Deutscher Amateur Radio Club Britische Zone e. V. Geschäftsstelle |
(24b) Kiel, den 21.1.50 Roonstr. 9 OV/11/50 |
Verteiler: OVV
Liebe OM!
Im Namen des AR und des Vorstandes des DARC/BZ danke ich auf diesem Wege vielmals für die zahlreich eingegangenen Neujahrswünsche, die ich nochmals herzlich erwidere.
Zugleich geht der Dank an alle OM, die im vergangenen Jahr der Amateurtätigkeit in Deutschland durch ihre freiwillige Mitarbeit eine so wertvolle Unterstützung gewährt haben. Ohne diese Mitarbeit all der vielen in den Distrikten und Ortsverbänden auf den verschiedenen Gebieten tätigen, oft ungenannten Helfer hätte die deutsche Kurzwellenbewegung im Laufe eines Jahres nie einen derartigen Aufschwung nehmen können, wie er rein zahlenmäßig schon in den bis Jahresende in DL ausgegebenen rund 1350 Lizenzen zum Ausdruck kommt.
Mit aufrichtiger Dankbarkeit denken wir dabei aber auch an OM R. G. Shears, G8KW in DL unter seinen Calls DL2KW und DL4KW bekannt , der uns in diesen Tagen nach mehr als 4-jähriger Tätigkeit in Deutschland verlassen wird. Er vor allem ist es gewesen, der dem Verständnis für die deutsche Amateurfrage bei den maßgeblichen Stellen der Besatzungsmächte immer wieder die Wege geebnet hat und schließlich die bekannte Empfehlung der Alliierten an die deutschen Behörden zur Schaffung eines Amateurfunkgesetzes erreichte, die dann die Grundlage unserer Lizenzierung bildete.
Sie und alle OM, die im vergangen Jahr beim Ausbau unseres Sports so tatkräftig mitgeholfen haben, möchte ich bitten, dem Club bei seiner für uns alle zu leistenden Arbeit und den vielen OM, die sich im Laufe dieses Jahres auf ihre Lizenz vorbereiten wollen, auch weiterhin Ihre Unterstützung nicht zu versagen. Noch vieles ist zu tun, noch längst nicht alles so, wie es uns vorschwebt, und wir sollten auch daran denken: Stillstand ist Rückschritt.
a) Der 16. Internationale DX-Wettbewerb der ARRL findet statt:
für CW | 11.02. 01:00 MEZ bis 13.02. 01:00 MEZ 11.03. 01:00 MEZ bis 13.03. 01:00 MEZ, |
für Fonie | 18.02. 01:00 MEZ bis 20.02. 01:00 MEZ 18.03. 01:00 MEZ bis 20.03. 01:00 MEZ |
Die Contestbedingungen sind dieselben wie im letzten Jahr mit drei Änderungen: Die CW-Quote für W-stn ist auf vier, die für VE-stn auf sechs erhöht. Das geht die außeramerikanischen stns wenig an, nämlich nur dann, wenn sie Ws anrufen wollen. Weiter ist die zu wählende Contestgruppe nicht mehr beliebig, sondern die ersten drei (Fonie: zwei) Zahlen geben den RST-rprt und die zweiten drei Zahlen den Input an, z.B. 500 = 500 Watt oder 025 = 25 Watt. Schließlich sind noch die Formen der Logs geändert worden. Muster dieser Logs und nähere Einzelheiten bringt die nächste CQ.
b) Für Mai 1950 ist wieder ein großer DL-Test vorgesehen, über den der Test-Manager demnächst nähere Einzelheiten bekanntgeben wird. Seitens der Industrie sind dankenswerterweise bereits wieder einige Preise zur Verfügung gestellt worden. Allerdings wird die weitere Spendenfreudigkeit der Firmen sicher dadurch einen empfindlichen Dämpfer erlitten haben, daß sich ein mit seinem Test-Preis unzufriedener DL öffentlich äußerst abfällig über die in den bisherigen Tests verteilten Preise geäußert hat. Sollten die bisherigen Spender, die das ja auch erfahren, daraus die Konsequenzen ziehen, so haben den Schaden nur die DLs, die sich dann in Zukunft mit weniger Preisen begnügen müssen. Denn aus eigenen Mitteln ist der Club gar nicht in der Lage, auch nur annähernd Preise in dem bisherigen Ausmaß zu verteilen. Also in Zukunft bei derartigen Kritiken bitte etwas vorsichtiger sein.
c) Zur Portoersparnis für den einzelnen OM können in Zukunft auch alle Testlogs für außerdeutsche Tests an den TM (OM Günter Ullrich, Konstanz ...) gesandt werden, der alle rechtzeitig vorliegenden Logs bis zum jeweiligen Termin gesammelt an die Veranstalter-Verbände weiterleiten wird. Wer lieber direkt schicken will, kann dies aber natürlich auch in Zukunft tun.
