Kiel, den 24.8.49

Zusammenfassendes Protokoll über die
AR-Sitzung während der Erlangener Tagung


Anläßlich der Erlangener KW-Tagung 1949 trat der Amateurrat am Freitag, dem 19.8., Sonnabend, dem 20.8., und Montag, dem 22.8., zu mehreren Sitzungen zusammen, an denen – z. Tl. allerdings nur zeitweilig teilnahmen:

für Bayern OM Gerhard Merz, DL1BB
für Berlin OM Rudi Hammer, DL7AA
für Brit. Zone OM Rudolph Rapcke, DL1WA
für Hessen OM Wolfgang Conrad, DL1AL
für Württbg.-Baden OM Wilhelm Schäfer, DL1LZ
für Franz. Zone OM Dr. Ing. Schott, DE 0041
für Rheinland-Pfalz OM Hans Falz, DK9VQ
als Schriftleiter CQ OM Ernst Fendler, DK1JK
als Lizenzreferent OM Walther Kawan, DL1UU
als Funkbetr.-Ref. OM Alois Nöbauer, DL1AZ
als QSL-Vermittler OM Heinz Pankow, DL1BA
als Geschäftsführer OM Hans Hansen, DL1JB
vom DARC/BZ OM Otfried Lührs, DL1KV

An einer Besprechung mit Vertretern der Lizenzierungsbehörde im Rahmen der AR-Sitzungen am Montag, dem 22.8. nahmen von Seiten der Post teil:

von der Abt. II c 2 der HVPF Herr Schulz-Schwieder
von der Gruppe IV F des FTZ Herr Grosser
als weiterer Vertreter OM Werner Slawyk, DL1XF

Nach Verlesen der Tagesordnung und Festsetzung der Reihenfolge der einzelnen Punkte und der zusätzlich eingebrachten Anträge wurden im Laufe der Sitzungen folgende Beschlüsse gefaßt:


1) Die Aufnahme eines gleichberechtigten Vertreters von Berlin in den AR, der bereits von allen AR-Mitgliedern schriftlich zugestimmt war, wurde bestätigt. Es trat dabei zutage, daß die zeitweilige Isolierung Berlins wie auch der französischen Zone vor allem durch irreführende Schreiben des früheren Sekretärs, OM Haberl, an diese Verbände hervorgerufen wurde.


2) Abstimmungsmodus

Der AR kam überein, während der Erlanger Sitzungen lediglich einstimmige Beschlüsse zu fassen und Punkte, in denen keine Einstimmigkeit zu erzielen wäre, zu vertagen. Alle Clubvertreter erklärten ihre Zuständigkeit zur Entscheidung im Namen ihrer Clubs in allen Fragen mit Ausnahme der des Beitrags.


3) Berlin und Ostzone

OM Hammer gab einen Überblick über die Lizenzierung in Berlin und wies darauf hin, daß vom Berliner Magistrat auch Lizenzen an OM im Ostsektor ausgegeben würden, falls die Station in den Westsektoren betrieben wird. Es haben daher alle Berliner Stationen, die nicht unter DL7 fahren, als Schwarzsender zu gelten.

Zur Lage in der Ostzone wurde berichtet, daß dort neben einigen mit der NKWD in Zusammenhang stehenden DK8-Stationen mehrere unbelehrbare Jugendliche arbeiten, die sich nicht der Gefahren bewußt sind, denen sie sich durch ihren ausgedehnten Fonie-Verkehr aussetzen, nachdem eine russische Funküberwachung inzwischen eingesetzt hat. Es wurde daher beschlossen, die DLs darauf hinzuweisen, im Interesse der OM in der Ostzone mit diesen lediglich in CW zu verkehren und Fonie auf kurzzeitige Versuche zu beschränken.


4) IARU

Ein offizieller Antrag auf Aufnahme in die IARU soll z. Zt. noch nicht gestellt werden, vielmehr soll versucht werden, über die USKA eine Fühlungnahme einzuleiten.

