DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 25/95 VOM 30.06.1995

Redaktion: DF6ZE


ÜBERSICHT:


MITGLIEDER-INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN DES DARC AUF DER HAM RADIO ’95

Wie in jedem Jahr fand eine Fülle von Informationsveranstaltungen und auch Sitzungen von Arbeitsgruppen des DARC über eine Reihe von aktuellen Themen statt, über die im einzelnen noch gesondert berichtet wird. Zusätzlich eingefügt wurde am Samstag, dem 24.06., ein Hearing zum Thema „Novellierung des Amateurfunkgesetzes bzw. Bausteine zur rechtlichen Regelung im Amateurfunkdienst“. Auch am Sonntag, 25.06., stand dieses Thema auf der Veranstaltung „Mitglieder fragen Vorstand, AR-Sprecher und Referenten“ im Mittelpunkt des Interesses. Der Justitiar des DARC, Boyke Dettmers, DJ4KD, ging insbesondere auf das sog. Kollisionsmodell seiner Bausteine ein. Danach habe der Funkamateur hier mehr Rechte und sei besser gegen zu weitgehende Maßnahmen der Behörde geschützt, als nach den Regelungen der jetzt geltenden DV-AFuG. Jeder Funkamateur könne, so Boyke Dettmers, durch den Vergleich mit § 16, Absätze 2–4 in Verbindung mit § 18, Absatz 1 DV-AFuG, selbst feststellen, daß es nach heutigem Recht zulässig sei, dem Funkamateur Maßnahmen bis zum vollständigen und unbefristeten Betriebsverbot aufzuerlegen. Dies geschehe ohne daß die DV-AFuG präzise Vorgaben darüber enthalte, welche Bedingungen die gestörte Anlage hierzu erfüllen müsse. Auch gäbe es keine Auflagen, die gestörte Anlage in einem bestimmten Umfange nachzubessern, bevor dem Funkamateur Maßnahmen auferlegt werden können. Nach den Vorschlägen in Baustein 13 wäre ein solches weitgehendes Ermessen u. U. mit der Folge eines unbefristeten Betriebsverbotes durch die Behörde nicht mehr möglich.

In der am Sonntag fortgesetzten Diskussion standen u. a. Bedenken gegen das Vorgehen des DARC-Vorstandes in Sachen Bausteine im Vordergrund. Der AR-Sprecher und Vertreter der Distrikte haben in verschiedenen Beiträgen mehrfach dargelegt, daß der Vorstand zu seinem Vorgehen ermächtigt wurde und daß der Amateurrat nach wie vor hinter dem DARC-Vorstand stehe. Vorsitzender Dr. Horst Ellgering, DL9MH, und auch Vertreter der Arbeitsgruppe Zukunft des Distriktes Nordrhein (AGZ) haben sowohl die unumstößliche Absicht des BMPT, das AFuG zu novellieren herausgestellt, als auch auf die anderen Umstände und Sachzwänge hingewiesen, wonach eine Novellierung des AFuG nicht nur unumgänglich sei, sondern auch Vorteile für die Funkamateure bringen könne. Stellvertretender Vorsitzender Karl Erhard Vögele, DK9HU, erläuterte den Sinn der Bausteine, die als Arbeitsunterlage von den Abgeordneten erbeten wurden und dazu bestimmt seien, diese in die Problematik der bevorstehenden Verhandlungen und Gespräche einzuführen. Die Bausteine seien entgegen anderslautender Meinungen keine Vorwegnahme der erst noch auf demokratischer Grundlage zu erarbeitenden Stellungnahme der Mitglieder, Ortsverbände und Distrikte des DARC. Mit der demokratisch zu erarbeitenden Stellungnahme könne erst dann begonnen werden, wenn ein Entwurf der Bundesregierung zu einer Novelle des AFuG, der nach der Sommerpause erwartet wird, vorliege. Die Bausteine seien auch keine Festlegung der Position der Funkamateure im Hinblick auf die künftigen Verhandlungen des RTA mit der Politik und dem BMPT. Dies sei den Abgeordneten ausdrücklich mit der Übersendung der Bausteine erklärt und auch in den vorangegangenen Gesprächen auch so verstanden worden.

Die von einigen Funkamateuren vorgetragenen Bedenken gegen das Vorgehen des Vorstandes des DARC und gegen die Novellierung des AFuG konnten die überwiegende Mehrzahl der Anwesenden nicht überzeugen. Der Vorsitzende des DARC wertete dieses Ergebnis wie auch den erfreulichen Verlauf der Veranstaltung als Zeichen dafür, daß das Vorgehen des DARC-Vorstandes unterstützt wird und die Funkamateure sich nicht durch Vorkommnisse wie in der letzten Zeit irritieren lassen. Er sei der Überzeugung, daß DARC und RTA erfolgreich sein werden, wenn die Funkamateure einig sind. Es habe keinerlei Anzeichen für eine andere überzeugende Alternative für das Vorgehen des Vorstandes gegeben. Der Vorstand des DARC fühle sich in seinem Vorgehen bestätigt und werde den eingeschlagenen Weg fortsetzen.


SCHIRMHERRSCHAFT VON BUNDESMINISTER FÜR POST UND TELEKOMMUNIKATION DR. WOLFGANG BÖTSCH ÜBER DIE 20. INTERNATIONALE AMATEURFUNKAUSSTELLUNG HAM-RADIO 1995 IN FRIEDRICHSHAFEN

Der Bundesminister für Post und Telekommunikation Dr. Wolfgang Bötsch hat in seinem Grußwort als Schirmherr der 20. HAM RADIO Friedrichshafen u. a. zu der bevorstehenden Novellierung des Amateurfunkgesetzes folgendes gesagt:

„..... Mein besonderes Anliegen ist es, im Rahmen meiner Zuständigkeiten und Möglichkeiten den Funkamateuren den erforderlichen gesetzlichen Rahmen für ihre verschiedenartigen Betätigungsfelder zu bieten. Daß ich dabei auch internationale Übereinkommen und Vereinbarungen berücksichtige, ist Ihnen als Funkamateure hinreichend bekannt.

