SONDER-RUNDSPRUCH NR. 1/95 VOM 09.04.1995


Liebe XYLs, YLs und OM,
hier ist DAØRC, am Mikrofon DL9MH. Ich begrüße Sie als Hörer des 1. Sonder-Rundspruchs in diesem Jahr. Der Rundspruch wird von mir wie üblich auf den Frequenzen 3770 kHz in SSB, sowie auf 145,150 MHz in FM abgestrahlt. Er wird von DK4EI live übernommen und auf ca. 7090 kHz in SSB übertragen. Die Übernahme und Verbreitung auf weiteren Frequenzen ist ausdrücklich erwünscht. Der Inhalt dieses Rundspruchs wird auch in Packet-Radio veröffentlicht. Nach der Sendung stehen neben mir auch Kollegen aus dem Vorstand und aus den Referaten des DARC für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.


Für den heutigen Sonderrundspruch gibt es keinen aktuellen Anlaß. Trotzdem halte ich es für sinnvoll, Sie nach relativ langer Zeit wieder einmal über den aktuellen Stand einiger Dinge zu unterrichten. In diesem Sinne werde ich Ihnen etwas mitteilen über


Das Gespräch mit dem Bundesminister für Post und Telekommunikation, Dr. Wolfgang Bötsch, fand am vergangenen Dienstag, dem 04.04., im Ministerium in Bonn statt, und zwar abends ab 19:00 Uhr. Anstelle des ursprünglich vorgesehenen persönlichen Referenten des Ministers mußte als dritter Teilnehmer an diesem Gespräch kurzfristig Ministerialrat Werkhausen einspringen. Der Minister war am Morgen erst von einer 24-stündigen USA-Reise zurückgekehrt und einigermaßen müde, zumal er am Tage auch noch wichtige Verhandlungen mit dem indonesischen Premierminister und der DETEMOBIL hatte. Um so erstaunter war ich, einen aufgeräumten und in der Sache hellwachen Gesprächspartner anzutreffen. Es ist schon beeindruckend, welches Stehvermögen solche Leute haben.

Aber nun zum Inhalt:

Wie vorher angekündigt, habe ich zunächst an ein paar Beispielen den gesellschaftspolitischen Wert des Amateurfunks dargestellt, der ja, wie wir schon vielfach besprochen haben, nicht darin besteht, daß wir etwa ein großes materielles Gewicht hätten. Ich habe deutlich gemacht, daß unser Nutzen für die Gesellschaft darin besteht, daß wir mit Aus- und Weiterbildung und technischem experimentieren in die Zukunft unserer Gesellschaft investieren, einer Gesellschaft, die vom wissenschaftlich-technischen know-how ihrer Mitglieder lebt. Ich hatte den Eindruck, daß Herr Bötsch, der sich überhaupt sehr gut informiert zeigte, das gewürdigt hat.

Wir kamen dann zur Frage von Hobbyfunk auf 70 cm und der Frage von Vermischung von Amateurfunk und CB-Funk generell. Der Minister willigte darin ein, daß solche Ideen von seinem Hause nicht weiter verfolgt werden. Das, so meine ich, ist ein sehr wichtiges Ergebnis unserer bisherigen Argumentation.

Über das Thema der vom Ministerium favorisierten Abschaffung von CW als Zugangsvoraussetzung zur Kurzwelle habe ich dann die didaktische Notwendigkeit eines abgestuften Lizenzklassensystems angesprochen. Ich war erleichtert feststellen zu können, daß Herr Bötsch diese didaktische Notwendigkeit offensichtlich auch sah. Hiermit könnte aus diesem Gespräch eine Umkehr der Tendenz des Fachreferats im Ministerium eingeleitet werden. Sie erinnern sich: Von dort kam die Idee einer Einheitslizenz.

