PROTOKOLL

Der Kuratoriumssitzung des DARC/BZ am 10. und 11. Januar 1948 in Hamburg


Zur Diskussion der seit der Detmolder Sitzung am 28. September 1947 aufgetretenen Fragen und zur Besprechung laufender Angelegenheiten trafen sich in Hamburg nachstehende Kuratoriumsmitglieder:

Rudolf Rapcke, Präsident, DM Hamburg; Otfried Lührs, Vizepräsident; Arthur Lottermoser, DV Westfalen; Leni Seisper, DM Niedersachsen (i. V.); Alfred Burghardt, DM Nordsee; Armin Drasedo, DM Schleswig-Holstein; Hans Goldmann, DM Bremen; Willi Stumpf, DM Ruhrdistrikt; Walther Führ, DM Köln-Aachen; Alfred Müller, Geschäftsführer.

Als juristischer Sachverständiger war anwesend OM Walter Kawan/Hamburg, als Protokollführer fungierte OM Fink/Oberhausen.

Es wurden nachstehende Punkte behandelt:


1) Bremen
Nachdem von der Funkaufsichtsbehörde keine diesbezüglichen Bedenken erhoben wurden, beschloß das Kuratorium auf Antrag von OM Goldmann Bremen als neuen Distrikt des DARC/BZ aufzunehmen. Anläßlich der nächsten DM-Wahl soll eine Verschmelzung mit dem jetzigen Distrikt Nordsee durchgeführt werden.


2) Gründungsprotokoll
zwecks Eintragung in das Vereinsregister. Der Entwurf des Gründungsprotokolls wurde verlesen. Es wurde ferner festgestellt, daß für die gerichtliche Eintragung einige kleine Satzungs-Änderungen notwendig sind. Es erschien wünschenswert, hierzu einen juristischen Berater hinzuzuziehen, so daß das Thema auf den 11.1. vertagt wurde. Bei der Diskussion an diesem Tage wurden dann folgende Ergänzungen bzw. Änderungen zur Satzung angenommen (als notwendige Vorbedingung zur Eintragung in das Vereinsregister):

§ 3 Einfügung: Lizenzträger sollen zwei Clubmitglieder sein, die vom Kuratorium namhaft zu machen sind.

§ 7 neue Fassung: Der Präsident. Der Präsident leitet den Verein nach den Beschlüssen des Kuratoriums und den Satzungen. Der Vizepräsident unterstützt ihn und ist bei der Verhinderung sein Stellvertreter. Beide werden vom Kuratorium auf ein Jahr gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Präsident, bzw. der Vizepräsident vertritt den Club einzeln gerichtlich und außergerichtlich und kann im Einvernehmen mit dem Kuratorium Prozeßvollmacht erteilen. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich.

§ 10 letzter Absatz: neue Fassung: Die Kuratoriumsbeschlüsse sind vom Schriftführer in einem Protokoll festzuhalten, welches nach Verlesung und Unterschrift sämtlicher anwesenden Kuratoriumsmitglieder gültig wird. Es ist den abwesenden Kuratoriumsmitgliedern und den Ortsverbänden bekanntzugeben.

§ 16 Einfügung als 4. Absatz hinter dem Absatz „Ersatz“:

Bei Neuaufbau eines Ortsverbandes wird zweckmäßig, sofern kein begründeter Widerspruch erfolgt, der Leiter der Vorarbeiten für 4–6 Monate vom Distrikts-Manager kommissarisch als Ortsverbands-Vorstand bestätigt, nach solcher Zeit eine Wahl einzuberufen ist.

§ 17 letzter Absatz: neue Fassung: Der Schriftführer des Ortsverbandes hat über die Sitzung ein Protokoll aufzunehmen, das nach Verlesung und Unterschrift des Vorsitzenden gültig wird. Es ist den Mitgliedern bekanntzugeben. Präsident und Kuratorium sind berechtigt, die Protokolle einzusehen und zu verwerten.

Beschlüsse zur Auslegung der Satzung wurden in folgender Form gefaßt:

zu § 9, Ziffer 6: bei Anwendung ist vom Kuratorium vorsichtig zu verfahren um eine Bloßstellung der Organe des Vereins zu vermeiden.

Zu § 14: Der DM ist für die in seinem Distrikt durchzuführenden Maßnahmen dem Distrikt einerseits und dem Kuratorium andererseits verantwortlich.

Die durch die gerichtliche Eintragung notwendig gewordenen Satzungsänderungen werden den Ortsverbänden mit einem entsprechenden Zusatz im MBZ mitgeteilt.


3) Andere Verbände
Nach einer allgemeinen Übersicht über die vorliegenden Unterlagen beschloß das Kuratorium dem ____ gegenüber eine abwartende Haltung einzunehmen. Die gleiche Taktik soll gegenüber dem Leiter seiner KW-Gruppe verfolgt werden, sofern er nicht Anlaß zu Gegenmaßnahmen gibt.


