DARC e.V. Vorstandsinformationen

24.11.2000

Der Vorstand informiert zum Thema: RegTP stoppt Aktion EMV-Beitragsbescheide


Liebe XYLs, YLs, Old Men und SWLs,
die Regulierungsbehörde stoppt die EMV-Beitrags-Aktion. Dies ergibt sich aus folgender Presseerklärung:

„Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post reagiert auf ein Urteil des sechsten Senats des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.11.2000 und stoppt die kürzlich angelaufene EMV-Beitragsbescheid-Aktion (EMV = elektromagnetische Verträglichkeit).

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde die EMV-Beitragsverordnung für nichtig erklärt. Dieser Sachverhalt veranlasst die Behörde, verbrauchernah den bereits ergangenen Beitragsbescheid von Amts wegen aufzuheben. Von bestehenden Einzugsermächtigungen wird kein Gebrauch gemacht und bereits gezahlte Beiträge werden erstattet.

Eine neue Bescheidung wird nach Kenntnis der Urteilsgründe und entsprechend veränderter Rechtsgrundlage durch die Regulierungsbehörde voraussichtlich im kommenden Jahr erfolgen.“

Die vorstehende Presseerklärung kann unter http://www.regtp.de/aktuelles/pm/00298/index.html ausgelesen werden.

Die Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichtes kann unter http://www.bundesverwaltungsgericht.de/presse/2000/pr-2000-46.htm ausgelesen werden. Der dortige Text wurde bereits gestern, am 23.11.2000 in PR von DL6IM eingespielt.

Da der Druck der CQ DL am gestrigen Abend (23.11.2000) bereits seit einigen Stunden angelaufen war, konnte nur noch eine kurze Erklärung eingefügt werden.

Der DARC e. V. geht davon aus, dass der RTA im Zuge des Verfahrens zum Entwurf einer neuen Beitragsverordnung gehört wird. Nach den bisher bekannt gewordenen Entscheidungsgründen ist damit zu rechnen, dass ein Teil der Kosten, die bislang vollständig auf die Senderbetreiber umgelegt wurden, nunmehr zu einem Teil aus Steuermitteln zu finanzieren sind. Das bedeutet, dass wir künftig mit niedrigeren Beiträgen rechnen können, vorausgesetzt, dass sich an der bisherigen Aufschlüsselung nichts Grundsätzliches ändert, nur eben, dass ein geringerer Betrag auf die Senderbetreiber umzulegen ist. Mithin müssten auch die Beiträge für die Funkamateure künftig niedriger ausfallen. Nicht zu rechnen ist nach der Entscheidung damit, dass die Beiträge künftig vollständig wegfallen. Boyke Dettmers, DJ4KD, wurde sofort nach Bekanntwerden der Presseerklärung vom DARC e. V. unterrichtet. DJ4KD vertritt bekanntlich in einem „Muster-Prozess“ Mitglieder des DARC e. V. Dieser Prozess ist noch vor dem Verwaltungsgericht Mainz anhängig. Sofern sich hieraus noch neue Gesichtspunkte ergeben, was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes grundsätzlich nicht mehr zu erwarten ist, werden wir berichten.

Karl Erhard Vögele, DK9HU, Vorsitzender des DARC e. V.

Hinweis: In dem noch während des Drucks der CQ DL 12/2000 eingefügten Text zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes auf Seite 863 hat sich ein Druckfehler eingeschlichen. Nach der Überschrift in Zeile eins soll es statt dem Wort „drei“ heißen „die“. Wir bitten, dies zu entschuldigen.

VY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX


Ende der Vorstandsinfo vom 24.11.2000

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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