DARC e. V. Vorstandsinformationen vom 20.06.1998

Thema: Verf. 306/97 – Gespräch des RTA in der RegTP in Mainz


Liebe YLs, XYLs, SWLs und OM,
am 18.06. fanden in Mainz Gespräche mit der RegTP über Verfahrensweisen und Einzelfragen im Zusammenhang mit der Verfügung 306/97 statt. Herr Opitz von der RegTP stellte zu Beginn das behördeninterne Verfahren vor,  nach dem die von den Funkamateuren abgegebene Selbsterklärung auf Plausibilität geprüft wird. Dabei wird so vorgegangen, daß die Behörde bis zu 10 % der Erklärungen nach dem Stichprobenprinzip einer genaueren Überprüfung (Nachvollziehen der Berechnungen bzw. der Messungen unter Beachtung des konkreten standortspezifischen Standortfaktors usw.) unterzieht, während sie die verbleibenden 90 % nur auf Plausibilität der Unterlagen und Angaben über Sicherheitsabstände sowie unter Beachtung eines pauschalen Sicherheitsfaktors überprüft. Alle Funkamateure erhalten nach Eingang der vollständigen Unterlagen eine Eingangsbestätigung. Nach Abschluß der Überprüfungen werden die Unterlagen bei der Behörde abgelegt. Die Behörde bestätigt danach nicht gesondert, daß der Funkamateur die Sicherheitsabstände einhält und meldet sich danach von sich aus nicht wieder, es sei denn, es besteht ein Nachbesserungsbedarf oder es liegt eine Beschwerde vor.

Die Behörde beabsichtigt, ein Berechnungsprogramm über die Sicherheitsabstände demnächst kostenlos an interessierte Funkamateure abzugeben. Das dem Programm zu Grunde liegende Verfahren orientiert sich zum großen Teil an den Vorstellungen des DARC, wogegen einige Spezialfragen hinsichtlich der Nah-Fernfeldgrenze noch durch den DARC geprüft werden müssen. Es wurde weiterhin betont, daß Funkamateure sich nicht notwendigerweise auf dieses Programm stützen müssen, sondern vielmehr individuell den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern gemäß der Verfügung erklären können. Dabei können sie alle physikalischen Möglichkeiten ausloten, die sich speziell aus der Betriebsweise ihrer Amateurfunkstelle ableiten und plausibel begründen lassen. Hier hat die Behörde erneut den Sachverstand der Funkamateure und ihre Eigenverantwortung herausgestellt.

Darüber hinaus wurden Einzelfragen zu Definitionen angesprochen wie beispielsweise der Begriff „ortsfest“. Die Gesprächspartner waren sich darüber einig, daß Fielddays, solange sie den Charakter einer improvisierten Außenveranstaltung haben und nicht über einen längeren Zeitraum stattfinden, als nicht ortsfeste Veranstaltungen gelten. Dieses ist prinzipiell auf den Experimentalaufbau von Testantennen übertragbar.

Herr Opitz erklärt auf Anfrage, daß die in den überwiegenden Fällen günstigeren neuen HSM-Grenzwerte  von der Behörde bei Anwendung durch die Funkamateure nicht beanstandet, mithin akzeptiert werden und die Verfügung sobald wie möglich angepaßt wird.

Zu der nach der Amateurfunkverordnung geltenden Übergangsfrist für Funkamateure, die ihre Station schon vor Ende Juni 1997 betrieben haben, erklärte die Behörde, daß sie den Erlaß einer Amtsblattverfügung plant. Mit dieser Verfügung beabsichtigt sie, die Abgabe der Selbsterklärungen der Funkamateure innerhalb der Frist vorzuziehen und nach Leistung zeitlich zu staffeln.

Die Vertreter des RTA haben dieses Ansinnen entschieden im Hinblick auf die bestehende Gesetzeslage abgelehnt. Die Behörde will damit erreichen, daß die Unterlagen nicht alle zum Ende der Frist auf einen Schlag eingehen. Die Vertreter des RTA wiesen alle von der Behörde dafür genannten Begründungen als nicht nachvollziehbar und stichhaltig zurück und verwiesen auf die Selbstverantwortung der Funkamateure, bereits jetzt die Grenzwerte einzuhalten, die Unterlagen zusammenzustellen und sie dann schon vor Ablauf der Frist der Behörde zu übersenden. Hiervon ausgehend bestünde nach Ansicht des RTA kein Grund, eine solche Verfügung zu erlassen. Im übrigen würde durch diese geplante Verfügung den Funkamateuren die zuvor zugestandene Vorbereitungszeit wieder unterlaufen. Dies sei auch nicht, so die Vertreter des RTA, mit den Grundsätzen der Erfordernis der Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns und der Rechtssicherheit zu vereinbaren.


Diese Vorstandsinformation wurde erstellt von Christina Volmer, Thilo Kootz, DL9KCE, Karl Erhard Vögele, DK9HU

VY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX


Ende der Vorstandsinfo vom 20.06.1998

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1998 Rundspruch-Archiv