Kiel, den 20.02.1953

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 2/53


ÜBERSICHT:


1) IARU-Kongreß 1953 der Region 1

Die Veranstaltung dieses Kongresses wurde inzwischen der USKA übertragen. Er wird in der Zeit vom 14. bis 17. Mai in Lausanne stattfinden und soll in zwei getrennten Ausschüssen sowie einer abschließenden Plenarsitzung durchgeführt werden. Der eine Ausschuß wird sich mit allgemeinen Amateurfragen, der andere mit der Technik beschäftigen. Jeder Verband kann in beide Ausschüsse zwei offizielle Vertreter entsenden, hat aber nur je eine Stimme.

Die offiziellen Vertreter des DARC für diesen Kongreß werden bei der AR-Sitzung am 28.2./1.3. bestimmt werden.

Im Rahmen dieses Kongresses soll außerdem ein internationales HAM-Fest stattfinden. Nähere Einzelheiten werden noch von der USKA bekanntgegeben.


2) Zur Lage in Holland

Während der Unwetterkatastrophe, von der ein großer Teil Hollands zu Beginn dieses Monats heimgesucht wurde, haben PAØ-Stationen auf dem 80-m-Band einen Notverkehr aufrechterhalten, der anfangs im Bereich 3600 bis 3750 kHz und später zwischen 3600 und 3650 kHz abgewickelt wurde. Der DARC hatte daher die deutschen Amateure mehrfach über den Rundfunk und durch Rundsprüche aufgefordert, diesen Bereich freizuhalten. Für die dabei bewiesene Disziplin läßt die VERON den deutschen OM im Namen der holländischen Amateure besonders danken.

Die im Notdienst eingesetzten Stationen arbeiteten durchweg nur mit ganz geringen Leistungen und konnten daher bei uns kaum gehört werden. Es besteht die Möglichkeit, daß auch jetzt noch in einzelnen Fällen PAØs im Notverkehr tätig sind, ohne von hier aus beobachtet werden zu können. Die OM werden daher gebeten, den Bereich 3600–3650 kHz noch bis zum Monatsende freizuhalten.

Das Schicksal, das durch die Katastrophe über weite Kreise der holländischen Bevölkerung hereingebrochen ist, hat auch die deutschen OM mit tiefer Anteilnahme erfüllt und in vielen den Wunsch geweckt, den Betroffenen in irgendeiner Weise zu helfen.

Als nach Abschluß der vordringlichsten Rettungsarbeiten deutsche Hilfsorganisationen für Holland in Aktion traten, hatte der DARC daher im Deutschland-Rundspruch die OM gebeten, diese Organisationen entsprechend zu unterstützen.

Da Hilfeleistung noch immer bitter nötig ist, ergeht auch an dieser Stelle nochmals der Aufruf an alle OM, durch Sach- oder Geldspenden zur Linderung der äußersten Not beizutragen und sich zu diesem Zweck mit dem Deutschen Roten Kreuz oder anderen örtlichen Hilfsorganisationen, die aus Presse und Rundfunk bekannt sind, in Verbindung zu setzen.

Einige OM hatten den Wunsch geäußert, in erster Linie betroffenen holländischen Amateuren zu helfen, und den Vorschlag gemacht, daß deutsche Amateurfamilien sich für die Aufnahme von Kindern holländischer OM zur Verfügung stellen sollten. Bei dem Ausmaß der Katastrophe erschien es jedoch nicht angängig, eine nur auf einen bestimmten Kreis beschränkte Hilfe zu organisieren. Die zeitweilige Verschickung von Kindern aus dem Überschwemmungsgebiet ins Ausland ist nach Mitteilung zuständiger Stellen bisher noch nicht möglich und von Holland auch nicht vorgesehen.

Wie die VERON mitteilte, waren unter den Opfern, die das Unwetter gefordert hat, keine holländischen Amateure zu beklagen.


3) Grenzen der Entstörpflicht bei BCI

Eines von der OPD München an den Landesverband des Bayerischen Einzelhandels, Fachgemeinschaft Rundfunk, gerichteten und in der Nr. 2/53 der Zeitschrift Radio-Fernseh-Händler veröffentlichten Schreiben ist zu entnehmen:

„In der letzten Zeit werden an unseren Funkstörungs-Meßdienst von Seiten der Rundfunkteilnehmer in Bezug auf Entstörung vielfach unberechtigte Forderungen gestellt. Die Rundfunkteilnehmer verlangen mit der primitivsten Antenne störungsfreien Empfang, selbst bei Fernempfang, und berufen sich dabei immer wieder auf die Zusicherung der Verkäufer, von denen sie das Gerät gekauft haben.

Nach dem Gesetz über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten und der dazu ergangenen Verwaltungsanweisung muß die wirksame Antennenhöhe mindesten 0,5 m betragen. Diese Forderung kann aber mit 1 m Antennenlitze oder einer Behelfsantenne nicht erfüllt werden. Die wirksame Antennenhöhe von Behelfsantennen liegt bestenfalls bei etwa 0,1 bis 0,2 m.

Nach der oben schon erwähnten Verwaltungsanweisung hat der Funkstörungs-Meßdienst bei Störungsmeldungen zu prüfen, ob der Aufbau der Antennenanlage den billigerweise zu stellenden Anforderungen genügt (0,5 m wirksame Antennenhöhe). Wird festgestellt, daß die Störwirkung durch mangelhaften Aufbau der Empfangsanlage begünstigt wird, so ist der Besitzer der Empfangsanlage auf eine entsprechende Verbesserung seiner Anlage hinzuweisen. Erst wenn der Benutzer seine Anlage entsprechend geändert hat und dann trotzdem noch gestört wird, wird die Entstörung der störenden Anlage veranlaßt.

