DARC
München 27
Postbox 99

Zeichen: S 17
Verteiler: AR, DM, BM, OV
Datum: 14.11.48

Liebe OM!

Am 13. und 14.11. fand in Frankfurt/Main eine Amateur-Rats-Sitzung statt. Anwesen waren die OM Ballauff, Conrad, Rapcke, Lührs, Müller, Schips, Koch (in Vertretung für Lauber), Falz, Haberl und Körner (QRV). Vom DARC/Berlin und BARC lagen Anschreiben vor. Es wurden folgende Punkte besprochen:

1) Bericht des Sekretärs über den Stand der Lizenzierung.: Nach Rückgabe der Amateurfunkverordnung wurde diese vom übrigen Funkwesen abgetrennt. Der als selbstständiges Gesetz ausgeführte neue Entwurf liegt nunmehr dem Verwaltungsrat zur Vorlage beim Wirtschaftsrat vor. – Der neue Text wurde mit dem alten Entwurf verglichen; einzelne unwesentliche Abweichungen wurden dem Sekretär zur Klärung bei der HVPF überwiesen. Diese vom Wirtschaftsrat zu verabschiedende Gesetz stellt lediglich ein kürzeres Rahmengesetz, zu dem von der HVPF die (bereits vorliegende) Durchführungsverordnung erlassen wird. Beide decken sich weitgehend mit den DARC-Vorschlägen.

2) Zur Frage des DA-Verkehrs wurde weitgehende Übereinstimmung der Auffassung festgestellt. Der DARC als Verband vermag im Interesse eines erfolgreichen Abschlusses der Verhandlungen nur den legalen Weg gehen. Der Amateurrat sieht jedoch in der teilweise von den Gepflogenheiten des Amateurverkehrs abweichende Arbeitsweise – besonders im 80-m-Band – eine Gefährdung des Rufs der deutschen Amateure, was unbedingt vermieden werden sollte.

3) Auf Anfrage teilte der Sekretär mit, daß für das neue Amateurgesetz bereits vor Inkrafttreten des Weltnachrichtenvertrages von Atlantic City folgende Frequenzbänder seitens der BICOM für die deutschen Amateure vorgesehen werden:

3,500–3,800 MHz
7,000–7,100 MHz
14,000–14,350 MHz
28,000–29,700 MHz
144–146 MHz

Dabei wurde besonders betont, daß 3,8–4 MHz schon jetzt für kommerzielle Dienste (Flugsicherung usw.) vorbehalten ist und daß seitens derartiger Dienste bereits Beschwerden über Amateurstationen aus verschiedenen Ländern vorliegen.

Bitte auch die veränderten Bandgrenzen der übrigen Bänder beachten! Zuweisung des 21-MHz-Bandes wurde nach internationaler Freigabe zugesagt.

4) Auf ausdrückliche Anweisung der Militärregierung wurden in den letzten Tagen drei unlizenzierte Stationen ausgehoben, die öffentliche Dienste und den Rundfunk gestört hatten. Im neuen Amateurgesetz ist vorgesehen, daß im Falle hartnäckiger Rundfunkstörungen der störende Verkehr von 19.30–22.00 Uhr, sonntags auch von 11.30–13.00 Uhr einzustellen ist. Es soll ferner den OM empfohlen werden, 144 und 28 MHz für den Nahverkehr zu verwenden.

5) In Anbetracht der noch unbekannten Laufzeit des Lizenzgesetzes wurde beschlossen, von der Ausschreibung des geplanten Weihnachtstestes abzusehen. Ein innerdeutscher Eröffnungstest ist zur gegebenen Zeit vorgesehen.

6) DE-Diplome. Die Form des alten DASD-Diploms wird mit geringen Änderungen beibehalten in der Größe DIN-A5. Die Ausstellung des DE-Diploms ist in der Prüfungsgebühr von 1,50 M eingeschlossen. Nachlieferung auf Wunsch zu 1,– M.

7) Der Amateurrat einigte sich darauf, daß die DE-Diplome die eingedruckte Unterschrift des OM Rapcke als des ältesten Verbandsvorsitzenden trägt. Es wurde empfohlen, daß der Titel „Präsident“ in Fortfall kommt bei den einzelnen Verbänden und durch die Bezeichnung „Vorsitzender“ ersetzt wird.

