KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH NR. 4/95 VOM 29.01.1995

Redaktion: Manfred May, DJ1KF


INFORMATIONEN FÜR MITGLIEDER DES DARC E. V.

Betr.:
1. Behandlung von Funkamateuren durch das BAPT, welche in 1994/95 neue bzw. erneut EMV-Beitragsbescheide erhalten und Widerspruch einlegen, bzw. eingelegt haben
2. Hinweise zu den neuen Einzugsermächtigungen der Bundeskasse für Amateurfunkgebühren- bzw. Beiträge

Liebe XYLs, YLs, Old Men und SWLs!

Zu 1.

Der DARC e. V hat das BAPT um Auskunft darüber gebeten, ob Funkamateure, die erst im Laufe des Jahres 1994 einen EMV-Beitragsbescheid erhalten haben, genau so behandelt werden, wenn sie Widerspruch einlegen, wie die Funkamateure, die bei Beginn der Aktion Anfang 1994 betroffen waren. Hierunter fallen auch Funkamateure, die nunmehr einen weiteren Bescheid erhalten. Der erste Bescheid, gegen den erfolgreich Widerspruch eingelegt wurde, ging fälschlicherweise z. B. an eine Schule oder an eine Firma, welche die Amateurfunkgebühren für eine Clubstation gesponsert hat. Darüber hinaus sind uns noch einige Fälle bekannt geworden, in denen (wohl wegen Fehler in der Datenbank) neue EMV-Beitragsbescheide versandt wurden, obwohl in derselben Sache bereits Anfang 1994 Bescheide ergingen. Falls Sie also einen „Doppelbescheid“ erhalten haben, obwohl Ihr früherer Widerspruch nicht anerkannt wurde, weisen Sie bitte den Bescheid mit Hinweis auf den noch nicht erledigten Vorgang zurück oder klären Sie den Fall mit der zuständigen BAPT-Außenstelle auf.

Das BMPT teilt dem DARC e. V. zu der oben angeschnittenen Frage mit Schreiben vom 19.01.1995 folgendes mit:

„Funkamateure, die erst im Laufe des Jahres 1994 einen Beitragsbescheid erhielten und Widerspruch dagegen eingelegt haben, haben Zwischenbescheide bekommen, die den Zwischenbescheiden entsprachen, die von unserer Außenstelle im April/Mai 94 an diejenigen versandt wurden, die gegen den Beitragsbescheid vom 17.01.1994 Widerspruch eingelegt hatten.

Das heißt, es wird auf die laufenden Musterverfahren hingewiesen und gleichzeitig ein Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen zugesagt. Sollte trotz dieser Zusage eine Mahnung beim Widerspruchsführer eingehen, empfiehlt es sich, mit der zuständigen Außenstelle Kontakt aufzunehmen.“

Zu 2.

Weiter heißt es in dem Schreiben zu der Frage des DARC e. V. bezüglich der Einzugsermächtigungen für die Bundeskasse, ob damit nur die Amateurfunkgebühren oder auch die Einziehung von EMV-Beiträgen möglich ist,

„... daß das vom Bundesamt für Post und Telekommunikation übersandte Formblatt für die Einzugsermächtigung sämtliche unter dem Kassenzeichen anfallenden Abgaben, also sowohl Gebühren als auch Beiträge, umfaßt. In Fällen, in denen der Wortlaut der Einzugsermächtigung vom Zahlungspflichtigen einseitig verändert wird, kann diese Einzugsermächtigung von der Bundeskasse nicht verwendet werden.“

Mit der Einseitigen Veränderung ist z. B. gemeint, daß der Funkamateur durch eine handschriftlichen Zusatz die Einzugsermächtigung auf das Einziehen der monatlichen Amateurfunkgebühr nach dem Amateurfunkgesetz begrenzen will. Wenn ein Funkamateur dies beabsichtigt, dann wird ihm empfohlen, einen Dauerauftrag für die monatliche Gebühr bei seiner Bank einzurichten.

Karl Erhard Vögele, DK9HU


Speicherprobleme bei Packet-Mailboxen

Immer wieder treten bei Mailboxen Speicherprobleme auf. Nach dem Wunsch so mancher User sollten in der Box, in der man sich eingeloggt hat, doch alle Mails über ein gesuchtes Thema zu finden sein. Die Lifetime aller computerbezogenen Rubriken sollte möglichst lange sein, damit man auch noch ältere Files finden kann.

