DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 5/95 VOM 10.02.1995

Redaktion: DB4DL


ÜBERSICHT:


„HOBBYFUNK“

In einem Schreiben an das Bundesministerium für Post und Telekommunikation nahm der Vorsitzende des DARC e. V. Dr. Horst Ellgering, DL9MH, Stellung zu dem Thema „Hobbyfunk“ sowie zu dem Antrag des Deutschen Arbeitskreises für CB- und Notfunk e. V. zur Freigabe einer Sondergenehmigung zur Erprobung der Verträglichkeit von Amateurfunk und Hobbyfunk im 70-cm-Amateurfunkband. Der folgende Text ist ein Auszug aus dem o. g. Schreiben des Vorsitzenden des DARC e. V. an das BMPT:

„Der DARC e. V. sieht das Konzept ‚Hobbyfunk‘ an sich zunächst neutral, denn es hat mit dem Konzept ‚Amateurfunk‘ grundsätzlich nichts zu tun. Zwar läßt sich aus der Tatsache, daß beide drahtlos Kommunikation betreiben, eine Gemeinsamkeit herleiten; diese Gemeinsamkeit findet sich jedoch auch bei anderen Funkdiensten und -Anwendungen, die aus gutem Grund nicht mit dem Amateurfunk vermischt werden. Auch die beabsichtigte Prüfung der ‚Hobbyfunk‘-Betreiber kann eine solche Vermischung nicht begründen, denn sie entbehrt einer für Amateurfunk essentiellen Komponente, der technischen Prüfung. Außerdem dürfte die vorgesehene ‚Hobbyfunk‘-Lizenz der den Funkamateuren mit guten Gründen auferlegten Begrenzung der Kommunikation auf bestimmte Inhalte und der mit der persönlichen Genehmigung verbundenen Verantwortung entbehren. Wollte man ‚Hobbyfunk‘ mit solchen Begründungen mit Amateurfunk vermischen, so könnte man den gleichen Versuch auch mit anderen Funkdiensten, etwa See- oder Flugfunk anstellen.

Der DARC e. V. stellt also fest: ‚Hobbyfunk‘ mag eine neu geschaffene Funkanwendung sein, der man positiv, neutral oder negativ gegenüberstehen kann. Sie hat jedoch nichts mit Amateurfunk zu tun, und der DARC e. V. wird sich gegen den Versuch wehren, Amateurfunk mit diesem Hobbyfunk, zu vermischen. Die auch von Ihnen (BMPT) anerkannten und in der VO-Funk und dem Gesetz über den Amateurfunk niedergelegten Ziele, Aufgaben und Rechte des Amateurfunkdienstes sind mit den erkennbaren Absichten und Zielen des projektierten ‚Hobbyfunks‘ nicht vereinbar. Die dem ‚Hobbyfunk‘ allein zugrunde liegende Idee der ungestörten, freien Kommunikation ist dem Amateurfunk nur ein, und keineswegs das wichtigste Element. Eine Überflutung der im Amateurfunk einmaligen, kreativen Elemente, ‚technische Ausbildung‘ und ‚technisches Experiment‘ durch überbordende Kommunikationsmengen und inhaltlich nach dem AFuG nicht zulässige Kommunikationsinhalte würde hier dramatisch nachteilige Folgen haben.

Die Wahl der Frequenzbereiche im 70-cm-Band gemäß dem Antrag des DAKfCBNF zeigt auf, daß die Nutzung der amateurfunkeigenen Relais- und Digipeatersysteme unterstellt wird. Hier könnte es zu einer Fülle nicht ohne Beeinträchtigung des Amateurfunks lösbarer Probleme kommen. So impliziert z. B. die Nutzung des Digipeaternetzes gleichzeitig die Übertragung der Daten über vielfältige Frequenzbereiche auf den Linkstrecken, welche im 23-cm-, 13-cm- und 3-cm-Band, aber auch im Kurzwellenbereich angesiedelt sind. Soll Hobbyfunk, die Nutzung auch dieser Frequenzen einschließen? Unseres Erachtens ist die Nutzung einer automatisch arbeitenden Amateurfunkstation nur mit einer Amateurfunklizenz zulässig, und eine Nutzung durch einen Hobbyfunker verstieße gegen das FAG. Wir dürfen darauf hinweisen, daß die gesamte Relaisstellen- und Packet-Radio-Infrastruktur von aktiven Funkamateuren mit hohen finanziellem- und Arbeitsaufwand betrieben wird. Wie beurteilen Sie die Eigentumsrechte des Eigentümers und Betreibers einer solchen Amateurfunkstation und sein Recht, bzw. sogar seine Pflicht, Personen von der Nutzung seines Eigentums auszuschließen?

