DARC e. V. Vorstandsinformationen vom 14.05.2002

Der Vorstand informiert zum Thema: Amateurfunkgesetz als weiterhin eigenständige Rechtsgrundlage für den Amateurfunk


An das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Herrn MinDir Ehrnsperger
Leiter der Abteilung VII
Villemombler Str. 76
53123 Bonn

14.05.2002

Sehr geehrter Herr Ehrnsperger,
wie Ihnen bekannt ist, setzt sich der Runde Tisch Amateurfunk seit Jahren für die Interessen der Funkamateure und die Belange des Amateurfunks ein und lässt dabei auch zukünftige mögliche Entwicklungen nicht außer Acht. Auf einer regionalen Veranstaltung hat der Bundestagsabgeordnete Hovermann, SPD, Kreis Soest, gegenüber Funkamateuren geäußert, das Amateurfunkgesetz würde mittelfristig (Zeithorizont ca. 6 Jahre) nicht mehr als eigenständiges Gesetz bestehen, sondern in das Telekommunikationsgesetz (TKG) übernommen. Dies ergebe sich aus Bestrebungen auf der europäischen Ebene.

Da Ihnen genauso wie uns die seinerzeitigen Gespräche und Verhandlungen über ein eigenständiges Amateurfunkgesetz noch präsent sein dürften, möchten wir hier zukünftigen Bestrebungen vorbeugen und bitten Sie daher eindringlich um Ihre Unterstützung.

Bitte teilen Sie uns mit, ob Vorhaben existieren, das AFuG nicht als selbstständiges Gesetz bestehen zu lassen und auf welchem Hintergrund diese Bestrebungen beruhen.

Mit freundlichem Gruß
Hans Jörg Unglaub RTA Vorsitzender


Ende der Vorstandsinfo vom 14.05.2002

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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