DARC e. V. Vorstandsinformationen vom 01.03.1998

Thema: Neuer Entwurf zu HSM-Grenzwerten DIN VDE 0848-3-1 (VDE 0848 Teil 3-1) Festlegung für aktive Implantate


Liebe YLs, XYLs, SWLs und OM!

Dem DARC e. V. liegt der Entwurf der DIN VDE 0848-3-1 (VDE 0848 Teil 3-1) (Festlegungen für aktive Implantate) zur Änderung dieser Norm vor. Der Entwurf wurde in der Sitzung des VDE- Gremiums K764 (Sicherheit in elektromagnetischen Feldern) am 25. erörtert, aber noch nicht verabschiedet. Der DARC war vertreten durch den stellv. Vorsitzenden Dr. Walter Schlink, DL3OAP und OM Erich Lemke, DJ1BD, vom Stab Normen. Nach der in einer der nächsten Sitzungen geplanten Verabschiedung des Entwurfes können damit die bisherigen HSM-Grenzwerte in der Verfügung 306/97 abgelöst werden und zu einer deutlichen Verbesserung im Kurzwellenbereich gegenüber der jetzigen Situation führen.

Der Entwurf betrifft den Frequenzbereich 0 bis 2,5 GHz, wobei die Teile 0 bis <30 kHz in Bearbeitung sind, für die Teile 30 kHz bis <30 MHz und 30 MHz bis 2,5 GHz nur Störschwellen (Spitze-Spitze-Spannungen an den Klemmen des Herzschrittmachers) vorliegen im Bereich der

Der Entwurf enthält folgenden Zusatz:

„A 2.4 Andere Modulationsarten

Bei anderen als den hier aufgeführten Modulationsarten ergeben sich abweichende Störschwellen. Diese Modulationsarten können nach der nächst stärker störenden, aufgeführten Modulationsart bewertet werden, sofern die Störwirkung der jeweiligen Modulationsart nicht bekannt ist. Hierbei kann es zu einer erheblichen Überschätzung einer möglichen Gefährdung des Schrittmacherpatienten kommen. Dies gilt z. B. für die im UKW-Tonrundfunk verwendete Frequenzmodulation, die in der Studie (2) nicht untersucht wurde.“

Insgesamt ergibt sich:

Aus dem Entwurf können Grenzwerte, die den Amateurfunkdienst betreffen, nur für die Kurzwellenbänder, nicht jedoch für die Bänder 144 MHz oder höher berechnet werden. Da für die Modulationsarten des Amateurfunkdienstes keine speziellen Störschwellen in dem Entwurf angegeben sind, können die Aussendungen des Amateurfunkdienstes nur nach der nächst stärker störenden, aufgeführten Modulationsart bewertet werden. Das heißt, daß es hierbei zu einer erheblichen Überschätzung einer möglichen Gefährdung des Schrittmacherpatienten kommen kann, insbesondere im UKW-Bereich, wo die einzig untersuchte Modulationsart AM-Fernsehen darstellt.

Bereits aus dieser Formulierung wird erkennbar, daß gesonderte Untersuchungen für bestimmte Modulationsarten des Amateurfunkdienstes spürbar günstigere HSM-Grenzwerte erbringen können. Wie bereits berichtet, wird der RTA/DARC sich an einer Untersuchung, die ihm die RegTP angeboten hat, beteiligen. Es ist vorgesehen, mit einem gesonderten Untersuchungsmodul „Amateurfunkdienst“ alle relevanten Modulationsarten und Frequenzbereiche einzubeziehen.

Im Zuge der weiteren Beratungen des Entwurfes will der DARC erreichen, daß zunächst die derzeit schon günstigeren Werte des Entwurfes durch die RegTP in der Verfügung 306/97 zur Anwendung kommen. Zusätzlich muß eine Option gegeben sein, nach Abschluß der Untersuchung die speziellen Grenzwerte für die Frequenzen und Modulationsarten des Amateurfunkdienstes anzuwenden und fortzuschreiben. Diese Fortschreibung soll garantieren, daß die Grenzwerte der ständig steigenden Immunität der HSM angepaßt werden bis der Zustand erreicht ist, daß die HSM-Grenzwerte ganz entfallen können, wenn ihre Immunität über den Grenzwerten des normalen Personenschutzes liegt.

Darüber hinaus wird der DARC sich dafür einsetzen, daß die bereits vorliegende HSM-Norm EN 50061 harmonisiert und ihre Anwendung dadurch in allen europäischen Ländern zur Pflicht wird. Nur so kann garantiert werden, daß alle neu implantierten HSM eine ausreichende Immunität aufweisen. Unbeschadet dessen ist auch diese Norm fortzuentwickeln. Der DARC ist in diesem Gremium vertreten und wird auch dort die besonderen Anforderungsprofile, die sich aus dem Amateurfunkdienst ergeben, einbringen.


Diese Vorstandsinformation wurde erstellt von Dr. Walter Schlink, DL3OAP

VY 73 de Jochen Hindrichs, DL9KCX


Ende der Vorstandsinfo vom 01.03.1998

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1998 Rundspruch-Archiv