Bei der Mailbox von DBØWDR z. B. gab es in der letzten Zeit zunehmend Speicherschwierigkeiten, die von einer zu kleinen Festplatte herrührten. Damit ist nun vorläufig Schluß. In Kürze wird eine größere Festplatte zur Verfügung stehen.

In der Distriktsmailbox DBØMKA war in den letzten Tagen ein Plattenwechsel notwendig. Die dabei freigewordene Festplatte wird noch in der kommenden Woche bei DBØWDR in den Mailbox-Rechner eingebaut. Dabei sollten die User auch mal überlegen, wie man die älteste Mailbox in unserem Raum – DKØMWX – etwas entlasten kann. Grundsätzlich sind ja in allen Mailboxen hier in unserem Raum – Verteiler WEST – die gleichen Rubriken vertreten. Mal mit mehr oder weniger Lifetimes z. B. bei der Rubrik MEINUNG. Jupp, DL1WX, beklagt sich oft mit Recht über die Häufung der User bei DKØMWX, während er zum Teil „gähnende“ Leere bei den anderen Boxen feststellen kann. Oft ist es aber auch so, daß man sich mal vor Zeiten irgendwo ein Fach genommen hat und die MYBBS eingestellt hat und aus Gewohnheit nun immer noch dort bleibt. Jeder ist darin frei, aber das ist nicht immer der schnellste Weg, an die Mails zu kommen.

Mit VY 73 de Wolfgang, DL3OE, SysOp Digi und Mailbox DBØMKA


Unterstützung für die Mailbox DBØWDR-8

Die Mailbox DBØWDR-8 läuft jetzt stabil am Netz und wird im vorausgehenden Beitrag angekündigt, um eine größere Festplatte erweitert.

Dabei bedanke ich mich bei OM Wolfgang, DL3OE, für seine schnelle Hilfe. Auch möchte ich mich bei meinem OVV Hans, DL4KA, bedanken, der für unsere Sache einen engagierten Spendenaufruf getätigt hat. Mit Hilfe der Spenden geht der Ausbau der Box schneller voran, als es sich die Crew allein hätte leisten können.

(Ingo, DH8KAM)


HINWEIS

EMV in den Unterrichtsblättern der Deutschen Telekom

In der Ausgabe 1/95 der Unterrichtsblätter der Deutschen Telekom befindet sich ein 18-seitiger Artikel zum Thema: Die Bedeutung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Umfeld der Telekommunikation – Ausgangslage * Begriffsbestimmung * Verträglichkeitspegel * Störmodell * Störgrößen * Störfestigkeit * Störaussendungen * Störquellen * Kopplungswege

Das Heft kann unter vorheriger Überweisung des Betrages von DM 2,50 auf das Postgirokonto Nr. ......, bestellt werden. Wichtig ist die komplette Anschrift auf der Überweisung!

(Andreas, DG1KWA)


ANKÜNDIGUNGEN

Aus dem Bonn-Rundspruch entnehmen wir den Hinweis auf zwei Seminare des OV Bad Godesberg: ab 30.01. um 18:00 Uhr, Einführung in die Digital- und Analog-Technik, und ab 02.02. um 18:00 Uhr, Seminar Faszination Amateurfunk; jeweils im Aloisius-Colleg, Bad Godesberg, Elisabeth-Str. 18.


Mikrowellenstammtisch im Februar

Der 22. Mikrowellenstammtisch findet am Samstag, dem 04.02., ab 09:30 Uhr im Brauhaus Früh am Dom in Köln statt. Die Runde würde sich besonders über Newcomer freuen, die den Einstieg in die Gigahertztechnik suchen.

Ernst, DK3FF


G20, Bergheimer Funkflohmarkt

Der 14. Bergheimer Funkflohmarkt findet am Samstag, dem 01.04., von 09:00–14:00 Uhr wieder in der Stadthalle in Bergheim an der Erft statt. Angeboten werden können Amateurfunkgeräte und Zubehör, Elektronikteile und Computer.

Tischbestellungen sind ab sofort möglich bei: DL2KCI, Hans-Otto Dornfeld, ......


MELDUNGEN AUS DEN ORTSVERBÄNDEN

G39 JHV 1995

Hiermit lädt der Vorstand alle Mitglieder zur alljährlichen Hauptversammlung mit Neuwahl des Vorstandes am Dienstag, dem 31.01., um 20:00 Uhr, im Bundessprachenamt, Horbeller Str. 52 in Hürth ein. Der Wahlausschuß besteht aus: Wahlleiter: Dirk Beckmann, DG1KDB, sowie sowie Thomas Friedrich, SWL.

