DARC
München 27
Postbox 99

Zeichen: S 24
Datum: 24.2.49
Verteiler: AR, DM, OV

1) Nachdem das GüAF in allen Fachabteilungen des Zweimächtekontrollamtes eine Billigung erfahren hatte, wurde es am Mittwoch, dem 16.2., in 2 Sitzungen der Militärgouverneure behandelt. Hierbei wurde von den Gouverneuren der Passus „für Forschungszwecke bedarf er (der Funkamateur) einer besonderen Genehmigung“ beanstandet. Es wurde festgelegt, daß die neue Formulierung klar zu Ausdruck bringen muß, daß jede Entscheidung hierüber lediglich der MilReg zusteht unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Kontrollratsgesetz zur Überwachung wissenschaftlicher Tätigkeit.


2) Am Sonnabend, dem 19.2. wurde das revidierte GüAF an den Wirtschaftsrat zwecks 4. Lesung und Bestätigung der Änderung zurückgegeben. Da der WR erst in der Mitte der nächsten Woche zusammentritt, kann vor Ablauf von 14 Tagen nicht mit der endgültigen Verabschiedung gerechnet werden. Der normal weitere Weg sieht wieder die Etappen Länderrat und BICOM (zur Unterschrift) vor, so daß dabei mit insgesamt 5–8 Wochen Laufzeit zu rechnen sein dürfte.


3) Unter aktiver Teilnahme von Major Shears, DL2KW, laufen Bemühungen, diesen Weg abzukürzen und z. B. das GüAF dem Länderrat schon vor Zustimmung des Plenums zur Genehmigung vorzulegen. Desweiteren wird noch geprüft, ob die Post nicht unbeschadet der fehlenden endgültigen Inkraftsetzung die Lizenzausgabe vornehmen darf, da der fragliche Passus dies ja in keinem Fall beeinträchtigen kann. Eventuelle Erfolge werden sofort bekanntgegeben.


4) Ungeachtet der bedauerlichen Verzögerung erinnert das Sekretariat alle OM an das dringend erforderliche QRT und bittet, nicht kurz vor dem Ziel die Nerven zu verlieren.


5) Bisher sind 730 Prüfungen abgelegt worden. Nach Erschöpfung von DL1 haben die Rufzeichenzuweisungen DL3CA bereits überschritten.


6) Es soll in Kürze eine Amateurratssitzung zur Klärung aller schwebenden Fragen abgehalten werden. Etwaige Vorschläge sind an die Geschäftsstellen der Clubs zu richten.


7) Laut Anzeige will die STEG Bremen Empfänger und Sender aus ehemals deutschen Beständen verkaufen.

Die Britische MilReg dagegen hat z. Zt. den Verkauf von Sendegeräten bei den Firmen wie Telefunken usw. sowie bei der ZWA bis zu einer Klärung der Lizenzlage gestoppt. Es sollen bereits Kontrollen daraufhin stattgefunden haben sowohl bei Firmen als auch über Besitz und Betrieb in Privathand. Auch aus diesem Grunde kann nur größte Zurückhaltung empfohlen werden.


73 sha


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1949 Rundspruch-Archiv