DARC e. V. Vorstandsinformationen vom 22.06.1998

Thema: Informationen zum 23-cm-Band


Der Frequenzbereich 1240–1300 MHz ist in der Bundesrepublik Deutschland dem Amateurfunkdienst mit dem Nutzerstatus „Sekundär“ zur Verfügung gestellt. Damit  unterliegt diese Zuweisung  an den Amateurfunkdienst der Einflußnahme durch den oder die Primärnutzer. Der Primärnutzer, z. B. Navigationsfunkdienste ziviler sowie militärischer Natur sind in ihrer Priorität also dem Sekundärnutzer vorrangig.

Aus diesem Grund ist es erforderlich, daß der Sekundärnutzer, hier der Amateurfunkdienst, seine Aktivitäten in diesem Frequenzbereich mit den Primärnutzern koordiniert. Diese Koordination zwischen dem Amateurfunkdienst und den zivilen oder militärischen Dienststellen, gilt ausschließlich für automatisch betriebene Stationen. Individualbetrieb ist von dieser Maßnahme nicht betroffen.

Für diese automatischen Stationen werden von der Genehmigungsbehörde nur Einzel-Sondergenehmigungen erteilt. Diese Genehmigungen sind für die Dauer von einem Jahr befristet.

Ein Widerruf der erteilten Einzel Sondergenehmigung ist allerdings in einem Kollisionsfall jederzeit durch die Behörde möglich. Bis dato ist es zwingend erforderlich, daß nahezu alle automatischen Stationen diese Koordinierungsprozedur durchlaufen müssen.

Um den Betreibern von automatischen Stationen im 23-cm-Band einige Freiheitsgrade bei Kollisionsproblemen mit diesen kommerziellen Anwendungen zu ermöglichen haben wir, das VUS Referat, in Abstimmung mit der Behörde und den ausländischen AFu-Verbänden z. B. eine plus- oder minus-Shiftlage für 23-cm-FM-Relaisfunkstellen ermöglicht.

Die in diesem Frequenzbereich betriebenen  kommerziellen Anwendungen, hier allgemein Nachrichtensysteme genannt, unterliegen ebenfalls einem stetigen technisch begründeten Wandel. Diese Systemänderungen des Primärnutzers in diesem Frequenzbereich erfolgen in großräumig angelegten Zeitabständen. Nach unserem heutigen Kenntnisstand kann ein mögliches Datum für eine solche Änderung das Jahr 2003 sein.

Da alle erteilten Einzel-Sondergenehmigungen für automatische Stationen in diesem Frequenzbereich immer nur für die Dauer von einem Jahr befristet sind, kann diese bedeuten, daß z. B. im Jahre 2003 eine generelle Neukoordinierung erforderlich sein könnte.

Allerdings gibt es bis dato keine seriösen und nachprüfbaren Erkenntnisse auf nationaler (RegTP) sowie internationaler Ebenen (ERO), die ein solches  Szenario prognostizieren. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, daß auch über das Jahr 2003 hinaus der Betrieb von automatischen Stationen im 23-cm-Band weiterhin sichergestellt ist.


Diese Information wurde in vorliegenden Fassung am 22.06.  im Packet-Radio-Netz  von Hellmuth Fischer, DF7VX, VUS-Referat des DARC e. V. zur Verfügung gestellt.

VY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX


Ende der Vorstandsinfo vom 22.06.1998

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1998 Rundspruch-Archiv