FRANKEN-RUNDSPRUCH NR. 28/12 VOM 13.07.2012

Redaktion: Eckhard Kraus, DH1NEK (B11)


Ergebnisse des Mobilwettbewerbs vom 08. Juli 2012

Beim Mobilwettbewerb im 10-m-Band am 08.07. anlässlich des Jubiläums-Fielddays des OV Neustadt/Aisch (B16) im Raum Herzogenaurach/Poppenhof gab es folgende Ergebnisse:

Platz

Name

Rufzeichen DOK Wettbewerbspunkte
1 Dieter DG2NBN B26 69
2 Peter DK8AF B26 65
3 Werner DK8NU B16 60
3 Dieter DO7DGH B26 60
5 Chris DB5CL B16 55
5 Jörg DG4NDV B30 55
7 Werner DL1NBW B01 48

Wir bedanken uns bei den Teilnehmern und bei Hans, DL8NBT, der souverän die Arbeit an der Leitstation verrichtete. Ein weiterer, herzlicher Dank gilt Enrico, DL2VFR, vom DARC-Referat für DX und HF-Funksport, der uns freundlicherweise das Recht zum Austragen dieses Wettbewerbs überlassen hat. Wir freuen uns auf zukünftig noch aktivere Teilnahme bei unseren fränkischen Mobilwettbewerben. Bitte merkt Euch auch schon die beiden nächsten Mobilwettbewerbe, zum Jugendfieldday DAØYFD am Sonntag, 19.08.2012, in Marloffstein vor.

Info: Peter Ahrbecker, DK8AF (OVV B26) / Mobilreferent im Distritkt Franken


Fieldday des OV Ansbach (B02)

Vom 20.–22.07. steigt am Vereinsgelände wieder unser alljährlicher Fieldday. Dazu ist jeder aus Nah und Fern herzlich eingeladen. Bei Gegrilltem und einem kühlen Bier ergibt sich mit Sicherheit die Möglichkeit zu dem einen oder anderen interessanten Gespräch. Es haben sich bereits folgende DARC-Funktionäre und Mitarbeiter der Geschäftsstelle für zwei bzw. alle drei Tage angemeldet:

Des weiteren hat die US-Armee aus Katterbach ihren Besuch angekündigt.

An allen Tagen kann Funkbetrieb auf UKW und KW mit den neuen Antennen durchgeführt werden. Ebenfalls ist KW-Remote-Betrieb möglich, die Teilnahme an DARC- und Amateurfunkfilmvorführungen sowie an Fuchsjagden (ARDF) sind möglich. Für das leibliche Wohl wird an allen Tagen mit Steaks, Bauchfleisch und Bratwürsten gesorgt. Am Samstag gibt es zusätzlich ab 10:00 Uhr Weißwürste mit Brezel und ab 17:00 Uhr gegrilltes Schäuferl mit Kloß und Salat (Schäuferl-Bestellung bitte wegen der Planung bis spätestens Montagvormittag, 16.07. per Mail an ..... oder bei der Rundspruchbestätigung bei DH1NEK). Nach dem Schäuferlessen am Samstag ist gemütliches Beisammensein im Zelt mit den Musikern Karl und Markus. Sonntags gibt es ab 14:00 Uhr noch Kaffee und Kuchen. Eine Tombola, deren erster Preis ein Rundflug über das fränkische Seenland ist, wird am Samstag ausgerichtet.

Für Camper und Wohnmobilisten ist auf dem Vereinsgelände ausreichend Platz. Im OV-Heim ist eine Dusche vorhanden, welche genutzt werden kann. An unserem Fieldday auf dem OV-Gelände des OV Ansbach (B02), Am Drechselsgarten 2a, nimmt dieses Jahr auch erstmalig der OV Nürnberg-Nord (B25) mit teil. B02 und B25 freuen sich auf zahlreiches Erscheinen. Ortsunkundige finden eine Anfahrtskarte auf unserer OV-Homepage www.darc-b02.de unter „Anfahrt“.

Info: Peter Meßthaler, DG4NBI (OVV B02) / Distriktsvorsitzender Franken


Mobilfunkbetreiber auf Schmerzensgeld verklagt – Klage abgewiesen

Der Betrieb einer ordnungsgemäß betriebenen Mobilfunkbasisstation berechtigt nicht zu einer Schmerzensgeldforderung wegen angeblicher gesundheitlicher Schäden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Bautzen vom 26.06.2012 hervor. Eine Frau aus der sächsischen Kleinstadt Wittichenau hatte den Betreiber einer Mobilfunkbasisstation auf Zahlung eines „angemessenen Schmerzensgeldes, mindestens 10.000 Euro“ verklagt. Außerdem forderte sie die Einstellung des Betriebes der Sendeanlage. Einer Pressemitteilung des Gerichts zufolge begründete die Frau ihre Forderung damit, dass sie „seit dem Betriebsbeginn der Mobilfunkanlage im Dezember 2008 nicht mehr beschwerdefrei leben“ könne. Sie leide seitdem „unter Herz-, Blutdruck- und Konzentrationsproblemen“ und sei „aufgrund der elektromagnetischen Strahlung (…) arbeitsunfähig geworden“. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und wies die Klage ab. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter Berufung auf § 906 BGB damit, dass Immissionen von elektromagnetischen Feldern zu dulden seien, wenn sie „zu keiner oder nur zu einer unwesentlichen Beeinträchtigung führen“. Dies sei in der Regel dann der Fall, wenn die Sendeanlage (wie im vorliegenden Fall) die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung einhält. Eine Pressemitteilung des Landgerichts Bautzen zu diesem Fall ist unter www.justiz.sachsen.de/lgbz/content/1093.php zu finden. Aktenzeichen: 3 O 693/11.

Info: Wolfgang Fricke im Funkmagazin (www.funkmagazin.de), 11.07.2012


Ende des Franken-RS 28/12 vom 13.07.2012

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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