Zur Erlangung des WAC-Diploms sind also die OM vorerst noch auf die direkte Einsendung der Unterlagen angewiesen, die bei den übrigen Diplomen sowieso nötig ist.


5) FBR

Der Antrag Hessens auf Abberufung des FBR wurde während der Besprechung dahingehend erweitert, das Referat als solches aufzulösen. Unter dem Eindruck der Diskussion im Rahmen der DARC-Versammlung entschied der AR, diese Frage allen DLs in einem Rundschreiben vorzulegen und sie darüber abstimmen zu lassen.


6) Rundsprüche

Die Zeiten der einzelnen Verbands-Rundsprüche wurden aufeinander abgestimmt und folgende Zeiten festgelegt:

Bayern DL1AZ Sonntags 09.30 in cw auf 3520–3550 kHz
Berlin DL7AW Sonnabends 23.00 in Fonie auf 3600–3625 kHz
Brit. Zone DL1OG/P Montags 21.00 in cw auf ca. 3550 kHz
21.30 in Fonie auf 3600–3650 kHz
Sonnabends 19.00 in cw auf ca. 3550 kHz
19.30 in Fonie auf 3600–3650 kHz
Hessen DL1AL
od. 1DT
Sonntags 08.45 in Fonie auf 3770 kHz
Württbg.-Baden DL1HY Mittwochs 20.30 in Fonie auf 3650 kHz
Franz. Zone Text des Rundspruchs soll von DK9VQ an Hessen gegeben werden zur Verbreitung im dortigen oder einem besonderen Rundspruch.
Institut für
Ionosph.Forschg.
DL2BG Freitags 22.30 in Fonie auf 3625 kHz (±5 kHz)

Die einzelnen Verbandsstationen sollen ihre Rundspruchtexte auch schriftlich untereinander austauschen.

Der anfängliche Beschluß des AR zwischen den einzelnen Verbandsstationen einen bis zum Jahresende laufenden Wettbewerb zu veranstalten, nach dessen Ergebnis dann der Sender für den DARC-Rundspruch festgelegt werden sollte, wurde später dahingehend geändert, daß die Ausstrahlung des DARC-Rundspruches unter den angeführten Verbandsstationen reihum gehen soll, und zwar beginnend am Sonnabend, dem 27.8. um 23.00 auf 3600–3625 kHz von Berlin aus. Material für diese Rundsprüche wird den einzelnen Stationen vom Lizenz-Referat zur Verfügung gestellt.


7) Zeitschriftenfrage

Beschlüsse über weitere Fusions-Verhandlungen CQ/QRV wurden nicht gefaßt, es wurde aber für zweckmäßig gehalten, ein neues Angebot des Körner-Verlages anzufordern.

Bei der Betrachtung der im Zusammenhang mit den bisherigen Fusions-Verhandlungen in CQ und QRV veröffentlichten Artikel wurde festgestellt, daß die Gegenüberstellung DM 2300 für QRV und DM 1650 für CQ in CQ Nr. 8/49 insofern einer weiteren Erklärung bedarf, als in dem Betrag für die QRV noch die Kosten für den verlagseigenen Schriftleiter enthalten sind. Da ein clubeigener Schriftleiter jedoch in beiden Fällen nötig ist, stellen die einander gegenübergestellten Beträge die tatsächlichen dem Club ohne Berücksichtigung der eigenen Schriftleitung entstehenden Kosten dar.

Von Bayern wurde unter Hinweis auf den obligatorischen Bezug durch die Mitglieder die Zurverfügungstellung eines entsprechenden Raumes in der CQ für Clubnachrichten und ein gewisser Einfluß auf den redaktionellen Teil gefordert.


