Kiel, den 21.9.1953

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 9/53


ÜBERSICHT:


1) UKW-Sachbearbeiter des DARC

Bei der Bedeutung, die die Ultrakurzwellen auch innerhalb des deutschen Amateurfunks erlangt haben, wurde es erforderlich, einen besonderen Sachbearbeiter für dieses Gebiet vorzusehen. Der geschäftsführende Vorstand hat daher am 1. September

OM Karl G. Lickfeld, DL3FM

zum UKW-Sachbearbeiter des DARC ernannt.

OM Lickfeld hatte bereits in den vergangenen Jahren als rechte Hand des Test-Managers alle UKW-Fragen bearbeitet und seine allgemein dankbar anerkannte Tätigkeit in letzter Zeit im wesentlichen auch schon unabhängig vom Test-Referat erledigt. Seine nunmehrige Berufung zum UKW-Sachbearbeiter stellt also lediglich die offizielle Bestätigung eines bereits gegebenen Zustandes dar. Die Einbeziehung des UKW-Sachbearbeiters in den erweiterten Vorstand ist vorgesehen, sie bedarf jedoch einer entsprechenden Entscheidung des Amateurrates, die bei nächster Gelegenheit beantragt werden soll.


2) Schadens-Versicherung von Amateurstationen

Bekanntlich hat der DARC mit der Ersten Allgemeinen Unfall- und Schadens-Versicherungsgesellschaft eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, durch welche auch die persönliche Haftpflicht der DARC-Mitglieder aus ihrer Tätigkeit als Funkamateure gedeckt wird.

Da von vielen OM in letzter Zeit immer wieder der Wunsch nach einer speziellen Geräteversicherung geäußert wurde, hat der DARC inzwischen entsprechende Verhandlungen geführt und wird in Kürze einen besonderen Rahmenvertrag mit der 'Ersten Allgemeinen' abschließen. Dieser Vertrag wird jedem Mitglied des DARC und der ihm korporativ angeschlossenen Verbände die Möglichkeit geben, seine Sende- und Empfangsanlage (einschl. Antennen) gegen Sachschäden verschiedenster Art zu versichern.

Der gewährte Versicherungsschutz erstreckt sich insbesondere auf Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, (ausgenommen Atomenergie), Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, elektrische Energie, Sturm und Frost. Zu Grunde liegen die Allgemeinen Bedingungen für Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasserschaden- und Maschinen-Versicherung. Dabei ist der maßgebliche Paragraph der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen und Apparaten den besonderen Erfordernissen der Amateurgeräte wie folgt angepaßt:

„§ 2. Versicherte Gefahren und Schäden

Ziffer 1) Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden durch a) unmittelbare Wirkung der elektrischen Energie infolge von Kurzschluß, Bildung von Lichtbögen und dergleichen, sowie durch mittelbare Einwirkungen atmosphärischer Elektrizität; b) Sturm, Frost und Eisgang.“

Die Ersatzleistung umfaßt die Bezahlung der beschädigten oder vernichteten Einzelteile bzw. Einzelgeräte (Meßinstrumente, Industriegeräte oder Teile derselben) unter Zugrundelegung ihrer nachzuweisenden Wiederbeschaffungskosten. Voraussetzung für diese Ersatzleistung ist Versicherung des Neuwertes der Anlage ohne die Kosten für ihren Zusammenbau, die nicht unter die Versicherung fallen. Schäden an Röhren sind nur im Rahmen der allgemeinen Versicherungsbedingungen für Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasserschäden gedeckt, d. h. im normalen Betrieb oder bei Versuchen zerstörte Röhren werden nicht ersetzt.

Die Prämie für diese Versicherung beträgt monatlich 75 Pfg. für DM 1000,– Versicherungssumme.

Weitere Einzelheiten, u. a. auch über Anmeldung zu dieser Versicherung, die von jedem an einem derartigen Schutz interessierten OM selbst vorgenommen werden muß, werden im nächsten Heft des DL-QTC veröffentlicht.


3) Presseberichte über den Amateurfunk

Bereits im Protokoll über die letzte AR-Sitzung war auf die Gefahren hingewiesen worden, die durch eine falsche Berichterstattung in der Presse entstehen. Derartige entstellende Veröffentlichungen sind geeignet, den Amateurfunk im allgemeinen und das Ansehen sowie die Stellung des DARC und der deutschen Amateure im besonderen wesentlich zu schädigen.

Um eine korrekte und wahrheitsgetreue Information der Öffentlichkeit zu erreichen, ist es erforderlich, daß die Presseberichter Unterlagen für Artikel über den Amateurfunk, die den Rahmen einer Reportage über die Tätigkeit eines einzelnen Amateurs überschreiten, bei der Pressestelle des DARC oder beim Presse-Referat des Ministeriums für das Post- und Fernmeldewesen einholen.

