VORSTANDSINFORMATION Nr. 18 vom 22.07.1999

Kurzinfo des Vorstandes zu 50 MHz, Nahfeld und Ausbildungsfunkverkehr


Liebe XYLs, YLs, OM und SWLs,
wie bereits von DL6IM am 26.04.1999 in der Rubrik RTA berichtet, haben der DARC und andere Vereinigungen in der Sitzung des RTA am 25.04.1999, zu den Themen

- 50 MHz und
- Näherungslösung für Angaben zum Nahfeld

Wünsche geäußert und Lösungen vorgeschlagen. Anwesend war als Gast Herr Min.-Dirig. Dipl.-Ing. Masson, Unterabteilungsleiter im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Als Folge dieser Sitzung wurde in weiteren Schreiben des RTA an das BMWi und auch in mehreren Telefonaten mit der Behörde das Thema der Teilnahme des Ausbildungsfunkverkehrs an Amateurfunkwettbewerben und insbesondere auch die Frage einer möglichst sofortigen und zügigen Vergabe weiterer Sondergenehmigungen für 50 MHz, an der auch die Zeugnisinhaber der Klasse 2 teilhaben sollen, erörtert. Dieser Wunsch wurde in verschiedenen Gesprächen des RTA mit der RegTP wiederholt geäußert, bislang jedoch ohne Erfolg. Auf die erneute Initiative des RTA wurde eine alsbaldige Antwort in Aussicht gestellt.

Mit Schreiben vom 20.07.1999 haben wir nunmehr die Antwort des Ministeriums erhalten, die wir in Auszügen wiedergeben bzw. die wir hier kurz wie folgt zusammenfassen. Das Schreiben wird in seiner gesamten Länge einschließlich einer kurzen Kommentierung vom Sprecher des RTA, Günter Schupp, DL6IM, unter der Rubrik RTA in das PR-Netz eingespielt.


1. Zu 50 MHz

Auszug aus dem BMWi-Schreiben: „Eine gegenüber der gegenwärtigen Regelung erweiterte Nutzung des 50-MHz-Bereiches für den Amateurfunkdienst wird voraussichtlich in der von Ihnen vorgeschlagenen Weise möglich sein.

Die erweiterte Nutzungsmöglichkeit soll im wesentlichen darin bestehen, daß die bisherige zahlenmäßige Beschränkung aufgehoben wird. Das heißt, es soll etwa 3000 Funkamateuren möglich werden, den betroffenen Frequenzbereich zu nutzen.

Weiterhin sollen künftig nicht nur Amateurfunkzeugnisinhaber der Klasse 1 sondern auch Inhaber der Amateurfunkzeugnisklasse 2 den Bereich nutzen können. Das berechtigte Schutzbedürfnis anderer Nutzer ist dabei selbstverständlich auch künftig zu beachten.“ Ende des Auszuges.

Weitere Schritte zur Realisierung dieser Regelung werden in noch ausstehenden Gesprächen des RTA/DARC mit der Behörde vorzunehmen sein.

Hinweis: Wir bitten dringend davon abzusehen, derzeit schon Anträge für Sondergenehmigungen zu stellen. Dies ist erst dann möglich, wenn die Einführung der Regelung bevorsteht und von der Behörde angekündigt ist. Über die mittel- bzw. langfristige Nutzung des 50-MHz-Bereiches nach Maßgabe des noch ausstehenden Frequenznutzungsplanes wird sich der RTA noch äußern. Langfristig wird eine vollständige Freigabe dieses Bandes für alle Inhaber der Zeugnisklassen 1 und 2 angestrebt.


2. Zur Frage von Näherungslösung für Angaben zum Nahfeld bei der Selbsterklärung

Unter Hinweis auf die noch schwebenden Verfahren einiger Funkamateure gegen die Amtsblattverfügung 306/97 vom 17.12.1997 des damaligen Bundesministeriums für Post und Telekommunikation (BMPT) beschränkt sich das BMWi lediglich auf formale Bemerkungen. Angesprochen waren durch den RTA Fragen zur Nahfeldberechnung und Nahfeldmessung bzw. eines Ersatzes dafür in Form eines vereinfachten Verfahrens (Näherungslösung) für die Bewertung von ortsfesten Amateurfunkanlagen seitens der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP).

Aus dieser Antwort ergibt sich noch keine Lösung, wie sie sich die Funkamateure wünschen. Bekanntlich hatten wir unter Hinweis auf die derzeitige Überregulierung eine Regelung angeregt, ähnlich der, wie sie z. B. bei den schweizer Funkamateuren möglich ist. In der Schweiz werden von den zuständigen Behörden Fernfeldergebnisse mit einem (Sicherheits-) Zuschlag auch für das Nahfeld akzeptiert. Hier sind weitere Verhandlungen durch den RTA bzw. DARC e. V. notwendig. Dieses Ergebnis kann nicht befriedigen.


3. Zur Teilnahme mit dem Ausbildungsfunkbetrieb an Amateurfunkwettbewerben

Der RTA hatte vorgeschlagen, die Amtsblattverfügung 2/1999 der RegTP so zu ändern, daß eine Teilnahme mit Ausbildungscalls an Amateurfunkwettbewerben möglich ist. Das BMWi schreibt hierzu: „Ihre Anmerkungen zum Ausbildungsfunkbetrieb im Zusammenhang mit Amateurfunkwettbewerben werde ich prüfen und Ihnen das Ergebnis zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.“

Soweit die Vorstandskurzinfo zu den oben angesprochenen Themen. Ich verweise nocheinmal auf die Einspielung von G. Schupp, DL6IM, in der Rubrik RTA.


73 de Karl Erhard Vögele, DK9HU, Vorsitzender DARC e. V.


Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1999 Rundspruch-Archiv