4) Kenntnisnahme eines kurzen Berichtes über die Lage der Amateurverbände der AZ
Im Hinblick auf die bevorstehende Frankfurter Besprechung wurde von Beschlüssen abgesehen. Wegen der durch Personalveränderungen undurchsichtigen Lage im WBRC wurde beschlossen, die berechtigten Forderungen des DARC/BZ auf eine Endabrechnung und Rückzahlung der ausstehenden Forderungen zum Anlaß zu nehmen, die von der ___ und der __ / __ noch dorthin zu zahlenden Beträge in einer Gesamthöhe von 3068,65 M vorläufig festzulegen.


5) Untersuchung eines Beschwerdefalles
Das Kuratorium untersuchte an Hand des vorgelegten Materials die vom OVV Harzburg erhobene Beschwerde gegen den DM Niedersachsen. Es wurden Formfehler auf beiden Seiten festgestellt. Das Kuratorium war jedoch der Auffassung, daß der DM die Interessen der beteiligten Amateure und des Verbandes nach bestem Können gewahrt hat. Ein Anlaß zu weiteren Maßnahmen wurde nicht gesehen. Die Entscheidung ist den Beteiligten schriftlich bekanntzugeben.


6) KW-Tagung
OM Meißner erstattete Bericht über die Verhandlungen mit der Kurverwaltung Lauterberg und wurde beauftragt, weitere Vorarbeiten durchzuführen, mit dem Ziel die Tagung in der Zeit vom 5.–11. Mai (Hauptversammlung am 8. und 9. Mai) durchzuführen. Es wurde beschlossen, daß die technische Durchführung zwischen DM/NS und der Geschäftsführung vereinbart wird.


7) OM Lottermoser gab einen kurzen Bericht über die Beschaffungsmöglichkeiten und die laufenden Verhandlungen der _ A. Auf Grund der vorliegenden neuen Mitgliederlisten erfuhr der Verteilerschlüssel der Röhrenlieferung eine geringfügige Veränderung. Nachdem in Detmold bereits drei Empfänger zur Verlosung gekommen waren, wurde (unter Verzicht des __ ) unter den restlichen vier Distrikten zwei Empfänger verlost, welche auf __ und SH fielen.


8) Der Geschäftsführer verlas die Jahresabschlußbilanz für das Halbjahr vom 1. Juli bis 31. Dezember 1947. Die Bilanz wurde an Hand der beigefügten Unterlagen für sachlich richtig befunden, wegen eines Formfehlers wurde jedoch Neuausfertigung empfohlen.


9) Zeitschrift
OM Stumpf berichtete über seine Vorarbeiten für Lizenzierung und Druck einer Zeitschrift. Danach ist von PRISC Düsseldorf die umgehende Lizenzierung einer Zeitschrift (mit Papierkontingent des ___) für 6000 (evtl. 10.000) Exemplare von 38 Seiten DIN-A5 zuzügl. 2 Seiten Anzeigen zugesagt. Lizenzträger müssen zwei OM aus der britischen Zone sein. Als Verlag kann der DARC erscheinen.

Das Kuratorium erklärte sich für prinzipiell einverstanden mit den von OM Stumpf vorgelegten Einzelheiten. Vorbehaltlich der bei der Frankfurter bizonalen Besprechungen noch zu treffenden Abmachungen wurde für den Fall allgemeiner Annahme ein Herausgabetermin für Mitte März in Aussicht genommen. Für den Fall, das wegen Ausfall der Frankfurter Besprechung oder wegen mangelnder Einigung kein allgemeines Abkommen möglich ist, wird die Zeitschrift selbständig vom DARC/BZ herausgegeben.

Als Lizenzträger der Zeitschrift wurden OM Rapcke und OM Führ eingesetzt. Bis zur Klärung der bei OM Fendler offenstehenden Fragen wird OM Führ als Hauptschriftleiter namhaft gemacht. Zeichnungsberechtigt für die Finanzfragen der Zeitschrift sind OM Stumpf und OM Führ gemeinsam. Es wird vierteljährlich die Rückführung eines festen Satzes an die Verbände vorgenommen. Über die Verwendung der restlichen Beträge wird nach einem Vierteljahr entschieden.

Der Versand der Zeitschrift an ausländische Verbände und an Behörden soll nur durch die Geschäftsstelle stattfinden.

Für den Namen der Zeitschrift wurde CQ vorgeschlagen. Die rechtliche Frage wird mit dem letzten Verleger geklärt. Wenn dieser Name aus irgendwelchen nicht möglich ist, wird ein Wettbewerb für den besten Namen ausgeschrieben. Die Frage, ob unabhängig von der vorgesehenen Honorierung der Artikel für den besten Artikel des Monats Sachpreise von der ZWA ausgeschrieben werden sollen, wurde bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.

Es wurde vereinbart, daß zur Überbrückung der Zeit bis zum Erscheinen der Zeitschrift noch das MBZ Nr. 3 und – bei gesicherter Paierbeschaffung – auch noch Nr. 4 erscheinen sollen unter der bisherigen Hamburger Lizenz. Es soll versucht werden, den Druck bis Ende Januar bei H ___ sch/Göttingen durchzuziehen.


