DARC e. V Vorstandsinformationen vom 31.03.1998

Thema: Erster Entwurf des Frequenznutzungsplanes liegt voraussichtlich Ende Juni vor


Liebe YLs, XYLs, SWLs und OM,
nach Auskunft des zuständigen Referenten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post – RegTP – wird der 1. Entwurf des Frequenzzuweisungsplans voraussichtlich Ende Juni 1998 vorliegen und zur Abgabe einer Stellungnahme von der Behörde abgefordert werden können. Der genaue Termin wird vorher im Amtsblatt der RegTP veröffentlicht. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist eine Frist von zwei Monaten vorgesehen. Eine mündliche Anhörung soll im Oktober geplant sein. Bekanntlich werden die Frequenzzuteilung sowie weitere technischen Parameter wie Sendeleistung oder Modulationsart usw. nach § 3 Absatz 5 AFuG 1997 für den Amateurfunkdienst im Frequenznutzungsplan (§ 46 des Telekommunikationsgesetzes vom 25.07.1996 – BGBl. I Seite 1120) geregelt. Dieser löst nach Inkrafttreten die Anlage 1 der DV-AFuG über die technischen Merkmale der Amateurfunkstellen ab. Siehe hierzu auch CQ DL Extra zu den Bestimmungen über den Amateurfunk im Heft 2/98, Extrabeilage Seite 8 ff. und Seite 11 sowie Heft 3/98, Seite195 „Berichtigungen zu Extra“,  Ziffer 2).


Diese Vorstandsinformation wurde erstellt von Karl Erhard Vögele, DK9HU

VY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX


Ende der Vorstandsinfo vom 31.03.1998

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1998 Rundspruch-Archiv