Das übrige Gespräch diente mehr dem unverbindlichen Meinungsaustausch zum gegenseitigen Kennenlernen, so daß ich das Ergebnis so zusammenfassen möchte:

Das Gespräch hat drei Ergebnisse gebracht:

  1. Das Thema Hobbyfunk auf 70 cm ist vom Tisch und die Erkenntnis ist im Ministerium „durch“, daß Amateurfunk und CB-Funk zu verschiedenartig sind, als daß man sie ohne Risiko vermischen könnte.
  2. In unserem Bemühen, eine „Einheitslizenz“ abzuwehren, sind wir einen Schritt weiter.
  3. Die politische Spitze des Ministeriums hat einen vertieften Eindruck vom Amateurfunk und seiner Vertretung.

Hervorheben möchte ich nur noch, daß das Gespräch in bemerkenswert freundlicher und lockerer Atmosphäre ablief und daß meine persönliche Einschätzung des Ergebnisses am darauf folgenden Tag von einigen Mitarbeitern des Ministeriums bestätigt wurde.

Und wie steht es zur Zeit mit unserem Hauptthema, der Ergänzung des Amateurfunkgesetzes?

Sie haben in den vergangenen Wochen und Monaten über unsere Berichterstattung einiges verfolgen können von der Entwicklung, die wir in der Frage einer Ergänzung des Amateurfunkgesetzes hatten und noch haben.

Das AFuG von 1949 hat uns über nun fast ein halbes Jahrhundert lang gut behütet und beschützt. Es wurde 1949 ganz bewußt als Gegensatz zu den Verhältnissen in einem diktatorisch geführten Staat konzipiert und eingeführt und ist sicher die freizügigste Regelung des Amateurfunks in Europa. Es fällt schwer zu glauben, daß dieses Gesetz nun auf einmal nicht mehr geeignet sein soll, uns Funkamateuren den geeigneten Rahmen für unsere Betätigung zu geben. Aber es zeigt sich immer deutlicher, daß es doch so ist. Es hätte sonst nicht die jahrelangen Probleme bei der Formulierung einer aktualisierten Durchführungsverordnung gegeben.

Der tiefere Grund liegt darin, daß sich unsere Rechts- und Verwaltungspraxis geändert hat. Weil es immer mehr und kompliziertere Regelungen gibt und heute auch höhere rechtliche Anforderungen an Verwaltungsentscheidungen gestellt werden, müssen Gesetze in der heutigen Anwendungspraxis weitaus klarer den jeweils zu regelnden rechtlichen Rahmen beschreiben, als das unser heutiges AFuG tut. Man spricht in diesem Zusammenhang von Bestimmtheitsanforderungen. Ich will das an ein paar einfachen Beispielen erläutern:

Im heutigen AFuG steht, daß ein Funkamateur eine Funkstelle errichten und betreiben darf. Es steht dort aber nicht, daß er eine automatisch arbeitende Funkstelle mit einem anderen Rufzeichen als seinem eigenen errichten und betreiben darf. Relais und Digis sind nach heute üblicher Art der Auslegung von Gesetzen vom AFuG nicht gedeckt. Bleiben wir bei den Digis: Im heutigen AFuG steht, daß der Funkbetrieb in offener Sprache oder mit Morsezeichen durchzuführen ist und daß Amateurfunkabkürzungen als offene Sprache gelten. Von binär kodierten Sendungen ist da nicht die Rede. Sie sind also eigentlich nicht zulässig. Im AFuG steht, daß ein Lizenzinhaber 18 Jahre alt sein muß. Das jetzt per Amtsblattverfügung eingeführte Mindestalter von 14 Jahren ist vom Gesetz nicht gedeckt. Bisher hat die Behörde dieses Problem in großzügiger Auslegung des AFuG auf dem Wege über die zugehörige Durchführungsverordnung für uns gelöst. Nach heutiger rechtlicher Auslegung ist das aber eigentlich nicht zulässig und bei den Diskussionen um eine aktualisierte Durchführungsverordnung kam das immer wieder hoch.

