SACHSEN-ANHALT-RUNDSPRUCH NR. 4/99 VOM 11.04.1999

Redaktion: Dietrich Tölk, DLØRAA/DL6MRG


ÜBERSICHT:


Infos zum Amateurfunktreffen Sachsen-Anhalt in Dessau

Die Ortsverbandsvorsitzenden werden gebeten, zur Distriktsversammlung am 17.04. in Rathmannsdorf grob einzuschätzen, wie viele Funkamateure aus ihrem Ortsverband in etwa zum Treffen nach Dessau kommen (zur Essenplanung...).

Unser Treffen in Dessau ist keine „geschlossene Veranstaltung“ des DARC. Jeder Funkinteressierte ist willkommen!


Distriktsversammlung 1999

Die diesjährige Distriktsversammlung findet am 17.04. in den Räumen des BBRZ – Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrums e. V. – (ehemals RZB) in Rathmannsdorf, Friedensplatz 5, in der Zeit von 10:00–16:00 Uhr statt.

Die Distriktsversammlung ist öffentlich, d. h., jedes DARC-Mitglied hat das Recht, als Gast an der Sitzung der Distriktsversammlung teilzunehmen.

Anläßlich der Distriktsversammlung findet die Wahl des Distriktsvorstandes statt. (Vorsitzender, Stellvertreter, Verbindungsbeauftragter zur RegTP, Schatzmeister). Das Amt des Wahlleiters wird von OM Günter Hartwig, DGØMGG, wahrgenommen. In den Wahlausschuß sind vom Distriktsvorstand als weitere Mitglieder OM Helmut Krüger, DM2BPG, und OM Winfried Blache, DL3HWI, berufen worden. Wahlberechtigt ist laut Punkt 2.4 der Wahlordnung jeder OV-Vorsitzende des Distriktes Sachsen-Anhalt oder ein von ihm schriftlich beauftragtes Mitglied seines Ortsverbandes.

Tagesordnung:

Es besteht die Möglichkeit, die neueste Version der DARC-Programme SHOW (Mitgliederdaten) und WATT 32 (Berechnung der Sicherheitsabstände nach VDE DIN 0848) auf mitgebrachten 3,5"-Disketten zu kopieren. Außerdem erhält jeder OV ein Exemplar des DARC-Materials „EMVU-Informationsmaterial zur Einführung in die praktische Anwendung für den Funkamateur“.


Zur EMVU-Selbsterklärung

Der Distriktsvorstand empfiehlt, daß die Funkamateure in Sachsen-Anhalt ihre EMVU-Selbsterklärung nicht vor dem Juni 1999 an die RegTP Magdeburg abschicken. Empfohlen wird allen Funkamateuren, die erforderlichen Unterlagen bereits vorher zusammenzustellen. Erforderlich sind folgende Unterlagen:

Anlage 5 Blatt 1: Angaben zur Gewährleistung des Personenschutzes
Anlage 5 Blatt 2: Plausibilitätsprüfung Datenblatt
Bauzeichnung mit Antennenanlage
Lageskizze
Lageplan (Ausschnitt aus Bebauungs- oder Flächennutzungsplan)
Antennendiagramme oder Beschreibungen mit Gewinnangabe
Blockschaltbild der Amateurfunk-Anlage

Die Berechnung der EMVU-Werte sollte entweder mit dem DARC-Programm WATT 32 oder mit dem Programm der RegTP, PLAUSI.XLS (Exel-Programm), dann erfolgen, wenn die neuen HSM-Werte gültig sind. Eine Anleitung zur Erstellung der Selbsterklärung wird durchgeführt zur Distriktsversammlung am 17.04. für die anwesenden OVVs und am 08.05. zum Amateurfunk-Treffen in Dessau für alle anwesenden Funkamateure.


Kurznachrichten aus dem Jugend- und Ausbildungsreferat

In Auswertung der letzten DARC-Referatstagung teilt unser Jugendreferent Winfried, DL3HWI, nachfolgendes mit:

Amateurfunk-Zeugnisse Klasse 3:
Die Prüfungsergebnisse der ersten Klasse 3-Prüfungen in DL erbrachten bei 350 Kandidaten zu 80 % gute bzw. sehr gute Ergebnisse.

Ausbildungsunterlagen:
Entsprechend dem Fragenkatalog Klasse 3 erarbeitet Peter, DG8SQ, einen „Lernleitfaden“. Der überarbeitete Katalog ist für 10,– DM in Mainz zu haben.

Klasse-1- und -2-Prüfungen:
Das Referat ist der Meinung, daß die in diesem Jahr stattfindenden Prüfungen noch nach dem „alten Ritus“ ablaufen werden, da der neue Fragenkatalog für die Klassen 1 und 2 nicht vor Oktober erwartet wird. Dann gilt aber noch eine „Übergangsfrist“ von drei Monaten.

Ausbildungsfunkbetrieb:
Zweck des DN-Calls ist die Ausbildung mit dem Ziel Klasse 3! Ausbildungsfunkbetrieb ist kein „Family-Funk“. Einige Nutzer hatten sogar Contestabrechnungen „bereichern“ wollen.

Über die Genehmigungskosten-Erstattung (120,– DM je DN) gibt es unterschiedliche Modalitäten. Hier ist aber auch „Entgegenkommen“ des DARC (Ref. Ausbildung, Jugend und Weiterbildung) signalisiert worden. Wir unterstreichen: bei Ausbildungsfunkbetrieb ist der Ausbilder anwesend! Er nutzt das Call nicht. Er kontrolliert und fördert auch die QSL-Moral! Wir können auf „Anerkennung der Gegenseite“ stolz ein! Winfried weist auf folgendes hin: Ausbildungsfunk ist auch DO-Lizenzinhabern zur Vorbereitung auf eine höhere Klasse erlaubt! UND: Sie dürfen ein Ausbildungs-Call gemäß ihrer Klasse 3 beantragen!

Einladung zum 1. Antennenbau- Seminar:
Das Jugendreferat des Landes Sachsen-Anhalt führt ein Seminar zum Eigenbau von UKW-Antennen durch, an dem sich vor allem jugendliche Interessenten beteiligen sollten. Gelegenheit zu Ausbildungsfunk und Erfahrungsaustausch ist gegeben.

Termin: Anreise Sonntag, 16.05., nachmittags; Abreise Dienstag, 18.05., nachmittags.
Ort: Pfadfinderzentrum Ostharz („Touristenstation“) im Selketal/Mägdesprung.
Kosten: 25,– DM je Teilnehmer. Es gibt Vollverpflegung!
Anmeldeformular über Winfried, DL3HWI unserem Jugendreferenten.


Ende des Sachsen-Anhalt-RS 4/99 vom 11.04.1999

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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