FRANKENRUNDSPRUCH NR. 49/14 VOM 05.12.2014

Redaktion: Eckhard Kraus, DH1NEK (B11)


Vortrag beim OV Erlangen, B08

Im Rahmen des OV-Abends des OV Erlangen (B08) am Dienstag, 09.12., findet ein Vortrag zum Thema "Berechnung digitaler Filter" statt. Im Rahmen dieses Vortrags soll gezeigt werden, wie man mit Pol-Nullstellendiagrammen Filtereigenschaften definieren kann und wie man daraus funktionsfähige digitale Filter erzeugt. Um den dazu nötigen mathematischen Hintergrund verständlich zu machen, wird ein Werkzeug eingesetzt, das die Formelaussagen grafisch darstellt und damit auch für Nicht-Mathematiker verständlich machen soll. Vortragender ist Gunther Hofmann, DK2TX. Wir treffen uns ab 19:00 Uhr im "Kultursaal" in Erlangen, Luitpoltstr. 47, Eingang C1.

Info: Gunther Hofmann, DK2TX, OVV B08


Weihnachtsfeier und Jahreshauptversammlung des OV Schwarzachtal, B30

Die Weihnachtsfeier des OV Schwarzachtal, B30, findet am Dienstag, 09.12., in unserem OV-Lokal (Parkrestaurant, im TSV-Sportheim Feucht) statt. Beginn ist wie immer um 20:00 Uhr. Dazu ergeht noch eine Einladung an die OV-Mitglieder. Ich freue mich darauf, möglichst viele OV-Mitglieder mit ihren Familienangehörigen begrüßen zu können.

Unsere Jahreshauptversammlung ist für Dienstag, 20.01.2015 geplant. Ich bitte darum, mir eventuelle Anträge bis zum 28.12.2014 zuzusenden.

Info: Bernd Ditze, DL3NAN, OVV B30


OV Soziale Medien, D22, in der Ausbildung aktiv

Der OV Soziale Medien, D22, erhält derzeit sehr großen Zuspruch. Die Lizenzlehrgänge für die Klassen E und A sind ausgebucht und auch der Telegrafiekurs, der in KW49 begann, ist absolut voll und kann niemand weiteren mehr aufnehmen. Die Kurse finden auf dem eigenen VoIP-Server von D22, der als virtuelles Klassenzimmer dient, statt. So ist eine gute Kommunikation zwischen dem jeweiligen Lehrgangsleiter und den Schülern gewährleistet. Die durchweg positiven Meinungen und Kommentare der Lehrgangsteilnehmer bezgl. der neuen Lehrmöglichkeit zeigen, dass D22 mit dieser Möglichkeit Lehrgänge anzubieten auf dem richtigen Weg ist. Bereits jetzt konnten durch die Lehrgänge neue DARC-Mitgliedschaften generiert werden.

Info: Michael Evseenko, DO9KT, Pressemitarbeiter D22


Provinzposse: Amateurfunk im Dorf "gewünscht oder nicht"?

Es mutet wie eine Provinzposse an: Der Gemeinderat der bayerischen 2000-Seelen-Gemeinde Zeitlofs will darüber abstimmen, ob "Amateurfunk in der Gemeinde gewünscht wird oder nicht". Was war passiert? Der Funkamateur DF3FF betreibt im beschaulichen Ortsteil Rossbach eine Amateurfunkanlage. Der gute Mann hat sich zwar nichts zuschulden kommen lassen, aber die Antennen seiner Anlage sind den Nachbarn offenbar ein Dorn im Auge. Sie fürchten sich vor der "Funkstrahlung" der Amateurfunkanlage, von der sie glauben, dass sie gesundheitsschädlich ist. Außerdem sind sie der Meinung, dass die Antennenanlage "das Ortsbild verschandelt bzw. beeinträchtigt" und dadurch "die Wohnqualität in unzumutbarer Weise eingeschränkt wird". Die verunsicherten Nachbarn sammelten fleißig Unterschriften und übersandten schließlich dem Gemeinderat am 15.07.2014 einen Antrag auf Beseitigung der Amateurfunkanlage und Verhinderung künftiger Anlagen (!) ein. Dem Antrag war die Liste mit 120 Unterschriften beigefügt. Der Gemeinderat wandte sich daraufhin hilfesuchend an den Bayerischen Gemeindetag. Der Bayerische Gemeindetag antwortete, dass die Antennen zwar aus gestalterischer Sicht bedenklich seien; eine Beseitigungsanordnung könne aber nur vom Landratsamt (und nicht von der Gemeinde) erlassen werden - und das auch nur dann, wenn ein "verunstaltender Zustand" vorliege. Die bestehende Antennenanlage entspräche gegenwärtig dem geltenden Recht. Das bestätigte auch das zuständige Landratsamt Bad Kissingen. Es erklärte, dass der (vom Bundesverwaltungsgericht definierte) "Verunstaltungsbegriff" im vorliegenden Fall nicht erfüllt sei. Auch eine Änderung des Bebauungsplans würde nicht zur Beseitigung der Antennen führen, weil die Antennen Bestandsschutz genießen. Einem Pressebericht zufolge verlief auch eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur und beim zuständigen Gesundheitsamt ergebnislos. Die Bundesnetzagentur erklärte, dass die "Strahlungswerte aller vorhandenen Funkgeräte weit unter der zulässigen Höchstmarke" liege. Das Gesundheitsamt teilte mit, dass "bei Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Werte und Abstände eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung nicht zu erwarten sei". Nun soll der Gemeinderat eine Abstimmung darüber durchführen, ob Amateurfunk in der Gemeinde "gewünscht wird oder nicht, und ob mit einer Bausatzung ein weiterer Zuzug und Aufbau solcher Anlagen verhindert werden soll oder nicht". Der Gemeinderat erklärte dazu, er könne durchaus beschließen, dass Amateurfunk in der Gemeinde nicht gewünscht werde. Er könne jedoch Bundesrecht weder aufheben noch ändern. Deshalb bestehe keine Möglichkeit, einen solchen Beschluss umzusetzen und Amateurfunk in der Gemeinde zu verbieten oder zu verhindern.

Info: Funkmagazin von Wolfgang Fricke (www.funkmagazin.de), 04.12.2014


Ende des Franken-RS 49/14 vom 05.12.2014

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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