DARC
München 27
Postbox 99

Zeichen: S 22
Datum: 20.1.49
Verteiler: AR, DM, BM, OV, gepr. Lisanwärter

1) „Heute, am 19.1.1949 ist das Gesetz über Amateurfunksender in der Plenarsitzung des Wirtschaftsrates des Vereinigten Wirtschaftsgebietes in 2. und 3. Lesung verabschiedet worden. Nach Mitteilung von zuständiger Seite kann nunmehr damit gerechnet werden, daß etwa Mitte Februar mit der Ausgabe der Lizenzurkunden durch die OPDn begonnen wird.


2) Nachdem nun die gesetzliche Grundlage erreicht ist, muß von jedem Amateur verlangt werden, daß er bis zum Erhalt seiner Lizenzurkunde Funkstille bewahrt. Es bedarf keiner besonderen Betonung, daß jetzt jede unlizenzierte Sendetätigkeit gesetzwidrig wird.


3) Die deutschen Amateure werden künftig unter DL1, 3 und 6–Ø arbeiten. Weitere Amateurkenner in Deutschland sind DL2 für britische, DL4 für amerikanische und DL5 für franz. Amateure.


4) Wir wünschen an diesem denkwürdigen Tage für die Geschichte deutschen Amateurfunks allen OM beste 73 und ein baldiges lizenziertes Wiederhören.“


5) Die vorstehende Bekanntmachung wurde am Abend des 19.1.49 vom Sekretär des DARC an der Station des bekannten OM Mjr. Shears in Frankfurt unter DL4KW verlesen. Aus der Ansprache von OM Shears ging noch hervor, daß das Gesetz noch beim Länderrat passieren muß. Der Spruch wurde von DA3FM in CW wiederholt und auch DA1AR meldete sich mit der Forderung: „ab sofort QRT bis zur Lizenzierung“.


6) Es muß betont werden, daß gerade in den Vortagen über die Adresse des Ehrenpräsidenten des BARC, OM Dr. Lothar Rhode, an alle deutschen Amateure seitens der maßgeblichen US-Behörden eine Aufforderung zur Disziplin und Einstellung des Verkehrs gegeben worden war. Es war dabei darauf hingewiesen worden, daß bei weiterer Fortsetzung der unlizenzierten Tätigkeit die in Anwendung gelangten Gesetze – insbesondere das unvermindert gültige Gesetz 76 der alliierten Behörden – neben Beschlagnahme des gesamten Geräts empfindliche Freiheitsstrafen vorsehen. Es muß als besonderes Entgegenkommen angesehen werden, daß in Anbetracht der vorbereiteten und angeordneten Lizenzierung bisher sowohl die HVPF als auch die Besatzungsmächte nicht gegen die unlizenziert arbeitenden Amateure mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln durchgriffen.


7) Wer jetzt vor der Lizenzierung noch sendet, verstößt gegen die Interessen des deutschen Amateurfunkwesens und muß damit rechnen, daß gegen ihn eingeschritten wird. Der DARC fordert im Allgemein-Interesse der deutschen Amateure sofortige und unbedingte Einstellung des Verkehrs auf allen Frequenzen. Weist auch alle Nichtmitglieder auf diese Erfordernisse hin und haltet selbst

absolute Funkstille !


8) In Kürze: 551 geprüfte Lizenzanwärter registriert. 21-MHz-Band voraussichtlich erst zum 1.9.49. Durch Jahresabschlußarbeiten hat sich der Betrieb bei den Geschäftsstellen der Clubs gehäuft. Es wird alles der Reihe nach planmäßig abgewickelt. Bitte von unnötigen Anfragen abzusehen.


73 sha


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1949 Rundspruch-Archiv