#59

DARC e. V. Vorstandsinformationen  Nr. 59 vom 13.06.2002

Der Vorstand informiert zum Thema: Nutzung des Frequenzbereichs 28 bis 29,7 MHz durch den Amateurfunk; Freigabe der Sendeart SSB im CB-Funk auf 27 MHz


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Herrn MinDirig Dr. Berger
Leiter der Abteilung VII B Villemomblerstraße 76 52123 Bonn

13.06.2002

Sehr geehrter Herr Dr. Berger,
gemäß FreqBZPV ist der Frequenzbereich 28 bis 29,7 MHz dem Amateurfunkdienst bzw. dem Amateurfunk über Satelliten zugewiesen. Gemäß Amateurfunkrecht dürfen diesen nur Funkamateure der Zeugnisklasse 1 nutzen.

Gemäß Amtsblattmitteilung Nr. 268 vom 28.05.2002 hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die Sendeart SSB im CB-Funk auf 27 MHz freigegeben (siehe Anlage). Für die Nutzung dieser Sendeart im CB-Funk ist eine Einzelfrequenzzuteilung erforderlich, die von der örtlich zuständigen RegTP-Außenstelle auf Antrag erteilt wird. Die Frequenzzuteilungen für den CB-Funk sind an gewisse weitere betriebliche und technische Bedingungen geknüpft. Grundsätzlich soll dem CB-Funk ermöglicht werden, in einer Erprobungsphase neue Funkanwendungen zu testen.

Wir sehen hierin eine deutliche Benachteiligung unserer Zeugnisklasse 2, der der Frequenzbereich 28 bis 29,7 MHz nicht zugewiesen ist und die deshalb in diesem 10-m-Band keine Studien bzw. Experimente durchführen kann. Wir bitten Sie daher, über eine vergleichbare Regelung für den Amateurfunk im Frequenzbereich 28 bis 29,7 MHz ggf. unter Einschaltung der RegTP zu beraten.

Nationale und internationale Bestimmungen oder Empfehlungen existieren hierfür unseres Wissens genauso wenig wie für den prüfungsfreien Jedermannsfunk.

Wir könnten uns vorstellen der Amateurfunkzeugnisklasse 2 eine Zuteilung des Frequenzbereichs 28,6 MHz bis 29,7 MHz mit einer Sendeleistung bis zu 100 Watt zuzubilligen. Die Leistungsangabe 100 Watt ist so gewählt wie die meisten im Handel erhältlichen Amateurfunkgeräte hergestellt sind. Eröffnet würde damit den Klasse 2-Inhabern die Teilnahme an der Sendeart SSB inkl. DX und die Möglichkeit, sich am Studium der Ausbreitung auf diesem Band zu beteiligen. Innerhalb des vorgeschlagenen Frequenzbereiches liegt die SSTV-Anruffrequenz bei 28.680 kHz, ebenfalls liegt darin Digimode (NBFM-PR)  von 29.200 kHz bis 29.300 kHz, der SAT-Downlinkbereich von 29.300 kHz bis 29.510 kHz und der FM-Bereich 29.550 kHz bis 29.650 kHz. Die international stark genutzten DX-Bereiche liegen unter 28.600 kHz und sollten nicht freigegeben werden.

Über eine positive Nachricht würden wir uns freuen.

Mit freundlichem Gruß
Hans Jörg Unglaub, RTA Vorsitzender


Ende der Vorstandsinfo vom 13.06.2002

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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