(Friedhelm, DL4KCS)


OV-Abend G10

In diesem Jahr findet der erste OV-Abend des OV Köln, G10, am Dienstag, dem 31.01., um 20:00 Uhr, im Lokal Zur Sudpfanne, Goltsteinstr. 83 in Köln-Bayenthal statt.

Der Vorstand OV Köln lädt Sie alle recht herzlich ein und hofft, daß Sie vom Weihnachtsurlaub gut erholt zurückgekehrt sind. An diesem Abend findet auch die Verleihung der Ehrennadeln des DARC wegen 25 und 40 Jahre Zugehörigkeit im DARC statt. Ganz besonders freuen wir uns mitzuteilen, daß auch drei OM mit der Urkunde und goldenen Ehrennadel für 60 Jahre Mitgliedschaft ausgezeichnet werden.

VY 73 de DL7AC, Heinz, OVV G10


JHV beim OV Bergheim, G20

Am 03.02. findet um 20:00 Uhr im Hotel Konert in Bergheim die Jahreshauptversammlung ohne Neuwahl statt. Anträge bitte bis spätestens vor Beginn der Hauptversammlung einreichen.

(Hans-Otto, DL2KCI)


JHV beim OV Nordeifel, G26

Am 04.02. um 20:00 Uhr findet im Hotel zur Post in Simmerath die jährliche Jahreshauptversammlung ohne Neuwahl des Vorstandes statt, trotzdem würden wir uns freuen, unsere Mitglieder und Gäste recht zahlreich in unserem Club-Lokal begrüßen zu können.

(Franz-Josef, DF2WF, und Hans, DH5KBD)


Jahreshauptversammlung bei G54, OV Eitorf

Die Jahreshauptversammlung 1995 beim OV Eitorf findet am 17.02. um 20:00 Uhr in der Obereipermühle statt. Der Vorstand bittet um zahlreiches Erscheinen. Zu dieser und allen anderen Veranstaltungen des OV Eitorf sind Gäste immer herzlich willkommen.

VY 73, Erwin, DL1KEW


TEXTBEITRAG FÜR DEN ATV-RUNDSPRUCH

DK9HU, Karl, und DL6IM, Günter, informieren über Zweckbestimmungen für die Nutzung des ISM-Bereiches im 70-cm-Band

Liebe YLs, XYLs, Old Men und SWLs,
aufgrund von Hinweisen zur Situation im ISM-Bereich des 70-cm-Bandes haben wir den Wortlaut der Allgemeingenehmigungen für Funkanwendungen im ISM-Bereich überprüft und festgestellt, daß seit der Verfügung 1046/1984 u. a. eine Diskrepanz besteht zwischen der Fußnote 662 im Frequenzzuweisungsplan der Bundesrepublik Deutschland bzw. in der VO-Funk und Allgemeingenehmigungen für den ISM-Bereich. In der Fußnote heißt es:

„In der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich, Lichtenstein, Portugal, in der Schweiz und in Jugoslawien ist der Frequenzbereich 433,05–434,79 MHz (Mittenfrequenz 433,92 MHz) für industrielle, wissenschaftliche und medizinische Anwendungen (ISM) bestimmt. Funkdienste dieser Länder, die innerhalb dieses Frequenzbereichs wahrgenommen werden, müssen schädliche Störungen, die durch diese Anwendungen gegebenenfalls verursacht werden, hinnehmen. Hochfrequenzgeräte, die für diese Zwecke in diesem Frequenzbereich betrieben werden, unterliegen den Bestimmungen der Nummer 1815.“

Hinweis: In der Nr. 1815 geht es um Maßnahmen zur Beschränkung der von ISM-Geräten ausgehenden Strahlungen.

In der VO-Funk Artikel 1 „Begriffe und Begriffsbestimmungen“ heißt es unter Nr. 16 weiter:

„1.14 Industrielle, wissenschaftliche und medizinische Anwendungen von Hochfrequenzenergie (ISM): Betrieb von Geräten oder Vorrichtungen für die Erzeugung und lokale Nutzung von Hochfrequenzenergie für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche oder ähnliche Zwecke, ausgenommen Anwendungen auf dem Gebiet des Fernmeldeverkehrs.“

Hinweis:
Diese Formulierung wurde auf der weltweiten Funkverwaltungskonferenz (WARC) Genf 1979 beschlossen. Sie wurde nicht redaktionell in die Fußnote 662, die sich mit dem ISM-Bereich 433,05–434,79 MHz befaßt, übernommen. Die Gründe sind nicht bekannt. Beim Lesen der Definition achte man auf die Formulierung Lokale Nutzung und ausgenommen Anwendungen auf dem Gebiet des Fernmeldeverkehrs.

