MECKLENBURG-VORPOMMERN-RUNDSPRUCH NR. 11/09 VOM 15.11.2009

Redaktion: Thomas, DD5ZT


ÜBERSICHT:


Nikolausfuchsjagd Mecklenburg-Vorpommern im OV V19 Hagenow

Am Samstag, dem 05.12., veranstaltet der OV Hagenow wieder die traditionelle Nikolausfuchsjagd im 80-m-Band. Hierzu laden wir YLs, OM, Funker- und Fuchsjagdnachwuchs recht herzlich ein. Ort des Geschehens ist wie immer das Fielddaygelände des OV Hagenow in Kuhstorf nr Hagenow, bei Bert, DL4ZZ. Eine Anfahrtsskizze ist auf der Homepage www.dl0hgn.de in der Rubrik Termine, dann weiter unter Nikolausfuchsjagd zu finden.

Zur Erleichterung der Anreise wird im Ort zu dem Termin rechtzeitig eine Ausschilderung erfolgen. Der Nikolausfuchs hält insbesondere für die jungen Fuchsjäger leckere Überraschungen bereit, auch ist die Fuchsjagd eine Gelegenheit zur Fuchsjagd ganz in Familie, wie die Bilder aus den Vorjahren belegen, die ebenfalls auf der Homepage zu finden sind. Für Essen und Trinken wird gesorgt, ein kleiner Kostenbeitrag wird dafür erhoben.

Wir bitten um eine Meldung via E-Mail an Bodo, ....., um für genügend Proviant sorgen zu können.


Weitere Kurzmeldungen aus dem Distrikt

a) Voraussichtlich bis 30.11. ist Kurt, DL5CO, von Bali aus vorrangig in CW QRV. Er benutzt das Rufzeichen YB9/DL5CO und ist auf 15 m ab etwa 10:00 Uhr, später ab ca. 13:00 Uhr auf 20 m zu hören.

b) In den vergangenen Wochen gingen wieder Anträge für das MVP-Diplom ein. Nachfolgende OM erhielten das MVP-Diplom: DG1VR 292, DB7AA 293, EA3IM 294, DF7GG 295. Herzlichen Glückwunsch an alle.


Zusammenfassung der Ergebnisse der DARC-Mitgliederversammlung Oktober 2009

Die DARC-Mitgliederversammlung entschied auf ihrer Tagung am 24./25.10. über 20 Anträge. So über die Erweiterung des Zwecks des DARC und allen Untergliederungen, zu dem jetzt satzungsmäßig auch die Mitarbeit in nationalen und internationalen Normungsgremien sowie die Erhaltung und Nutzbarkeit und der Schutz des dem Amateurfunkdienst zugeordneten elektromagnetischen Spektrums gehören. Die Versammlung stimmte einer Beitragserhöhung um 6,– € bzw. 3,– € zu. Auch dem Haushaltentwurf des Vorstandes stimmte die Versammlung mehrheitlich zu. Der Diplomausschuss des Amateurrats kann ab sofort in eigener Zuständigkeit Diplome zulassen. Die 50%ige Beitragsreduzierung für ALG-II-Empfänger wurde für das Jahr 2010 verlängert. Über die Aufgabenverteilung im Vorstand und weitere Ergebnisse wird ein Bericht in der Dezemberausgabe der CQ DL informieren.


Abschlusspressemitteilung INTERRADIO 2009

28. INTERRADIO schloss mit positivem Fazit

Nach Toresschluss der 28. INTERRADIO am 31.10. auf dem Hannover Messegelände zog der Ausrichter Amateurfunktreffen Niedersachsen e. V. eine positive Bilanz.

Fast 3000 Besucher kamen wiederum aus ganz Deutschland und den angrenzenden EU-Staaten nach Hannover. Vor allem bedankt sich die Messeleitung bei den treuen und zahlreichen Gästen der INTERRADIO, die uns jedes Jahr wieder besuchen.

Die Renner auf dem kommerziellen Markt waren in diesem Jahr Geräte und Zubehör zum Thema D-STAR und APRS sowie günstige Geräte aus Fernost. Das Flohmarkt-Tisch-Angebot konnte in diesem Jahr der wieder sehr lebhaften Nachfrage gerade noch gerecht werden. Bereits eine knappe Woche zuvor waren die 400 zur Verfügung stehenden Tische vergeben. Über eine nochmalige Ausweitung dieses Segmentes muss in Hinblick auf eine wirtschaftliche und in die Veranstaltung passende Größenordung nachgedacht werden.

Die Fachvorträge zu aktuellen Betriebsarten wie D-STAR, APRS und HamWEB 2.0 waren sehr gut besucht. Einige Vorträge werden in Kürze als Podcast veröffentlicht. Bitte beachtet die INTERRADIO-Internetseite und Bekanntmachungen in den Rundsprüchen. Den Schwerpunkt auf der INTERRADIO bildeten die Treffen verschiedener Vereinigungen. Anziehungspunkte außer den technischen Vorstellungen waren der YL-Stand mit der Sammlung für krebskranke Kinder, die Jugendausbildung bei DN2VK, AATiS (Amateurfunk in der Schule) und INTERMAR.

