Nachtrag zum Ortsverbands-Rundschreiben Nr. 5/53 vom 21.5.1953


IARU-Kongreß 1953

Beim IARU-Kongreß der Region 1, der vom 14. bis 17. Mai in Lausanne stattfand, waren insgesamt 19 Verbände vertreten, von denen 13 eine eigene Delegation entsandt hatten und sechs ihre Interessen lediglich durch anwesende Verbände wahrnehmen ließen. Ein endgültiges Protokoll liegt zwar noch nicht vor, die wichtigsten Ergebnisse des Kongresses gehen jedoch aus dem folgenden Bericht von OM Lührs, DL1KV, bereits hervor (Reihenfolge und Bezifferung entspricht dabei der im OV-Rund 4/53, Ziff. 3. bekanntgegebenen Tagesordnung des Kongresses):

a) 1-3) Das Problem der störenden Sender in den Bändern wurde eingehend erörtert. Alle Verbände werden sich bemühen, auf dem Wege über ihre nationalen Verwaltungen dafür zu sorgen, daß keine fremden Dienste in die Amateurbänder gelegt werden. Die IARU wird ein Standard-Log für die Eintragung aller Beobachtungen an fremden Sendern herausgeben. Auf die Wichtigkeit einer wirklichen Ausnutzung aller Bänder wurde von verschiedenen Verbänden eindringlich hingewiesen.

Der Vertrag von Atlantic City ist nunmehr vollständig in Kraft, und es ist zu hoffen, daß auch dadurch unsere Bänder allmählich etwas von den Eindringlingen entlastet werden.

Der Mißbrauch der Amateurbänder durch den halbkommerziellen Funk der USA-Amateure wird Gegenstand einer Beschwerde beim IARU-Hauptbüro sein.

a) 4) Die z. Zt. gültige Bandunterteilung bleibt weiter in Kraft. Ihre Unbedingte Einhaltung sollen die einzelnen Verbände besondere Beachtung widmen.

a) 8) Die RSGB hat eine Studiengruppe gebildet, die auf Grund der Erfahrungen dieses Frühjahrs (Holland, England, Belgien) Vorschläge für ein intereuropäisches Notnetz ausarbeiten wird. Ein entsprechender Informationsaustausch ist eingeleitet.

a) 9) Von sämtlichen Delegationen wurde eine Einschränkung der Wettbewerbe befürwortet und beschlossen, den Europäischen DX-Contest, der in den letzten Jahren nur eine geringe Beteiligung hatte, aufzugeben.

Es wurde empfohlen, die Field Days und UKW-Wettbewerbe der einzelnen Verbände gleichzeitig stattfinden zu lassen, wie es vom DARC und den Nachbarverbänden bereits seit einiger Zeit gemacht wird.

Die Frage eines innereuropäischen Tests anstelle vieler zwischennationaler Tests soll geprüft werden. Rein nationale Tests können nach wie vor stattfinden. Bei Benutzung eines DX-Bandes oberhalb 7 MHz im Rahmen eines Tests ist jedoch in jedem Fall die Zustimmung der IARU einzuholen, um unnötiges QRM auf den DX-Bändern zu vermeiden. Auch sollen die Verbände darauf hinwirken, daß auf den DX-Bändern keine Orts-QSOs gefahren werden.

a) 10) Durch zwischenstaatliche Verhandlungen soll erreicht werden, daß lizenzierte Amateure auf Ferienreisen innerhalb Europas überall „portable“-Betrieb durchführen können. Bei der Diskussion dieses Punktes zeigte sich allerdings, daß die Verwirklichung eines derartigen Plans noch erhebliche Schwierigkeiten gegenüberstünden. Alle Verbände sollen sich daher zunächst um die Klärung der Voraussetzungen in ihren Ländern bemühen.

b) 1) Um die Qualität der Telefoniesendungen zu heben, wurde die Einführung eines RSM-Codes beschlossen. Dabei haben R und S die bekannte Bedeutung, während M die Modulationsqualität beurteilt:

