FRANKEN-RUNDSPRUCH NR. 43/12 VOM 26.10.2012

Redaktion: Eckhard Kraus, DH1NEK (B11)


Herbstversammlung 2012 des Distrikts Franken des DARC

Am letzten Sonntag, 21.10., fand in Miltenberg die Herbstversammlung des DARC Distriktes Franken (B) statt. Der OVV des ausrichtenden OV Miltenberg (B24), Mathias Klug, DH4FAJ, hielt zur Begrüßung einen umfangreichen Vortrag und zeigte anhand zahlreicher Bilder die historische und aktuelle Bedeutung Miltenbergs. Die Berichte fast aller Referenten wurden bereits vor der Versammlung per E-Mail an die OVVe verteilt. So konnte die Zeit während der Versammlung zur Beantwortung von Fragen und zur Diskussion genutzt werden. Diese Vorgehensweise hat den zeitlichen Ablauf erheblich beschleunigt und trotz der Ausführungen des kommisarischen DARC-Geschäftsführers Jens Hergert zu den Vorteilen eines OV-Kontos bei der Postbank konnte die Versammlung pünktlich um 16:00 Uhr geschlossen werden.

Das Protokoll der Versammlung mit den Berichten des Vorstandes und der Referenten sollte in den nächsten Tagen im Mitgliederbereich der Distrikts-Homepage verfügbar sein.

Info: Eckhard Kraus, DH1NEK (B11) / Redaktion Franken-Rundspruch


BNetzA verschickt Beitragsbescheide für das Jahr 2008

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Oktober dieses Jahres damit begonnen, Beitragsbescheide für TKG- und EMV-Beiträge für das Jahr 2008 zu verschicken. Für den Amateurfunkdienst beträgt der TKG-Beitrag 4,39 €, der EMV-Beitrag 22,81 €; insgesamt also 27,20 €. Bereits im August dieses Jahres hatte die BNetzA die Höhe dieser Beiträge bekanntgegeben (der Franken-Rundspruch berichtete). Weil der Anspruch auf Zahlung der TKG- und EMV-Beiträge für das Jahr 2008 Ende des Jahres 2012 verjährt, war damit zu rechnen, dass die Behörde noch in diesem Jahr entsprechende Beitragsbescheide verschicken wird.

Gegen die Beitragsbescheide kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Widersprüche haben keine „aufschiebende Wirkung“, d. h. die Zahlung muss zunächst trotzdem erfolgen. Bei Ablehnung eines Widerspruchs erhebt die BNetzA zusätzlich Gebühren und Auslagen. Dem Betroffenen bleibt bei einer Ablehnung der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht. In der Vergangenheit hatten solche Klagen häufig Erfolg, weil die Behörde bei der Festsetzung der Beiträge für frühere Jahre Fehler gemacht hatte. In jedem Falle sollten die Erfolgsaussichten eines Widerspruchsverfahrens bzw. einer Klage vorher mit einer rechtskundigen Person geklärt werden.

Info: Wolfgang Fricke im Funkmagazin (www.funkmagazin.de), 13.10.2012


BMWi legt Entwurf einer neuen „Frequenzverordnung“ vor

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat am 15.10.2012 einen Entwurf einer neuen „Frequenzverordnung“ vorgelegt. Der Entwurf wurde nur Interessenvertretungen von Frequenznutzern, sogenannten „betroffenen Kreisen“, zugänglich gemacht. Der Begriff „Frequenzverordnung“ ist neu; er wurde mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Mai 2012 eingeführt (das Funkmagazin berichtete). Die bisherige Bezeichnung für die Verordnung lautete „Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung“. Für den Amateurfunk sieht der Verordnungsentwurf folgende Änderungen vor: Der Frequenzbereich 472–479 kHz wird neben dem Flugnavigationsfunkdienst und dem Mobilen Seefunkdienst nun auch dem Amateurfunkdienst zugewiesen. Im Amateurfunk ist die max. Strahlungsleistung in diesem Frequenzbereich auf max. 1 Watt EIRP begrenzt; Amateurfunkanlagen dürfen keine Störungen im Flugnavigationsfunkdienst erzeugen und genießen keinen Schutz vor Störungen durch diesen Funkdienst. Der Frequenzbereich 275–3000 GHz wird neben dem Radioastronomiefunkdienst, dem Erderkundungfunkdienst über Satelliten (passiv) und dem Weltraumforschungsfunkdienst (passiv) auch dem Amateurfunkdienst zugewiesen. Für den CB-Funk ergeben sich aus dem Verordnungsentwurf erwartungsgemäß keine Änderungen. Der Frequenzbereich 26,350–27,500 MHz ist mit der „Fußnote 9“ versehen, die auch in der bisherigen Verordnung enthalten ist. Diese Fußnote besagt, dass „Frequenzen aus dem Frequenzbereich 26.560–27.410 kHz (…) für CB-Funkanlagen mitgenutzt werden“ können.

