Kiel, den 21.5.1951
a) Anmeldungen
Auf Grund zahlreicher Bitten hat die Tagungsleitung die Anmeldefrist generell bis zum
28. Mai verlängert. Dieser Termin muß jedoch unter allen Umständen eingehalten werden,
da später keine Quartiere mehr beschafft werden können.
Durch ein Versehen beim Versand des letzten DL-QTC waren einem Teil der Einladungen zur KW-Tagung Zahlkarten für das Postscheck-Konto der DARC-Geschäftsstelle beigelegt worden. Die Tagungsbeiträge sind jedoch ausschließlich auf das Postscheck-Konto ....., einzuzahlen. Es wird gebeten, hierauf in den Ortsverbänden noch mal besonders hinzuweisen. Wo bereits eine Überweisung des Tagungsbeitrages auf das Geschäftsstellen-Konto erfolgte, wird von hier aus für Weiterleitung nach Cuxhaven gesorgt.
Leider ist der im OV-Rund Nr. 4 geäußerten Bitte nach unverbindlichen zahlenmäßigen Meldungen der voraussichtlichen Teilnehmer nur von sehr wenigen Ortsverbänden entsprochen worden. Da diese Angaben jedoch für die Tagungsleitung bei der Quartierbeschaffung von wesentlicher Bedeutung sind, wird gebeten, sie möglichst umgehend nachzuholen.
b) Anreisemöglichkeiten
Leider hat es sich herausgestellt, daß einzelne Reisebüros doch nicht hinreichend
über die verschiedenen, im DL-QTC usw. veröffentlichten Sonderfahrten
(Ferienexpress einschl. 7-tägigem Aufenthalt in Cuxhaven) orientiert sind. Die
Tagungsleitung hat daher für derartige Fälle noch folgende Regelung getroffen:
Alle OM, die die Sonderzüge ab München, Lindau oder Köln für einen 7-tägigen Aufenthalt in Cuxhaven benutzen wollen, können ihre Anmeldung für diese Fahrt unmittelbar an die Tagungsleitung senden, und zwar bei gleichzeitiger Überweisung von DM 20, Anzahlung und DM 5, Tagungsbeitrag. Sie erhalten daraufhin die Fahrkarten für Hin- und Rückreise, sowie die sämtlichen Gutscheine für Unterkunft und Verpflegung noch vor der Tagung zugeschickt, und zwar unter gleichzeitiger Erhebung des Restbetrages durch Nachnahme. Die OM brauchen sich dann um nichts weiter zu kümmern. Bei irgendwelchen Unklarheiten bitte immer gleich bei der Tagungsleitung rückfragen. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Kurverwaltung und dem Fremdenverkehrsverein werden alle Anfragen innerhalb von 24 Stunden beantwortet.
c) Tagungsbeitrag
Von verschiedenen Ortsverbänden wurde bei der Tagungsleitung beantragt, den
Tagungsbeitrag für bestimmte Gruppen generell zu erlassen. Wenn man die einzelnen, an
sich durchaus verständlichen Wünsche zusammenstellt, zeigt sich, daß wenn es
nach diesen Anträgen ginge schließlich überhaupt niemand mehr einen
Tagungsbeitrag zu zahlen brauchte. In besonderen Härtefällen wird sich immer ein
individueller Ausweg finden lassen, es ist aber ausgeschlossen, nun ganze Kategorien davon
zu befreien. Die Finanzierung der gesamten Tagung ist und war ja auch bisher
nur möglich mit Hilfe dieser besonderen Tagungsbeiträge, denn der Club ist nicht in der
Lage, ein derartiges Vorhaben vollständig aus sich heraus, d. h. aus den normalen
Mitgliedsbeiträgen allein zu finanzieren. Dies wäre auch insofern ungerecht, als an der
Tagung selbst ja nur ein Teil der OM teilnehmen kann. Im Übrigen zeigt ein Blick auf das
Programm, wie gering der Tagungsbeitrag gemessen am Umfang des Gebotenen ist.
d) Weitere Berichte über die Tagungsvorbereitungen
Unabhängig von der laufenden Auskunftserteilung wird eine Cuxhavener Station an jedem
Dienstag um 22.30 Uhr MEZ auf ca. 3620 kHz einen zusammenhängenden Bericht
über die weiteren Tagungsvorbereitungen geben.
Für die in Cuxhaven stattfindenden Amateurrats-Sitzungen wurde inzwischen folgende Tagesordnung aufgestellt und mit eingehenden Erläuterungen den Distrikts-Vorsitzenden übersandt:
Die DV wurden gebeten, diese Punkte auch soweit nicht bereits geschehen und noch möglich mit ihren OVV zu besprechen und sich dabei evtl. ergebende zusätzliche Tagungspunkte der Geschäftsstelle noch mitzuteilen. Die OVV setzen sich vorher wegen Ergänzungen bitte mit ihren DV in Verbindung.