8) QSL-Vermittlung

OM Pankow gab einen Bericht über die QSL-Vermittlung, aus dem hervorging:

Von OM Haberl wurden außer 20.000 QSL-Karten lediglich eine Liste der Unterverteiler und einige Büroutensilien übernommen. Weitere Unterlagen, darunter auch das unterschriebene Übergabe-Protokoll sind von Haberl bisher nicht herausgegeben worden. U. a. fehlt auch der weitaus größte Teil der DE-Unterlagen und Angaben über die an die einzelnen Verbände erteilten DE-Nummern-Blocks. Die einzelnen Vertreter wurden daher gebeten, OM Pankow die zuletzt an ihre Clubs gegebenen DE-Blocks mitzuteilen, damit bei der weiteren Ausgabe keine doppelte Verteilung oder sonstige Irrtümer entstehen.

Auf Grund des Berichtes von OM Pankow über den laufenden Arbeitsanfall bei der QSL-Vermittlung nach Aufarbeitung der übernommenen und auf dem Postamt lagernden Kartenbestände kam der AR zu der Auffassung, daß die QSL-Vermittlung nur durch eine ganztägige Beschäftigung bei fallweiser Hinzuziehung einer Hilfskraft möglich ist.

Dem Antrag Berlins auf Übernahme der QSL-Vermittlung wurde nicht entsprochen, da ein abermaliger Wechsel z. Zt. nicht zu vertreten sei und die inzwischen gerade auch in der übrigen Welt bekanntgewordene Anschrift der deutschen Vermittlung unter allen Umständen beibehalten werden sollte. Die bisher selbständige Berliner QSL-Vermittlung soll daher in Zukunft als Untervermittlung der Münchener Hauptvermittlung arbeiten.

Der AR stimmte zu, daß die DARC-Vermittlung auch die Vermittlung der DL4-Karten übernimmt. Ein diesbezüglicher Wunsch war von Seiten der DL4 über einen Vertreter der Post an OM Pankow herangetragen worden.

Für die Vermittlung von Karten für Nichtmitglieder wurde eine Gebühr von DM 1,50 bei gleichzeitiger Übersendung von Freiumschlägen an die QSL-Vermittlung festgelegt.


9) Lizenzen

Auf Grund der Erfahrungen der einzelnen Clubs und der Berichte von OM Kawan über die Entwicklung seit der Lizenzierung wurde die Haltung des AR für die Besprechung mit den in Erlangen anwesenden Vertretern der Post sowie weitere Einzelheiten und Anträge, die bei der HVPF direkt zur Sprache gebracht werden sollen, festgelegt.

Bei der Besprechung mit den Vertretern der Post wurde diesen gegenüber zum Ausdruck gebracht, daß die Post den DARC anscheinend nicht als einen in Amateurdingen allgemein zuständigen Fachverband anerkennen wolle, wohl aber einen allgemeinen Einfluß des DARC in diesen Fragen verlange, woraus sich für beide Teile in der vergangenen Zeit Schwierigkeiten ergeben hätten. So sei die von der Post erwünschte Selbstkontrolle des DARC unmöglich, wenn dieser über die vom FTZ festgestellten Beanstandungen und erfolgten Verwarnungen nur zahlenmäßige Berichte erhalte, aber Namen und nähere Umstände nicht berichtet werden. Es wurde daher von Seiten des Clubs vorgeschlagen, daß das FTZ laufend Durchschläge der versandten Beanstandungen an das Lizenzreferat geben soll. Diese werden dann von dort aus den einzelnen Verbänden zugeleitet und können auch in Hinweisen in Rundschreiben und Rundsprüchen Verwendung finden.

Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Piraten wurde vereinbart, daß QSL-Karten, die von einem lizenzierten DL nicht durchgeführtes QSO bestätigen, mit einer entsprechenden Erklärung an das Lizenzreferat gegeben werden sollen, sofern es sich nicht um Einzelfälle handelt, die auf Schreibfehler u. ä. beruhen können. Vom Lizenzreferat werden die betreffenden mißbräuchlich benutzten Rufzeichen dem FTZ mitgeteilt.