Die „betroffenen Kreise“ haben bis zum 09.11.2012 die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf beim BMWi einzureichen.

Info: Wolfgang Fricke im Funkmagazin (www.funkmagazin.de), 26.10.2012


Einladung zur DARC-Mitgliederversammlung

Am 10./11.11. veranstaltet der DARC e. V. seine Mitgliederversammlung. Tagungsort ist das Hotel Pyramide, Europa-Allee 1 in 90763 Fürth. Auf dem Programm steht u. a. die Bestellung des neuen DARC-Geschäftsführers und die Beratung sowie Beschlussfassung über vorliegende Anträge. Die Tagung der Arbeitsgruppen über die Beratung der Anträge von 11:00–13:00 Uhr sowie die Mitgliederversammlung von etwa 14:00–18:00 Uhr am Samstag und 09:00–12:00 Uhr am Sonntag sind für alle DARC-Mitglieder öffentlich. Die vorliegenden Anträge sind nebst der Tagesordnung auf der DARC-Webseite veröffentlicht.

Info: Peter Meßthaler, DG4NBI (OVV B02) / Distriktsvorsitzender Franken, QRV: DBØANU auf 439,400 MHz


Rosstal on the Air

Bereits zum 23. Mal beteiligen sich die Funkamateure des Deutschen Amateur Radio Club (DARC) beim Martini-Markt in Rosstal. Am 10. und 11.11, jeweils von 10:00–18:00 Uhr, präsentieren die Mitglieder der Ortsverbände Ansbach (B02) und Nürnberg-Süd (B11) unser völkerverbindendes Hobby in der Volkshochschule (altes Rathaus) in der Rathausgasse. Dort nehmen wir unsere Clubstation DLØRST in Betrieb und stellen Sprechfunk und Datenübertragung auf UKW und Kurzwelle sowie weitere interessante Möglichkeiten des Amateurfunks vor. Bei uns erhaltet Ihr Informationen rund um den Amateurfunk. Wir stehen Rede und Antwort zu allen Themen. Ihr könnt zusammen mit unseren Ausbildern gerne selbst zum Mikrofon greifen und vieles mehr ausprobieren. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher.

Info: Harry Kress, DH7SAP (B02) / Veranstalter, QRV: DBØANU auf 439,400 MHz; Eckhard Kraus, DH1NEK (B11) / Redaktion Franken-Rundspruch, QRV: DMØTMH auf 438,7125 MHz (Echolink 7011)


Neuigkeiten aus dem VFDB e. V.

In den letzten DL-Rundsprüchen wurde der überraschende Rücktritt des VFDB-Vorstands behandelt. In der Folgezeit veröffentlichte der VFDB die nachfolgenden Infos auf seiner Webseite www.vfdb.org:

1.) Der Standortreferent des VFDB ist auf Grund persönlicher Angriffe aus den Reihen der VFDB-BVe zurückgetreten. Daher besteht zur Zeit keine Schnittstelle mehr zur DFMG, hierfür gibt es auch keinen schnellen Ersatz. Zur Sicherheit unserer Standortverantwortlichen bittet der kommissarische Vorstand, die Standorte ab sofort nicht mehr zu betreten. Wirkliche Notfälle sind mit einem kommissarischen Vorstandsmitglied abzusprechen. Angeforderte Standortunterlagen bitte zurückhalten und nicht mehr an den zurückgetretenen Referenten senden. Es bleibt dem neuen Vorstand überlassen hier neue Regeln aufzustellen.

2.) Wegen des Rücktritts des VFDB-Vorstands und mutmaßlich wegen der Vorbereitung der Hauptversammlung am 17.11. findet entgegen früherer Ankündigungen kein Mitgliedertreffen während der INTERRADIO in Hannover am 27.10. statt.

Zur Hauptversammlung selbst veröffentlichte der VFDB die nachfolgende Info auf seiner Webseite:
Dem kommissarischen VFDB-Vorstand ist bekannt geworden, dass zur Hauptversammlung des VFDB am 17.11 2012 ein Aufruf der BVVe an die Mitglieder zur Teilnahme ergangen ist. Diese HV ist für Mitglieder öffentlich. Der kommissarische Vorstand des VFDB musste reagieren, da der bisher vorgesehene Versammlungsort in der Telekom Niederlassung Meschede nur eine kleine Anzahl von Teilnehmern und Besuchern zulässt. Wir haben daher den Versammlungsort in das Hennedamm Hotel in Meschede verlegt. Hier können auch Zimmer gebucht werden. Die HV findet am 17.11.2012 von 09:00–15:00 Uhr dort statt. Verpflegung und Getränke müssen vor Ort selbst bezahlt werden. Kontaktdaten des Hotels gibt es im Internet auf www.hennedamm-hotel.de.

Info: Franz Brieden, DD2DB / Kommissarischer Vorsitzender des VFDB


Ende des Franken-RS 43/12 vom 26.10.2012

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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