10) Es wurden kurze Berichte über den Stand der Vorarbeiten zur Gesetzgebung von OM Rapcke vorgetragen und den Beauftragten des DARC/BZ für die Frankfurter Zusammenkunft das volle Vertrauen des Kuratoriums ausgesprochen, die Sache der Amateure des DARC/BZ nach bestem vermögen zu verfechten.


11) Ein Bericht über die Frage der Zusammenarbeit mit der Post sowie Fragen der Schwarzsendertätigkeit wurden diskutiert und weiter an die Frankfurter Besprechung verwiesen.


12) Betreffes Gebühreneinziehung wurde entschieden, daß die Erneuerung der ehemaligen DE-Nummern in Zukunft kostenlos geschehen soll.


13) Über zwei Anträge auf Erteilung der Ehrenmitgliedschaft an verdienstvolle Förderer des DARC/BZ, OM Shears, D2KW, Hamburg und OM J. K. Hankinson, D2JH, wurde entschieden, daß zunächst in vorsichtiger Form festgestellt werden soll, ob diese die Ehrenmitgliedschaft annehmen würden.


Ergänzung zu 2)

Als Lizenzträger für die gerichtliche Eintragung des Clubs wurde nach Anhörung des juristischen Beraters OM Rapcke und OM Müller namhaft gemacht.


Die im vorstehenden aufgeführten Satzungspunkte wurden im Manuskript verlesen und von den anwesenden Kuratoriumsmitgliedern für richtig befunden.


Hamburg, den 11. Januar 1948

Im Auftrag


Bei einer Besprechung am 10.1. auf der Radio Section kamen mit Major Shears folgende Themen zur Sprache:

1) Übergabe der Listen. Übersendung der von ihm künftig nach Berlin gewünschten Listen nur auf englischem Postweg. Es wurde vereinbart, die P and T Branch Kiel dafür einzuschalten.


2) Nach nochmaliger Besprechung wurden keine Einwände gegen gemeinsame QSL-Vermittlung mit den anderen Verbände erhoben (bizonal).


3) Die Radio Section erhöbe weder Bedenken gegen die Mitgliedschaft der Bremer Amateure im DARC/BZ noch gegen Bremen als Sitz des DM für (23), sofern nicht von amerikanischer Seite Schwierigkeiten zu erwarten wären. Es sei aber auch eine britische Postdienststelle in Bremen tätig.


4) Zur Frage des Ankaufs von Sendegerät und weiteres geschlossenes Verbleiben bei der Abwicklungsfirma erklärte OM Shears, vom jetzigen (abwesenden) Dienststellenleiter, OM Chalk, eine Auskunft über die Lizenzierungsaussichten einholen zu wollen. Wenn diese in greifbarer Nähe wären, wolle er eine Empfehlung an die (namhaft zu machenden) zuständigen Kontrolloffiziere geben.


5) Einer Aufforderung der Kieler FBS auf Übersendung von Logmaterial über Schwarzsender wurde mit dem Hinweis begegnet, künftig auf die Auskunft der Radio Section zu verweisen, der alles einschlägige Material zugeleitet würde. Auf die Frage, ob dies von den deutschen Postüberwachungsdienststellen geschähe, erklärte er, darauf nicht angewiesen zu sein. Er selbst hätte schon mehr als diese.


6) Über die Tätigkeit der Frankfurter Abteilung sagte OM Shears, daß der jetzige Sachbearbeiter, Col. Parker, bald von Mr. Byraes abgelöst würde, der z. Zt. noch in Hamburg sei. Dieser sei zwar nicht selbst Amateur, stände aber der Sache wohlwollend gegenüber. Er wisse zwar noch nichts von unseren Bemühungen, doch wolle OM Shears noch vorher mit ihm darüber sprechen. Unsere etwaigen Anträge würden aber zweckmäßig weiter über ihn selbst gehen.


7) Über die Aussicht der Genehmigung einer Zeitschrift im Ruhrdistrikt zeigte sich OM Shears sehr erfreut. Da er gerade aus England zurückgekehrt war, öffnete er während der Unterredung seine Post und zeigte die eingegangenen QSL-Karten. Die deutschen Posteingänge wurden durchgesprochen, darunter die Festtags-Glückwunsch-Adresse von OM Rapcke und einem OV des DARC/BZ und eine Anfrage von OM Kehler/Husum. Zu dessen Frage, ob die unlis-Stationen, die zum Teil ihren Standort offen melden – wie Shortwave-Magazine vermutet - quasi lizenziert seien, äußerte OM Shears sich verneinend.


8) Es wurden nach Möglichkeit Zusammenkünfte für die Zeit seiner künftigen Dienstreisen nach Hamburg vereinbart.


9) Nachdem OM Shears bereits früher seine Zustimmung zu einem deutsch gesendeten Rundspruch des DARC/BZ gegeben hatte, sofern wir eine D2-Station zu dessen Verbreitung fänden (er selbst war, obwohl anfangs interessiert, zuviel ortsabwesend), hatte jetzt nach Mitteilung von OM Stumpf seine Einwilligung zu solchem Vorhaben durch Capt. Bais / D2B _ gegeben. Die Aufnahme der 40-m-Rundsprüche ist für Mitte Februar geplant. Vertraulich !


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1948 Rundspruch-Archiv