Am vergangenen Heiligabend wurde in der Ostzone ein DK8 unmittelbar nach einem 80-m-QSO mit einer westdeutschen stn von der Besatzungsmacht verhaftet. Seitdem fehlt jede Nachricht von ihm.
Es sei hier nochmals eindringlich auf die große Gefahr hingewiesen, die aus dem lizenzlosen Arbeiten ganz besonders für unsere Freunde in der Ostzone und zwar sowohl für den einzelnen als auch für die Gesamtheit entstehen kann. Nur durch allergrößte Zurückhaltung läßt es sich vermeiden, daß schließlich wie in diesem Fall für eine Liebhaberei ein Preis gezahlt werden muß, der die Grenze des Vertretbaren übersteigt.
Weisen Sie daher bitte nochmals alle DLs darauf hin, im Interesse der Sicherheit der OM in der Ostzone mit diesen lediglich kurzzeitig in CW zu arbeiten und Fonie möglichst ganz zu unterlassen (dortige Überwachung!).
Die bisher für die Lizenzklasse B erteilte vorläufige Genehmigung zum NFM-Betrieb auf 20 und 80 m ist inzwischen zurückgezogen worden, worüber in einigen OPD-Bezirken die OM bereits direkt von der Post benachrichtigt wurden. Die HVPF teilt dazu mit, daß ihr Antrag auf endgültige Zulassung der NFM von den Besatzungsmächten nunmehr abgelehnt sei, nachdem diese sich in dieser Frage mit den verschiedenen europäischen Post- und Telegrafenverwaltungen in Verbindung gesetzt hatten. Das Ergebnis war, daß die meisten Verwaltungen für ihre Länder die Einführung der NFM auf 20 und 80 m ablehnten, dem sich die Hohe Kommission dann für Deutschland angeschlossen hat.
Die negative Einstellung der außerdeutschen Verwaltungen zur NFM mag darauf zurückzuführen sein, daß durch teilweise unsachgemäße Handhabung der NFM (AM-FM-Gemisch, zu breites Band u. ä.) diese in einigen Ländern in Verruf geraten zu sein scheint und dadurch ihre Vorteile in den Hintergrund gedrängt wurden.
Es bleibt zu hoffen, daß die von der Post zugesagten Schritte in dieser Richtung doch noch mal einen Erfolg zeitigen werden.
Von den OVen Osnabrück und Stade ist die Bitte an den DARC herangetragen worden, sich bei den zuständigen Stellen unter Hinweis auf das zu Weihnachten erlassene Amnestiegesetz dafür einzusetzen, daß auch den DLs, deren Lizenzen entzogen oder gesperrt wurden, im Sinne dieses Gesetzes eine Amnestie gewährt wird. Die Verhandlungen mit der HVPF sind inzwischen eingeleitet und es wird z. Z. geprüft, inwieweit das jetzt erlassene Amnestiegesetz auf derartige Fälle anwendbar ist, nachdem bei früheren ähnlichen Gelegenheiten alle Ordnungsstrafen nichtkrimineller Art, gleichgültig ob von Gerichten oder Verwaltungsbehörden verhängt, nicht amnestiert wurden.
In diesem Zusammenhang wird auf folgendes hingewiesen;
Um den DARC in die Lage zu versetzen, sich bei Lizenzentzug und ähnlichen Maßnahmen
gegebenenfalls einschalten zu können, ist es dringend erforderlich, dem Club über den OV
jeweils schnellstmöglich eine sachliche Darstellung des betreffenden Falles zu
übermitteln. Nur wenn seitens der verhandlungsführenden Stellen des DARC der Tatbestand
und damit die Frage, ob Recht oder Unrecht geschehen ist, übersehen werden kann, ist ein
wirkungsvolles Eingreifen möglich.
Darüber hinaus wird gebeten, alle Veränderungen im Lizenzstand (Klasse, Neuerteilung, Anschriftenänderungen usw.) innerhalb des OV laufend mitzuteilen.
Alle Mitteilungen zu dieser Ziffer sind zu richten an: DARC, Lizenzreferat, ......