In den Allgemeingenehmigungen für die Zuteilungen des 70-cm-ISM-Bereiches findet sich seit ca. 1985 folgender Text:

„Der Frequenzbereich 433,05–434,79 MHz ist für Hochfrequenzgeräte für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche oder ähnliche Zwecke und auch für andere Funkanlagen für verschiedene Zwecke vorgesehen. Der Halter eines aufgrund dieser Genehmigung errichteten und betriebenen Gerätes muß Störungen seiner Funkanlage durch andere in diesem Frequenzbereich betriebene Geräte hinnehmen.“

Die Fußnote 2 der Anlage 1 der DV-AFuG unter Ziffer 2.1, die in dieser Fassung seit 1. Juni 1985 gilt, hat folgenden Wortlaut:

„Die Frequenzbereiche 433,05–434,79 MHz, 2400–2500 MHz, 5725–5875 MHz und 24–24,25 GHz sind auch für den Betrieb von Hochfrequenzgeräten für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche oder ähnliche Zwecke sowie für Fernwirkanlagen bereitgestellt. Störungen des Amateurfunkdienstes in diesen ‚ISM‘-Bereichen durch diese Geräte und Funkanlagen müssen in Kauf genommen werden.“

Das Verhältnis der Funkamateure zu den Nutzern des ISM-Bereiches ist in Ziffer 2.1 Fußnote 2 der Anlage 1 in der geltenden Fassung von 1985 der DV-AFuG geregelt. Grundlage der Erteilung von Allgemeingenehmigungen des BMPT/BAPT für die Nutzungen im ISM-Band ist u. a. die VO-Funk. Diese Genehmigungen müssen mit den Regelungen der DV-AFuG verträglich sein. Aufgetauchte Fragen werden derzeit überprüft. Bei sicherheitsrelevanten Anwendungen im ISM-Bereich oder solchen, deren Funktionieren für den privaten Bereich bedeutungsvoll ist, wie z. B. elektronische Wegfahrsperren in Pkws, besteht die Erwartung, daß sie entsprechend gebaut sind oder künftig so gebaut werden, um vom Amateurfunkdienst nicht gestört werden zu können. Wir gehen davon aus, daß den Herstellern die teilweise Unverträglichkeit von ISM-Anwendungen untereinander bekannt und es empfehlenswert ist, zur Vermeidung von Konflikten ihre Verbraucher über die Bedingungen bei ISM-Nutzungen aufzuklären. Die Arbeitsgruppe 70-cm-Amateurfunkband hat diesbezügliche Empfehlungen für ein Tätigwerden ausgesprochen. In der Arbeitsgruppe wurde die Sorge über Tendenzen deutlich, daß ständig neue und erweiterte Anwendungen nicht mehr mit dem ursprünglichen Sinn des ISM-Bandes vereinbar sind.

DARC e. V. und VFDB e. V. werden sich zu gegebener Zeit hierzu äußern.

Karl Erhard Vögele, DK9HU
Günter Schupp, DL6IM


ATV-Nutzung auf 70 cm

Es ist höchste Zeit, das 70-cm-Band für ATV wiederzuentdecken. Wir stehen an der Schwelle zur DATV, der digitalen Fernsehübertragung. Dafür benötigen wir in der Anfangsphase noch ca. 2 MHz Bandbreite. Der DARC befürwortet jedwede Versuche zur digitalen Bewegtbildübertragung im ISM-Bereich des 70-cm-Bandes. In der Zeit, in der die notwendigen ICs noch nicht zur Verfügung stehen, um DATV-Sender und Empfänger aufzubauen, sollten wir das Band mit SATV belegen! Um zu zeigen, wie relativ gut das geht, steht bei DKØWR seit ein paar Tagen ein SATV-Testsender, der in unmittelbarer Nachbarschaft zum Digi DBØWDR betrieben wird. Schaut Euch die Signale mit Euren 70-cm-Empfängern einmal an. Die Qualität ist besser als nach der verwendbaren Bandbreite von ±1 MHz zu befürchten war. Für Contestverbindungen über große Entfernungen allemal ausreichend. Der Ton kann demnächst auf dem Bildträger mit der FM-Heimstation abgehört werden.

(Manfred, DJ1KF)


Ende des Köln-Aachen-RS 4/95 vom 29.01.1995

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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