Alle Ortsverbände werden daher gebeten, Journalisten, die wegen Materials für einen Artikel an sie herantreten, an diese Stellen zu verweisen, und auch die Mitglieder dazu anhalten. Gerade der einzelne OM hat nicht immer einen genügenden Überblick, um alle erforderlichen Angaben über ein bestimmtes Gebiet machen zu können. Er verläßt sich bei einer Befragung durch Journalisten dann häufig auf unzutreffende Vermutungen, ohne zu wissen, daß er damit – ungewollt – selbst zu einer falschen Berichterstattung beiträgt.

Für einführende Artikel können der Presse von den Ortsverbänden die Prospekte des DARC als Unterlage zur Verfügung gestellt werden. Der zur Veröffentlichung vorgesehene Text sollte jedoch gemeinsam mit dem Presseberichter formuliert werden, um eine richtige Darstellung sicherzustellen.


4) Rufzeichenverteilung

Auf Bitten des DARC wird die Bundespost Rufzeichen künftig nur nach der fortlaufenden Liste ausgeben, d. h. neu lizenzierte Stationen werden nicht mehr in den DL-Block eingegliedert, auch wenn dort Rufzeichen frei werden. Auch der DL8-Block wird vorläufig nicht belegt.


5) Beitragsermäßigungen

Alle Mitglieder, die über ein Jahr Beitragsermäßigungen genossen haben und für die ein Antrag auf Verlängerung bisher nicht vorlag, wurden Anfang September von hier aus aufgefordert, ab 1.10.53 den vollen Beitrag zu zahlen oder aber bis spätestens zum 20.9. einen ausführlich begründeten Antrag auf Verlängerung der Ermäßigung an ihren zuständigen Ortsverband einzureichen. Lediglich bei Mitgliedschaft weiterer Familienangehöriger gilt die Ermäßigung unbeantragt weiter.

Über eine eventuelle Verlängerung der Ermäßigung können die OV-Vorsitzenden entscheiden. Es soll dabei jedoch ein strenger Maßstab angelegt werden. Verlängerungen sollen nicht automatisch erfolgen, sondern nur dann ausgesprochen werden, wenn zwingende Gründe vorliegen. Die Verlängerung ist auf max. 1 Jahr zu befristen. Es wird gebeten, alle Anträge auf Verlängerung der Ermäßigung, denen vom OVV stattgegeben wurde, bis spätestens zum 15.10.53 an die Geschäftsstelle weiterzugeben. OM, für die bis zu diesem Zeitpunkt kein genehmigter Verlängerungsantrag hier vorliegt, werden mit Wirkung ab 1.10. als Vollzahler geführt.

Bei dieser Gelegenheit wird erneut darum gebeten, in den Ortsverbänden darauf zu achten, daß die Ermäßigungen nur so lange in Anspruch genommen werden, wie die ursprünglichen Voraussetzungen für ihre Gewährung bzw. Verlängerung noch gegeben sind. Es ist nicht gerechtfertigt, daß OM, die längst wieder im vollen Verdienst stehen, auch weiterhin nur den ermäßigten Beitrag bezahlen. Es liegt aber in erster Linie an den Ortsverbänden, dies zu verhindern, da sie die Situation ihrer Mitglieder ja zumeist aus direkter Anschauung kennen.


6) Gebühren für die Benutzung der QSL-Vermittlung durch Nichtmitglieder

Auf Grund des in Iserlohn vom Amateurrat gefaßten Beschlusses wurde die Gebühr für die Inanspruchnahme der QSL-Vermittlung durch Nichtmitglieder des DARC oder der korporativ angeschlossenen Verbände auf 10 Pfg. pro eingehende QSL-Karte erhöht. Die Erhebung dieser Gebühren erfolgt, wie bisher, in der Form, daß den Nichtmitgliedern von der Vermittlung in München etwa alle Vierteljahr die Anzahl der für sie eingegangenen QSL-Karten und die demnach zu zahlende Gebühr aufgegeben werden. Erst nach Eingang des Betrages erfolgt dann die Vermittlung der Karten. Mit Entrichtung dieser Gebühren wird gleichzeitig die Berechtigung zur Benutzung der QSL-Vermittlung für ausgehende Karten im folgenden Zeitraum erworben.


7) Fernsehstörungen

Dem DARC gingen als Geschenk von OM Philip S. Rand, W1DBM, eine Anzahl Broschüren über Fernsehstörungsbekämpfung, Television Interference, zu. OM Rand ist der technische Berater der ARRL und durch seine Aufsätze über TVI sehr bekannt geworden. Jedem Distrikt sind zunächst zwei Exemplare zur Verfügung gestellt worden, die dort eingesehen bzw. kurzzeitig ausgeliehen werden können. Über weitere Beschaffungsmöglichkeiten folgt noch Mitteilung. Anfragen dazu nur an den DARC.