Kurz und gut, wir bewegen uns auf einem rechtlich unsicheren Boden, wenn wir auf der Basis unseres bisherigen AFuG den Amateurfunk gesetzlich zulässig weiterentwickeln wollen. Und daß der Boden rechtlich unsicher ist, dafür haben nicht zuletzt die Funkamateure selbst insbesondere in den Jahren 1990 bis 1992 selbst gesorgt, als sie jeden neuen Entwurf des BMPT zu einer aktualisierten Durchführungsverordnung an all den Stellen, die ihnen nicht paßten, mit dem Hinweis darauf torpediert haben, daß diese oder jene Regelung vom Gesetz nicht gedeckt sei. Schließlich hat die Behörde einfach mit gleicher Münze zurückgezahlt.

Zur Beschreibung der Situation kommt ein weiteres hinzu: Alle bisherigen gesetzlichen Regelungen im Bereich der Telekommunikation laufen Ende 1997 aus, so zum Beispiel auch das FAG. Sie alle sollen durch ein umfassendes, sogenanntes Telekommunikations-Neuordnungsgesetz ersetzt werden. Den aus Sicht von Politik und Behörden sehr naheliegenden Gedanken, in diesem neuen Gesetz auch den Amateurfunk mit zu regeln, konnten wir mit viel Mühe ausräumen. Das hat aber auch seinen Preis: Wenn es zur Frage der Regelung des Amateurfunks kommt, dann muß ein modernen Grundsätzen entsprechendes Gesetz über den Amateurfunk verfügbar sein, sonst ist die Gefahr sehr groß, daß man den Amateurfunk, allen früheren Erkenntnissen zum Trotz, eben doch im Telekommunikations-Neuordnungsgesetz mit regelt. Denn: Im Konzert der anstehenden Regelungen auf dem Gebiet der Telekommunikation sind wir Funkamateure eine geradezu verschwindend kleine Größe, der man in der Politik kaum besondere Aufmerksamkeit wird widmen wollen.

Aus diesen Überlegungen heraus halten wir im Vorstand des DARC es für richtig, daß sobald wie möglich die Beratungen über ein ergänztes Amateurfunkgesetz anlaufen. Wir sind darauf vorbereitet, und wenn es dann losgeht, werden wir Sie, die Mitglieder, über die Ortsverbände an der Entwicklung und Beratung beteiligen.

Um das Ganze noch einmal zusammenzufassen: Die Telekommunikationsumwelt und die Rechts- und Verordnungspraxis haben sich in den vergangenen Jahren radikal verändert. Das betrifft auch unsere Position und unser AFuG. Wir können natürlich darauf bestehen, daß unser bisheriges Gesetz unverändert erhalten bleibt. Das ließe sich wohl auch durchsetzen. Dann stehen wir aber 1998 vor einer von uns kaum mehr beeinflußbaren Situation. Da halten wir rechtzeitige, aktive Mitgestaltung für sinnvoller, auch in Würdigung des damit ohne Frage auch verbundenen Risikos.

An dieser Stelle möchte ich wieder einmal auf die Art eingehen, wie sich Funkamateure nach außen, in Richtung Politik und Behörde präsentieren.

Aus alledem, was wir, der Vorstand des DARC, Ihnen in den vergangenen zwei Jahren mitgeteilt haben, können Sie folgende Verhaltensstrategie ableiten:

Wir versuchen alles, was wir in dieser Richtung unternehmen, so zu tun, daß es seriös, angemessen und verläßlich ist. Alle unsere Unternehmungen sind Ergebnis einer langfristig angelegten Strategie und wir vermeiden „Schnellschüsse“ ebenso wie spektakuläre Demonstrationsaktionen. Das hat uns mittlerweile als ernst genommene Gesprächspartner wieder ins Spiel gebracht.

