Kiel, den 22.1.1951
Für die Zahlreich eingegangenen freundlichen Glückwünsche zum Weihnachtsfest und Jahreswechsel sagt der DARC-Vorstand allen OM seinen herzlichen Dank.
Vom FTZ ging folgendes Telegramm ein, das leider in der Januar-Nr. des DL-QTC keine Aufnahme mehr fand und daher auf diesem Wege allen OM bekanntgegeben wird: Allen OM wünscht ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches Neujahr die Funkleitstelle des FTZ.
1) Lizenz-Anträge und -Prüfungen
Zwischen dem Bundespostministerium und der DARC-Verbindungsstelle zur Bundespost wurde für die Zukunft folgende einheitliche Regelung der Bearbeitung von Lizenzanträgen und Durchführung der Prüfungen vereinbart:
OM, die die Lizenzprüfung ablegen wollen, melden sich bei dem DARC-Verbindungsbeauftragten der für sie zuständigen OPD an. Nach Vorliegen einer genügenden Anzahl von Anmeldungen setzt dieser im Einvernehmen mit der OPD den Prüfungstermin fest und benachrichtigt die angemeldeten OM (Postkarte genügt).
Die offiziellen Lizenz-Anträge werden zu Beginn der Prüfung von den Prüflingen in doppelter Ausfertigung ausgefüllt. Die erforderlichen Formulare stellt in Zukunft die OPD zur Verfügung. Das Original des Antrags verbleibt bei der OPD, die Durchschrift erhält der DARC-Verbindungsbeauftragte und nimmt sie zu seinen Akten als Unterlage für evtle. spätere Anträge auf Einstufung in eine höhere Lizenzklasse.
Das Ergebnis der Prüfung wird den OM in Zukunft nur noch mündlich mitgeteilt. Es soll dadurch verhindert werden, daß jemand unter Hinweis auf die Bescheinigung über die bestandene Prüfung bereits vor Erteilung der Sendegenehmigung in die Luft steigt und damit seine Lizenzierung in Frage stellt.
Die vom DARC zu erhebende Prüfungsgebühr wird ab sofort auf einheitlich DM 2,00 herabgesetzt. Sie verbleibt in voller Höhe bei dem betr. Distrikt zum Bestreiten der im Zusammenhang mit den Prüfungen entstehenden Kosten. Irgendein Clubanteil braucht also in Zukunft nicht mehr abgeführt zu werden.
Die von der OPD Braunschweig unter Hinweis auf die neue DVO veranlaßte vorläufige Prüfungssperre beruht auf einem Mißverständnis und ist mittlerweile bereits rückgängig gemacht worden.
Die Wahl Cuxhavens zum Tagungsort 1951 hat in Süddeutschland vereinzelte Proteste ausgelöst. Die vorgebrachten Argumente (zu lange Anreisewege, höhere Fahrtkosten) sind zwar durchaus verständlich, aber die OM mögen dabei auch an folgendes denken: Alle KW-Tagungen nach dem Kriege fanden bisher in Mittel- und Süddeutschland statt und ermöglichten OM aus dem Norden nur in seltenen Fällen eine Teilnahme. Der Wunsch der norddeutschen OM, nun auch einmal eine Tagung in ihrem Bereich durchzuführen, war daher nur berechtigt, wobei außerdem zu berücksichtigen ist, daß die drei norddeutschen Distrikte (Hamburg, Nordsee und Schleswig-Holstein) mit über 1000 Mitgliedern annähernd ein Drittel aller Mitglieder in der Bundesrepublik darstellen.
Aus diesen Gründen zog der Amateurrat in Bad Homburg neben Klein-Heubach auch Cuxhaven in die engere Wahl für 1951 und entschied sich, nachdem zum festgesetzten Termin (15.11.) ein Vorbericht über die Möglichkeiten der Tagungsdurchführung lediglich aus Cuxhaven vorlag, endgültig hierfür.
Dabei stimmten von den 22 AR-Mitgliedern (DARC-Vorstand und Distr. Vorsitzende) 18 OM für Cuxhaven, drei OM äußerten sich nicht, und lediglich ein OM enthielt sich ausdrücklich der Stimme und das war gerade ein norddeutscher DV, der sich bei dieser Entscheidung befangen fühlte.