Der Funkstörungs-Meßdienst bearbeitet also den Störungsfall im allgemeinen erst dann, wenn die Antenne eine wirksame Antennenhöhe von 0,5 m aufweist. Dabei lag dem Gesetzgeber wohl der Gedanke nahe, daß man keine technischen Forderungen an andere Anlagen stellen darf, wenn die eigene Anlage den billigerweise zu stellenden Anforderungen nicht genügt.

Durch die VDE-Vorschrift 0875/11.51 ist genau festgelegt, wie weit die Funkentstörung von Geräten, Maschinen und Anlagen verlangt werden muß. Es ist deshalb kein unbilliges Verlangen, wenn auch die Empfangsanlage wenigstens den Mindestforderungen entspricht und so das Verhältnis von Nutzspannung zu Störspannung in ein erträgliches Verhältnis gebracht wird.“

Soweit die Stellungnahme der OPD München. Für BCI-Fälle ist es ganz angenehm, diese Tatsachen zur Hand zu haben und den Betroffenen vielleicht zu veranlassen, erst einmal seine Empfangsanlage nachzusehen, ehe er die OPD benachrichtigt. Natürlich wird man sich als Amateur immer daran halten, möglichst wenig BCI zu machen. Da es aber schon oft Fälle von ausgesprochenem Unverständnis auf Seiten der BCL gegeben hat, ist es erfreulich, wenn hier einmal die Grenzen der Entstörpflicht für den Amateur „von Amts wegen“ aufgezeichnet ist.


4) Technischer Briefkasten des DARC

Die Einrichtung eines technischen Briefkastens war in der seinerzeitigen Leserumfrage des DL-QTC von vielen OM angeregt worden. Die Verwirklichung dieses Gedanken scheiterte bisher an der Mitarbeiterfrage. Inzwischen haben sich nun aber dankenswerterweise eine Reihe OM unter der Leitung von DL1RA für die Durchführung zur Verfügung gestellt. Anfragen technischer Art aus dem Gebiet des Amateurfunkwesens können an OM Heinz Bürger, DL1RA, gerichtet werden. Auskünfte werden kostenlos erteilt.


5) Internationale Antwortscheine

Veranlaßt durch die Notiz im DL-QTC Nr. 1/53 (S. 26) häufen sich in letzter Zeit bei der Geschäftsstelle die Anfragen nach internationalen Antwortscheinen. Diese sind jedoch nicht bei der Geschäftsstelle, sondern - unter den in der erwähnten Notiz gemachten Voraussetzungen – direkt beim Referat für DX und Diplome, OM Hammer, DL7AA, erhältlich. Es wird daher gebeten, alle Anfragen nach dort zu richten.

Daß man bei uns diese Scheine nicht, wie in anderen Ländern, am Postschalter bekommen kann, liegt daran, daß die Deutsche Bundespost noch nicht wieder offizielles Mitglied des Weltpostvereins ist. Nach Mitteilung der Post besteht zur Zeit auch wenig Aussicht auf Ausgabe internationaler Antwortscheine in der Bundesrepublik und West-Berlin.


6) Gewichtige Zahlen der QSL-Vermittlung

Unsere QSL-Vermittlung hatte im Jahre 1952 einen Umschlag von annähernd 800.000 QSL-Karten, das sind rund 48 Zentner. Aufeinandergelegt würde diese Kartenmenge eine Höhe von ungefähr 208 m erreichen. Bravo, lb DL1BA !


7) Rundfunk-Fernseh-Jahrbuch 1953

Im Kulturbuch-Verlag, Berlin, erschien jetzt das Rundfunk-Fernseh-Jahrbuch 1953. Neben vielen interessanten Artikeln und Tabellen aus der Arbeit des Rundfunks und des Fernsehens enthält es das bekannte World Radio Handbook for Listeners in ungekürzter deutscher Fassung und stellt damit auch für den KW-Amateur eine begrüßenswerte Neuerscheinung dar.


8) Mitgliedsausweise 1953/54

Mit der Ausgabe der ab 1.4.1953 geltenden neuen Ausweise an die Ortsverbände wird im Laufe des März begonnen. Die Ausweise werden grundsätzlich erst ausgestellt, wenn der betr. OM seine Beitragsverpflichtungen für das am 31.3.53 endende Geschäftsjahr erfüllt hat.


9) Sonstiges

a) Änderungen im Organisationsplan vom 15.12.1952

Distrikt Württemberg

Vorsitzender: Gerd Grözinger, DL1CS
QSL-Vermittler für
OPD-Bez. 14a: Kurt Fritz, DL1CR
OPD-Bez. 14b: Adolf Huber, DL6RW
Verbindung zur OPD
Stuttgart (14a): noch offen
Tübingen (14b): Norbert Höll, DL6FA

 

Distr.: Ortsverbände:
BS Landsberg/Lech Siegfried Sedlmair, DL3TM
Bln Neukölln Gerhard Küchhold, DL7CA
He Wanfried/Eschwege jetzt
OV Hoher Meißner
Ull Schwenger, DL6JG
Wiesbaden Johann Vizethum, DL1BZ
NS Hannover J. Bornmüller, DL3XU
RPf Neuwied (komm.) Peter Marcus, DE 11974
SH Itzehoe z. Zt. nicht besetzt


VY 73 gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1953 Rundspruch-Archiv