Deutscher Amateur-Radio-Club
Britische Zone e. V.
Geschäftsstelle

Kiel, den 27.1.1950

OV/102/50

Verteiler: OVV


Liebe OM !

Im letzten OV-Rund wurde ja bereits auf die Notwendigkeit der Ratifizierung der Homburger Amateurrats-Beschlüsse über den Gesamt-DARC durch die Mitglieder hingewiesen, d. h. die Mitglieder müssen noch beschließen, daß sie sich nunmehr als Mitglieder des Gesamt-DARC betrachten, und daß die alten Clubs auf Zonen- und Länderbasis aufgelöst werden. Für uns in der Britischen Zone ist dazu nach unseren Satzungen, an die wir uns als eingetragener Verein in diesem Falle genau halten müssen, folgendes nötig:

Nach §§ 22 und 21 ist zur Auflösung des Vereins dreierlei erforderlich:

  1. Ein Antrag auf Auflösung, der von mindestens einem Viertel der Mitglieder gestellt werden muß.
  2. Eine allgemeine Vorabstimmung in allen Ortsverbänden.
  3. Ein darauf folgender Beschluß des Kuratoriums als Hauptabstimmung.

Davon ist das erste Erfordernis durch die seinerzeitige Umfrage vom 15.08.1950, ob die OM einen Gesamt-DARC für wünschenswert halten, bereits erledigt. Denn auf diese Umfrage haben in den OVen bis zum 31.08.1950 929 Mitglieder mit Ja, keines mit Nein, bei vier Stimmenthaltungen gestimmt. Die 929 Mitglieder stellen über 1/3 der Mitglieder des DARC/BZ dar, weshalb der Antrag auf Auflösung somit von mehr als 1/4 der Mitglieder gestellt wurde. Da seit dieser Umfrage nunmehr auch sechs Wochen ins Land gegangen sind (vgl. § 22), können wir nun an Punkt 2, die Vorabstimmung in den OVen, herangehen.

Gemäß § 21 unserer Satzung gilt für diese Vorabstimmung ebenso wie für die spätere Hauptabstimmung des Kuratoriums, die 3/4 Mehrheit. Da es sich hierbei um eine sehr wichtige Angelegenheit handelt und das Ergebnis vom Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg nachgeprüft wird, müssen die Ergebnisse in einem Sitzungsprotokoll über die betr. OV-Sitzung festgehalten werden.

Nach § 6 der Satzung hat OM Rapcke als Präsident des DARC/BZ e. V. bestimmt, daß auf Grund der Umfrage vom August 1950 und der Tatsache, daß inzwischen ein Gesamt-DARC gegründet wurde, eine Vorabstimmung in den OVen über die Auflösung des DARC/BZ e. V. stattfinden soll. Auf die Tagesordnung dieser Versammlungen sollen folgende Punkte gesetzt werden:

  1. Satzungsänderung: Alle Mitglieder des DARC/BZ e. V. sind ab 01.01.1951 Mitglieder des DARC. Alle Mitglieder üben ihre bisherige Tätigkeit im Club bis zur Neuwahl im Gesamt-DARC weiter aus.
  2. Der DARC/BZ e. V. wird mit Wirkung vom 31.12.1950 aufgelöst.
  3. Das Vereinsvermögen wird mit Wirkung vom 01.01.1951 auf den DARC übertragen. Der Treuhänder für die Abwicklungsgeschäfte (s. § 23 der Satzung) wird vom Kuratorium bestimmt.
  4. Zusätzliche Beschlüsse des OV zu den Punkten der Tagesordnung.

Zum Punkt 1 dieser Tagesordnung ist es von Bedeutung, daß die OM die Rahmensatzung des DARC kennen, deren Entwurf daher anliegend an die OVV verteilt wird.

In den einzelnen Ortsverbänden ist folgendes zu unternehmen:

Nach § 18 Ziff. 2 beruft der OVV eine Versammlung unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung (auf die natürlich auch weitere Punkte gesetzt werden können, die gerade zu erledigen sind) ein. Die Frist für die Einberufung beträgt eine Woche, oder, falls es sich um die Jahresversammlung des OV handelt, zwei Wochen. Wegen der Wichtigkeit der Fragen, zu der möglichst alle Mitglieder ihre Stimme abgeben sollten, wird empfohlen, durchweg die Versammlung nicht früher als 14 Tage nach dem Zeitpunkt anzusetzen, zu dem der OM die Einladung mit der normalen Post in Händen haben wird. Nach § 18 leitet der OVV die Versammlung, und der Schriftführer hat über die Sitzung ein Protokoll aufzunehmen, das nach Verlesung und Unterschrift durch den OVV gültig wird (Diese an sich selbstverständlichen Punkte des § 17 sind im § 18 der Satzung nicht ausdrücklich erwähnt.).

Je zwei Exemplare eines vorbereiteten Protokolls werden allen OVV anliegend übermittelt. Davon ist eins zum Verbleib beim OVV bestimmt und das andere bis spätestens zum 5. Dezember 1950 ausgefüllt und vom OVV unterschrieben an die Geschäftsstelle zurückzugeben.


VY 73, DL1JB


Zusatz zum Punkt 1 der o. a. Tagesordnung: Die nicht zustimmenden Mitglieder können von ihrem satzungsmäßigen Recht zum Austritt Gebrauch machen.


Anlagen: Protokoll-Vordruck, Rahmensatzung des DARC


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1950 Rundspruch-Archiv