VORSTANDSINFORMATION VOM 06.12.1999

Thema: Beabsichtigte Verschiebung des Abgabetermins für die Selbsterklärung mit weiteren ergänzenden Hinweisen.


Entsprechend unserer Mitteilung im DL-Rundspruch vom 28.10.1999, das Bundeswirtschaftsministerium erwäge die Verschiebung der Abgabefrist der Selbsterklärung, ist dort beabsichtigt, den § 20 (3) der Amateurfunkverordnung zu ändern. Die dort enthaltene Frist soll durch eine entsprechende Formulierung auf den 31.12. 2000 festgesetzt werden.

Obwohl diese Änderung der Verordnung das parlamentarische Verfahren durchlaufen muß, ist das Ministerium der guten Hoffnung, dieses noch vor dem Jahreswechsel abschließen zu können. Mit anderen Worten: die Verschiebung der Frist ist erst dann für uns bindend geregelt, wenn diese Änderungsverordnung in Kraft ist.

Eine entsprechende Mitteilung über das Inkrafttreten der Änderung wird dann im Amtsblatt der Regulierungsbehörde erscheinen. Für den Fall, daß diese Mitteilung in diesem Jahr nicht mehr erfolgen wird oder sogar erst nach dem 21.01.2000, also dem bisherigen Abgabetermin, veröffentlicht würde, müßte das Ministerium die RegTP anweisen, auf der Einhaltung der Frist 21.01.2000 nicht mehr zu bestehen und dies entsprechend zu erklären.

Über diese obigen mündlichen Aussagen aus dem BMWi liegen uns noch keine schriftlichen Bestätigungen vor, um die wir uns aber mit Nachdruck bemühen. Nach der derzeitigen Informationslage und aufgrund der Tatsache, daß wir auf die uns gemachten Mitteilungen vertrauen, die das tatsächliche Bemühen der Behörde um eine Verschiebung des Termins widerspiegeln, gehen wir nunmehr davon aus, daß so verfahren wird.

Wir bitten um Verständnis, daß wir derzeit keine anderen Informationen weitergeben können. Abschließend sei bemerkt, daß nach wie vor die einschlägigen Grenzwerte der Vfg. 306/97 einzuhalten sind.

In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal darauf hinweisen, daß in der Sitzung des VDE in Berlin am 12. und 13.10.1999, in der über die Einsprüche zum Gelbdruck  der DIN 0848 3-1 vom Juni 1999 beraten wurde,  praktisch Konsens über die HSM-Störfallwerte (HSM- Grenzwerte) für den Bereich bis 50 MHz bestand. Diese aus den HSM- Störfallwerten abzuleitenden Grenzwerte für die Kurzwelle sind für die Funkamateure wesentlich günstiger als die bisherigen Werte.
 
Der DARC/RTA  ist mit anderen bemüht, daß in die nach dem FTEG geplante Verordnung, welche die Vfg. 306/97 ablösen soll, diese günstigeren Werte übergangsweise übernommen werden sollen. Sie sollen dann später durch die amateurfunkeigenen Werte nach der CETECOM-Untersuchung abgelöst werden, wenn diese Bestandteil der DIN 0848 3-1 geworden sind. Der DARC/RTA rechnen gegen Ende des Jahres 2000 mit dieser Verbesserung. Mit dieser von uns verfolgten Zwischenlösung würden die bisher nicht konsensfähigen Werte für 2 m auch weiterhin nicht anzuwenden sein.

Nach wie vor ist es das Ziel des DARC/RTA zu erreichen, daß die wenigen HSM-Gerätetypen, welche für die für uns so ungünstigen HSM-Grenzwerte verantwortlich sind, nicht mehr implantiert werden dürfen. Es muß vom Gesundheitsministerium endlich erklärt werden, daß es sich hierum mit Nachdruck bemüht und dann auch bereit ist zu sagen, wann diese irgendwann gegen Null gehende Zahl an unzureichenden Geräten durch Austausch oder natürlichen Abgang nicht mehr zu beachten ist. Denn dann, wenn dies erreicht sein wird, würden für Funkamateure keine HSM-Grenzwerte mehr zu beachten sein.

DARC/RTA werden parallel dazu alles versuchen, sowohl Ärzteschaft als auch die Krankenversicherungen davon zu überzeugen, überempfindliche Geräte nicht mehr zu implantieren bzw. aus der Krankenkasse zu finanzieren, auch so lange diese noch formal implantiert werden dürfen. Um solche Termine sind wir ständig bemüht und fordern sie mit Nachdruck ein.

Wir wissen, daß die Vorgänge um die Verschiebung der Abgabefrist für die Funkamateure sehr wichtig sind. Entsprechend intensiv ist auch unser Bemühen, hier Klarheit zu schaffen. Wir bitten aber nicht zu vergessen, daß unsere Arbeiten daran, bessere HSM-Grenzwerte zu bekommen und auch so bald wie möglich einen Zeitpunkt zu erreichen, zu dem es diese gar nicht mehr geben wird, unvermindert fortgesetzt werden, auch wenn wir darüber nicht ständig berichten. Auch können bestimmte Erfolge nur im Stillen erreicht werden.

Diese sehr aufwendigen und sehr kostenintensiven Arbeiten kann nur der DARC finanzieren. Diese Zusammenhänge und Fakten sollten bei den immer wiederkehrenden Diskussionen darüber, was der DARC in dieser Sache tut, nicht vergessen werden.


Diese Vorstandsinformation wurde erstellt von K. E. Vögele, DK9HU

VY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX


Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1999 Rundspruch-Archiv