8) Festschriften von der Iserlohner Tagung

Bei der Geschäftsstelle ist noch eine Anzahl Festschriften der KW-Tagung 1953 verfügbar. Wegen ihrer technischen Artikel dürfte die Schrift auch für OM, die nicht an der Tagung teilnehmen konnten, von Interesse und bleibenden Wert sein. Bestellungen können durch Voreinsendung des Betrages von DM 1,– pro Exemplar auf das DARC-Postscheckkonto, ....., aufgegeben werden.


9) World Radio Handbook

Alle OM, die sich mit der Beobachtung von KW-Rundfunksendern beschäftigen, bittet die Redaktion des World Radio Handbook, .....,  um Einsendung von ausführlichen Berichten für die nächste Ausgabe dieses Jahrbuchs. Erwünscht sind ferner auch die Anschriften evtler. Rundfunkkorrespondenten der örtlichen Presse.


10) Beitragsmoral

Unter „An alle, die es angeht“ ist über dieses leidige Thema im letzten Heft des DL-QTC auf Seite 428 einiges gesagt, und die OVV werden gebeten, „alle, die es angeht“, es aber vielleicht noch nicht einmal gelesen haben, nochmals eindringlich darauf hinzuweisen.

Leider liegt es aber oft nicht an dem einzelnen OM, wenn sein Beitrag zum Quartalsschluß noch nicht bei der Geschäftsstelle vorliegt, sondern an dem betreffenden Ortsverband. Es wird immer wieder dankbar anerkannt, wenn der OV sich die Mühe macht, die Beiträge bei seinen OM einzukassieren, um dadurch der Geschäftsstelle die Arbeit zu erleichtern und den Aufwand für Mahnungen usw. einzuschränken. Diese Hilfe der Ortsverbände kann sich aber nur dann positiv auswirken, wenn die einkassierten Beiträge auch rechtzeitig mit der Geschäftsstelle abgerechnet werden. Sonst werden nämlich die Maßnahmen gegen Beitragssäumige, die gerade vermieden werden sollen, doch ausgelöst, und die betreffenden OM sind dann mit recht empört. Denn wer seinen Beitrag bereits an den OV entrichtet hat, aber trotzdem eine Nachnahme erhält und vergeblich auf DL-QTC und QSL-Karten wartet, empfindet das natürlich als ungerechtfertigte Benachteiligung und reagiert entsprechend. Machen Sie sich bitte klar, daß derjenige Ortsverband, der die Beiträge bei seinen Mitgliedern kassiert, aber nicht rechtzeitig an die Geschäftsstelle überweist, in erster Linie seinen eigenen OM schadet. Auch der Haftpflichtversicherungsschutz geht für die betr. Mitglieder ja verloren. Es ist dann nicht verwunderlich, wenn der OM seinen Ortsverband für die ihm entstandenen Nachteile verantwortlich macht.

Machen Sie es daher sich oder ihrem Kassenverwalter zum Grundsatz, die im Ortsverband kassierten Beiträge unbedingt im Laufe des betr. Quartals (für das jetzt zu Ende gehende 3. Quartal 1953 bis spätestens zum 30.9.53) mit der Geschäftsstelle abzurechnen. Wenn das nicht sichergestellt werden kann, sollte auf die Einkassierung durch den Ortsverband lieber verzichtet werden.

Bitte ersparen Sie es uns auch, nun noch jeden OVV oder Kassierer, von dem wir vermuten, daß bei ihm vielleicht noch Beiträge vorliegen, einzeln anzuschreiben, sondern veranlassen Sie bitte selbst das Erforderliche. Es geht auch nicht, wie es in der letzten Zeit vereinzelt vorgekommen ist, daß Ortsverbände zwar mitteilen, die Beiträge hätten sie kassiert, die Abrechnung und Überweisung dann aber erst mit mehr als halbjähriger Verspätung und nach zahllosen Aufforderungen vornehmen.

Von der Geschäftsstelle werden künftig ausnahmslos alle Beiträge, die zum Quartalsende nicht vorliegen, durch Nachnahme erhoben werden. Erweisen sich die Nachnahmen dann später als unbegründet, weil der OV nachlässig war, werden ihm die entsprechenden Kosten von den OV-Anteilen abgezogen.


11) Sonstiges

a) OV-Anteile
.....

b) Änderungen im Organisationsplan vom 15.12.1952

Distr.: Ortsverband:
Bln Tiergarten Walter Scholich (i. V.)
Hg Lüneburg aufgelöst
Ru Neviges (neu) Karl Stellenberger, DJ1TX (komm.)
SH Neumünster Johann Laschko, DL6PX


VY 73 gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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