Als vorrangige Ziele betrachte ich die notwendige Novellierung des geltenden Amateurfunkgesetzes und seiner Durchführungsverordnung. In dieser Zielsetzung weiß ich mich mit sehr vielen Funkamateuren einig. Zu ihrer Verwirklichung hoffe ich besonders auf die tatkräftige Unterstützung durch den Runden Tisch Amateurfunk – RTA.

Ich versichere Ihnen, daß es auch in Zukunft keine gesetzlichen Regelungen zum Nachteil der Funkamateure geben wird. Dies sollte diejenigen unter Ihnen beruhigen, die an den geltenden Regelungen im Amateurfunkdienst festhalten möchten.

Dr. Wolfgang Bötsch
Bundesminister für Post und Telekommunikation.“


SONDERRUNDSPRUCH DES DARC-VORSITZENDEN ZUM AMATEURFUNKGESETZ

Einen Sonderrundspruch zum Thema „Amateurfunkgesetz“ wird der DARC-Vorsitzende Dr. Horst Ellgering, DL9MH, am 02.07. abstrahlen. Der Rundspruch wird ab 11:30 Uhr auf 3770 kHz und 7090 kHz zu hören sein.


BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZ-GESETZ

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat je einen Teilnehmer aus 48 Institutionen und Organisationen, darunter den DARC e. V., zum 10.07. zu einer Anhörung eingeladen. Auf dieser soll eine neue Durchführungsverordnung zum Bundes-Immissionsschutz-Gesetz von 1990 diskutiert werden. Sie hat den Schutz der Allgemeinbevölkerung vor hoch- und niederfrequenten Strahlungen aus gewerblichen Anlagen zum Ziel. Dabei stützt sie sich Im Prinzip auf die Erkenntnisse der Entwürfe zur DIN/VDE 0848 Teil 1 und 2, allerdings nicht, ohne zusätzliche Erschwernisse für die Betreiber im Bereich unter 10 MHz einzubauen. Wegen der Beschränkung des Gesetzes auf gewerbliche Anlagen sind in der Begründung Aussendungen aus Amateurfunkanlagen ausdrücklich ausgenommen. Im Teil der niederfrequenten Strahlungen ist allerdings eine Klarstellung bemerkenswert: Zu der Verschärfung der Grenzwerte für Herzschrittmacher heißt es in der Begründung, diese wären nicht Thema der Durchführungsverordnung; dies sollte vielmehr im Rahmen eines Gesetzes über Medizinprodukte geregelt werden! Künftig müßten bereits bei der Herstellung die technischen Möglichkeiten für eine Optimierung der Störfestigkeit von Medizinprodukten genutzt werden.


ARBEITSKREIS „BIOLOGISCHE WIRKUNGEN ELEKTROMAGNETISCHER FELDER“ TAGTE

Während der HAM RADIO ’95 fanden zwei Sitzungen des Arbeitskreises „Biologische Wirkungen elektromagnetischer Felder“ statt. Dieser Arbeitskreis wurde auf der Hauptversammlung 1995 im Mai in Braunschweig innerhalb des Referates Gesetze und Normen gegründet.

Das nunmehr in Friedrichshafen erarbeitete EMVU-Statement dokumentiert zusammenfassend den derzeitigen Stand des Wissens hinsichtlich der Verträglichkeit elektromagnetischer Felder für den Menschen.

Weiter wurden die neuesten Erkenntnisse der Forschung auf dem Gebiet der nicht-thermischen Wirkung von elektromagnetischen Feldern zusammengestellt. Wenngleich in diesem Bereich eine nachteilige Wirkung auf den menschlichen Organismus bislang nicht nachgewiesen werden konnte, wird hier weitere Forschung der Wissenschaftler erfolgen.

Die Einstrahlfestigkeit der Herzschrittmacher (HSM) war ein weiteres wichtiges Thema des Arbeitskreises. Vorliegende Studien und Gutachten zu dieser Thematik auswertend konnte als Ergebnis festgehalten werden, daß die Medizintechnik heute HSM herstellen kann, die es einem HSM-Träger durchaus gestatten, sich den gleichen Feldstärken auszusetzen, wie sie für den gesunden Menschen als noch zumutbar angesehen werden. Derzeitige Richtwerte für HSM in z. B. den VDE-Richtlinien sind nach Auffassung des Arbeitskreises als zu niedrig anzusehen. Ein Papier mit Grenzwertvorschlag wird momentan angefertigt und an den Vorstand als Entscheidungsgrundlage weitergeleitet.

In Gesprächen mit den anwesenden Vertretern der ausländischen Verbände wurden Erfahrungen und Ideen ausgetauscht sowie ein gegenseitiger Informationstausch vereinbart. Der Arbeitskreis wird im Oktober erneut zu einer Arbeitstagung zusammentreffen.


FUNKWETTER

Aus technischen Gründen steht Ihnen in dieser Woche leider kein Funkwetterbericht zur Verfügung.


RUNDSPRUCHPAUSE

Der letzte DL-Rundspruch vor der Sommerpause wird in der nächsten Woche erscheinen. Der erste Rundspruch nach der Sommerpause wird in der 29. KW am 25.08. zur Verfügung stehen.


Ende des Deutschland-RS Nr. 25/95 vom 30.06.1995

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1995 Rundspruch-Archiv