Die Messeleitung des ATN e. V. lädt zur 29. INTERRADIO im kommenden Jahr am 30.10.2010 nach Hannover ein.


Empfangsberichte des neuen Lineartransponders DBØHIR erwünscht

Der Transponder wurde am 31.10. am Standort Satzung/Erzgebirge auf dem Hirtstein auf 890 m über NN in der Nähe der Grenze zu OK im Locatorfeld JO60OM in Betrieb genommen. Gleich beim zweiten QSO sprachen OE5XBL nördlich von Salzburg und DL3JIN aus Mittweida mit einander (ca. 300 km). Auch in Berlin ist der Transponder (Bake mit 1 W) noch mit S9 +10 zu hören. Es ist also nicht auszuschließen, dass auch in Mecklenburg/Vorpommern der Transponder recht gut zu hören ist, vorausgesetzt, man nutzt eine horizontal gerichtete Antenne.

Die Frequenzen sind für die Bake: 144,642 MHz CW 1 min Dauerstrich, dann werden in CW das Rufzeichen DBØHIR und danach der Locator JO60OM gesendet.
TX: 144,650 MHz ±10 kHz (640–660)
RX: 432,550 MHz ±10 kHz (540–560)
Antennen RX & TX Big Weehl Horizontal!

Die Modulationsarten sind vornehmlich USB und CW, FM geht auch, sollte jedoch vermieden werden, da es die komplette Frequenz dicht macht, dafür gibt es unzählige FM-Relais die auch genutzt werden wollen. Bei optimalen Ausnutzen der Frequenz können durchaus 4–5 Gesprächspaare nebeneinander arbeiten, wer einen getrennten Empfänger und Sender hat, sollte sich durchaus auch zurück hören können.

Der genaue Betriebsablauf ist auch auf der Internetseite www.db0hir.de beschrieben Bitte Empfangsberichte an die E-Mail-Adresse ......


DL2ECJ stellt neues Forum zum Thema Amateurfunk im Internet bereit

Ein neues Forum für den Amateurfunk kann ab sofort kostenlos von allen Funkamateuren im Internet benutzt werden. Dieses teilt Peter, DL2ECJ, mit. Bei der Registrierung ist darauf zu achten, dass als Benutzername das eigene Rufzeichen einzutragen ist. OM Peter wünscht sich einen regen Zulauf und spannende Diskussionen rund um den Amateurfunk. Ebenfalls ist er über eine Verlinkung auf eigene Homepages dankbar.


Oberlandesgericht stellt fest: Drahtloses Festnetztelefon im Auto ist kein Handy

Beim Mobilteil eines drahtlosen Festnetz-Telefons handelt es sich nicht um ein Handy. Das hat das Oberlandesgericht Köln im Rahmen eines Verfahrens gegen einen Autofahrer entschieden. Die Benutzung eines solchen Gerätes am Steuer fällt demnach auch nicht unter das in der Straßenverkehrsordnung festgelegte Verbot der Handy-Nutzung während der Fahrt. Eine anders lautende Entscheidung des Amtsgerichts Bonn wurde damit in zweiter Instanz aufgehoben, teilte das Gericht mit.

Ein Bonner Autofahrer war etwa 3 km von seinem Haus entfernt, als in seiner Tasche das Mobilteil seines Festnetz-Telefons piepte. Er nahm es heraus, schaute es an und hielt es an sein Ohr, schildert das Gericht im Urteilstext die Ausgangslage. Dabei wurde er von der Polizei erwischt. Das Amtsgericht folgte deren Auffassung, dass der Fahrer damit verbotenerweise gehandelt habe und bekräftigte die Entscheidung über 40,– € Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Das Oberlandesgericht stellte aber fest: Schnurlostelefone bzw. deren Mobilteile bzw. Handgeräte könnten nach dem allgemeinen Sprachverständnis nicht als Mobiltelefone im Sinne des sog. Handyverbots angesehen werden. Immerhin seien sie von ihrer Reichweite her eingeschränkt und damit in der Regel für die Nutzung im Straßenverkehr gar nicht geeignet. Das gesetzliche Verbot decke sie also derzeit nicht mit ab. Das Gericht sah auch keinen Anlass, den Anwendungsbereich des Handy-Verbots zu erweitern. Eine Ablenkung des Fahrers durch Gespräche mit dem Schnurlostelefon könne nicht als ernsthafte Gefahr angesehen werden, weil sie wegen der allseits bekannten Sinnlosigkeit des Vorgangs schon kurz nach Fahrtantritt in der Praxis nicht in nennenswertem Umfang vorkomme. Der Vorgang sei so ungewöhnlich, dass kein Regelungsbedarf bestehe, hieß es. Das Urteil ist rechtskräftig und der Fahrer kann seine 40,– € behalten.


Ende des Mecklenburg-Vorpommern-RS 11/09 vom 15.11.2009

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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