Ferner befürwortete der AR den Vertretern der Post gegenüber durchaus eine zeitliche Zurückstellung erkannter Schwarzsender bei der Lizenzerteilung und wies darauf hin, daß Strafen, die gegen Schwarzsender erkannt würden, auch tatsächlich abschreckend sein müßten und nicht darauf hinauslaufen sollten, daß sie praktisch nur eine Nachzahlung von Lizenzgebühren darstellen.

Herr Schulz-Schwieder berichtete, daß der Antrag betr. NFM zur Zeit bei der Mil. Reg. liege, während die Freigabe des 21-MHz-Bandes von dem Ergebnis einer augenblicklich in Genf tagenden Konferenz abhinge.

OM Slawyk berichtete dann im Auftrage der Post über die Absicht, einen besonderen postalischen KW-Club zu gründen, aus dem Bestreben heraus, Postangehörige, die gleichzeitig Amateure sind, vor dienstlichen Konflikten zu bewahren. Von Seiten des AR wurde darauf erklärt, daß damit im Endeffekt sicher kaum einem der Beteiligten gedient würde.

Auf Grund der durch die Gesetzformulierung entstandenen Unklarheiten stellten die Vertreter der Post noch einmal fest, daß mit der in den einzelnen Lizenzklassen zulässigen Anodenverlustleistung die in der Endstufe verwendeten Röhrentypen auf solche beschränkt würden, deren datenmäßige Anodenverlustleistung der betr. Lizenzklasse entspräche. Bei Verwendung mehrerer Röhren in der Endstufe dürfe die Summe der datenmäßigen Anodenverlustleistung der einzelnen Röhren den für die Klasse zulässigen Wert nicht übersteigen.


10) Änderungen in der DVO zum AFuG

Nach Besprechung des Berliner Antrags auf Änderung der DVO und des Antrages des FBR auf Erhöhung des in den Prüfungen verlangten Tempos beschloß der AR, folgende Änderungen der DVO bei der Post in Vorschlag zu bringen:

A) Geringfügige Änderungen

  1. Genaue Festlegung der Leistungsgrenzen, die zu keinen Unklarheiten mehr Anlaß geben können (s. auch 9), letzter Absatz)
  2. Stellungnahme des Clubs zu Anträgen auf Umstufung von Klasse A auf B
  3. Eine Unterteilung der Bänder für cw und Fone-Betrieb soll empfohlen werden und zwar 3,5…3,6, 7,0…7,075, 14…14,15, 21…21,2 und 28…28,2 ausschließlich cw.
  4. Gleichzeitig soll eine Freihaltung der unteren Bandkanten ausschließlich für dx-Verkehr empfohlen werden.
  5. F3 für Klasse B auf allen Bändern und zwar mit einem Frequenzhub von ±4 kHz auf 80, 40 und 20 m und der USA-Norm auf 10 m.

B) Umfangreiche Änderungen

  1. Dreiklassensystem
    Vorklasse Morsen Tempo 50. Technische Kenntnisse entsprechend der jetzigen Mitbenutzungsgenehmigung.
    3550–3600 nur A1, 144,5–145,5 A1...A3 mit max. Anodenverlustleistung von 5 W. Mindestens ½ Jahr Praxis
    Klasse A, erneute Prüfung, Morsen Tempo 60, techn. Kenntnisse wie bisher bei Klasse A, ebenfalls die gleichen Bänder wie bisher bei A, jedoch A3 lediglich von 3,6…3,7 und 28,4…29,7 und A3 und F3 im 2-m-Band. Max. Anodenverlustleistung entsprechend der 12P35.
    Klasse B Nach mindestens 18 Monaten Praxis der Klasse A, erneute Prüfung, bei der im Morsen Tempo 80 sowie umfangreiche betriebliche und technische Kenntnisse verlangt werden. Max. Anodenverlustleistung 100 Watt. A1 und A3 empfohlen auf 3,6…3,8, 7,075…7,15, 14,15…14,35, 21,2…21,45, 28,2…29,7
  2. Neue Bänder bzw. Banderweiterungen
    a) 160-m-Band (entsprechend den DL4)
    b) 40-m-Band bis 7,15 MHz
    c) 6-m-Band 50–54 MHz
    d) Falls in der europäischen Region zuständig: 11 m-Band
    e) Bei Freigabe des 15-m-Bandes A3 und F3 nur für Klasse B
  3. Gebührenänderungen. Anteil des DARC an den amtlichen Prüfungsgebühren mit 50 %. Prüfungsgebühren für
    Vorklasse 3,– DM
    Klasse A 5,– DM
    Klasse B 10,– DM

    Für alle Klassen eine gemeinsame Lizenzgebühr von DM 3,– monatlich, in der die Rundfunkgebühr eingeschlossen ist.


