DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 39/94 VOM 04.11.1994

Redaktion: DB4DL


ÜBERSICHT:


POSTNEUVERORDNUNG MIT ÄNDERUNG DES FAG

Am 14.09.1994 wurde das Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation (PTNeuOG) vom Bundespräsidenten und Bundeskanzler sowie von sieben Fachministern unterzeichnet. Vom Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 61 vom 22.09.1994 wurde es auf 74 Seiten des BMPT-Amtsblattes 19, vom 05.10.1994, übernommen. Es soll am 01.01.1995 in Kraft treten.

Aus dem Gesetzespaket ist für Funkamateure besonders der Artikel 5 beachtenswert, der auf gut fünf Druckseiten DIN-A4 die „Änderung des Gesetzes über Fernmeldeanlagen“ (FAG) beinhaltet. Sie betreffen zumeist Regelungen für den kommerziellen Betrieb. Die im FAG §§ 5a bis 5e festgelegten allgemeinen Bedingungen blieben außer Änderungen von Amtsbezeichnungen praktisch unverändert. Hier waren durch die Einarbeitung des Gesetzes gegen den Mißbrauch von Sendeanlagen vom Juni 1986 bekanntlich strenge Regelungen eingeflossen. Bei den Strafandrohungen des § 15 sind für ungenehmigte Errichtung und Betrieb von Fernmeldeanlagen künftig nur noch Freiheits- oder Geldstrafen vorgesehen, wenn „dadurch Leib und Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet“ werden. Ein nicht fristgemäßer Abbau von Fernmeldeanlagen bei Fortfall der Genehmigung ist keine Straftat mehr, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Nach dem neuen § 22a (früher § 19a) wird eine solche, ebenso wie eine versäumte Anzeigepflicht, mit einer Geldbuße bedroht, deren mögliche Höhe von bisher DM 10.000,– auf DM 20.000,– heraufgesetzt wurde.

Artikel 7 des Neuordnungswerks ist ein Gesetz über die Regulierung der Telekommunikation und des Postwesens (PTRegG). Mit diesem wird ein „Regulierungsrat“ aus je einem hochrangigen Beamten aller Landesregierungen und gleich vielen Bundestagsabgeordneten geschaffen, der dem BMPT zugeordnet ist. Er soll u. a. über Rechtsverordnungen des BMPT, Frequenzzuweisungen und die Festsetzung von Gebühren beraten. Wie weit davon auch der Amateurfunkdienst betroffen sein kann, ist noch nicht bekannt.


BUNDESVERDIENSTKREUZ FÜR PAUL GRZYWATZ, DK8LA

Paul Grzywatz, DK8LA, aus Bredstedt, ist vom Bundespräsidenten Roman Herzog in Würdigung seiner Verdienste um das allgemeine Wohl mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet worden. Die schleswig-holsteinische Ministerin für Arbeit, Soziales, Jugend und Gesundheit, Heide Moser, überreichte die Auszeichnung im Kieler Sozialministerium. Der Anfang 1931 geborene Paul Grzywatz ist seit dem 14. Lebensjahr nach einer Kriegsverletzung erblindet. Er wurde als Telefonist ausgebildet und war von 1974–1987 als Angestellter in der Fernsprechvermittlung bei der Grenzschutzverwaltungsstelle tätig. Hier setzte er sich während der ganzen Zeit als Vertrauensmann der Schwerbehinderten für die Belange seiner behinderten Kollegen und Kolleginnen ein.

1979 gründete er den DARC-Ortsverband Bredstedt und übernahm für vier Jahre den Vorsitz. Anschließend wurde er 2. Bundesvorsitzender der Interessengesellschaft blinder Funkamateure Deutschlands, der IBFD. Der Verein will die Rehabilitation blinder Funkamateure vorantreiben. Ferner wird die internationale Zusammenarbeit der Blinden und die Ausbildung der blinden Jugendlichen in der Funktechnik gefördert. Außerdem werden die Betroffenen in Rehabilitationslehrgängen geschult und Fachliteratur vermittelt. 1985 wurde Paul 1. Vorsitzender der IBFD. Bei seinem Amtsantritt hatte die Gemeinschaft 186 Mitglieder, heute sind es 250, darunter Blinde aus dem weiteren europäischen Ausland. Nach der Wiedervereinigung bemühte Paul sich auch darum, den Blinden in den neuen Bundesländern die IBFD bekanntzumachen.

Bereits 1986 war DK8LA mit der Verdienstmedaille des Verdienstordens ausgezeichnet worden. Zu seiner jetzigen erneuten hohen Auszeichnung gratuliert ihm der DARC e. V. herzlich.


INFORMATIONSDIENST FÜR DIE ORTSVERBÄNDE (OV-INFO-DIENST)

Den Ortsverbandsvorsitzenden des DARC e. V. liegt seit letzter Woche der OV-Info-Dienst Nr. 6/94 vor. Inhaltlicher Schwerpunkt ist ein erster Kurzbericht über die Herbstversammlung sowie die Abstimmungsergebnisse zu den vorgelegten Anträgen.


FUNKWETTERBERICHT (02.11. de DL1VDL)

Rückblick:
Die aktive Sonne erweckte den Eindruck, als befänden wir uns nicht im Bereich der Talsohle des Sonnenfleckenzyklusses, denn der solare Flux erreichte am 29. und 30.10. Werte von 98 Einheiten. Die Sonnenfleckenrelativzahl R betrug R = 92 bzw. 93. Wie befürchtet, gab es dann Interferenzen auf unser Funkwetter, denn die Super-Conds der letzten Woche wurden durch eine Aurorawarnung am Freitagnachmittag bereichert. Am Samstag wurden auf 2 m via Aurora QSOs zwischen Norddeutschland und der Ukraine getätigt. Die mit dem geomagnetischen Sturm einhergehende Signaldämpfung im Kurzwellenbereich erlebte unerwartet eine Pause während des WWDX-SSB-Contestes, denn am Sonntag war sogar 10 m offen und bescherte laute DX-Signale. Auf 80 m waren ebenfalls alle Funklinien mit nur geringer Dämpfung nutzbar, zum Beispiel war VK6HD abends auf 80 m mit S7 zu hören, die Signale mancher Japaner erreichten kurz vor dem dortigen Sonnenaufgang sogar S9. Es war nicht sehr schwierig, alle japanischen Distrikte auf 80 m innerhalb einer Stunde zu arbeiten.

Vorhersage bis zum 10.11.:
Zunächst bleibt die Sonne weiterhin eruptiv und das Erdmagnetfeld unbestimmt stürmisch. Der Flux, derzeit sind es 96 solare Fluxeinheiten, bleibt im Bereich von 90 bis 95 bis Ende des Vorhersagezeitraumes. Die Beeinträchtigungen der polaren und auroralen Funklinien werden bis zum 04.11. anhalten. Dennoch ist der hohe Flux für uns ermutigend, denn es werden wiederum gute Bedingungen auf allen Kurzwellenbändern erwartet, sobald die zeitweisen Störungen des turbulenten Erdmagnetfeldes ausbleiben.

Orientierungszeiten für Grayline-DX:
Sonnenaufgang (UTC): ZL: 17:05; VK: 19:00; JA: 20:40;
Sonnenuntergang (UTC): ZL: 06:45; VK: 08:10; VE (Ost): 20:50.


Ende des Deutschland-RS Nr. 39/94 vom 04.11.1994

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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