DARC HQ
München 27
Postbox 99

Zeichen: S 5
An: Clubleitungen BARG, Bln, BZ, HRG, WBRG-KW;
DMs, BMs bzw. OVV; CQ, QRV
Betreff: Lizenzfrage, Frankfurter Besprechung,
Datum: 27.4.1948

1: Die Sekretariatsrundschreiben (S-Rund) gehen je nach Inhalt an verschiedene Verteiler. S 5 enthält auch wichtige Nachrichten für DM und BM bzw. OVV. Statt jedem OM oder Verband einen Einzelbrief zu schreiben wurde absichtlich diese Form gewählt, um die gegenseitigen Informationen zu vervollkommnen, das „hinter der Tür Verhandeln“ und den einzelnen Briefkrieg zu vermeiden und unser Ziel zu erreichen:

Zusammenarbeit aller deutschen Verbände, YLs und OM.


2: In Ergänzung zur Sekretariatsmitteilung in CQ 2 bzw. QRV 4/5 wird folgendes mitgeteilt:

Die Aufgaben des DARC (als Dachorganisation des BARC, DARC/BLN, DARC/BZ, WBRG-KW) wurde in der Besprechung in Frankfurt am 24./25.1.48 festgelegt:

a) Das beschließende und ausführende Organ der „Ältestenrat“ (für den in Lauterberg eine bessere geeignete Bezeichnung gewählt werden soll), der aus von den einzelnen Clubs zu ernennenden Vertreter gebildet wird.

b) die einzelnen Clubs bleiben in allen Verwaltungsangelegenheiten selbständig, wie bisher.

c) dem Ältestenrat wurde die Entschließungs- und Ausführungsbefugnis in allen Gebieten übertragen, die über den Bereich der einzelnen Clubs hinausgehen. Seine besonderen Aufgaben sind: Bearbeitung von Lizenzfragen, QSL-Vermittlung, DE-Tätigkeit, Wettbewerbe, Presse und Auslandsbeziehungen.

d) Die Errichtung eines Sekretariats wurde beschlossen und die Einstellung eines hauptamtlichen Sekretärs empfohlen. Zum Sekretär wurde OM Haberl, München, vorgeschlagen und eingesetzt.


3: Als im Rahmen des Clubbeitrages zu liefernde Zeitschrift wurde die CQ festgelegt. Zu ihrem Schriftleiter wurde OM Fendler ernannt. Das MBZ 5 des DARC/BZ sollte in der neuen Aufmachung als CQ 1/48 erscheinen und allen Clubs zugestellt werden. Ab Nr. 2/48 sollten alle Verbände in gleicher Weise an der CQ teilhaben.


4: Bei der Münchener Besprechung am 3./4.4. wurden hauptsächlich Fragen der Sendelizenz behandelt. An die HVPF wurde ein Schreiben gerichtet, das erneut um dringende Behandlung des im Januar übergebenen Lizenzgesetzentwurfes und um Vorbereitungen der Lizenzausgabe bittet. Es wurde festgelegt, daß schriftliche Verhandlungen mit der HVPF nicht mehr durch die einzelnen Clubs, sondern ausschließlich durch das Sekretariat vorgenommen werden. Der Druckauftrag für die Antragsformulare zur Lizenzanmeldung bei der Post wurde dem Wolfram Körner-Verlag erteilt, falls die HVPF damit einverstanden sei.


5: Aufgrund der inzwischen angelaufenen Gerätebeschlagnahmeaktion durch die Post wurden einige DA-OPs bei der HVPF vorstellig und vereinbarten eine Besprechung. Da die betreffenden DAs nicht alleine mit der Post verhandeln wollten, luden sie Vertreter des DARC ein. Es fand daraufhin am 21.4.48 eine Besprechung mit folgenden Teilnehmern statt: OPR Pressler und sein Vertreter (HVPF), OM Haberl (DARC-Sekretär), OM Merz (BARC), OM Fendler (DARC/BZ) und OM Schips (WBRC-KW). OM Ballauf und OM Müller (HRC bzw. BZ), die bisher an den persönlichen Verhandlungen beteiligt waren, wurden wegen der zwischen ihnen entstandenen Streitigkeiten (die vom HRC am 15.4. der HVPF mitgeteilt worden waren) nicht zugezogen, da dies unzweckmäßig erschien.