Für eine Nachbarschaft, indes gäbe es unserer Ansicht nach durchaus Chancen auf frei gewordenen bzw. frei werdenden Frequenzen. Auch der ursprünglich einmal für CB-Funk ins Auge gefaßte 900-MHz-Bereich wäre unserer Meinung nach ein idealer, derartiger Einstiegsbereich für einen ‚Hobbyfunk‘. Solchen Ansetzen würden die Funkamateure sicher zustimmen und den neuen ‚Nachbarn‘ ihre Unterstützung nicht versagen. Einer Vermischung mit ‚Hobbyfunk‘ hingegen, wie jetzt im 70-cm-Band vorgeschlagen, werden sich die Funkamateure mit allen Kräften und mit internationaler Unterstützung entgegenstellen.“


ERSTE RTA-SITZUNG 1995

Zur nächsten planmäßigen RTA-Sitzung treffen sich die Mitglieder des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) am Sonnabend, dem 11.02., in Königswinter. Auf der Tagesordnung stehen u. a. die Gesprächsergebnisse zwischen der RTA-Delegation und dem BAPT vom Dezember ’94 sowie die daraus resultierenden weiteren Maßnahmen.


IARU-REGION-1-WORKING-GROUP-TAGUNG

Ende Februar findet die nächste Arbeitstagung der VHF/UHF/SHF-Manager der IARU-Region-1-Verbände in Wien statt. Zur Vorbereitung traf sich die Delegation des VHF/UHF/SHF-Referates des DARC e. V., Dr. Walter Schlink, DL3OAP, Hellmuth Fischer, DF7VX, und Heinz-Günter Böttcher, DK2NH. Schwerpunkt der Diskussionsthemen in Wien sind die FM-Relaisstellenraster auf den UKW-Bändern. Entsprechend dem Beschluß der Mitgliederversammlung, hat der DARC e. V. seine Position eingebracht.


FUNKWETTERBERICHT (08.02. de DL1VDL)

Rückblick:
Das eruptive Verhalten der Sonne setzte sich auch in der vergangenen Woche fort. Der solare Flux bewegte sich zwischen 81 und 86 Fluxeinheiten, der Mittelwert der letzten 90 Tage liegt immerhin bei 82 Einheiten. Die Sonnenfleckenrelativzahl R schwankte, bedingt durch die mit dem eruptiven Verhalten der Sonne sich täglich stark ändernden zählbaren Ereignissen zwischen 55 und 85. Am frühen Morgen des 03.02. gab es einen dreißigminütigen Mögel-Dellinger-Effekt, aufgrund einer kräftigen koronalen Massenejektion, am 04.02. erfolgte die Ankündigung eines großen geomagnetischen Sturmes für den 06.02. und Aurora-Warnung. Doch es kam ganz anders und bis auf vereinzelte lokal begrenzte Störungen auf den nördlichen Funklinien blieb die interplanetarische Störung bisher aus. Sie werden sicher positiv registriert haben, daß die Kurzwellenbänder laute DX-Signale bescherten. Zum Beispiel war VK9XY am 03.02. abends auf 80 m ebenso wie an den darauffolgenden Tagen auf 20 m mit S9 zu hören.

Vorhersage bis zum 15.02.:
Die geomagnetische Sturmwarnung vom 04.02. besteht weiterhin. Das eruptive Verhalten der Sonne wird zumindest in den kommenden Tagen für relativ hohe Grenzfrequenzen sorgen, wobei wir die Hoffnungen auf ungestörte Ausbreitungsverhältnisse nicht zu hoch schrauben sollten, denn am 09./10.02. ist eine neue Sonnenfleckengruppe in geoeffektiver Position. Ob der davon ausgehende Sonnenwind wiederum die Erde verfehlt, ist fraglich.

Orientierungszeiten für Gray-Line-DX:
Sonnenaufgang (UTC): ZL: 17:30; VK2: 19:25; VK6: 21:35; JA: 21:35;
Sonnenuntergang (UTC): ZL: 07:15; VK2: 08:40; VE (Ost): 20:40; PY (Ost): 20:55.


Ende des Deutschland-RS Nr. 5/95 vom 10.02.1995

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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