DARC
München 27
Postbox 99

Zeichen: S 21
Datum: 4.1.49
Verteiler: AR, DM, BM, OV

1) In der letzten Woche gelang es, das zeitweilige Dunkel über die Hintergründe der Verzögerung in der Lis-Situation (S 20 / WR-Sitzung 17.12.48) aufzuhellen. Der VR bzw. HVPF erhielten unmittelbar vor der genannten WR-Vollversammlung am 17.12.48 – wo unser GüAF offiziell zur Verabschiedung vorgesehen war – eine Anweisung betr. Änderung der Punkte „Forschungszwecke“ und „Einsatz in Notfällen“. Soweit bis jetzt feststeht, wurde das Schreiben von amerikanischer Seite BICO-Telecom veranlaßt; die genauen Ursachen sind noch nicht restlos bekannt, Danach soll der Passus über „Forschungszwecke“ mehr nach Atlantic City angeglichen werden und der Paragraph über „Einsatz in Notfällen“ in Fortfall kommen. Sri, wir haben Besatzungsmächte.


2) Es wäre möglich, daß der WR seinen guten Willen angetastet fühlte. Beinahe gleichzeitig und später erhielt VR bereits zwei dringende Anfragen von BICOM nach dem Verbleib des GüAF und wann die deutschen Amateure endlich lizenziert würden.


3) Die Rechtsabteilungen des VR und HVPF und DARC-Sekr. werden Anfang Januar alles erdenkliche unternehmen, um derartige Klippen zu umgehen oder zu vermeiden.


4) Die in Ffm am 13./14.11.48 besprochene Denkschrift für WR wurde nach Rücksprache mit maßgeblichen Leuten des WR und VR nicht hergestellt. Sie würde nach Aussage selbst beteiligter Herren trotz ihres verringerten Umfanges nur von 5 % der Abgeordneten überflogen werden und hat keinen Einfluß auf Beschleunigung. Hingegen sind persönliche Beeinflussung der Stellen, die den „Amtsweg“ und Geschäftsordnung dirigieren, zweckmäßig.


5) Dies wurde von HVPF und hier hinreichend besorgt. Auf einen dieser Anträge hin wurde sogar der außerhalb der Geschäftsordnung stehende Weg beschritten und unser GüAF gleichzeitig an LR und WR gegeben, was ein Zeitgewinn bis zu 14 Tagen bedeuten kann. Nach Angaben zuständiger Stellen soll das GüAF bei der nächsten WR-Vollversammlung – voraussichtlich 17.1.49 – unbedingt verabschiedet werden.


6) Der Passus, daß bei einer Änderung des GüAF oder der technischen DVO (Durchführungsverordnung) der HVPF der DARC bzw. Vertreter desselben zu Rate gezogen bzw. gehört werden, kann nicht aufgenommen werden da der DARC keine gesetzgebende oder öffentliche Körperschaft ist, und nach gesetzestechnischer Übung in der Form in keinem Gesetz oder DVO erscheinen kann. Jegliche uns betr. Vorlage beim VR und WR ist von der für uns zuständigen Funkexekutivbehörde HVPF einzureichen. Ähnlich anderer Institutionen ist einer der uns dem WR gegenüber offenstehenden Wege die Presse. In diesem Zusammenhang wurde von zuständigen Herren der HVPF dem aufrichtigen Wunsche für enge und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen HVPF und DARC-Sekr. Ausdruck verliehen und die Hoffnung ausgesprochen, daß beide auf dem Amateursektor auf Beanspruchung der Presse verzichten könnten.


7) Die US-Amateure in Japan, wie auch die dortigen britischen – bisher J2–J8 – verwenden ab 1.1.49 JA2–JA9 mit zwei nachfolgenden Buchstaben. Die Zahleneinteilung wurde ebenfalls geändert.


8) Die Besetzungstruppen in Deutschland arbeiten seit dem 1.1.49 ebenfalls unter DL2, DL4 bzw. DL5, US-Amateure augenblicklich noch unter D4. Vor Monaten eingeleiteten Besprechungen über Zusammenarbeit auch in diesem Punkte blieb leider bisher ein brauchbarer Erfolg versagt.


9) Da wir – nach Besetzung der Ziffern 2, 4 und 5 – mit der Ziffer 1 allein nicht auskommen werden (derzeitiger Stand der abgelegten Prüfungen und vorgesehenen Rufzeichen bis DL.X.) sieht sich Sekr. veranlaßt, folgenden evtl. einzureichenden Antrag zur Diskussion zu stellen: Komplette Umlegung des bisherigen Blocks DL1 nach DL7, Fixierung aller zivilen und militärischen Funkbehörden der Besatzungsmächte und HVPF gegenüber, daß DL7–9 oder Ø ausschließlich deutschen Amateuren vorbehalten bleibt. Freibleibende DL3 für US im Anschluß an DL4 (künftig auch nur mit zwei folgenden Buchstaben), sowie DL1 oder 6 für sowjetische Truppen. Möglichkeit der Einführung von Sonderrufzeichen wie DL1AA (Ausstellung), DL1HF (Hamfest), DL1F_ (Normalfrequenzläufer-Begrenzer). Nicht vergessen englisch-konservative Höflichkeit (Dl2) zu unserer Stellungnahme. Einziges Minus: Überkleben oder Abändern bisher fertiger DL1-Unterlagen mit 7. hw? Bitte umgehend Stellungnahme AR!


10) Dem Sekretariat wurde von der STEG-Hauptverwaltung Freigabe und Sammelverkauf von BC375 zugesagt: 200 W CW und Fone, einschl. Spuleneinheit, Antennenteil, Röhren (über 10.000 Ersatzröhren vorhanden). Ohne Netzteil, da früher Flugzeugumformer. Preis je nach Zustand zwischen 250 und 400 M, sollen mit wenigen Handgriffen betriebsbereit sein, wenn Netzteil vorhanden. Erbitte Angabe der Anzahl von evtl. Interessenten.

(Lis-Bedingungen gewahrt? Freq-Bereich?)


11) Ebenso 10-m-Gegensprechgerät für FM (etwa 27–38 MHz), Batteriebetrieb, 8-Röhrensuper, 4-stufiger TX 3 W. Bezeichnung SCR 610. Preis vermutlich kaum unter 500 M, da großes Interesse von anderen Funkdiensten vorhanden und Geräte vollkommen ok sein sollen.


12) BARC, WB und HRC werden ersucht, Anschriftenlisten ihrer Vorstandsmitglieder und OVs in zweifacher Ausfertigung hierherzugeben, um schnellere direkte Zustellung der S-Runds durchführen zu können. Ebenso von den Managern und Verbindungsleuten in FZ.


13) Änderung des Landeskenners: Triest nun AG2. (ex XAFQ jetzt AG2AA).


73    gez. Haberl


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1949 Rundspruch-Archiv