzahlt, beim Distrikt aber noch Beitragsschulden hat. In solchen Fällen werden die nach Kiel gezahlten Beiträge erst zur Abdeckung dieser Rückstände beim Distrikt verwendet. Die Berliner Ortsverbände werden gebeten, ihre Mitglieder darauf besonders hinzuweisen.


6) Rufzeichen von Nichtmitgliedern

Auf die im letzten OV-Rundschreiben veröffentlichte Liste haben einige Ortsverbände sehr schnell reagiert und bereits manchen OM neu bzw. wieder in den DARC aufgenommen. Auf der anderen Seite sind allerdings durch die inzwischen erfolgten Abgänge wegen Beitragsverweigerung (s. Ziff. 9b) und Neulizenzierungen weitere Nichtmitglieder zu verzeichnen.

Die Liste wird künftig laufend in den OV-Rundschreiben ergänzt werden. Im vergangenen Monat sind

a) folgende Calls in der Nichtmitgliederliste gestrichen:

Auf die Wiedergabe der Rufzeichen wird aus verständlichen Gründen hier verzichtet!

b) folgende Nichtmitglieder-Calls hinzugekommen:

Auf die Wiedergabe der Rufzeichen wird aus verständlichen Gründen hier verzichtet!


7) Anschriftenänderungen

Jeden Monat kommt eine große Anzahl DL-QTCs mit dem Vermerk „Unbekannt verzogen“ zurück und bleibt unzustellbar, weil die betreffenden OM ihre neue Anschrift weder der Geschäftsstelle noch ihrem bisherigen Postamt mitgeteilt haben. In den meisten Fällen ist eine Ermittlung der neuen Adresse dann unmöglich, und diese OM müssen erstmal gestrichen werden. Die OVV werden gebeten, ihre Mitglieder darauf hinzuweisen, Anschriftenänderungen unverzüglich auch der Geschäftsstelle mitzuteilen. Nur dadurch können Verzögerungen in der Zustellung des DL-QTC und sonstige Unannehmlichkeiten vermieden werden. Anschriftenänderungen, die bis zum 24. des Vormonats (im Dezember bis zum 18.) bei der Geschäftsstelle vorliegen, werden beim Versand des nächsten DL-QTC noch berücksichtigt. Direkte Mitteilungen an den Verlag sind zwecklos bzw. wirken verzögernd, da beim Versand keine Versandkartei geführt wird und Änderungsmitteilungen doch erst an die Geschäftsstelle weitergegeben werden müssen.

Die Namen der in letzter Zeit unbekannt verzogenen OM werden in der unter Ziff. 9b angeführten Liste der Abgänge mitgeteilt.


8) Nachlieferung des DL-QTC

Vom laufenden Jahrgang des DL-QTC können zur Zeit nur noch die Nummern 3, 5, 5, 8, 9, 10 und 11 zum Preis von DM 0,75 je Heft nachgeliefert werden. Vom Jahrgang 1952 sind noch alle Hefte mit Ausnahme der Nummern 2 und 11 erhältlich, außerdem das im Oktober 1952 erschienene UKW-Sonderheft (Preis: DM 2,–).


9) Sonstiges

a) Organisatorische Änderungen

Distrikts-Vorsitzende (Amateurrat). In Rheinland-Pfalz hat OM Bruno Schiefelbaum, DL6QO, an Stelle des erkrankten OM Schwartz, DL6DG, den Vorsitz übernommen. – In Schleswig-Holstein ist nach dem Rücktritt von OM Röhling, DL1FM, jetzt OM Armin Drasdo, DL1FF, DV geworden.

Distr.: Ortsverband:
BN Regensburg E. Stenke, DL6YZ
BS Kaufbeuren G. Halbauer, DL3TJ
Bln Tiergarten W. Reichel, DL7ES
He Bad Homburg E. Voigt, DL1BX
KA QSL + Verbdg. OPD: Hans Pazem, DL1KB
Ru Holten (neu) H. Weuthen, DL3NA
Krefeld W. Janssen, DJ1IC
Mühlheim/Ruhr B. Krauß, DL6VI
SH Husum H. J. Brandt, DJ1ZB
Schleswig U. Lammers, DL9WZ
WN Bielefeld R. Koch, DL3BH
WS Belecke/Möhne H. Lohmann, DJ1XQ
Lünen K. Ebbinghaus, DJ1QK

b) Abgänge

.....


VY 73 gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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