DARC e. V. Vorstandsinformationen vom 03.06.2002

Der Vorstand informiert zum Thema: Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Nr. 10/2002 vom 29.05.2002


Mit der Mitteilung Nr. 266/2002 hat die RegTP in ihrem Amtsblatt folgendes mitgeteilt:

Amateurfunk

1. Änderungsmöglichkeit für Sonderzuteilungen im 50-MHz-Bereich

Die Nutzung des Frequenzbereichs 50,080–51,000 MHz durch den Amateurfunkdienst wurde zuletzt mit der Verfügung 166/1999, veröffentlicht im Amtsblatt 23/99 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, geregelt. Nach den in der Anlage 1 zur Vfg. 166/1999 enthaltenen Nutzungsbedingungen dürfen Funkamateure, die entsprechende Sonderzuteilungen erhalten haben, den o. g. Frequenzbereich bisher nur unter den im Antrag angegebenen Daten (Rufzeichen, 50 MHz-Standort und Telefonnummer) nutzen.

In Abstimmung mit den Primärnutzern können Funkamateure künftig eine geänderte Sonderzuteilung erhalten, wenn sich die im Antrag angegebenen Daten geändert haben und noch Interesse an einer Sonderzuteilung besteht. Erforderlich ist hierzu ein formloser schriftlicher Antrag mit Angabe der eingetretenen Veränderungen bezüglich der Anschrift, des Standorts der ortsfesten Amateurfunkstelle zur 50 MHz-Nutzung, des Rufzeichens und der Telefonnummer.

Die Anzahl der Nutzungen im 50-MHz-Bereich ist auf 3000 Sonderzuteilungen begrenzt. Damit diese Anzahl permanent in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden kann, wird die Neuvergabe frei gewordener Sonderzuteilungen erwogen. Hierzu wird nach erfolgter Klärung eine erneute Amtsblattmitteilung erfolgen.

Die Anträge für die Änderung von Sonderzuteilungen sind zu senden an:

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Außenstelle Mülheim, Aktienstraße 1–7 in 45473 Mülheim

Die Änderungen von Sonderzuteilungen erfolgen vorbehaltlich des Einvernehmens mit den Primärnutzern. Ansonsten bleiben die Bestimmungen der Verfügung 166/1999 sowie deren Anlage 1 in vollem Umfang bestehen.

2. Morseprüfungen mit 60 Zeichen pro Minute

In der Mitteilung Nr. 156/2001, veröffentlicht im Amtsblatt 6/2001 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, wurde die Durchführung von Morseprüfungen mit 12 WpM bis zum 31.12.2001 befristet. Abweichend hiervon können Morseprüfungen auf Wunsch zunächst noch bis zum 31.12.2002 mit normgerechten 12 WpM (= 60 Zeichen pro Minute) durchgeführt werden.

227-3/227-8

3. Aufstellung des Frequenznutzungsplans

Mit der Mitteilung Nr. 267/2002 hat die RegTP des Weiteren über das Verfahren zur Aufstellung des Frequenznutzungsplans gemäß Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung berichtet. Danach werden zunächst die zwei Frequenznutzungsteilpläne 198 und 223 behandelt und gemäß Beteiligung der interessierten Kreise der Öffentlichkeit vorgelegt.

Der Frequenznutzungsteilplan 198 betrifft den Bereich 156,8375 bis 174 MHz, der Frequenznutzungsteilplan 223 betrifft den Frequenzbereich 440 bis 470 MHz. Es sind 181 Einträge enthalten. Die beiden Frequenznutzungsteilpläne enthalten unter anderem die Frequenznutzungen Betriebs- und Bündelfunk, Binnenschifffahrtsfunk, BOS, Funkanwendungen öffentlicher Eisenbahnen, Funkruf, Seefunk und Datenfunk.

In der Amtsblattmitteilung 268 gibt die RegTP darüber hinaus bekannt, dass beabsichtigt ist, Anfang 2003 das Verfahren nach Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung für die Entwürfe aller anderen Frequenznutzungsteilpläne (insgesamt 460 Stück) einzuleiten. Der vollständige Frequenznutzungsplan umfasst dann den gesamten Frequenzbereich von 9 kHz bis 275 GHz.


Ende der Vorstandsinfo vom 03.06.2002

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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