DER VORSTAND INFORMIERT

26.02.2000

Thema: WRC 2000, WRC 2003 ff., CW und VO-Funk (RR)


Nach der abschließenden Klärung von Einzelfragen ergibt sich jetzt im Hinblick auf mögliche Änderungen der VO-Funk bzw. der Radio Regulations (RR) folgendes Bild.

Sowohl in der IARU-Region 3 und 2 als auch nunmehr in der IARU–Region-1-Konferenz ist der Entwurf der IARU für einen S25 (das ist der Artikel in der VO-Funk, der den Amateurfunkdienst regelt) angenommen worden. Der Entwurf müsste auf einer World Radio Conference (WRC) akzeptiert werden, sollte er, wie die bisherige VO-Funk auch, eine verbindliche Vorgabe werden, im nationalen Bereich durch Gesetze und Verordnungen den Amateurfunkdienst zu regeln.

Vorher muss jedoch dieses Thema auf die Tagesordnung einer der zukünftigen WRC gesetzt werden. Hierüber, also wie die Tagesordnung der nächsten WRC im Jahre 2003 aussehen soll, wird auf der kommenden WRC 2000 in Istanbul entschieden, die im Mai/Juni dieses Jahres tagen wird. Eine solche Konferenz wird dann auch in Deutschland von einer CPG (Conference Preparation Group) vorbereitet, in der das BMWi, die RegTP und viele andere Vertreter, so auch der DARC e. V., vertreten wären. Der DARC e. V. konnte bei den Vorbereitungen für die WRC 2000 erreichen, dass sich die deutsche Konferenzdelegation und die CEPT nicht nur dafür aussprechen, das Thema Amateurfunk auf die Tagesordnung der WRC 2003 zu setzen, sondern sich auch für die Überarbeitung des Artikels 1 der RR stark machen, in dem verschiedene Definitionen des Amateurfunkdienstes geregelt werden. Der DARC will hierdurch erreichen, dass z. B. die Definition der Amateurfunkstelle in den RR auch die Antenne als integralen Bestandteil ausweist.

Inhaltlich stellt der IARU-Entwurf eines S25 eine Vereinfachung gegenüber dem bisherigen Artikel 32 der VO-Funk dar. Die hervorstechendste Änderung besteht darin, dass nach diesem Entwurf das Erfordernis einer CW-Prüfung für den Zugang zur Kurzwelle nicht mehr im S25 selbst, wie dies bisher der Fall ist, sondern in einer Empfehlung, der sog. ITU-Recommendation MXXX (Arbeitstitel) incoorporated by reference, geregelt werden soll. Der Zusatz „incoorporated by reference“ bedeutet nach der Auskunft aus dem BMWi, dass eine solche ITU-Empfehlung den selben Verbindlichkeitsgrad hat, wie die VO-Funk selbst. Der DARC hatte sich in seiner Stellungnahme zu FASC, welche den IARU-Entwurf für den S25 vorgelegt hat, für eine solche ITU MXXX ausgesprochen, weil damit erstmalig welteinheitlich die grundlegenden Anforderungen an den Amateurfunkdienst geregelt werden könnten.

Der IARU-Entwurf für eine ITU MXXX  ist sehr einfach gehalten und enthält ebenfalls keinen Hinweis auf eine Zulassungsvoraussetzung zur Kurzwelle über eine CW-Prüfung. Es ist neben anderen Zulassungsvoraussetzungen für den Amateurfunkdienst, wie Kenntnisse über Sender, Empfänger, Vorschriften usw., lediglich der Begriff „operating skills“, also betriebliche (Hand)-Fertigkeiten enthalten, unter den auch die Morsetelegrafie fallen könnte. Sollte nicht nur der S25, so, wie er von der IARU vorgeschlagen ist, sondern auch die ITU MXXX Recommendation auf der WRC 2003 beschlossen werden, dann bliebe es jeder nationalen Fernmeldebehörde selbst überlassen, zu entscheiden, ob in ihrem nationalen Bereich die Zulassung zur Kurzwelle über eine CW-Prüfung geregelt wird oder nicht.

Wenn jedoch gewünscht wird, dass nach wie vor in der neuen VO-Funk welteinheitlich eine generelle Zugangsvoraussetzung zur Kurzwelle über die Morsetelegrafie – mit welchem Prüfungstempo auch immer - beibehalten werden soll, dann müssen die nationalen Verbände versuchen, auf dem Wege über die IARU und/oder über ihre nationalen Verwaltungen eine Änderung des IARU-Entwurfes für den S25 bzw. des IARU-Entwurfes der ITU MXXX Recommendation zu erreichen.

Es sei bei dieser Gelegenheit noch einmal daran erinnert, dass die deutsche Delegation bei der IARU-Region-1-Konferenz das Problem CW thematisieren wollte, um aus einer internationalen Diskussion heraus eine Meinungsbildung abzuleiten, nach der gegebenenfalls der IARU-Entwurf des S25 hätte geändert werden können. Hierzu ist es, wie berichtet, nicht gekommen, weil bei vielen Teilnehmern der Wille vorherrschte, das Thema nicht anzusprechen und es ohne erkennbare Aktivitäten sich selbst zu überlassen, in dem Wissen, dass ohne weitere Entscheidung langfristig eine Zugangsvoraussetzung zur Kurzwelle nicht mehr Teil einer RR oder ITU MXXX sein würde.

Da die Vorbereitung der kommenden WRC 2003 aller Voraussicht nach Mitte dieses Jahres beginnen wird (wann genau, das steht erst fest, wenn die Ergebnisse der WRC 2000 vorliegen) und der DARC bei diesen Vorbereitungen wiederum dabei ist, wird der DARC, d. h. der Amateurrat des DARC e. V., hierzu gegebenenfalls Entscheidungen treffen müssen. Er kann auch alternativ darüber entscheiden, ob er das Mandat hierüber dem Vorstand übertragen will. Dies gilt auch für die Frage, ob wir uns innerhalb der CEPT für das Prüfungstempo 25 BpM in der T/R 61-02 (HAREC) aussprechen werden (s. VO-Info 42).

Hinweis:  Funkamateure, welche sich sowohl für den Text der T/R 61-01 als auch den Text der HAREC – T/R 61-02 Empfehlungen interessieren, können diesen vom ERO, dem Europäischen Frequenzbüro Kopenhagen, über den Server des DARC http://www.darc.de/referate/ausland/foreign/liz-info.html (Auslandsreferat) herunterladen.


Diese Vorstandsinformation wurde erstellt von K.E. Vögele, DK9HU

VY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX


Ende der Vorstandsinfo vom 26.02.2000

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

..._._


Inhalt 2000 Rundspruch-Archiv