Diese recht mühsam aufgebaute Position wird zum Nachteil des gesamten Amateurfunks geschwächt, wenn von dritten ohne wirkliche Kenntnis der Lage, Koordination oder zumindest Absprache irgendwelche Aktionen erfolgen. Beispiele:

Da schreibt ein OV wegen der EMV-Gebühren an den Petitionsausschuß des Bundestages, wird abgeschmettert und auf die bei Gericht anhängigen Prozesse verwiesen. Ergebnis: Heiße Luft mit Glaubwürdigkeitsverlust für den DARC. Oder:

Da schreibt ein OM an den Bundeskanzler wegen des Mißbrauchs von Amateurfunk-Rufzeichen durch CB-Funker. Ergebnis: Verweisung an das Fachministerium, mit dem wir in der Sache längst verhandeln, das Ministerium muß Briefe schreiben, Verärgerung. Oder:

Da schreibt ein OM an den Forschungsminister, den er kennt. Der weiß natürlich nicht Bescheid, fragt den Staatssekretär im Postministerium. Der wiederum ist in Sachen Amateurfunk nicht auf dem letzten Stand, antwortet dem Forschungsminister entsprechend. Ergebnis: Verwirrung.

Also Leute, glaubt es uns doch: Für die Verhandlung solcher Fragen sind die Verbandsvorstände da, die sich in solchen Dingen auskennen! Es mag ja seinen Reiz haben, gelegentlich an den Bundeskanzler zu schreiben, aber am Ende schadet es unserer Sache.

Ein paar Worte zu einer Gruppe von Spezialisten, die zu unser aller Vorteil, ganz im Stillen, etwas für den Amateurfunk völlig Neues geschaffen haben. Ich spreche von den Freunden, die an der speziellen europäischen Norm für Amateurfunkgeräte arbeiten.

Der Hintergrund:

Die Europäische Kommission entwickelt allgemein gültige Normen, unter anderem für Kommunikationsgeräte. Würde die so entstehende, strenge allgemeine Norm auch auf im Handel erhältliche Amateurfunkgeräte angewendet, so wäre die Folge für uns, daß solche Geräte bei uns entweder überhaupt nicht mehr, oder aber zu drastisch erhöhten Preisen angeboten würden. Dieses Problem hat Manfred Dudde, DL5KCZ, vor gut einem Jahr erkannt. Er hat eine Arbeitsgruppe innerhalb der europäischen Normungsgremien gebildet und mit dieser das Kunststück fertig gebracht, eine Spezialnorm für Amateurfunkgeräte zu schaffen, die nun beste Aussichten hat, als europäische Norm verabschiedet zu werden.

Dieses Engagement auf Neuland ist bei uns bisher beispiellos. Es gehört auch zu den praktisch von niemand beachteten, für die Funkamateure gleichwohl unverzichtbaren Leistungen ihres Clubs, des DARC. Hat eigentlich jemand die Phantasie sich vorzustellen, was wäre, wenn die deutschen Funkamateure keine derartige Vertretung hätten? Wo sie heute ständen? Welche Rechte und Möglichkeiten sie noch hätten?

Der Mitgliederrückgang im DARC

ist im wesentlichen auf die verschärfte finanzielle Situation zurückzuführen. Viele, die ohnehin so „auf der Kippe“ standen, ob sie noch Amateurfunk betreiben sollten oder nicht, haben jetzt die Konsequenz gezogen und sind aus dem DARC ausgetreten. Die meisten von ihnen waren ohnehin seit Jahren nicht mehr aktiv. Das ist das Ergebnis unserer Analyse des erstmals in der Geschichte des DARC verzeichneten Rückgangs der Mitgliederzahl um 0,9 %.

Wir liegen mit dieser Entwicklung voll im allgemeinen Trend. Das Engagement in Vereinen, Gewerkschaften, Parteien oder Kirchen ist nicht mehr „Mode“. Der DARC ist dabei sogar noch ganz gut weggekommen.

