Kiel, den 17.9.1951

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 9/51


ÜBERSICHT:


1) Notrufe

In den letzten Wochen ist in den Amateurbändern eine beträchtliche Anzahl von Notrufen zu hören gewesen. Von in- und ausländischen Amateuren ist dabei in einzelnen Fällen viel Gutes geleistet worden.

Bedauerlicherweise hat sich – ganz im Gegensatz zu der Grundtendenz des Amateurfunks – die Tagespresse dieser Dinge in mehr oder weniger sensationeller Aufmachung bemächtigt. Als Folge hat sich an einzelnen Stellen so eine Art Wunderdoktor-Psychose gebildet, und nicht selten werden Amateure von völlig unbekannten Leuten unter den merkwürdigsten Begründungen gebeten, diese „Wunder“ erneut zu produzieren. Die anschwellende Zahl der Notrufe zeigt alle Anzeichen einer „Modekrankheit“, die weder der Sache selbst, noch dem Amateurwesen in irgendeiner Form dienlich ist. Es ergeht daher an alle DLs die Bitte um Mithilfe, dem baldmöglichst ein Ende zu machen.

Notrufe – das muß in aller Klarheit gesagt werden – sind nur in Fällen wirklich unmittelbarer Gefahr gerechtfertigt, und auch dann nur, wenn mit keinem anderen Nachrichtenmittel zeitgerecht Hilfe zu beschaffen ist. Jede andere Verwendung verwässert den Begriff und kann in Extremfällen bedenklich an groben Unfug grenzen.

Bei der Beschaffung von Medikamenten ist die Dringlichkeit nur sehr selten so groß, daß der Funkweg gerechtfertigt ist, zumal heute praktisch alle „seltenen“ Medikamente in DL greifbar sind. Jede gute Apotheke und Klinik kennt die Depots und Importfirmen. Meist wird ein direkter Anruf dort erheblich rascher und wirksamer zu Ziel führen. Ein drahtloser Notruf alarmiert einen weiten Kreis in und außerhalb Deutschlands, er sollte daher ausschließlich unter Verantwortung und auf Veranlassung eines Arztes geschehen, wenn kein anderer erfolgversprechender Weg abzusehen ist. Materielle Bedürftigkeit ist kein Grund für einen Notruf im Äther, wohl aber vielleicht für eine private, lokale Hilfsaktion.

Unter allen Umständen muß vermieden werden, daß unter dem Deckmantel einer Lebensgefahr mit der Hilfs- und Opferbereitschaft anderer Mißbrauch getrieben wird. Nur strenge Beschränkungen stellt sicher, daß in Fällen wirklicher Not oder Gefahr ein Hilferuf seiner Bedeutung entsprechend behandelt wird, – dann allerdings ist es eine selbstverständliche Pflicht helfend einzuspringen.

Wir müssen uns bemühen, durch Selbstdisziplin die sich abzeichnende Gefahr der Auswüchse zu bannen, ehe das Ansehen der Amateure Schaden leidet oder gar Beanstandungen amtlicher Stellen auftreten. Die OVV werden gebeten, allen DLs ihres Bezirks nachstehende Punkte als dringliche Empfehlung des DARC zu übermitteln:

  1. Ein Notruf genießt im Funkverkehr absoluten Vorrang. Jede Verwässerung des Begriffs muß daher peinlichst vermieden werden.
  2. Ein Notruf ist nur bei vorliegen unmittelbarer Gefahr gerechtfertigt, wenn zeitgerechte Hilfe mit keinem anderen Nachrichtenmittel zu beschaffen ist.
  3. Notrufe zur Medikamentenbeschaffung usw. sollten nur auf Ersuchen und unter Verantwortung eines Arztes ausgestrahlt werden. Es wird empfohlen, einen schriftlichen Beleg des Arztes zum Stationslog zu nehmen, aus dem eindeutig hervorgeht, daß der Ruf sachlich gerechtfertigt war.
  4. Der Gebrauch der internationalen Notsignale „SOS“ bzw. „m'aider“ ist in derartigen Fällen unter allen Umständen zu vermeiden.
  5. Praktisch alle „gesuchten“ Medikamente sind in Deutschland greifbar. Es ist normalerweise erfolgversprechender, den behandelnden Arzt zu unterstützen, die Apotheken und Kliniken anzurufen, als durch gut gemeinte Rufe halb Europa mobil zu machen.
  6. Helfen Sie mit, Sensationsmache und Wichtigtuerei im Zusammenhang mit Notrufen aus den Bändern zu verbannen, weil das der Sache kaum nützt, uns Amateuren aber sicherlich schadet.


