DARC e. V. Vorstandsinformationen vom 14.02.2002

Der Vorstand informiert zum Thema: Rechtsfreier Raum im Amateurfunk?


Sehr geehrter Herr Dr. Berger,
hiermit möchte ich mich nochmals in einer Angelegenheit an Sie wenden, über die wir bereits seit Jahren mit Ihrem Ministerium im Gespräch sind, die aber bisher noch zu keinem für uns zufriedenstellenden oder akzeptablen Ergebnis geführt hat.

Beinahe täglich gehen beim Vorstand und der Geschäftsstelle des DARC/RTA Meldungen über missbräuchliche Inhalte und mutwillige Störungen über die Relaisfunkstellen des Amateurfunkdienstes ein. Die Zustände werden als untragbar beschrieben, rechtmäßige Mittel seitens der Verantwortlichen in den Ortsverbänden bzw. Organisationen gegen derartige Leute, die auf den Frequenzen ihr Unwesen treiben und den Amateurfunk nicht mehr in seinem eigentliche Sinne nutzen, sondern für ihre Mittel ausnutzen, scheint es nicht zu geben.

Die Betroffenen, die ihrem Hobby in dem lt. AFuG beschriebenen Sinne nachgehen wollen, sind machtlos angesichts der teilweise auf den Relais herrschenden Stimmung, gepaart mit Dreistigkeit und Egozentrik. Gezielte Störungen, Beleidigungen, Diffamierungen u. Ä. sind nur ein Ausschnitt der Palette, die wir auf den Relais, aber auch im Packet-Radio nicht mehr hinnehmen wollen.

Mutige Initiativen Einzelner, die strafrechtliche Verfahren anstrengen, zeigten bisher für die Betroffenen nur unbefriedigende Ergebnisse. Bei Privatklagedelikten bzw. für derartige „Geringfügigkeitsdelikte“ bietet das Strafrecht in der Praxis kaum zufriedenstellende Ergebnisse. Je schlimmer die Zustände und je machtloser die betroffenen Funkamateure werden (dies ist auch eine Frage der Zeit im Hinblick darauf, wie lange die Störer bereits ohne Einschränkung agieren), wird den Betroffenen auch das Ausmaß im Hinblick auf die Öffentlichkeitswirkung klar. Initiativen, den Amateurfunk beispielsweise an Schulen für Newcomer attraktiv zu machen, werden so ad absurdum geführt.

Wir möchten Sie auf der einen Seite an ein Schreiben von Herrn Ehrnsperger vom 19.07.2000, gerichtet an die RegTP, erinnern, in dem diese nachhaltig gebeten wurde, die gesetzlichen Möglichkeiten im Amateurfunk auszuschöpfen, und auf der anderen Seite um die dringliche Weiterführung der Arbeiten an der Novellierung der Amateurfunkverordnung bitten, die bereits durch Herrn Martin und die AG zur Novellierung der Amateurfunkverordnung zwischen RegTP und BMWi begonnen haben. Die Änderung der gesetzlichen Vorschriften ist allerdings unseres Erachtens nur die eine Seite, eine wirksame Exekutive die ganz andere Seite.

Wie wir bereits des Öfteren Ihnen gegenüber vertreten haben, bestehen auch nach jetzigem Amateurfunkrecht über § 3 Absatz 4 sowie § 11 Absatz 1 AFuG i.V.m. der Anlage 1 der DV-AFuG bereits ausreichende Möglichkeiten der RegTP, ihrer Zuständigkeit und Überwachungsaufgabe gemäß § 10 AFuG nachzukommen.

Diese Ansicht vertreten wir auch in einem Verwaltungsgerichtsfall um ein Relais aus dem Ruhrgebiet, in welchem der Relaisverantwortliche die RegTP wegen „Untätigkeit“ verklagt. Angesichts der auch strafbaren Handlungen sind die Einwände der RegTP in Bezug auf Beweisschwierigkeiten, Personalmangel etc. den Funkamateuren nicht mehr zu vermitteln. Wir sind davon überzeugt, dass die Funkamateure sogar bereit wären, einen angemessenen Mehrbetrag im Hinblick auf den Frequenznutzungsbeitrag zu leisten, wenn die RegTP ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen würde.

Wir möchten Sie nochmals eindringlich um ein Einwirken Ihrerseits auf die RegTP sowie um die baldige Klarstellung der gesetzlichen Grundlagen bitten.

Wie bereits im letzten Gespräch mit Herrn Martin in der RegTP Mainz angesprochen, schlagen wir zudem vor, den Verwaltungsgerichtsfall gegen die RegTP in die weiteren Überlegungen miteinzubeziehen.

Mit freundlichem Gruß
Hans Jörg Unglaub, RTA-Vorsitzender


Ende der Vorstandsinfo vom 14.02.2002

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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