4) Frequenzband-Überschreitungen
In der Woche vom 08.15.01. wurden von der Funküberwachung 15 Bandüberschreitungen bis zu 40 kHz festgestellt. Besondere Gefahr ist mit der Überschreitung der 3800-kHz-Grenze des 80-m-Bandes verbunden, da die Frequenz über 3805 kHz in verschiedenen Ländern Europas zur Nacht als Notruf-Frequenz im Flugfunkverkehr dient. Bandüberschreitungen können durch Sorgfalt stets vermieden werden. Wenn solcher Fehler aber einmal ungewollt auftritt, sollten die Betreffenden von anderen OM nach Möglichkeit schnellstens darauf aufmerksam gemacht werden. In den von DL1UR ausgestrahlten Mitteilungen des Fernmeldetechnischen Zentralamtes für deutsche Amateure vom 15.01. hieß es dazu: OM, wenn Ihr einen DL außerhalb des Bandes hört, scheut Euch nicht, in ein bestehendes QSO einzubrechen, um die Betreffenden auf ihre Abweichung aufmerksam zu machen. Sie werden Euch dankbar sein und die Post auch.
Es ist damit den deutschen Amateuren ausdrücklich gestattet, auf die betreffende Frequenz zu gehen und die OM aufmerksam zu machen, auch wenn diese Frequenzen außerhalb des Bandes liegen. Die Benutzung dieser Frequenzen ist daher nicht als ein Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen anzusehen.
5) Verband der Funk-Amateure der deutschen Bundespost
Wie wir erfahren, ist der bisher unter der Bezeichnung Post-Funk-Sportverein bekannt gewordene Zusammenschluß der Postangehörigen inzwischen als Verband der Funkamateure der deutschen Bundespost (VFDB) gegründet worden. Weitere Einzelheiten können leider noch nicht mitgeteilt werden, da der DARC bis heute keine offizielle Mitteilung von diesem Ereignis erhielt.
a) Neuer OV. Im Distrikt Westfalen haben sich die OM des Bezirks Altenbeken/Buke zum OV Altenbeken zusammengeschlossen. 21a) Altenbeken, OVV Paul Aufenanger, DL3VK, Altenbeken ...
b) Wechsel im OV-Vorsitz
20a) Hameln: Hans-J. Siebert, DL1RM
20b) Goslar: Wolfgang Pittelkow
21a) Minden: Wilhelm Osterfeld, DL3SI
22a) Düsseldorf: Jupp Jäger
22a) Velbert: Karl Taddey, DL1PE
24a) Lüneburg: Hans Biberach
c) Weitere Veränderungen in der OV-Liste
Verbindg. z. OPD (21b) Karl Schultheiß, DL1QK
OVV Wesselburen Georg Graba, jetzt DL3ZN (viel Erfolg, lb Georg)
d) OV-Berichte für die CQ.
Von der Möglichkeit, über die Tätigkeit des OV und die Termine der OV-Veranstaltungen
in der CQ zu berichten, sollte im Interesse des OV mehr Gebrauch gemacht werden.
Mancher OM, der vielleicht lange nicht zum OV-Abend erschien, weil er das Wann und Wo
nicht wußte, wird dadurch an seinen OV erinnert, und Gäste von außerhalb werden sich
dann auch leichter zu den OV-Veranstaltungen einfinden können.
e) Aufnahmeerklärungen.
Aus zahlreichen unanbringlichen Beitragseinzahlungen ist zu ersehen, daß
manche Aufnahmeerklärungen bisher noch nicht nach hier gedrungen sind und vermutlich in
irgendwelchen Taschen schlummert, HI. Ich bitte, mal nachzusehen! ACHTUNG! Bitte ab sofort
alle Neuaufnahmen mit Wirkung vom frühestens 01.02. durchführen, da die CQ Nr.
1/50 restlos vergriffen ist und an neue Mitglieder nicht mehr nachgeliefert werden kann.
Noch eingehende Januar-Beiträge von Neu-Mitgliedern, die die Januar-CQ noch
nicht erhielten, werden für April gutgeschrieben. Bitte weitersagen!
f) Ausschlüsse
Aufgrund der auch bei Vorlage einer Nachnahme verweigerten Zahlung des Beitrags für das
3. Quartal sind folgende OM Ihres OVs, von denen bisher keine Erklärung für die
Nichtzahlung vorgebracht wurde, zum 31.12.1949 aus den Mitgliederlisten gestrichen:
...
Es sei darauf hingewiesen, daß mit dieser Streichung auch die Sperrung der QSL-Vermittlung durch den DARC für den Betreffenden verbunden ist. Falls dem OV triftige Gründe für die Nichtzahlung des Beitrags bekannt sind, wird um Benachrichtigung der GS gebeten.
Damit QRU. Vle 73, DL1JB
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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