6: Bei dieser Besprechung – die sich über vier Stunden erstreckte – wurden die Ansichten der HVPF und der Amateure zur Lizenzierungsfrage und zum DA-Verkehr ausführlich dargestellt und erörtert. Es wurde festgestellt, daß die HVPF absolut an einer Lizenzausgabe interessiert ist und den durchberatenen Lizenzentwurf des DARC an die Militärregierung weitergeleitet hat. Durch Vergleiche des von OPR Pressler mitgeteilten Dienstweges bei der BICOM und eines Schreibens an den Sekretär des DARC von dieser Stelle konnte eindeutig belegt werden, daß das Lizenzgesetz nun der allein maßgeblichen Stelle der Militärregierung vorliegt und dort Beratungen darüber geführt werden. Es wurde weiterhin festgestellt, daß zu den früher bekanntgegebenen Bedingungen (Lizenzgesetz und operativ intakte Postüberwachung) die MG von der HVPF den Nachweis verlangt, daß die bestehenden deutschen Gesetze, insbesondere das Fernmeldegesetz von 1928 zur Kontrolle des nach der Lizenzausgabe zu erwartenden starken Amateur-Verkehr ausreichen. Um diese Bedingung zu erfüllen, muß entweder der un-lis-Verkehr eingestellt werden oder die Post dagegen eingreifen.


7: Die HVPF wurde gebeten zu überlegen, ob die Prüfungsbedingungen als interne deutsche Angelegenheit überhaupt der MG vorgelegt werden müssen. Es wurde an die HVPF die Bitte gerichtet, anstelle der rein formalen Anmeldung bei den OPDen, möglichst bald Prüfungen abzuhalten, um bei Eintreffen der Ermächtigung seitens der MG umgehend mit der Lizenzierung beginnen zu können. Die HVPF sagte daraufhin zu, ab 1.6.48 die Möglichkeit zur Ablegung von Prüfungen zu schaffen. Da die bisher geplanten Antragsformblätter dem durch Hinzunahme der Prüfung erforderlichen Inhalt nicht entsprechen, wurde vereinbart, die in Druck gegebenen Formulare entsprechend zu erweitern. Die Ausgabe der Formulare wurde mit der HVPF zweckmäßiger geregelt. Wie bereits in S 4-17 angekündigt, erfolgt weitere Benachrichtigung durch das Sekretariat. Prüfungsbedingungen und Gang der Prüfung werden in der nächsten Nummer der CQ und QRV veröffentlicht. Für ehemalige Lizenzinhaber erfolgt Sonderregelung. Mit der Ausgabe der Formulare durch das Sekretariat an die DM kann in der zweiten Maihälfte gerechnet werden. Alle BM bzw. OVV werden gebeten bis 10.5.48 über DM an das Sekretariat die voraussichtlich benötigte Anzahl der Formulare anzugeben (bitte nicht mit Kragenweite multiplizieren, hi, es gibt auch später noch welche).


8: Im Einvernehmen zwischen DARC-Sekretariat und HVPF erfolgt Klärung über die in letzter Zeit in der Presse erschienenen teilweise völlig unwahren Mitteilungen über Amateur-Schwarzsender. Keine der Meldungen geht auf Unterlagen der HVPF zurück.


9: Die bisher von den Clubs für den sog. „Ältestenrat“ benannten Vertreter werden gebeten, so frühzeitig anzureisen, daß die erste Zusammenkunft am 6.5.48 (Himmelfahrt) um 15.00 stattfinden kann. Die Vielzahl der zu besprechenden Probleme macht es dringend erforderlich, daß dieser Termin eingehalten wird. Quartiere stehen bereits ab 5.5. zur Verfügung.


10: Da sich bereits bei Gründung des DARC alle Clubvertreter darüber einig waren, daß alle offiziell nach außen gegebenen Informationen nur durch das Sekretariat erteilt werden sollen, um Verwirrung und schlechten Eindruck durch unüberlegte Maßnahmen zu vermeiden, ist es unverständlich und außerordentlich peinlich, daß nach den augenblicklichen Fortschritten in der Lizenzfrage, OM Ballauf und Müller ihre Streitigkeiten der HVPF (!) mitgeteilt haben. Alle Amateure werden dringend gebeten, persönliche Angriffe, die sich bis jetzt zumeist als aus falschen Informationen entstanden, herausgestellt haben, absolut zu unterlassen. Derartige Maßnahmen entsprechen in keiner Weise den Gesetzen einer Amateur-Vereinigung. HAM-Spirit besitzen, heißt in erster Linie Kameradschaft und den Standpunkt des Anderen zu respektieren. Begründete Beschwerden werden durch den „Ältestenrat“ geregelt werden können.


cuagn in Lauterberg
gez. Haberl


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1948 Rundspruch-Archiv