Anläßlich der Stellungnahmen zu der im OV-Rund bereits behandelten Haushaltsfrage (s. o. Punkt 6.) äußerten einige OVV die Ansicht, es solle zuerst eine genaue Abrechnung für das 1. Quartal 1951, d. h. für das erste Geschäftsquartal des DARC überhaupt, vorgelegt werden und danach nicht aber nach einem Haushalts-Voranschlag über die künftige Beitragshöhe usw. entschieden werden. Diese Abrechnung kann natürlich erfolgen, nach ihr jedoch die Ausgaben für das ganze Geschäftsjahr beurteilen zu wollen, wäre insofern falsch, als im 1. Quartal keinerlei Sonderbelastungen wie Tagungen, Ausstellungen, Reisen u. ä. für den DARC entstanden, die in der gesamten Jahresrechnung aber einen wesentlichen Anteil ausmachen. Man wäre also in diesen Fällen doch wieder auf Voranschläge angewiesen.
In diesem Zusammenhang seien folgende Fälle mit besonderem Dank vermerkt:
Der OV Hamm verzichtete wegen der schwierigen Finanzlage des DARC auf die weitere
Auszahlung von OV-Anteilen.
OM H. Weuster, DL3MV, erklärte von sich aus, in Anbetracht der allgemeinen
Preiserhöhungen ab 1.7. einen Quartalsbeitrag von DM 5,50 zu zahlen.
Das im DL-QTC Nr. 4 angekündigte internationale Treffen auf der Insel Reichenau/Bodensee fällt in der vorgesehenen Form aus. Es wird in diesem Jahr dort lediglich ein zwangloses HAM-Meeting mit örtlichem Charakter durchgeführt.
4) Korporative Mitgliedschaft des VFDB im DARC
In Verfolgung der Einheitlichkeit im deutschen Funkamateurwesen trat der Verband der Funkamateure der Deutschen Bundespost (VFDB) e. V. am 27.4. dem DARC mit Wirkung vom 1.1.1951 als korporatives Mitglied bei. Die VFDB-Mitglieder werden danach im DARC die gleichen Rechte wie dessen Mitglieder genießen, mit Ausnahme des Stimmrechts. Der Vorsitzende des VFDB und sein Stellvertreter gehören dem Amateurrat in beratender Eigenschaft an.
5) Rufzeichen bei Portable-Betrieb
Entgegen den im OV-Rund Nr. 3/51, Ziff. 1 gemachten Angaben bleibt es für Portable-Betrieb bei der ursprünglichen Kennzeichnung durch angehängtes /p. Nur bei Mitbenutzung und Arbeiten vom 2. Standort aus wird lediglich der Buchstabe m bzw. a an das Call angehängt.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, alle Anträge auf Sonderrufzeichen für Tagungen usw. nicht direkt an eine Dienststelle der Deutschen Bundespost, sondern ausschließlich über die DARC-Verbindungsstelle zur Bundespost, DL1AL, einzureichen.
Versuchsweise wird von DL1BB an jedem Sonntag um 07.30 Uhr auf ca. 3760 kHz ein besonderer Rundspruch für DEs und SWLs ausgestrahlt. Hörberichte werden an DL1BB, ....., erbeten und 100-%ig beantwortet. Es ist vorgesehen, diesen Rundspruch mit einem drahtlosen Morsekurs zu koppeln. Näheres darüber wird noch in den Rundsprüchen selbst bekanntgegeben.
8) Betrieb von der Station eines anderen DLs
DLs, die auf Reisen von der Station eines anderen DLs aus arbeiten wollen, sollten sowohl im eigenen Interesse als auch besonders in dem des gastgebenden DLs stets ihre Sendegenehmigung bei sich haben. Kein OM wird etwas dagegen haben, wenn auch mal ein anderer von seiner Station aus ein QSO fährt. Er muß aber irgendeine Garantie für die Echtheit dieses DLs haben, vor allem, wenn er ihn bisher noch nicht persönlich kannte.
9) Organisationsplan (s. voriges OV-Rund)
a) Bei Distrikt Rheinland-Pfalz sind noch folgende Ortsverbände nachzutragen:
Idar-Oberstein: Oskar Mild, DL6DR
Bad Kreuznach: Rudi Brumm, DL6EQ
Lahnstein: Jakob Unkelbach, DL6EI
Worms: Bernhard Elbert, DL6EF
Zweibrücken: Herbert Schwartz, DL6DG
b) OV-Neugründungen
Gelsenkirchen: Hubert Kelter, DL3VG
Neheim-Hüsten/Arnsberg: Joh. Hümmecke, DL6KH
c) Sonstige Veränderungen
OV Friedrichshafen: Walter Oesterle
OV Kassel: F. W. Betche, DL6OY
OV Solingen: Werner Kobbenrodt, DL6CU
OV Stade: Walter Berneis
OV Bad Wildungen: Siegfr. Paulsburg, DL6JH
OV Wilhelmshaven: Peter-E. Peters, DL6HO
Vle 73 es awds in Cuxhaven, gez. Hansen, DL1JB
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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