8) Zur Klärung der Clubmitgliedschaft wurde festgestellt, daß es nur eine Mitgliedschaft im DARC gibt, jedoch wird jeder OM ausschließlich von dem für seinen Wohnsitz zuständigen Verband betreut. Es ist also z. B. für einen norddeutschen OM nicht möglich, Mitglied im DARC/WB zu werden.

9) OM Falz berichtete, daß in der Französischen Zone die Frage der Club-Lizenzierung von der vorherigen Ausgabe von Sendelizenzen abhängig gemacht wird. Die REF hat in einem Schreiben an das Sekretariat ihre Unterstützung zugesagt. An General König wurde ein Schreiben gerichtet, in dem er gebeten wurde, die Lizenzierung dem Verfahren der Bizone anzugleichen.

10) Die anwesenden Vertreter des Amateurrates beschlossen, daß der Sekretär sich mit den Vertretern der Französischen Zone in Verbindung setzt, um dort baldmöglichst die gleichen Lizenzvorbereitungen anlaufen zu lassen wie in der Bizone.

11) Es wurde bestätigt, daß der Sekretariatsanteil an den Clubprüfungsgebühren (2,– M) zur Deckung von Sonderausgaben für Lizenzverhandlungen in Ffm bis zum 31.12.48 verwendet werden soll. Die Abrechnung des Sekretariats wurden vorgelegt und dabei festgestellt, daß in Verbindung mit den Lizenzierungsarbeiten erhöhte Ausgaben erwachsen sind. Die dadurch und durch den Mitgliederrückgang nach der Währungsreform verursachten Geldschwierigkeiten sind unverschuldet entstanden.

12) Um die Gesamtausgaben des DARC zu vermindern, war vorgeschlagen worden, eine Umorganisation des Sekretariat ins Auge zu fassen. Nach eingehender Diskussion wurde festgestellt, daß beim augenblicklichen Stand der Lizenzierungsverhandlungen eine Veränderung unzweckmäßig ist. Die bisherige Regelung wird wenigstens bis zum 31. Dezember beibehalten.

13) Zur Deckung der außergewöhnlichen Unkosten wurde vorgeschlagen, zu einer Bausteinaktion aufzurufen. Die Bausteine sollen in Form einer netten QSL-Karte zum Preis von 1,– M vertrieben und können nach 2 Jahren auf den Mitgliedsbeitrag verrechnet werden.

14) Für die CQ lag eine Abrechnung über das 3. Quartal vor. Durch den Rückgang der zahlenden Mitglieder (vielfach auch aus Nachlässigkeit) sind die Gestehungskosten um über 30 % gestiegen. Eine endgültige Übersicht läßt sich erst am Ende des 4. Quartals geben.

15) Um die Rentabilität unserer Amateurzeitschriften zu heben, wurde die Möglichkeit einer gemeinsamen Fertigung erwogen. Eine entsprechende Kalkulation wird eingeholt.

16) Eine Denkschrift zur Lizenzierungsfrage von OM Rapcke wurde im Prinzip gebilligt und soll nach Kürzung und Überarbeitung (inzwischen erfolgt) eilends gedruckt und dem Wirtschaftsrat zur Aufklärung unterbreitet werden.

73 gez. sha


Die sich ohne unser und der Deutschen Post Verschulden weiter hinauszögernden Lizenzierungsverhandlungen mache Ausgaben erforderlich, die über den Rahmen der dem DARC zur Verfügung stehenden Mittel hinausgehen. Um nicht die Verhandlungen im hoffentlich letzten Stadium abbrechen zu müssen, werden alle OM zu einer Bausteinaktion aufgerufen. Über die Geschäftsstellen werden – in 2 Jahren einlösbare – Bausteine in QSL-Kartenausführung ausgegeben. Wir bitten alle OM, die schwierige Lage zu verstehen. Wenn jeder einen Baustein (1,– M) zeichnet, können wir die Verhandlungen fortführen, ohne den Bestand des Verbandes und die Zeitschriftenlieferung zu gefährden. Schickt bitte noch heute das, was Ihr erübrigen könnt an Eure Geschäftsstelle (mit Angabe „Baustein“),

- Der Amateurrat -


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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