2) Mitteilung des Test-Managers

Der TM plant die Durchführung eines weiteren 2-m-Tages im November, einen Weihnachtswettbewerb in der Weihnachtswoche (80 m, cw und fone), einen DL/YU-Wettbewerb Anfang Februar (80–10 m). Neben weiteren Wettbewerben wird im kommenden Jahr, voraussichtlich in Zusammenarbeit mit der RSGB und der USKA, erstmalig ein „Fieldday“ durchgeführt werden. Allen OM wird deshalb schon jetzt der Bau portabler Sender und Empfänger empfohlen.

Die Ausschreibungen all dieser Wettbewerbe wird von Fall zu Fall in dem DL-QTC erfolgen.

Es wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß der TM nicht in der Lage ist, die Vermittlung von Diplomen ausländischer Verbände zu übernehmen. Die OM werden daher gebeten, sich direkt an die einzelnen Verbände zu wenden. Eine Änderung dieses Zustandes wird sich erst mit der Aufnahme des DARC in die IARU ergeben (voraussichtlich Ende 1951).

Beratung in allen Diplomangelegenheiten, sowie die Bearbeitung der WAE-Anträge erfolgt durch OM Hammer, DL7AA.


3) Satzung

Leider hat sich in der dem letzten DL-QTC beigelegten Satzung ein Satz-Fehler eingeschlichen, durch den der § 41 entstellt wurde. Ein Deckblatt wird im nächsten DL-QTC erscheinen.

Neu aufgenommenen Mitgliedern wird die Satzung im allgemeinen von der Geschäftsstelle direkt übersandt. Weiterer Bedarf an Satzungen kann von den Distrikten und Ortsverbänden bei der Geschäftsstelle angefordert werden.


4) VERON-Tagung 1951

Zu der am 1. September stattgefundenen VERON-Tagung war auch der DARC offiziell eingeladen worden. Als Vertreter nahmen teil OM Lührs, DL1KV, und OM Lickfeld, DL3FM. Ein genauer Bericht wird im nächsten DL-QTC veröffentlicht werden.


5) Sonstiges

a) OV-Anteile
Soweit nicht bereits vom OV einbehalten, werden die OV-Anteile an den Mitgliedsbeiträgen des 3. Quartals und ggfs. restliche Anteile aus dem 2. Quartal Ende September an die OVV bzw. an die namhaft gemachten Kassenverwalter überwiesen. Zahlenmäßige Aufschlüsselung der Beträge nach Monatsbeitrags-Anteilen gem. Regelung bis 30.9. (15 Pfg.), Anteilen an Aufnahmegebühren (DM 1,50), restlichen Anteilen aus den vorhergehenden Quartalen usw. wird auf den Rückseiten der Zahlkartenabschnitte gegeben. Bleibt der Gesamtbetrag unter DM 2,00, erfolgt die Auszahlung erst zum Ende des nächsten Quartals zusammen mit den dann fälligen Anteilen.

b) Ausstehende Beiträge
Wie bereits im letzten DL-QTC angekündigt, werden alle Ende September noch ausstehenden Beiträge für das 3. Quartal durch Nachnahme eingezogen, sofern kein begründeter Stundungsantrag vorliegt. Die OVV werden gebeten, ihre OM nochmals eindringlich an die Zahlung zu erinnern (die Außenstände sind im laufenden Quartal ganz besonders hoch), und die im OV einkassierten Beiträge, soweit nicht bereits geschehen, umgehend an die Geschäftsstelle zu überweisen, bzw. ihr Mitteilung vom Vorliegen dieser Beträge zu machen, damit ungerechtfertigte Nachnahmen vermieden werden.

c) Organisatorische Veränderungen
Distrikt Berlin: DV Dr. Werner Otto, DL7BW; stellvertr. DV Herbert Korn, DL7AG
Verbindung zur OPD Münster/Westf.: Ulrich Fresse, DL1SO
OV Straubing: komm. OVV Josef Reithofer, DL6MH

d) DL4-Call Book
Für die Untervermittler liegt eine Ergänzung zu dem vor kurzem übersandten DL4-Call Book bei.


Vy 73, gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1951 Rundspruch-Archiv