Aber das ist nun ganz und gar kein Grund, sich beruhigt zurückzulehnen. Wir müssen der Tatsache ins Auge sehen, daß Amateurfunk für viele technisch Interessierte einfach nicht mehr so attraktiv ist wie vor 20, 30 Jahren. Und wir müssen uns damit auseinandersetzen und uns Gedanken darüber machen, ob und wie wir Amateurfunk für potentielle Neulinge attraktiv, attraktiver als bisher, machen können. Es ist wie in der Frage einer Ergänzung des AFuG: Wenn wir Veränderungen ablehnen, wird das uns nicht sofort ins „Aus“ katapultieren. Wir können weitermachen wie bisher, können unseren Spaß haben am guten, alten Amateurfunk (und unter „alt“ verstehe ich durchaus mittlerweile auch Packet-Radio!). Niemand wird uns entscheidend daran hindern. Bis wir dann in 15, 20 Jahren belächelte, fossile Sonderlinge sind, die noch so etwas exotisches wie Morsezeichen beherrschen.

Natürlich habe ich damit übertrieben. Aber es trifft den Kern des Problems ganz gut. Wenn Amateurfunk weiterleben soll als anspruchsvolle, technisch-experimentelle Freizeitbeschäftigung, dann müssen wir uns der Mühe unterziehen, kreativ mit der Zeit zu gehen. Wenn wir genügend Nachwuchs behalten wollen, um auch nur unseren jetzigen Mitgliederstand zu halten, dann müssen wir uns etwas einfallen lassen. Und das, was uns da einfallen muß, muß potentielle Newcomer interessieren. Dabei gilt der Spruch: „Der Köder muß dem Fisch schmecken, nicht dem Angler“, anders gesagt: Nicht alles, was wir großartig finden als Insider im Amateurfunk, gefällt auch den Newcomern. Wir müssen sie mit ihren Interessen ansprechen, auch wenn wir glauben, interessanteres zu haben.

Die Zukunft des Amateurfunks liegt m. E. in Bereichen wie z. B. Multimedia-Anwendungen und allen möglichen Verbindungen zwischen Rechner und Funkstation. Sie liegt in der Entwicklung intelligenter, Frequenz- und Leistungsökonomischer Übertragungsverfahren, in der intelligenten Organisation von Datennetzen. Sie liegt sicher nicht dort, wo wir noch vor einem Jahrzehnt den Schwerpunkt hatten, etwa bei Contesten oder DX auf Kurzwelle. Funkverbindungen nach dem Schema „59-687“, womöglich in CW, sind ohne Frage interessant für viele Insider; Sie passen aber nicht mehr so recht in die Telekommunikationswelt von heute und schon gar nicht in das Interesse möglicher Newcomer. Der DARC muß, und er wird sich entsprechend bewegen.

Außerdem: Die Diskussion um den Hobbyfunk im 70-cm-Band hat gezeigt, in welche Lage wir geraten, wenn nicht ausreichend deutlich gemacht wird, daß Amateurfunk mehr ist als Kommunikation um ihrer selbst willen. Wenn wir erreichen wollen, daß Fragen von EMV und EMVU im Amateurfunkgesetz abschließend geregelt werden und nicht mit dem Verweis auf andere Gesetze wie EMV-Gesetz oder gar Bundes-Immissionsschutzgesetz, dann müssen wir die technische Kompetenz des Amateurfunks für Politiker glaubhaft machen. Also müssen wir Versuche mit digitalem ATV, oder Satelliten- und Weltraumprojekte auch dann fördern, wenn zunächst nur ein kleiner Teil der Funkamateure daran teilnehmen können. Wir müssen das tun, damit die vielen anderen auch auf Dauer ihren Amateurfunk wie gewohnt betreiben können.

Wir werden die Zukunft des Amateurfunks erfolgreich meistern, wenn wir Veränderungen als Herausforderung und Chance, und nicht als Katastrophe verstehen. Das gilt für die gesetzlichen Regelungen genauso wie für die Inhalte des Amateurfunks. Wir wollen seine Inhalte entwickeln, ohne seine Werte zu vergessen oder gar zu verlieren. Je mehr unter uns so denken und handeln, desto besser sieht die Zukunft des Amateurfunks aus.

Was war die Nachricht dieses Sonderrundspruchs? Ich fasse zusammen:


Ende des Sonder-RS 1/95 vom 09.04.1995

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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