Es ist teilweise Unklarheit darüber entstanden, ob und welche Verpflichtungen diejenigen OM eingehen, die als Bürgen die Neuaufnahme von Mitgliedern befürworten. Die genaue Begriffsbestimmung des Bürgen wird in den Satzungen festgelegt werden, jedoch ist keineswegs an irgendeine Haftbarmachung dieser OM für etwaige Verfehlungen der auf ihre Befürwortung hin aufgenommenen Mitglieder gedacht. Die Bürgen sollen lediglich eine gewisse Gewähr dafür geben, daß der betr. Bewerber Amateur zu werden verspricht und die Bestrebungen des DARC zu fördern imstande ist.
4) Mitgliederübernahme in den DARC
Da von den bisher selbständigen Clubs trotz mehrfacher Anforderung zum großen teil keine oder nur unvollständige Mitgliedsunterlagen an den DARC übergeben wurden, erfährt die Geschäftsstelle von der Existenz der Mitglieder der betr. Verbände in vielen Fällen erst durch die Beitragszahlung. Um klare Verhältnisse zu schaffen, kann daher die Übernahme in den DARC im allgemeinen erst nach Vorliegen der ersten Beitragszahlung für 1951 erfolgen und danach die DARC-Kartei aufgebaut werden. Ein Überblick über den Mitgliederstand wird sich somit erst im Laufe dieses Quartals gewinnen lassen; außerdem wird die Ausstellung der Mitgliedskarten (s. letztes OV-Rund) eine gewisse Verzögerung erfahren.
Nachdem die Januar-Nr. des DL-QTC an alle bisherigen Bezieher von CQ und/oder QRV geliefert wurde, muß aus den o. a. Gründen die weitere Belieferung ebenfalls vom Vorliegen des Beitrags abhängig gemacht werden. An OM, die bisher weder CQ noch QRV bezogen, erfolgt die Lieferung des DL-QTC automatisch, rückwirkend ab Januar-Nr., ebenfalls nach Eingang des ersten Beitrags. Bei zu spätem Eingang besteht allerdings die Gefahr, daß dann die bereits erschienenen Nummern vergriffen sind und nicht nachgeliefert werden können.
Es wird gebeten, alle OM auf diese Punkte besonders hinzuweisen.
Die Ortsverbände werden gebeten, OM, die sich wegen Erstattung von Bausteinen an sie wenden, an denjenigen Club zu verweisen, an den sie seinerzeit den Baustein-Betrag eingezahlt haben (für die ehemaligen DARC/Bayern und BZ an die Geschäftsstelle). Durch diese erfolgt ggfs. die Rückerstattung bzw. Überweisung des Betrages an den DARC zur Gutschrift auf das Beitragskonto des betr. OM.
In den Deutschland-Rundspruch können auch Mitteilungen über Distrikts- und OV-Veranstaltungen aufgenommen werden. Diesbezügliche Texte und Wünsche sind direkt an das DARC-Pressereferat, DL1BB, München, zu richten.
Nach dem in der Dezember-Ausgabe 1950 des australischen Amateur Radio veröffentlichten Endergebnis erreichten die DLs bei diesem Test folgende schöne Erfolge:
Overseas CW Section:
DL1FF an 2. Stelle mit 10.512 Punkten
DL1FK an 6. Stelle mit 5616 Punkten
Overseas Phone Section:
DL1FK an 2. Stelle mit 1656 Punkten
Overseas Receiving Section:
OM G. Hoffmann/Frankfurt an 1. Stelle mit 6783 Punkten
OM G. Ullrich/Konstanz an 3. Stelle mit 2685 Punkten.
Rein organisatorische Mitteilungen sollen nach Möglichkeit diesen OV-Rundschreiben vorbehalten bleiben und im DL-QTC nur veröffentlicht werden, wenn sie für einen größeren Kreis von Interesse sind. Es wird daher gebeten, alle diesbezügl. Mitteilungen (OV-Neuwahlen usw.) an den Distrikt und an die Geschäftsstelle zu geben.
a) Bayern-Süd
Mit Wirkung vom 30.12.50 hat OM Hans Kern, DL1AW, wieder das Amt des
Distrikts-Vorsitzenden übernommen. Stellvertr. DV bleibt OM Bernhard Hinrichsmeyer,
DL3ZZ.
b) Neue Ortsverbände
Dortmund-Hörde: OVV Karl Hamer, DL3RH
Kaufbeueren: OVV G. Halbauer, DL3TJ
c) Veränderungen in den Ortsverbänden
Goslar: OVV H. Reckewell, DL1AM
Leverkusen: OVV B. Kinzel, DL6PE
Stuttgart: OVV G. Grözinger, DL1CS
Varel/Oldenbg.: OVV Hans Kühl, DL3QV
Vle 73, gez. Hansen, DL1JB
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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