11) Finanzierung

Der AR setzte folgende monatliche Aufwendungen für die gemeinsamen Einrichtungen fest:

QSL-Vermittlung Gehalt bzw. Aufwandsentschädigung DM 300,–
Lfde. Unkosten, über die monatlich abzurechnen ist DM 175,–

Gesamt

DM 475,–
Lizenz-Referat Honorar DM 100,–
Zuschuß für das Betreiben des Büros DM 200,–
Lfde. Unkosten, über die monatlich abzurechnen ist DM 125,–

Gesamt

DM 425,–
Test-Manager Lfde. Unkosten DM 10,–

Zur Aufbringung dieser insgesamt DM 910,– wurde unter Zugrundelegung der folgenden von den einzelnen Clubs angegebenen Mitgliederzahlen ein Anteil von 30 Pfg. pro Mitglied und Monat festgesetzt, der von den einzelnen Clubs an die Geschäftsstelle abgeführt werden soll.

Mitgliederzahlen: Bayern 300
BZ 2200
Hessen 250
Württbg.-Bad. 270

3010

Eine finanzielle Beteiligung Berlins wurde zurückgestellt. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, daß die Auszahlung dieser Beträge nur nach Maßgabe der tatsächlichen Eingänge erfolgen könne und ein Vorlegen aus der Kasse der BZ nicht möglich sei, da bereits im zweiten Quartal die Differenz des Betrages zwischen den tatsächlichen Aufwendungen und dem Aufkommen aus den in Göttingen festgelegten Anteilen von 20 Pfg. pro Mitglied und Monat in Höhe von ca. 700,– DM aus der BZ-Kasse vorgelegt wurde. Ein Vorschlag über die anteilmäßige Umlage dieses Betrages auf die einzelnen Verbände soll von der Geschäftsstelle im Rahmen einer Abrechnung für das 2. Quartal vorgelegt werden.

Da die 30-Pfg.-Anteile nach dem besprochenen Voranschlag restlos verbraucht werden und somit keinerlei Reserven für irgendwelche besonderen Ausgaben zur Verfügung stehen und weiterhin auch die Geschäftsstelle lediglich durch BZ getragen wird, wurde vereinbart, alle größeren dort für den DARC entstehenden Ausgaben (Rundschreiben u. ä.) ebenfalls anteilmäßig auf die einzelnen Verbände zu verteilen und diese Anteile nach entsprechender Rechnungsstellung ebenfalls an die Geschäftsstelle abzuführen.


12) Presse-Referat

OM Conrad wurde auf Grund seines aus beruflichen Gründen gestellten Antrages von diesem Posten entbunden und das Referat kommissarisch an OM Merz übergeben.


13) KW-Tagung 1950

Falls bis zum 30.11.49 die Durchführung der Berliner Funkausstellung 1950 gesichert ist, soll die KW-Tagung 1950 zusammen mit dieser Ausstellung in Berlin durchgeführt werden. Für den anderen Fall ist als Tagungsort Bad Homburg v.d.H. und als Veranstalter Hessen vorgesehen.


14) Satzung des AR

Die von Berlin vorgeschlagene Satzung des AR konnte aus Zeitmangel nicht mehr ausführlich behandelt werden. Sie soll daher von OM Kawan begutachtet und bei der nächsten AR-Sitzung wieder zur Sprache kommen.


F. d. R. Hansen


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1949 Rundspruch-Archiv