M 1 = Unleserliche Modulation
M 2 = Schlechte Modulation infolge wilder Schwingungen oder aus unbekannter Ursache
M 3 = Schlechte Modulation infolge FM-Anteils
M 4 = Schlechte Modulation infolge Übermodulation
M 5 = Gute Modulation, Modulationsgrad 100 % nicht überschreitend

Die Skala gilt naturgemäß nur für AM. Es wurde empfohlen, in jedem Fall mit Hilfe des 2. Überlagerers die Sendequalität zu überprüfen, damit ein einwandfreier Bericht gegeben werden kann.

b) 2) Für die einzelnen Betriebsarten wurde beschlossen:

Frequenzumtastung (FSK) soll auf allen Bändern nicht benutzt werden.

FM nur oberhalb 30 MHz, NFM allgemein zulässig, jedoch mit Begrenzung des Hubs auf 2500 Hz. Die maximale Modulationsfrequenz darf 4000 Hz nicht übersteigen, darüber liegende Frequenzen müssen 26 dB Mindestdämpfung aufweisen. Die Schwerpunktfrequenz muß bei NFM 10 kHz innerhalb des Bandes bleiben.

Wie bereits in einigen Ländern (DL u. a.) eingeführt, soll eine internationale Zuteilung bestimmter Festfrequenzen für Modellsteuerung in allen Bändern angestrebt werden.

Für Einseitenbandbetrieb wurde vereinbart, daß bei Sendungen unterhalb 4 MHz das untere Seitenband, bei Sendungen oberhalb 4 MHz das obere Seitenband ausgestrahlt werden soll. Für das Überlagerungsverfahren wird eine Zwischenträgerfrequenz von 5,2 MHz empfohlen. Das ungewollte Seitenband soll mindestens 40 dB Dämpfung aufweisen. Für die Niederfrequenz gelten die gleichen Bedingungen wie bei NFM.

b) 3) Das Problem der Fernsehstörungen wurde erörtert, für bindende Beschlüsse erschien der Zeitpunkt jedoch verfrüht. Informationen sollen daher in weitestem Umfang zwischen den Verbänden ausgetauscht werden. Das gleiche gilt für Amateurfernsehen und Dezimeterwellentechnik.

b) 5) Um die UKW-Ausbreitung systematischer untersuchen zu können, soll ein Zeitplan für regelmäßige Sendungen aufgestellt werden. Es ist vorgesehen, daß jeweils einzelne Gebiete Europas zu bestimmten Zeiten senden sollen. Nähere Angaben hierüber werden in Kürze veröffentlicht.

b) 7) Durch Austausch von Informationen soll eine gewisse Angleichung der Lizenzierungsbestimmungen in den einzelnen Ländern erreicht werden. Der Technische Ausschuß hat in diesem Zusammenhang einen Vorschlag für eine „Europäische Standardlizenz“ ausgearbeitet.

Im Technischen Teil des Kongresses wurde außerdem noch vereinbart, den Zeitschriftenaustausch zu intensivieren und gegenseitig Erleichterungen bei der Übernahme von technischen Aufsätzen zu gewähren.

c) 1) Das Büro der Region 1 verbleibt bei der RSGB. Zum Sekretär wurde G2MI einstimmig wiedergewählt. Die Arbeit des Büros wird von einem Internationalen Komitee gelenkt, dessen Vorsitzender SM5ZD ist. Sein Stellvertreter ist PAØDD, weitere Mitglieder des Komitees sind G6CL, G2IG und EA9GA.

Jeder Verband soll einen festen IARU-Verbindungsmann ernennen, um enge gegenseitige Zusammenarbeit sicherzustellen.

c) 2) Das Büro wird aus Beiträgen erhalten, die jeder Verband in einer seiner Lizenzzahl entsprechenden Höhe beisteuert. Weiterhin wird ein Fonds für Tagungen und für die Vertretung der IARU bei den internationalen Konferenzen der ITU gebildet. Für Beiträge und Fonds wird auf den DARC ein Betrag von 150,– £ pro Jahr (ca. DM 1700,–) entfallen.

c) 3) Der nächste IARU-Kongreß findet spätestens in drei Jahren statt.


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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